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76050101_Sparkasse_Nuernberg_26_UA.pdf
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Sparkasse
Nürnberg
Sparkassen-Finanzgruppe
Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren
und weiteren Finanzinstrumenten
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse
und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre ins-
besondere einen Überblick über uns und
• unsere Wertpapierdienstleistungen,
• unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
• unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
• unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
• über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
• über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne
geben.
Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesse-
rung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz,
eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung
eines Produktinformationsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der
Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erreicht werden.
Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professionel-
ler Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine
abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge,
dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt
wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen
Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen
Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folg-
© S-Com 610 001 332 (26. Auflage 2026)
lich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finan-
ziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professionel-
ler Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.
Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sparkasse Nürnberg
Der Vorstand
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Informationen über uns und unsere
Dienstleistungen
Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, Sie die Möglichkeit, diese Informationen stattdessen in
erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über schriftlicher Form zu erhalten, soweit sie sich nicht ver-
uns und unsere Wertpapierdienstleistungen. traglich für die elektronische Form entschieden haben.
Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer
A. Informationen über uns ommunikation
K
Sparkasse Nürnberg Telefonische und elektronische Kommunikation, die
Anstalt des öffentlichen Rechts sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung
Lorenzer Platz 12 von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapier-
90402 Nürnberg dienstleistungen und -nebendienstleistungen bezieht,
Telefon: (09 11) 2 30 -10 00 müssen wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtung auf-
Telefax: (09 11) 2 30 -47 47 zeichnen und für fünf Jahre aufbewahren, bei aufsichts-
E-Mail: info@sparkasse-nuernberg.de behördlicher Anordnung im Einzelfall für bis zu sieben
Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen eine
Vermittler Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbrin- Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um
gung unserer Dienstleistungen vertraglich gebundener einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommuni-
Vermittler, die im Geltungsbereich der Bundesrepublik kation auf diesem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter
Deutschland registriert sind. für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefo-
nischen und elektronischen Kommunikation für den Be-
Bankerlaubnis vollmächtigten ebenfalls.
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32
Kreditwesengesetz. Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns
Zuständige Aufsichtsbehörden eine Abrechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Aus-
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: zug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,
60314 Frankfurt am Main Hinweise zur Einlagensicherung
(Internet: www.ecb.europa.eu). Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzgruppe an.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und 1. Freiwillige Institutssicherung
Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die
(Internet: www.bafin.de). angehörenden Institute selbst zu schützen und bei die-
sen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwie-
Kommunikationsmittel und -sprache rigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen-
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform sicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung
oder elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortge-
Kundenaufträge können in deutscher Sprache persön- führt werden.
lich, telefonisch, brieflich oder im Online-Brokerage
übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass für be- 2. Gesetzliche Einlagensicherung
stimmte Kommunikationswege, z. B. das Online-Brokera- Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkas-
ge, gesonderte Vereinbarungen gelten. sen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informa- nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich
tionen in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privat- anerkannt. Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die
kunde im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes haben Institutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen
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Informationen über uns und unsere Dienstleistungen
das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung Landesbank) angeboten. Einzelheiten und Informationen
seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG zum jeweiligen Produkt stellt Ihnen gern Ihr Berater zur
bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschä- Verfügung. Gleichfalls sind Prospekte, die nach dem
digungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die im Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht wurden, sowie
Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstan- gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinformationen
den sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Spar- zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinformati-
kasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und onsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage
Solawechseln. des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinwei-
sen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmäßige
Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/ Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanz
sicherungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungs- instrumente durch uns erfolgt. Auch weisen wir darauf
einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch hin, dass wir im Falle der Anlageberatung – wie auch bei
nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust sei- beratungsfreier Orderausführung – keine Überwachung
ner Einlagen erlitten. der Wertentwicklung des Portfolios und der einzelnen
Finanzinstrumente vornehmen. Das schließt jedoch nicht
aus, dass wir – z. B. bei einer Fälligkeit – mit Anlageideen
B. Umgang mit Interessenkonflikten auf Sie zukommen.
Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Information über die Risikoklassen der von uns emp-
Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäfts- fohlenen Finanzinstrumente
leitung, unseren Beschäftigten und vertraglich gebun- In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen
denen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns der Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente
direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und in eine von insgesamt fünf Produktrisikoklassen ein-
Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht gestuft. Bei der Risikobereitschaft des Kunden gib