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Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen


                                                 (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2023)


                                                 1. Vorwort
                                                 Zur Förderung des Spargedankens führen die Sparkassen der Länder Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sach-
                                                 sen-Anhalt das „PS-Lotterie-Sparen“ durch, an dem jeder teilnehmen kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
                                                 Ein PS-Los setzt sich aus dem Sparbetrag von 4 Euro und dem Auslosungsbeitrag von 1 Euro zusammen.
                                                 Schuldnerin der Sparbeträge ist die Sparkasse, bei der die Sparbeträge entrichtet werden. Bei einer Anlage der Sparbeträge in einen Deka-
                                                 FondsSparplan werden diese von der DekaBank in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot verwahrt. Über das Angebot eines
                                                 Deka-FondsSparplanes entscheidet jede Sparkasse selbst. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Gewinnforderungen ist die
                                                 Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH.
                                                 Die Auslosungsbeiträge nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH
                                                 entgegen.
                                                 2. Erwerb von PS-Losen
                                                 Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen Dauerauftrag in der Sparkassengeschäftsstelle, im Internet oder telefonisch erteilen, aufgrund
                                                 dessen Sparbeträge und Auslosungsbeiträge laufend vom Konto abzubuchen sind. Bei einem Deka-FondsSparplan beträgt die monatliche
                                                 Mindestanzahl der PS-Lose fünf.
                                                 Die Erteilung des Dauerauftrages ist dem PS-Sparer schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung muss die Losnummer enthalten.
                                                 Ist aufgrund fehlender Deckung des Kontos des PS-Sparers die monatliche Abbuchung von 5 Euro je PS-Los bis zum Tag der Abbuchung
                                                 (5. des Monats oder, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, am folgenden Werktag) nicht gesichert, kommt der Spar-Spiel-
                                                 vertrag für den folgenden Teilnahmezeitraum nicht zustande und der bisherige Vertrag endet. Entsprechend endet beim Deka-FondsSparplan
                                                 der Auftrag für den Erwerb von Fondsanteilen. Der PS-Sparer wird darüber von der zuständigen Sparkasse schriftlich informiert.
                                                 PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen mit der Losnummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Sonder-
                                                 auslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt sind.
                                                 3. PS-Gewinnfonds
                                                 Der PS-Gewinnfonds wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziff. 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotterieaufsichtsbe-
                                                 hörden zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Steuern und der Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziff. 5) an die PS-
                                                 Sparer ausgeschüttet. Die Höhe des PS-Gewinnfonds beträgt dementsprechend 53% der Auslosungsbeiträge.
                                                 4. Auslosungen
                                                 Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil.
                                                 In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Die Sonderauslosungen werden jedes Jahr am 10. März, 10. Juli und 10. Novem-
                                                 ber durchgeführt.
                                                 Die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH kann Abweichungen bis zu 5 vor und 20 Tagen nach den vorgesehenen Termi-
                                                 nen aus technischen Gründen zulassen.
                                                 5. Auslosungsplan
                                                 Die Anzahl der auszulosenden Gewinne und die Gesamtgewinnsumme sind von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose
                                                 abhängig.
                                                 5.1 Monatsauslosung
                                                 Auf alle teilnehmenden Lose entfällt ein Hauptgewinn von 20.000 Euro. Zudem werden Auslosungsgruppen mit jeweils 30.000 Losen gebildet.
                                                 Innerhalb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen werden ein Gewinn von 5.000 Euro und ein Gewinn von 500 Euro sowie die folgenden
                                                 Grundnummern ermittelt:
                                                 – eine Grundnummer in Form einer einstelligen Endziffer für den 2,50 Euro-Gewinn
                                                 – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 100 Euro-Gewinn
                                                 – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 250 Euro-Gewinn.
                                                 Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens
                                                 27.000 Lose umfasst. Gegebenenfalls wird der Losbestand der keine vollständige Auslosungsgruppe von 30.000 Losen ergibt mit einer
                                                 30.000er-Auslosungsgruppe zu einer Schlussgruppe zusammengefasst. Innerhalb der Schlussgruppe ergibt sich die Anzahl der Einzelge-
                                                 winne von 5.000 Euro und 500 Euro aus der nach Abzug der vorgenannten Grundnummerngewinne für die Schlussgruppe zur Verfügung ste-
                                                 henden Gewinnsumme.
                                                 5.2 Sonderauslosungen
                                                 Die Art der Sondergewinne ist drei Monate vor der Auslosung im Kassenraum der Sparkasse bekannt zu geben.
                                                 Es finden jährlich folgende Sonderauslosungen statt:
157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2026) - v11.0


                                                 – Sonderauslosung im März:
                                                   Geldpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro
                                                 – Sonderauslosung im Juli:
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                                   Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro
                                                 – Sonderauslosung im November:
                                                   Geldpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro
                                                 6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse
                                                 Die ausgelosten Gewinne werden innerhalb von 10 Tagen nach der Auslosung durch Aushang oder Einsichtnahme in den Kassenräumen der
                                                 Sparkassen und auf den Internetseiten der Sparkassen bzw. der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH bekannt gegeben.
                                                 7. Verfügung über die Gewinne
                                                 Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt durch automatische Gutschrift auf dem angegebenen Konto.


                                                                                                                                                                               Seite 1 von 2
                                                 Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen


                                                 8. Verwendung der Sparbeträge
                                                 Die im Laufe des Jahres angesammelten Sparbeträge werden Anfang Dezember dem angegebenen Konto gutgeschrieben und vom Zeit-
                                                 punkt der Gutschrift an zu den jeweils geltenden Zinssätzen verzinst.
                                                 Abweichend hiervon werden bei der Verwendung der Sparbeträge in einen Deka-FondsSparplan die Sparbeträge monatlich für den Erwerb
                                                 von Fondsanteilen verwendet, die in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot verwahrt werden. Dazu beauftragt der PS-Sparer
                                                 die Sparkasse, die jeweiligen monatlichen Sparbeträge für den monatlichen Erwerb von Anteilen des gewählten Fonds zu verwenden.
                                                 9. Verpfändung der Ansprüche
                                                 Eine Verpfändung der Forderungen des PS-Sparers ist in seinem eigenen Interesse bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf ein Konto oder der
                                                 Verwendung zum Erwerb der Fondsanteile entsprechend Ziffer 8 ausgeschlossen.
                                                 10. Schlussbestimmungen
                                                 Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS-Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassenraum der
                                                 Sparkasse bekannt gemacht ist.
157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2026) - v11.0


                                                                                                                                                                               Seite 2 von 2
                                                 Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen


                                                 (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2022)


                                                 Die Sparkassen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Sachsen und Sachsen-Anhalt führen die Auslosungen grundsätzlich
                                                 gemeinsam durch.
                                                 Für die nach Ziff. 4 ff. der „Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen“ durchzuführenden Auslosungen wird eine geprüfte und genehmigte Auslo-
                                                 sungssoftware benutzt bzw. werden Teile des Auslosungsverfahrens manuell durchgeführt.
                                                 I. Allgemeines
                                                 Die Ziehungen erfolgen öffentlich unter notarieller, behördlicher oder behördlich genehmigter Aufsicht.
                                                 Der in Ziff. 5.1. Bed. enthaltene Gewinnplan der Monatsauslosung ist auf 30.000 Lose abgestellt. Bei der Monatsauslosung sind jedoch Mehr-
                                                 oder Mindergewinne bei abweichenden Loszahlen vorgesehen. Daher ist es notwendig, vor Eintritt in die Auslosungshandlung den endgülti-
                                                 gen Auslosungsplan für die Ziehung aufzustellen.
                                                 II. Auslosungsverfahren
                                                 1. Erfassung der Lose un