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Bedingungen für den Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren (PDF)

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Bedingungen für den Datenaustausch unter                                                      Seite 1/2

                         Einschaltung von Service-Rechenzentren
                         (gültig ab August 2021)

                         I.	Allgemeine Verfahrensbestimmungen und                                       III. Rückruf von Aufträgen
                             Leistungs­umfang                                                            1.	Der Rückruf einer Datei ist ausgeschlossen, sobald der Bank der dazu-
                         1.	
                            Der Datenaustausch im Wege der Datenfernübertragung unter Einschal-              gehörige Begleitzettel zugegangen ist. Bei Einsatz der elektronischen
                            tung von Service-Rechenzentren (SRZ) mit Autorisierung durch Begleit-            Signatur oder der VEU hat der Kunde selbst die Möglichkeit, die Datei
                            zettel oder mit elektronischer Signatur wird mit dem Kunden auf Basis            bis zum Beginn der Verarbeitung durch die Bank zu löschen.
                            der nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Die elektronische Signatur        2.	Änderungen eines Dateiinhaltes sind nur durch Rückruf der Datei und
                            muss dem EBICS-Standard der deutschen Kreditwirtschaft entsprechen               erneute Auftragserteilung möglich.
                            und vorher mit der Bank vereinbart und initialisiert worden sein.
                                                                                                         3.	Einzelne Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge können
                            Zwischen Kunde und Bank kann auch vereinbart werden, dass die
                                                                                                             nur außerhalb des Verfahrens bei der kontoführenden Stelle zurück­
                            Autorisierung von zwei vertretungsberechtigten Nutzern mit jeweils
                                                                                                             gerufen werden. Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach
                            eigener elektronischer Signatur (die sogenannte verteilte elektronische
                                                                                                             den dafür geltenden Sonderbedingungen (z. B. die Bedingungen für
                            Unterschrift (VEU)) erfolgen kann.
                                                                                                             Zahlungsdienste). Hierzu hat der Kunde der Bank die Einzelangaben
                         2.	Im Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren                  des Originalauftrages mitzuteilen.
                             nimmt die Bank Dateien für Überweisungsaufträge und Lastschrift­
                             einzugsaufträge entgegen, die von dem durch den Kunden beauftragten         IV. Kontrolle der Dateien durch die Bank
                             Service-Rechenzentrum erstellt worden sind. Bei der Übermittlung von
                                                                                                         1.	Die Bank prüft die Übereinstimmung der Auftragsdatensätze mit den
                             Aufträgen an die Bank, sind ausschließlich die durch die SRZ-Richtlinien
                                                                                                             Bestimmungen gemäß den EBICS Standards und die Berechtigung zur
                             der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) definierten Auftragsarten zu
                                                                                                             Auftragserteilung.
                             verwenden (z. B. CCS - Customer Credit Transfer SRZ). Sofern dies
                             gesondert vereinbart wurde, stellt die Bank Kontoauszugsinformationen       2.	Im Falle der Freigabe durch Begleitzettel, prüft die Bank die ordnungs-
                             zur Abholung durch das vom Kunden beauftragte Service-Rechen­                   gemäße Autorisierung der eingereichten Auftragsdaten wie folgt:
                             zentrum bereit.                                                             		Geprüft wird die Übereinstimmung der auf dem Begleitzettel ange-
                         3.	Für die Auftragserteilung durch den Kunden wird die Bank die ihr über-         gebenen „Anzahl der Zahlungssätze“ mit der Summe der Zahlungs-
                             mittelten Dateien 10 Bankarbeitstage bei Autorisierung durch Begleit-          sätze in der Datei. Ferner muss die im Begleitzettel genannte
                             zettel bzw. 10 Kalendertage bei Autorisierung mit elektronischer Signatur      Summe der Beträge mit der Summe der Beträge aus den Daten-
                             ab Anlieferung der Daten zur Verfügung halten. Nach Ablauf dieser Frist        elementen „InstructedAmount“ übereinstimmen.
                             kann der Kunde (Kontoinhaber) einen Auftrag zur Ausführung dieser           3.	Werden bei der Bearbeitung des Auftrags Unstimmigkeiten zwischen
                             Dateien nicht mehr erteilen. Kontoauszugsinformationen werden dem               Datei und dem Begleitzettel festgestellt, so wird der Kunde hierüber
                             Service-Rechenzentrum durch die Bank für die Dauer von mindestens               unterrichtet. Der Auftrag wird dann nicht ausgeführt.
                             10 Kalendertagen beginnend mit dem Tag des Tagesabschlusses zur
                                                                                                         4.	Ergeben sich bei der Kontrolle der Dateien durch die Bank Fehler, ist
                             Abholung bereitgestellt.
                                                                                                             sie berechtigt, fehlerhafte Datensätze von der weiteren Bearbeitung
                         4.	Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das Service-Rechenzentrum             auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages
                             mit der Bank eine entsprechende Vereinbarung unter Anerkennung der              nicht sichergestellt werden kann. Hierüber wird sie den Kunden unver-
                             „Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleg-            züglich auf dem vereinbarten Weg informieren.
                             losen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ)“ getroffen hat.
                             Die Einschaltung eines anderen Service-Rechenzentrums teilt der Kunde       V. Ausführung der Aufträge
                             der Bank unverzüglich schriftlich mit.
                                                                                                         1.	Die Bank wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgenden Aus-
                                                                                                             führungsbedingungen vorliegen:
                         II. Auftragserteilung                                                               –	Die vom Service-Rechenzentrum eingelieferten Auftragsdaten
                         1.	Mit dem von ihm unterschriebenen Begleitzettel oder der/den eingesetzten           wurden autorisiert.
                              elektronischen Signatur(en) autorisiert der Kunde gegenüber seiner             – 	Das festgelegte Datenformat wurde eingehalten.
                              Bank den Auftrag, die in den vom Service-Rechenzentrum an die Bank             – 	Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auf-
                              übermittelten Dateien enthaltenen Überweisungsaufträge und/oder Last-              tragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Konto­
                              schrifteinzugsaufträge auszuführen. Der Begleitzettel muss die                     deckung gemäß den Bedingungen für Zahlungsdienste) liegen vor.
                              Mindestangaben gemäß Anlage enthalten. Der Kunde erhält vom
                                                                                                         2.	Die der Bank vom Service-Rechenzentrum übermittelten Auftragsdaten
                              Service-Rechenzentrum einen bereits ausgefüllten Begleitzettel. Er hat
                                                                                                             werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes bearbeitet.
                              die Angaben im Begleitzettel auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Änderungen
                              des Begleitzettels sind nicht möglich. Die Bank ist berechtigt, den
                                                                                                         VI. Weitere Bedingungen
                              Auftrag gemäß seinem Inhalt auszuführen.
                                                                                                             Ergänzend gelten die Bedingungen für Zahlungsdienste.
                         2.	Für Zahlungsaufträge hat der Kunde die Kundenkennung (z. B. IBAN)
                             des Zahlers und die Kundenkennung des Zahlungsempfängers (z. B.
                             IBAN und BIC oder andere Kennung des Zahlungsdienstleisters des
                             Zahlungsempfängers) nach Maßgabe der mit ihm für den Zahlungsdienst
                             vereinbarten Bedingungen (z. B. die Bedingungen für Zahlungsdienste)
                             zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages
                             eingeschalteten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung
                             ausschließlich anhand der Kundenkennungen vorzunehmen. Fehler-
2440/06/25 – HD0322-01


                             hafte Angaben können Fehlleitungen des Auftrages zur Folge haben.
                         Bedingungen für den Datenaustausch unter                                                                           Seite 2/2

                         Einschaltung von Service-Rechenzentren


                         Anlage

                         Mindestinhalt des Begleitzettels
                         Neben der Bezeichnung „Begleitzettel belegloser Datenträgeraustausch“ sind folgende Mindestangaben erforderlich.


                                                                                                                               Datenelement der ISO-Nachricht
                                                                                     pain.001 (Überweisung)                                             pain.008 (Lastschrift)
                             Zahlungsart                                             SEPA-Sammelüberweisung                                             SEPA-Sammellastschrift
                             Datei-ID                                                                                                  MessageIdentification
                             Erstellungsdatum und -zeit                                                                                  CreationDateTime
                             Auftraggeber                                            Debtor/Name                                                        Creditor/Name
                             Sammlerreferenz                                                                                    PaymentInformationIdentification
                             BIC                                                     DebtorAgent1