Allgemeine Hinweise zum Einkaufsschutz inklusive
Garantieverlängerung und Internetkäuferschutz
für Inhaber einer Kreditkarte der Berliner Sparkasse
Berliner Sparkasse
Stand: 18.06.2018 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
Was beinhaltet der Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung?
Der Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung bietet Versicherungs-
schutz für die Dauer von 90 Tagen ab Kaufdatum für:
– eine versicherte Sache, die beim privaten Gebrauch zerstört oder
beschädigt wird oder abhandenkommt.
– Funktionsstörungen an elektronischen Geräten, die mit einer Serien-
nummer ausgestattet sind, aufgrund defekter Teile oder fehlerhafter
Verarbeitung, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der gesetzli-
chen Gewährleistungs- und Garantiefristen auftreten. Sie finden die
vollständigen Versicherungsbedingungen hierzu auf Seite 3.
Was tun im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich
telefonisch anzuzeigen und uns auf Verlangen das Original des Kauf-
nachweises sowie der Herstellergarantie (Garantieheft) zu übersenden.
Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummer: 040 4119 4000.
Was beinhaltet der Sparkassen-Internetkäuferschutz?
Ihr Sparkassen-Internetkäuferschutz beinhaltet zwei Versicherungsbestand-
teile:
– Erster Bestandteil: Mit der Internetkäuferschutz-Versicherung erhalten
Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder
Beschädigung der versicherten Ware während der Lieferung. Auf der
Seite 4 finden Sie hierzu die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Der Versicherer für diese Dienstleistung ist die BD24 Berlin Direkt Ver-
sicherung AG.
– Zweiter Bestandteil: Die Telefonische Rechtsberatung übernimmt die
Kosten für eine Erstberatung durch einen in Deutschland zugelas-
senen Rechtsanwalt bei Leistungsstörungen aus dem Kauf einer Ware
mit Ihrer Kreditkarte der Berliner Sparkasse. Der Versicherer für diese
Dienstleistung ist die ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die
vollständigen Bestimmungen und Verlinkungen zu den Versicherungs-
bedingungen finden Sie hierzu auf der Seite 5.
Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitgehenden
Regelungen der einzelnen Bestandteile Ihres Internetkäuferschutzes ent-
nehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Was tun im Reklamationsfall?
Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufes, welchen Sie vollstän-
dig über Ihre Kreditkarte der Berliner Sparkasse abgewickelt haben,
erfolgt zunächst eine entsprechende Prüfung und Klärung durch Ihre Kre-
ditkartengesellschaft MasterCard/Visa. Hierzu wenden Sie sich bitte an
folgende Rufnummer: (030) 2455-2400.
Sofern keine Lösung erzielt werden konnte oder kann, gelten in den
nächsten Schritten die Versicherungsbedingungen (VB-BD24-IKSSPK
B2018) der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG und die Versicherungs-
bedingungen (ARB 2012, Stand 01.10.2011) der ROLAND Rechtsschutz-
Versicherungs-AG.
manuell
128 992.000 D0 PC (Fassung Juni 2018) - v2.1 - o
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Versicherungsbedingungen zum Einkaufsschutz inklusive
Garantieverlängerung und dem Internetkäuferschutz für die
Kreditkarten Classic und Basic der Berliner Sparkasse
Berliner Sparkasse
Stand: 18.06.2018 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
Versicherer: denn, dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen
BD24 Berlin Direktversicherung AG nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs erworben wurden.
Kurzbezeichnung: VB-BD24-IKSSPKB2018 6. Von den Leistungen können Mehrkosten abgezogen werden, die
dadurch entstehen, dass der Versicherer Überweisungen in das Aus-
Teil A: Allgemeiner Teil land vornimmt oder auf Verlangen der versicherten Person besondere
– gültig für alle im Teil B genannten Versicherungen – Überweisungsformen wählt.
7. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten
§ 1 - Versicherte Personen noch verpfändet werden.
Versicherungsnehmer ist das Kreditkarteninstitut. Versicherte Personen
sind die Inhaber einer gültigen Kreditkarte der Berliner Sparkasse als § 6 - Prämie
Haupt-, Zweit- oder Zusatzkarte. Die Prämie für diese Versicherungen ist bereits im Kartenpreis enthalten.
Das Kreditinstitut ist demnach für die ordnungsgemäße Zahlung der
§ 2 - Geltungsbereich Prämie verantwortlich. Das Nichtbezahlen eines fälligen Kartenpreises
Versicherungsschutz besteht weltweit. führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
§ 3 - Beginn und Ende des Versicherungsschutzes § 7 - Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfal-
Der Versicherungsschutz les und Folgen von Obliegenheitsverletzungen
1. beginnt generell mit der Beantragung der Kreditkarte bei dem Versi- 1. Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungs-
cherungsnehmer, sofern der Kreditkartenvertrag wirksam zustande falles
kommt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs-
a) den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden,
schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.
2. endet zum Zeitpunkt der Beendigung des Kreditkartenvertrages. Er
b) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und
endet ebenfalls für alle Karteninhaber mit dem Tod des Hauptkartenin-
Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Aus-
habers. Bei Tod des Zusatzkarteninhabers endet der Versicherungs-
kunft zu erteilen, Originalbelege einzureichen, sowie bei Todesfäl-
schutz für diesen Vertragsteil.
len die Sterbeurkunde einzureichen.
3. Weiterhin endet der Versicherungsschutz, sofern der Gruppenversi-
2. Verletzt die versicherte Person eine der vertraglich vereinbarten Oblie-
cherungsvertrag zwischen der Berliner Sparkasse und dem