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Bedingungen für die Commerzbank Corporate Card Central (PDF)

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Bedingungen für die                                                                                                  Seite 1/5

                         Commerzbank Corporate Card Central
                         (Kreditkarte)
                         Stand: 19.04.2020

                         1.      Allgemeines                                                                                c)	Im Falle einer Kartentransaktion, die von einem Nichtberechtigten ver­
                         Die Commerzbank Corporate Card Central ist eine Kreditkarte und wird als                               anlasst wurde, gilt die Verfügung als genehmigt, wenn das Unternehmen
                         virtuelle Firmenkarte auf den Namen des Unternehmens ausgestellt. Die                                  dieser Buchung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der
                         Bank eröffnet für das Unternehmen ein Kartenkonto. Statt eine physische                                Buchung, widerspricht. Der Widerspruch hat gegenüber dem Karten­
                         Kreditkarte dem Unternehmen auszuhändigen, teilt die Bank dem Unter­                                   service oder der Bank zu erfolgen.
                         nehmen nur die Kartendaten (Name der Firma, Kartennummer, Laufzeit und                             d)	Abweichend von § 675w BGB trägt das Unternehmen die Beweislast,
                         den Kartenprüfwert = CVV/CVC-Code) schriftlich mit. Den Kartendaten wird                               dass eine Autorisierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungs­
                         keine PIN zugewiesen.                                                                                  gemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch Störung beeinträchtigt
                                                                                                                                wurde. Die Darlegungslast der Vertragsparteien für Tatsachen, die nicht
                         2.      Verwendungsmöglichkeiten
                                                                                                                                bekannt sind, bleibt unberührt.
                         Im Rahmen der „Vereinbarung zur Nutzung der Commerzbank Corporate
                         Card Central“ kann das Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen des                                4.   Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                         Mastercard®-Verbundes bei Vertragsunternehmen Waren und Dienst­                                    Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen innerhalb
                         leistungen im Fernabsatz, d.h. bei Bestellungen per Telefon, Telefax, Brief                        der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. Ziffer 8) verfügbaren Geldbetrag zu
                         oder Online, bargeldlos bezahlen. Der Einsatz der Kartendaten im ­Ausland                          sperren, wenn
                         ist eine Dienstleistung, für die die Bank ein Entgelt ­verlangen kann. Der Ein­                    –    der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
                         satz der Kartendaten zum Bargeldbezug an Geldautomaten, am Bankschalter­
                                                                                                                            –	der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld­
                         oder an Kassenterminals von Händlern und Dienstleistern ist nicht zulässig.
                                                                                                                               betrags zugestimmt hat1
                         Die Kartendaten darf das Unternehmen nur im Rahmen seiner gewerblichen
                                                                                                                            Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetz­licher
                         oder selbständigen Tätigkeit einsetzen. Soweit mit dem Vertrag zusätzliche
                                                                                                                            oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungs­
                         Leistungen (z.B. Versicherungen) verbunden sind, ­richtet sich dies nach den
                                                                                                                            betrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
                         insoweit geltenden besonderen Regeln.
                                                                                                                            5.   Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank
                         3.      Autorisierung von Kartenzahlungen
                                                                                                                            Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn
                         a)	Die Kartendaten darf das Unternehmen zur Bezahlung nur einsetzen,
                             wenn das Unternehmen und das Vertragsunternehmen – insbesondere                                –	das Unternehmen sich nicht mit den vollständigen Kartendaten oder
                             zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmünd­                              einem sonstigen Authentifizierungselement legitimiert hat,
                             lichen Kontaktes – darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen oder                        –	der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen oder die finanzi­
                             eine PIN an einem Kartenleseterminal zu verwenden und stattdessen                                 elle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, oder
                             lediglich die jeweiligen Kartendaten anzugeben. Das Unternehmen kann                           –    die Kartendaten gesperrt sind.
                             auch bei der Nutzung der Kartendaten einen Beleg (z.B. Telefax) unter­
                                                                                                                            Hierüber wird das Unternehmen vom Vertragsunternehmen, bei dem die
                             schreiben.
                                                                                                                            Kartendaten eingesetzt werden, oder beim Online-Einsatz unterrichtet.
                         	Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten­
                           inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authenti­                          6.   Ausführungsfrist
                           fizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind:                                    Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang
                                 –	Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel                        des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicher­zu­stellen,
                                    Online-Passwort),                                                                       dass der Kartenzahlungsbetrag innerhalb der Ausführungsfrist von einem
                                                                                                                            Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
                                 –	Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel
                                                                                                                            Bei Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des
                                    mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal
                                                                                                                            Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) in Währungen eines Staates außer­
                                    verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis)
                                                                                                                            halb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Kartenzahlungen, bei denen der
                                    oder
                                                                                                                            Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers außerhalb des EWR (Dritt­
                                 –	Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel                           staaten) gelegen ist, werden Kartenzahlungen baldmöglichst ­bewirkt. Geht
                                    Finger­abdruck).                                                                        der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
                         b)	Mit dem Einsatz der Kartendaten erteilt das Unternehmen die Zustim­                            erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Zahlungs­
                             mung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür                            empfänger von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser die
                             zusätzlich Authentifizierungselemente gefordert werden, wird die Zu­                           Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers
                             stimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Ertei­lung der Zustim­                       so vornimmt, als sei die Kartenzahlung ordnungsgemäß ausgeführt worden.
                             mung kann das Unternehmen die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
                                                                                                                            7.   Kartenkonto
                             In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent­
                             halten, dass die Bank die für die Ausführung der Karten­zahlung notwen­                        Die Bank richtet für das Unternehmen ein Kartenkonto ein, das in laufender
                             digen personenbezogenen Daten des Karten­inhabers verarbeitet, über­                           Rechnung in Euro geführt wird. Alle mittels der Kartendaten getätigten
                             mittelt und speichert.                                                                         ­Umsätze und im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages veranlassten
                                                                                                                             und sonstigen Aufwendungen und Entgelte der Bank werden über dieses
                                                                                                                             Konto von der Bank monatlich abgerechnet.

                         1
                              Z.B. Vorautorisierungen von Mietwagenkautionsleistungen oder in Hotels.
                         2
                             	 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, ­         Guadeloupe,
1091/46/20 – HD0621-01


                              ­Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, ­Österreich, Polen, Portugal,
                               ­Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie ­Zypern.