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Bedingungen der LBS Landesbausparkasse NordWest für die Nutzung des Elektronischen Postfachs

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Bedingungen_fuer_die_Nutzung_des_Elektronischen_Postfachs_LBS_NordWest.pdf

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Bedingungen der LBS Landesbausparkasse NordWest
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                                                    1. Gegenstand der Bedingungen                                              2.3 Regelmäßige Kontrolle des Elektronischen Postfachs
                                                    1.1 Nutzung des Elektronischen Postfachs                                       Der Kunde hat regelmäßig, mindestens alle 14 Tage sowie unver-
*01234567*
                                                        Die folgenden Bedingungen kommen ausschließlich zwischen der               züglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung, den Inhalt des
                                                        LBS Landesbausparkasse NordWest – nachfolgend „LBS“                        Elektronischen Postfachs zu überprüfen.
                                                        genannt – und deren Kunden zustande. Die Bedingungen regeln            3. Änderung des Leistungsangebots
                                                        die Nutzung der Anwendung „Elektronisches Postfach“ der Spar-              Die LBS hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen
                                                        kasse durch die LBS und deren Kunden, die über ein solches                 Postfach insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und
                                                        Elektronisches Postfach bei der Sparkasse (nachfolgend „Elektro-           Legitimationsmedien zu beschränken, wenn ihr die Fortführung
                                                        nisches Postfach“ genannt) verfügen. Die Sparkasse hat dieser              aus Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter technischer oder
                                                        Form der Nutzung des Elektronischen Postfachs bereits gegen-               rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat,
                                                        über der LBS zugestimmt. Über das Elektronische Postfach kann              unzumutbar ist. Die LBS ist unter den gleichen Voraussetzungen
                                                        ein Kunde, der zuvor die Rahmenvereinbarung über die Teil-                 berechtigt, das Elektronische Postfach den geänderten rechtlichen
                                                        nahme am Online-Banking/Telefon-Banking und am Elektroni-                  oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die
                                                        schen Postfach sowie die Bedingungen für die Nutzung des Elekt-            Formate der elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifi-
                                                        ronisches Postfachs der Sparkasse akzeptiert hat und zugleich              zieren oder neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzufüh-
                                                        auch Inhaber eines Vertrages mit der LBS ist, „elektronische Post“         ren). Über wesentliche Änderungen wird die LBS den Kunden
                                                        der LBS empfangen. Elektronische Post sind sämtliche Mitteilun-            mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten unter Beachtung
                                                        gen der LBS, die in das Elektronische Postfach eingestellt                 der nachfolgenden Ziffer 5 informieren.
                                                        werden, insbesondere rechtsverbindliche Mitteilungen zur laufen-
                                                        den Geschäftsbeziehung (z. B. Änderungen der Vertragsbedin-            4. Kündigung
                                                        gungen), kontobezogene Informationen (z. B. Kontoauszüge)              4.1 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden
                                                        sowie nicht rechtsverbindliche werbliche Inhalte. Die Nutzung des          Der Kunde ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer
                                                        Elektronischen Postfachs ist nur für natürliche Personen möglich.          Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende in Schrift-
                                                        Das Recht der LBS, Mitteilungen an den Kunden per Brief oder in            oder Textform gegenüber der LBS zu kündigen. Nach Wirksam-
                                                        anderer geeigneter Form zu übermitteln, bleibt unberührt.                  werden einer Kündigung stellt die LBS fortan keine elektronische
                                                    1.2 Akzeptanz der Bedingungen der LBS für die Nutzung des                      Post mehr in das Elektronische Postfach ein. Bereits eingestellte
                                                        Elektronischen Postfachs (Nutzungsbedingungen)                             elektronische Post verbleibt im Elektronischen Postfach. Nach
                                                        Die Geltung dieser Nutzungsbedingungen kann sowohl zwischen                Wirksamwerden der Kündigung informiert die LBS den Kunden
                                                        Kunde und LBS als auch zwischen Kunde und einem Empfangs-                  zukünftig entweder per Post oder in anderer geeigneter Form.
                                                        vertreter der LBS (z. B. einer Sparkasse) vereinbart werden.           4.2 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch die LBS
                                                    1.3 Bestimmung als Empfangsvorrichtung (Widmung)                               Die LBS ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer Kün-
                                                        Zu dem unter Ziffer 1.1 dargestellten Zweck bestimmt der Kunde             digungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Schrift- oder
                                                        sein Elektronisches Postfach als Vorrichtung zum Empfang elekt-            Textform zu kündigen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen gilt das unter
                                                        ronischer Post der LBS. Der Kunde kann einzelne oder alle Doku-            Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend.
                                                        mente jederzeit löschen. Eine Löschung von Dokumenten durch            4.3 Kündigung des Elektronischen Postfachs der Sparkasse
                                                        die LBS ist ausgeschlossen. Die LBS hat auch keinen Lesezugriff            durch den Kunden oder die Sparkasse
                                                        auf den Inhalt des Elektronischen Postfachs. Sofern der Kunde              Da der Zugriff auf das Elektronische Postfach nur mittels Online-
                                                        die Übersendung von Kopien der in das Elektronische Postfach               Banking der Sparkassen möglich ist, hat eine Beendigung der
                                                        eingestellten elektronischen Post wünscht, stellt die LBS diese auf        Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/
                                                        Nachfrage und unter Beachtung gesetzlicher und amtlicher Vorga-            Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach der Sparkasse
                                                        ben zur Verfügung. Für die Zurverfügungstellung erhebt die LBS             oder der Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Post-
                                                        ggf. ein gesondertes Entgelt, soweit keine gesetzliche Verpflich-          fachs der Sparkasse durch den Kunden oder durch die Sparkasse
                                                        tung zur Zurverfügungstellung besteht und soweit der Kunde die             auch eine Beendigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen
                                                        Umstände, die die Zurverfügungstellung notwendig machen, zu                zur Folge. Auf einen gesonderten Zugang der Kündigung der
                                                        vertreten hat.                                                             Sparkasse oder des Kunden verzichtet die LBS hiermit
                                                    1.4 Besonderheiten bei Gemeinschaftsverträgen                                  ausdrücklich.
                                                        Für Gemeinschaftsverträge von Personen, die weder Ehegatten                Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Kündigung gilt das unter Ziffer
                                                        noch eingetragene Lebenspartner sind, kann das Elektronische               4.1 Geregelte entsprechend, es sei denn, die Rahmenvereinba-
                                                        Postfach derzeit nicht genutzt werden.                                     rung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking und
                                                        Bei Gemeinschaftsverträgen von Ehegatten / eingetragenen                   am Elektronischen Postfach der Sparkasse oder die Bedingungen
                                                        Lebenspartnern mit der LBS können beide Vertragsmitinhaber ihr             für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der Sparkasse ent-
                                                        jeweiliges Elektronisches Postfach für den Gemeinschaftsvertrag            halten hiervon abweichende Rechtsfolgen. In diesem Fall gehen
                                                        nutzen.                                                                    diese Rechtsfolgen den hier vereinbarten vor.
                                                        Soll nur einer der Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner sein        4.4 Widerruf der Zustellungsbevollmächtigung bei Gemein-
                                                        Elektronisches Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen, so            schaftsverträgen
                                                        setzt diese Nutzung voraus, dass derjenige Vertragsmitinhaber,             Widerruft der nicht zugriffsberechtigte Vertragsmitinhaber die von
                                                        der keinen Zugriff auf elektronische Post zum Gemeinschaftsver-            ihm nach Maßgabe der Ziffer 1.4 erteilte Zustellungsvollmacht
                                                        trag über das Elektronische Postfach haben wird, zuvor den ande-           gegenüber der LBS, gilt hinsichtlich der Rechtsfolgen Ziffer 4.1
                               manuell


                                                        ren Vertragsmitinhaber für den Empfang, die Prüfung und die                entsprechend. Abweichend von Ziffer 4.1 wird die LBS bereits ab
                                                        Anerkennung der gemeinsam an beide Vertragsmitinhaber gerich-              Zugang des Widerrufs bei der LBS keine elektronische Post mehr
                                                        teten elektronischen Post als Zustellungsbevollmächtigten                  in das Elektronische Postfach einstellen. Das gilt nicht, sofern
                                                        benennt. Zudem erfordert die Nutzung, dass der nicht zugriffsbe-           beide Vertragsmitinhaber ihr Elektronisches Postfach nach Maß-
                                                        rechtigte Vertragsmitinhaber einwilligt, dass das Elektronische            gabe von Ziffer 1.4 für einen Gemeinschaftsvertrag nutzen.