Bedingungen der LBS Landesbausparkasse NordWest
für die Nutzung des Elektronischen Postfachs
1. Gegenstand der Bedingungen 2.3 Regelmäßige Kontrolle des Elektronischen Postfachs
1.1 Nutzung des Elektronischen Postfachs Der Kunde hat regelmäßig, mindestens alle 14 Tage sowie unver-
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Die folgenden Bedingungen kommen ausschließlich zwischen der züglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung, den Inhalt des
LBS Landesbausparkasse NordWest – nachfolgend „LBS“ Elektronischen Postfachs zu überprüfen.
genannt – und deren Kunden zustande. Die Bedingungen regeln 3. Änderung des Leistungsangebots
die Nutzung der Anwendung „Elektronisches Postfach“ der Spar- Die LBS hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen
kasse durch die LBS und deren Kunden, die über ein solches Postfach insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und
Elektronisches Postfach bei der Sparkasse (nachfolgend „Elektro- Legitimationsmedien zu beschränken, wenn ihr die Fortführung
nisches Postfach“ genannt) verfügen. Die Sparkasse hat dieser aus Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter technischer oder
Form der Nutzung des Elektronischen Postfachs bereits gegen- rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat,
über der LBS zugestimmt. Über das Elektronische Postfach kann unzumutbar ist. Die LBS ist unter den gleichen Voraussetzungen
ein Kunde, der zuvor die Rahmenvereinbarung über die Teil- berechtigt, das Elektronische Postfach den geänderten rechtlichen
nahme am Online-Banking/Telefon-Banking und am Elektroni- oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die
schen Postfach sowie die Bedingungen für die Nutzung des Elekt- Formate der elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifi-
ronisches Postfachs der Sparkasse akzeptiert hat und zugleich zieren oder neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzufüh-
auch Inhaber eines Vertrages mit der LBS ist, „elektronische Post“ ren). Über wesentliche Änderungen wird die LBS den Kunden
der LBS empfangen. Elektronische Post sind sämtliche Mitteilun- mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten unter Beachtung
gen der LBS, die in das Elektronische Postfach eingestellt der nachfolgenden Ziffer 5 informieren.
werden, insbesondere rechtsverbindliche Mitteilungen zur laufen-
den Geschäftsbeziehung (z. B. Änderungen der Vertragsbedin- 4. Kündigung
gungen), kontobezogene Informationen (z. B. Kontoauszüge) 4.1 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden
sowie nicht rechtsverbindliche werbliche Inhalte. Die Nutzung des Der Kunde ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer
Elektronischen Postfachs ist nur für natürliche Personen möglich. Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende in Schrift-
Das Recht der LBS, Mitteilungen an den Kunden per Brief oder in oder Textform gegenüber der LBS zu kündigen. Nach Wirksam-
anderer geeigneter Form zu übermitteln, bleibt unberührt. werden einer Kündigung stellt die LBS fortan keine elektronische
1.2 Akzeptanz der Bedingungen der LBS für die Nutzung des Post mehr in das Elektronische Postfach ein. Bereits eingestellte
Elektronischen Postfachs (Nutzungsbedingungen) elektronische Post verbleibt im Elektronischen Postfach. Nach
Die Geltung dieser Nutzungsbedingungen kann sowohl zwischen Wirksamwerden der Kündigung informiert die LBS den Kunden
Kunde und LBS als auch zwischen Kunde und einem Empfangs- zukünftig entweder per Post oder in anderer geeigneter Form.
vertreter der LBS (z. B. einer Sparkasse) vereinbart werden. 4.2 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch die LBS
1.3 Bestimmung als Empfangsvorrichtung (Widmung) Die LBS ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer Kün-
Zu dem unter Ziffer 1.1 dargestellten Zweck bestimmt der Kunde digungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Schrift- oder
sein Elektronisches Postfach als Vorrichtung zum Empfang elekt- Textform zu kündigen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen gilt das unter
ronischer Post der LBS. Der Kunde kann einzelne oder alle Doku- Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend.
mente jederzeit löschen. Eine Löschung von Dokumenten durch 4.3 Kündigung des Elektronischen Postfachs der Sparkasse
die LBS ist ausgeschlossen. Die LBS hat auch keinen Lesezugriff durch den Kunden oder die Sparkasse
auf den Inhalt des Elektronischen Postfachs. Sofern der Kunde Da der Zugriff auf das Elektronische Postfach nur mittels Online-
die Übersendung von Kopien der in das Elektronische Postfach Banking der Sparkassen möglich ist, hat eine Beendigung der
eingestellten elektronischen Post wünscht, stellt die LBS diese auf Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/
Nachfrage und unter Beachtung gesetzlicher und amtlicher Vorga- Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach der Sparkasse
ben zur Verfügung. Für die Zurverfügungstellung erhebt die LBS oder der Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Post-
ggf. ein gesondertes Entgelt, soweit keine gesetzliche Verpflich- fachs der Sparkasse durch den Kunden oder durch die Sparkasse
tung zur Zurverfügungstellung besteht und soweit der Kunde die auch eine Beendigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen
Umstände, die die Zurverfügungstellung notwendig machen, zu zur Folge. Auf einen gesonderten Zugang der Kündigung der
vertreten hat. Sparkasse oder des Kunden verzichtet die LBS hiermit
1.4 Besonderheiten bei Gemeinschaftsverträgen ausdrücklich.
Für Gemeinschaftsverträge von Personen, die weder Ehegatten Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Kündigung gilt das unter Ziffer
noch eingetragene Lebenspartner sind, kann das Elektronische 4.1 Geregelte entsprechend, es sei denn, die Rahmenvereinba-
Postfach derzeit nicht genutzt werden. rung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking und
Bei Gemeinschaftsverträgen von Ehegatten / eingetragenen am Elektronischen Postfach der Sparkasse oder die Bedingungen
Lebenspartnern mit der LBS können beide Vertragsmitinhaber ihr für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der Sparkasse ent-
jeweiliges Elektronisches Postfach für den Gemeinschaftsvertrag halten hiervon abweichende Rechtsfolgen. In diesem Fall gehen
nutzen. diese Rechtsfolgen den hier vereinbarten vor.
Soll nur einer der Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner sein 4.4 Widerruf der Zustellungsbevollmächtigung bei Gemein-
Elektronisches Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen, so schaftsverträgen
setzt diese Nutzung voraus, dass derjenige Vertragsmitinhaber, Widerruft der nicht zugriffsberechtigte Vertragsmitinhaber die von
der keinen Zugriff auf elektronische Post zum Gemeinschaftsver- ihm nach Maßgabe der Ziffer 1.4 erteilte Zustellungsvollmacht
trag über das Elektronische Postfach haben wird, zuvor den ande- gegenüber der LBS, gilt hinsichtlich der Rechtsfolgen Ziffer 4.1
manuell
ren Vertragsmitinhaber für den Empfang, die Prüfung und die entsprechend. Abweichend von Ziffer 4.1 wird die LBS bereits ab
Anerkennung der gemeinsam an beide Vertragsmitinhaber gerich- Zugang des Widerrufs bei der LBS keine elektronische Post mehr
teten elektronischen Post als Zustellungsbevollmächtigten in das Elektronische Postfach einstellen. Das gilt nicht, sofern
benennt. Zudem erfordert die Nutzung, dass der nicht zugriffsbe- beide Vertragsmitinhaber ihr Elektronisches Postfach nach Maß-
rechtigte Vertragsmitinhaber einwilligt, dass das Elektronische gabe von Ziffer 1.4 für einen Gemeinschaftsvertrag nutzen.