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Bedingungen für SEPA-Echtzeitüberweisungen (PDF)

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Bedingungen für                                                                              Seite 1/2

                        SEPA-Echtzeitüberweisungen
                        (Stand: gültig ab 09.10.2025)


                        Für die Ausführung von Aufträgen von Kunden im SEPA-Echtzeitüber­                  ­erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt
                        weisungsverfahren gelten die folgenden Bedingungen. Ergänzend gelten                hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig
                        die Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste, soweit im Folgenden                vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich.
                        keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
                                                                                                      6.   Information vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
                        1.   Wesentliche Merkmale                                                          Sollte der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem
                             Der Kunde kann die Bank jederzeit online beauftragen, durch eine              Zahlungsempfänger den Geldbetrag nicht zur Verfügung stellen,
                             SEPA-Echtzeitüberweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des               informiert die Bank den Kunden kurzfristig.
                             einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments
                             Area, SEPA, siehe Anhang) möglichst innerhalb von Sekunden an den        7.   Besondere Bestimmungen für SEPA-Echtzeitüberweisungen
                             Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln, sofern           Für SEPA-Echtzeitüberweisungen ermöglicht die Bank, dass der
                             dieser das SEPA-Echtzeitüberweisungsverfahren nutzt. Der Zahlungs-            Kunde ein Betragslimit festlegen kann, das entweder für jeden einzel-
                             dienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungs-              nen Überweisungsauftrag oder die Betragssumme aller SEPA-Echt-
                             empfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst innerhalb            zeitüberweisungsaufträge, die am selben Kalendertag ausgeführt
                             von Sekunden zur Verfügung zu stellen.                                        ­werden sollen, gilt. Das Limit kann jederzeit geändert werden.

                        2.   Betragsgrenze                                                            8.   Empfängerüberprüfung
                             Entfällt.                                                                     Bevor der Kunde einen Auftrag für eine SEPA-Echtzeitüberweisung
                                                                                                           autorisiert (siehe Nummer D.1.3 Allgemeine Bedingungen für Zah-
                                                                                                           ­
                        3.   Zugang und Widerruf des Auftrags                                              lungsdienste), wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN
                             Die Bank unterhält in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 1 und             des Zahlungsempfängers abgeglichen (Empfängerüberprüfung), wenn
                             Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste den für              der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zur Empfänger-
                             die Ausführung von online erteilten Aufträgen erforderlichen                  überprüfung gesetzlich verpflichtet ist. Die Empfängerüberprüfung
                             Geschäfts­betrieb ganztägig an allen Kalendertagen eines Jahres. Mit          wird der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der
                             dem Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags des Kunden bei der Bank                Angaben des Kunden nach Nummer D 2.1 Allgemeinen Bedingungen
                             beginnt die Ausführungsfrist nach Abschnitt D Nummer 1.5 der Allge-           für Zahlungsdienste durchführen. Die Bank unterrichtet den Kunden
                             meinen Bedingungen für Zahlungsdienste.                                       über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Ergibt diese, dass die
                             Der Kunde kann diesen dann nicht mehr widerrufen.                             Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, teilt die Bank mit, welche
                                                                                                           Folge eine Autorisierung des Auftrages haben könnte. Bei einem beleg-
                        4.   Ablehnung der Ausführung                                                      haften Auftrag unterbleibt die Empfängerüberprüfung, wenn der Kunde
                             Die Bank wird die Ausführung des Auftrags kurzfristig ablehnen, wenn          zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags nicht in den Geschäfts­
                             die Ausführungsbedingungen nach Abschnitt D Nummer 1.6 der Allge-             räumen der Bank anwesend ist.
                             meinen Bedingungen für Zahlungsdienste nicht erfüllt sind oder wenn           Werden Name und IBAN des Zahlungsempfängers von einem Zah-
                             der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers das Verfahren                lungsauslösedienstleister und nicht vom Zahler angegeben, so ist ge-
                             nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber online informieren.             setzlich geregelt, dass dieser Zahlungsauslösedienstleister sicher zu
                             Ist bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung das vom Kunden festgelegte             stellen hat, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger korrekt sind.
                             Betragslimit (siehe Nummer 1.7) nicht eingehalten, wird die Bank die
                             Ausführung ablehnen. Über die Ablehnung wird die Bank den Kunden         9.   Ansprüche im Zusammenhang mit der Empfängerüberprüfung
                             unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 1.5 bezie-          Autorisiert der Kunde den Auftrag, obwohl ihm die Bank bei der Emp-
                             hungsweise Nummer 3.2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdiens-               fängerüberprüfung gemäß Nummer D 2.3 der Allgemeinen Bedingun-
                             te vereinbarten Frist, unterrichten.                                          gen für Zahlungsdienste mitgeteilt hat, dass die Daten nicht oder na-
                                                                                                           hezu übereinstimmen, haftet die Bank nicht für die Folgen dieser
                        5.   Ausführungsfrist                                                              fehlenden Übereinstimmung, wenn sie die Überweisung ausschließ-
                             Die Bank ist in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 3 a. beziehungs­        lich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zah-
                             weise Nummer 3 b. der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste             lungsempfängers (siehe Nummer D 1.2 Allgemeine Bedingungen für
                             verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag möglichst innerhalb         Zahlungsdienste) ausführt. Dies gilt auch, wenn der Zahlungsdienst-
                             von Sekunden nach Zugang des Auftrags gemäß Abschnitt A III.                  leister des Zahlungsempfängers die Empfängerüberprüfung nicht
                             ­
                             Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste bei                  durchgeführt hat und die Bank den Kunden darüber vor der Autorisie-
                             dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.                     rung des Auftrags informiert hat.

                             Diese Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des              Wurde die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt und führt
                             Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer D                  dies zu einer fehlerhaften Ausführung der Überweisung, so erstattet
                             Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste).                                  die Bank dem Kunden auf dessen Verlangen unverzüglich den über-
                                                                                                           wiesenen Betrag und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungs-
                             Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung einer SEPA-           konto des Kunden wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die
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                             Echtzeitüberweisung an einem bestimmten Tag, einem Zeitpunkt                  Überweisung befunden hätte. Gleiches gilt, wenn der Zahlungsauslö-
                             eines bestimmten Tags oder am Ende eines bestimmten Zeitraums                 sedienstleister des Kunden die Empfängerüberprüfung fehlerhaft
                             oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung                 durchführt.
                        Bedingungen für                                                                 Seite 2/2

                        SEPA-Echtzeitüberweisungen
                        (Stand: gültig ab 09.10.2025)


                        Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete

                        Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
                        Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
                        Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-
                        Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland,
                        ­Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
                         Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
                         Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
                        Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.

                        Sonstige Staaten und Gebiete
                        Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre
                        und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,
                        Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien.
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