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Bedingungen für die Seite 1/5
Commerzbank Corporate Card Central
(Kreditkarte)
Stand: 19.04.2020
1. Allgemeines c) Im Falle einer Kartentransaktion, die von einem Nichtberechtigten ver
Die Commerzbank Corporate Card Central ist eine Kreditkarte und wird als anlasst wurde, gilt die Verfügung als genehmigt, wenn das Unternehmen
virtuelle Firmenkarte auf den Namen des Unternehmens ausgestellt. Die dieser Buchung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der
Bank eröffnet für das Unternehmen ein Kartenkonto. Statt eine physische Buchung, widerspricht. Der Widerspruch hat gegenüber dem Karten
Kreditkarte dem Unternehmen auszuhändigen, teilt die Bank dem Unter service oder der Bank zu erfolgen.
nehmen nur die Kartendaten (Name der Firma, Kartennummer, Laufzeit und d) Abweichend von § 675w BGB trägt das Unternehmen die Beweislast,
den Kartenprüfwert = CVV/CVC-Code) schriftlich mit. Den Kartendaten wird dass eine Autorisierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungs
keine PIN zugewiesen. gemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch Störung beeinträchtigt
wurde. Die Darlegungslast der Vertragsparteien für Tatsachen, die nicht
2. Verwendungsmöglichkeiten
bekannt sind, bleibt unberührt.
Im Rahmen der „Vereinbarung zur Nutzung der Commerzbank Corporate
Card Central“ kann das Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen des 4. Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
Mastercard®-Verbundes bei Vertragsunternehmen Waren und Dienst Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen innerhalb
leistungen im Fernabsatz, d.h. bei Bestellungen per Telefon, Telefax, Brief der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. Ziffer 8) verfügbaren Geldbetrag zu
oder Online, bargeldlos bezahlen. Der Einsatz der Kartendaten im Ausland sperren, wenn
ist eine Dienstleistung, für die die Bank ein Entgelt verlangen kann. Der Ein – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
satz der Kartendaten zum Bargeldbezug an Geldautomaten, am Bankschalter
– der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld
oder an Kassenterminals von Händlern und Dienstleistern ist nicht zulässig.
betrags zugestimmt hat1
Die Kartendaten darf das Unternehmen nur im Rahmen seiner gewerblichen
Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher
oder selbständigen Tätigkeit einsetzen. Soweit mit dem Vertrag zusätzliche
oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungs
Leistungen (z.B. Versicherungen) verbunden sind, richtet sich dies nach den
betrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
insoweit geltenden besonderen Regeln.
5. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank
3. Autorisierung von Kartenzahlungen
Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn
a) Die Kartendaten darf das Unternehmen zur Bezahlung nur einsetzen,
wenn das Unternehmen und das Vertragsunternehmen – insbesondere – das Unternehmen sich nicht mit den vollständigen Kartendaten oder
zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmünd einem sonstigen Authentifizierungselement legitimiert hat,
lichen Kontaktes – darauf verzichten, einen Beleg zu unterzeichnen oder – der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen oder die finanzi
eine PIN an einem Kartenleseterminal zu verwenden und stattdessen elle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, oder
lediglich die jeweiligen Kartendaten anzugeben. Das Unternehmen kann – die Kartendaten gesperrt sind.
auch bei der Nutzung der Kartendaten einen Beleg (z.B. Telefax) unter
Hierüber wird das Unternehmen vom Vertragsunternehmen, bei dem die
schreiben.
Kartendaten eingesetzt werden, oder beim Online-Einsatz unterrichtet.
Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten
inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authenti 6. Ausführungsfrist
fizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind: Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang
– Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen,
Online-Passwort), dass der Kartenzahlungsbetrag innerhalb der Ausführungsfrist von einem
Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
– Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel
Bei Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des
mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal
Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) in Währungen eines Staates außer
verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als Besitznachweis)
halb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Kartenzahlungen, bei denen der
oder
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers außerhalb des EWR (Dritt
– Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel staaten) gelegen ist, werden Kartenzahlungen baldmöglichst bewirkt. Geht
Fingerabdruck). der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
b) Mit dem Einsatz der Kartendaten erteilt das Unternehmen die Zustim erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Zahlungs
mung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür empfänger von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser die
zusätzlich Authentifizierungselemente gefordert werden, wird die Zu Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers
stimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustim so vornimmt, als sei die Kartenzahlung ordnungsgemäß ausgeführt worden.
mung kann das Unternehmen die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
7. Kartenkonto
In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent
halten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwen Die Bank richtet für das Unternehmen ein Kartenkonto ein, das in laufender
digen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, über Rechnung in Euro geführt wird. Alle mittels der Kartendaten getätigten
mittelt und speichert. Umsätze und im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages veranlassten
und sonstigen Aufwendungen und Entgelte der Bank werden über dieses
Konto von der Bank monatlich abgerechnet.
1
Z.B. Vorautorisierungen von Mietwagenkautionsleistungen oder in Hotels.
2
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe,
1091/46/20 – HD0621-01
Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.