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Nähere Angaben zur Bank sind im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ enthalten.


                                  Bedingungen für Zahlungen mittels
                                  Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren
                                  Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher1 ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Firmenlastschrift über sein Konto bei der
                                  Bank gelten folgende Bedingungen.


                                  1       Allgemein
                                                                                                                                bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und
                                  1.1     Begriffsbestimmung                                                                    Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den
                                  Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zah-                               USA weitergeleitet werden.
                                  lungsvorgang zu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe
                                  des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegeben
                                  wird.                                                                                         2.2     SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
                                  1.2     Entgelte                                                                              2.2.1 Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                                                                                                                        (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate)
                                  Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 12
                                  Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.                              Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlast-
                                                                                                                                schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Ein-
                                                                                                                                lösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das
                                                                                                                                Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und
                                  2       SEPA-Firmenlastschrift                                                                Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückli-
                                                                                                                                che Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten
                                  2.1     Allgemein                                                                             Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die
                                  2.1.1 Wesentliche Merkmale des                                                                für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen
                                         SEPA-Firmenlastschriftverfahrens                                                       Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern.
                                  Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt                               In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä-
                                  werden, die keine Verbraucher sind.                                                           rungen des Kunden enthalten sein:
                                  Mit dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann der Kunde über die                               – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto
                                  Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des                                   des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und
                                  Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro                            – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto
                                  Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang                                    gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen.
                                  genannten Staaten und Gebiete.                                                                Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben
                                  Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift muss                          (Autorisierungsdaten) enthalten:
                                  – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das                                  – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                      SEPA-Firmenlastschriftverfahren nutzen,                                                   ± HLQH *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU
                                  – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger                                     – Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlun-
                                      das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und                                                gen,
                                  – der Kunde der Bank die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-                                – Name des Kunden,
                                      Mandats bestätigen.                                                                       – Bezeichnung der Bank des Kunden und
                                  Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, in-                            – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
                                  dem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften                           Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu-
                                  vorlegt.                                                                                      sätzliche Angaben enthalten.
                                  Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-                           2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-
                                  Firmenlastschrift von der Bank keine Erstattung des seinem Konto                                    Mandats
                                  belasteten Lastschriftbetrags verlangen.
                                                                                                                                Der Kunde hat seiner Bank die Autorisierung nach Nummer 2.2.1 un-
                                  2.1.2 Kundenkennungen                                                                         verzüglich zu bestätigen, indem er der Bank folgende Daten aus dem
                                  Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN2 und bei                             dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
                                  grenzüberschreitenden Zahlungen (außerhalb des Europäischen                                   übermittelt:
                                  Wirtschaftsraums3) zusätzlich den BIC4 der Bank als seine Kunden-                             – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                  kennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die                                  ± *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU GHV =DKOXQJVHPSIlQJHUV
                                  Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift                          – Mandatsreferenz,
                                  ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung                              – Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlun-
                                  auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen                                 gen und
                                  die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftda-                             – Datum der Unterschrift auf dem Mandat.
                                  tensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung ange-                                  Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-
                                  gebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb                                Firmenlastschrift-Mandats übermitteln.
                                  des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus.                                                       Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-
                                                                                                                                Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank
Bank-Verlag GmbH 48.008 (01/18)


                                  2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten                                                       unverzüglich, möglichst schriftlich, zu informieren.
                                  Bei SEPA-Firmenlastschriften können die Lastschriftdaten auch über                            2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                  das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter-
                                                                                                                                Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklä-

                                  1
                                    9HUEUDXFKHU LVW JHPl‰ †  %*% MHGH QDWUOLFKH 3HUVRQ GLH HLQ 5HFKWVJHVFKlIW ]X HLQHP =ZHFN DEVFKOLH‰W GHU ZHGHU LKUHU JHZHUEOLFKHQ QRFK LKUHU VHOEVWVWlQGLJHQ EHUXÀLFKHQ 7lWLJNHLW
                                  zugerechnet werden kann.
                                  2
                                    International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)
                                  3
                                    Mitgliedsstaaten siehe Anhang
                                    %DQN ,GHQWL¿HU &RGH %DQN,GHQWL¿]LHUXQJVFRGH                                                                                                                                            1
                                  4
                 rung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab                      •   die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im
                 dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß                              Lastschriftdatensatz
                 „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte mög-                          HLQH *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU IHKOW RGHU IU GLH
                 lichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stel-                            Bank erkennbar fehlerhaft ist,
                 le der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem                           - eine Mandatsreferenz fehlt,
                 Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmen-                             - ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder
                 lastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete                          - kein Fälligkeitstag angegeben ist.