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kreditkarte-versicherungsbestaetigung-visa-basis-und-classic.pdf

www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/kreditkarte-versicherungsbestaetigung--visa-basis-und-classic.pdf

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Allgemeine Hinweise zum Einkaufsschutz inklusive
                                                   Garantieverlängerung und Internetkäuferschutz
                                                   für Inhaber einer Kreditkarte der Berliner Sparkasse
                                                                                                                                  Berliner Sparkasse
                                                   Stand: 18.06.2018                                                              Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                   Was beinhaltet der Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung?
                                                   Der Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung bietet Versicherungs-
                                                   schutz für die Dauer von 90 Tagen ab Kaufdatum für:
                                                   – eine versicherte Sache, die beim privaten Gebrauch zerstört oder
                                                      beschädigt wird oder abhandenkommt.
                                                   – Funktionsstörungen an elektronischen Geräten, die mit einer Serien-
                                                      nummer ausgestattet sind, aufgrund defekter Teile oder fehlerhafter
                                                      Verarbeitung, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der gesetzli-
                                                      chen Gewährleistungs- und Garantiefristen auftreten. Sie finden die
                                                      vollständigen Versicherungsbedingungen hierzu auf Seite 3.

                                                   Was tun im Schadenfall?
                                                   Sie sind verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich
                                                   telefonisch anzuzeigen und uns auf Verlangen das Original des Kauf-
                                                   nachweises sowie der Herstellergarantie (Garantieheft) zu übersenden.
                                                   Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummer: 040 4119 4000.

                                                   Was beinhaltet der Sparkassen-Internetkäuferschutz?
                                                   Ihr Sparkassen-Internetkäuferschutz beinhaltet zwei Versicherungsbestand-
                                                   teile:
                                                   – Erster Bestandteil: Mit der Internetkäuferschutz-Versicherung erhalten
                                                       Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder
                                                       Beschädigung der versicherten Ware während der Lieferung. Auf der
                                                       Seite 4 finden Sie hierzu die vollständigen Versicherungsbedingungen.
                                                       Der Versicherer für diese Dienstleistung ist die BD24 Berlin Direkt Ver-
                                                       sicherung AG.
                                                   – Zweiter Bestandteil: Die Telefonische Rechtsberatung übernimmt die
                                                       Kosten für eine Erstberatung durch einen in Deutschland zugelas-
                                                       senen Rechtsanwalt bei Leistungsstörungen aus dem Kauf einer Ware
                                                       mit Ihrer Kreditkarte der Berliner Sparkasse. Der Versicherer für diese
                                                       Dienstleistung ist die ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die
                                                       vollständigen Bestimmungen und Verlinkungen zu den Versicherungs-
                                                       bedingungen finden Sie hierzu auf der Seite 5.
                                                   Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitgehenden
                                                   Regelungen der einzelnen Bestandteile Ihres Internetkäuferschutzes ent-
                                                   nehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

                                                   Was tun im Reklamationsfall?
                                                   Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufes, welchen Sie vollstän-
                                                   dig über Ihre Kreditkarte der Berliner Sparkasse abgewickelt haben,
                                                   erfolgt zunächst eine entsprechende Prüfung und Klärung durch Ihre Kre-
                                                   ditkartengesellschaft MasterCard/Visa. Hierzu wenden Sie sich bitte an
                                                   folgende Rufnummer: (030) 2455-2400.
                                                   Sofern keine Lösung erzielt werden konnte oder kann, gelten in den
                                                   nächsten Schritten die Versicherungsbedingungen (VB-BD24-IKSSPK
                                                   B2018) der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG und die Versicherungs-
                                                   bedingungen (ARB 2012, Stand 01.10.2011) der ROLAND Rechtsschutz-
                                                   Versicherungs-AG.
                               manuell
128 992.000 D0 PC (Fassung Juni 2018) - v2.1 - o
© Deutscher Sparkassenverlag


                                                                                                                                                                   Seite 1 von 1
                                                   Versicherungsbedingungen zum Einkaufsschutz inklusive
                                                   Garantieverlängerung und dem Internetkäuferschutz für die
                                                   Kreditkarten Classic und Basic der Berliner Sparkasse
                                                                                                                               Berliner Sparkasse
                                                   Stand: 18.06.2018                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                   Versicherer:                                                                   denn, dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen
                                                   BD24 Berlin Direktversicherung AG                                              nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs erworben wurden.
                                                   Kurzbezeichnung: VB-BD24-IKSSPKB2018                                        6. Von den Leistungen können Mehrkosten abgezogen werden, die
                                                                                                                                  dadurch entstehen, dass der Versicherer Überweisungen in das Aus-
                                                   Teil A: Allgemeiner Teil                                                       land vornimmt oder auf Verlangen der versicherten Person besondere
                                                   – gültig für alle im Teil B genannten Versicherungen –                         Überweisungsformen wählt.
                                                                                                                               7. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten
                                                   § 1 - Versicherte Personen                                                     noch verpfändet werden.
                                                   Versicherungsnehmer ist das Kreditkarteninstitut. Versicherte Personen
                                                   sind die Inhaber einer gültigen Kreditkarte der Berliner Sparkasse als      § 6 - Prämie
                                                   Haupt-, Zweit- oder Zusatzkarte.                                            Die Prämie für diese Versicherungen ist bereits im Kartenpreis enthalten.
                                                                                                                               Das Kreditinstitut ist demnach für die ordnungsgemäße Zahlung der
                                                   § 2 - Geltungsbereich                                                       Prämie verantwortlich. Das Nichtbezahlen eines fälligen Kartenpreises
                                                   Versicherungsschutz besteht weltweit.                                       führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
                                                   § 3 - Beginn und Ende des Versicherungsschutzes                             § 7 - Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfal-
                                                   Der Versicherungsschutz                                                     les und Folgen von Obliegenheitsverletzungen
                                                   1. beginnt generell mit der Beantragung der Kreditkarte bei dem Versi-      1. Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungs-
                                                      cherungsnehmer, sofern der Kreditkartenvertrag wirksam zustande             falles
                                                      kommt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs-
                                                                                                                                  a) den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden,
                                                      schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
                                                                                                                                      was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.
                                                   2. endet zum Zeitpunkt der Beendigung des Kreditkartenvertrages. Er
                                                                                                                                  b) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und
                                                      endet ebenfalls für alle Karteninhaber mit dem Tod des Hauptkartenin-
                                                                                                                                      Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Aus-
                                                      habers. Bei Tod des Zusatzkarteninhabers endet der Versicherungs-
                                                                                                                                      kunft zu erteilen, Originalbelege einzureichen, sowie bei Todesfäl-
                                                      schutz für diesen Vertragsteil.
                                                                                                                                      len die Sterbeurkunde einzureichen.
                                                   3. Weiterhin endet der Versicherungsschutz, sofern der Gruppenversi-
                                                                                                                               2. Verletzt die versicherte Person eine der vertraglich vereinbarten Oblie-
                                                      cherungsvertrag zwischen der Berliner Sparkasse und dem