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Bedingungen für Seite 1/2
SEPA-Echtzeitüberweisungen
(Stand: gültig ab 09.10.2025)
Für die Ausführung von Aufträgen von Kunden im SEPA-Echtzeitüber erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt
weisungsverfahren gelten die folgenden Bedingungen. Ergänzend gelten hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig
die Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste, soweit im Folgenden vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich.
keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
6. Information vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
1. Wesentliche Merkmale Sollte der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem
Der Kunde kann die Bank jederzeit online beauftragen, durch eine Zahlungsempfänger den Geldbetrag nicht zur Verfügung stellen,
SEPA-Echtzeitüberweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des informiert die Bank den Kunden kurzfristig.
einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments
Area, SEPA, siehe Anhang) möglichst innerhalb von Sekunden an den 7. Besondere Bestimmungen für SEPA-Echtzeitüberweisungen
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln, sofern Für SEPA-Echtzeitüberweisungen ermöglicht die Bank, dass der
dieser das SEPA-Echtzeitüberweisungsverfahren nutzt. Der Zahlungs- Kunde ein Betragslimit festlegen kann, das entweder für jeden einzel-
dienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungs- nen Überweisungsauftrag oder die Betragssumme aller SEPA-Echt-
empfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst innerhalb zeitüberweisungsaufträge, die am selben Kalendertag ausgeführt
von Sekunden zur Verfügung zu stellen. werden sollen, gilt. Das Limit kann jederzeit geändert werden.
2. Betragsgrenze 8. Empfängerüberprüfung
Entfällt. Bevor der Kunde einen Auftrag für eine SEPA-Echtzeitüberweisung
autorisiert (siehe Nummer D.1.3 Allgemeine Bedingungen für Zah-
3. Zugang und Widerruf des Auftrags lungsdienste), wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN
Die Bank unterhält in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 1 und des Zahlungsempfängers abgeglichen (Empfängerüberprüfung), wenn
Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste den für der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zur Empfänger-
die Ausführung von online erteilten Aufträgen erforderlichen überprüfung gesetzlich verpflichtet ist. Die Empfängerüberprüfung
Geschäftsbetrieb ganztägig an allen Kalendertagen eines Jahres. Mit wird der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der
dem Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags des Kunden bei der Bank Angaben des Kunden nach Nummer D 2.1 Allgemeinen Bedingungen
beginnt die Ausführungsfrist nach Abschnitt D Nummer 1.5 der Allge- für Zahlungsdienste durchführen. Die Bank unterrichtet den Kunden
meinen Bedingungen für Zahlungsdienste. über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Ergibt diese, dass die
Der Kunde kann diesen dann nicht mehr widerrufen. Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, teilt die Bank mit, welche
Folge eine Autorisierung des Auftrages haben könnte. Bei einem beleg-
4. Ablehnung der Ausführung haften Auftrag unterbleibt die Empfängerüberprüfung, wenn der Kunde
Die Bank wird die Ausführung des Auftrags kurzfristig ablehnen, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags nicht in den Geschäfts
die Ausführungsbedingungen nach Abschnitt D Nummer 1.6 der Allge- räumen der Bank anwesend ist.
meinen Bedingungen für Zahlungsdienste nicht erfüllt sind oder wenn Werden Name und IBAN des Zahlungsempfängers von einem Zah-
der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers das Verfahren lungsauslösedienstleister und nicht vom Zahler angegeben, so ist ge-
nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber online informieren. setzlich geregelt, dass dieser Zahlungsauslösedienstleister sicher zu
Ist bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung das vom Kunden festgelegte stellen hat, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger korrekt sind.
Betragslimit (siehe Nummer 1.7) nicht eingehalten, wird die Bank die
Ausführung ablehnen. Über die Ablehnung wird die Bank den Kunden 9. Ansprüche im Zusammenhang mit der Empfängerüberprüfung
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 1.5 bezie- Autorisiert der Kunde den Auftrag, obwohl ihm die Bank bei der Emp-
hungsweise Nummer 3.2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdiens- fängerüberprüfung gemäß Nummer D 2.3 der Allgemeinen Bedingun-
te vereinbarten Frist, unterrichten. gen für Zahlungsdienste mitgeteilt hat, dass die Daten nicht oder na-
hezu übereinstimmen, haftet die Bank nicht für die Folgen dieser
5. Ausführungsfrist fehlenden Übereinstimmung, wenn sie die Überweisung ausschließ-
Die Bank ist in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 3 a. beziehungs lich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zah-
weise Nummer 3 b. der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste lungsempfängers (siehe Nummer D 1.2 Allgemeine Bedingungen für
verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag möglichst innerhalb Zahlungsdienste) ausführt. Dies gilt auch, wenn der Zahlungsdienst-
von Sekunden nach Zugang des Auftrags gemäß Abschnitt A III. leister des Zahlungsempfängers die Empfängerüberprüfung nicht
Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste bei durchgeführt hat und die Bank den Kunden darüber vor der Autorisie-
dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. rung des Auftrags informiert hat.
Diese Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Wurde die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt und führt
Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer D dies zu einer fehlerhaften Ausführung der Überweisung, so erstattet
Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste). die Bank dem Kunden auf dessen Verlangen unverzüglich den über-
wiesenen Betrag und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungs-
Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung einer SEPA- konto des Kunden wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die
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Echtzeitüberweisung an einem bestimmten Tag, einem Zeitpunkt Überweisung befunden hätte. Gleiches gilt, wenn der Zahlungsauslö-
eines bestimmten Tags oder am Ende eines bestimmten Zeitraums sedienstleister des Kunden die Empfängerüberprüfung fehlerhaft
oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung durchführt.
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SEPA-Echtzeitüberweisungen
(Stand: gültig ab 09.10.2025)
Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-
Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland,
Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.
Sonstige Staaten und Gebiete
Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre
und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,
Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien.
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