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teilnahmebedingungen_aktionssparplan_fuer_minderjaehrige.pdf

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Teilnahmebedingungen für den Endkunden
    „Aktionssparplan für Minderjährige.“
    Jetzt neuen Wertpapier-Sparplan abschließen. Angebot gültig vom 20.07.2026
    bis zum 31.12.2026.


Minderjährige erhalten nach Maßgabe folgender Teilnahmebedingungen bei Neuabschluss eines Wertpapier-Sparplans in
ihrem Depot bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main („DekaBank“), der Sparkasse oder dem Sparkassen
ComfortDepot des S Brokers (SCD-Depot) im Aktionszeitraum einmalig von der DekaBank eine Prämie im Wert von 50 Euro.
Für diese deutschlandweite Aktion stellt die DekaBank insgesamt ein Budget in Höhe von 5 Mio. Euro bereit („Gesamt-
prämienvolumen“), dies entspricht 100.000 Neuabschlüssen von Wertpapier-Sparplänen für Minderjährige.

Hinweis: Der in der Vermarktung beworbene „Bonus“ wird folgend als „Prämie“ bezeichnet.

1. Veranstalter der Aktion

Veranstalter dieser Aktion ist die DekaBank in Kooperation mit den Sparkassen und der S Broker AG & Co. KG. Das Angebot
erhalten Sie nur bei Ihren teilnehmenden Sparkassen.


2. Prämienbegünstigte Abschlüsse

Prämienbegünstigt ist der Abschluss eines Wertpapier-Sparplans eines Minderjährigen, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:

Die Aktion gilt für das DekaBank Depot (DBD) sowie Depots der Sparkassen und das SCD-Depot.

Für Depots der Sparkassen und für das SCD-Depot des S Brokers ist für eine Prämierung die Erteilung eines Freistellungs-
auftrages, der zum Zeitpunkt der Prämierung eine ausreichende Verrechnung zulässt oder die Vorlage einer gültigen
Nichtveranlagungsbescheinigung erforderlich.

Nachfolgende Voraussetzungen gelten sowohl für das DBD als auch für Depots der Sparkassen und für das
SCD-Depot des S Brokers.

■ Während des Aktionszeitraums erfolgt der Neuabschluss eines Wertpapier-Sparplans in einem Depot einer
  minderjährigen natürlichen Person mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des
  Wertpapier-Sparplans (d. h. der Erfassung des Wertpapier-Sparplans in den Systemen der teilnehmenden
  Institute) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Aktionszeitraum beginnt am 20. Juli 2026 und endet, sobald
  das Gesamtprämienvolumen ausgeschöpft ist, spätestens jedoch am 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist das Datum des
  Abschlusses des Wertpapier-Sparplans.
■ Der Wertpapier-Sparplan wird unbefristet geschlossen und sieht eine monatliche Mindestsparrate von 25 Euro vor.

■ Die Prämiengewährung ist auf den Abschluss des ersten unbefristeten Wertpapier-Sparplans je Depot eines Minder-

  jährigen begrenzt. Bei im Depot bereits vorhandenen befristeten oder unbefristeten Wertpapiersparplänen ist eine
  Prämierung ausgeschlossen.
■ Werden im Aktionszeitraum mehrere Wertpapier-Sparpläne neu geschlossen, wird die Prämie nur für den zeitlich zuerst

  abgeschlossenen prämienbegünstigten Wertpapier-Sparplan gewährt.
■ Prämienbegünstigt sind ausschließlich Wertpapier-Sparpläne für ansparplanfähige Wertpapiere von Deka Investment-

  fonds, Deka ETFs sowie Kooperationspartnerfonds der DekaBank gemäß der Fondsliste, welche Sie unter folgendem
  Link finden: www.deka.de/privatkunden/praemienaktion-minderjaehrige
■ Der Wertpapier-Sparplan wird in den ersten drei Monaten nach Abschluss des Wertpapier-Sparplans mit mindestens

  25 Euro pro Monat und ohne Aussetzung oder Unterbrechung bespart. Bis zur Gewährung der Prämie darf der
  Wertpapier-Sparplan weder gekündigt noch befristet worden sein.
■ Der Eingang der ersten Sparrate muss spätestens im Folgemonat auf den Abschluss des Sparplans erfolgen.
■ Die Fondsanteile und/oder Bruchteile von Fondsanteilen, die mit dem Wertpapier-Sparplan bespart werden, werden in

  einem Depot des Minderjährigen verwahrt. Bis zur Gewährung der Prämie darf das Depot nicht gekündigt worden sein.


3. Gewährung der Prämie

Die Prämie wird zum Ausgabepreis (d. h. einschließlich eines etwaigen Ausgabeaufschlags) in Deka Investmentfonds sowie
Kooperationspartnerfonds der DekaBank und zum Ausführungskurs/Kaufpreis in Deka ETF, jeweils abzüglich möglicher an-
fallender Steuern, in Fondsanteilen und/oder Bruchteilen von Fondsanteilen des Fonds angelegt, welcher Gegenstand des
neuen Wertpapier-Sparplans ist. Die mit der Prämie erworbenen Fondsanteile werden in das Depot des Minderjährigen
eingebucht, in welchem der Wertpapier-Sparplan geführt wird.
                   Teilnahmebedingungen für den Endkunden
                   „Aktionssparplan für Minderjährige.“


                   4. Ende der Aktion; Ausschlussgründe, Rechtsweg ausgeschlossen

                   Die Aktion wird durch die DekaBank beendet, wenn das für die Aktion bereitgestellte Gesamtprämienvolumen (dies ent-
                   spricht 100.000 Neuabschlüssen) ausgeschöpft ist. Sie endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2026.

                   Die DekaBank behält sich vor, diese Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung insgesamt oder in Teilen zu be-
                   enden, zu verlängern oder zu ändern. Die DekaBank wird von diesem Recht nur bei begründeten Umständen Gebrauch
                   machen, wie z. B. Störungen der Aktion durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe oder Manipulationen
                   durch Dritte.

                   Die DekaBank hat das Recht die Gewährung der Prämie auszuschließen, wenn der Erwerb von Fondsanteilen und/oder
                   Bruchteilen von Fondsanteilen des Fonds, welcher Gegenstand des neuen Wertpapier-Sparplans ist, aus Gründen, die
                   die DekaBank nicht zu vertreten hat, binnen vier Monaten ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der Prämienvoraussetzungen
                   nicht möglich ist (beispielsweise im Fall einer Fondsschließung).

                   Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Prämiengewährung besteht nicht. Eine Barauszahlung, eine Übertragung oder
                   ein Umtausch der Prämie ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


                   5. Weitere Hinweise

                   a) Kosten und Gebühren

                   Die Konditionen für die Sparplanausführung (bspw. Depotgebühren, Transaktionskosten) richten sich nach dem jeweiligen
                   Depotmodell des Depots des Minderjährigen und dem vereinbarten Preis- und Leistungsverzeichnis.

                   Die Prämie in Deka Investmentfonds sowie Kooperationspartnerfonds der DekaBank wird zum Ausgabepreis (d. h. einschließ-
                   lich eines etwaigen Ausgabeaufschlags) bzw. die Prämie in Deka ETF wird zum Ausführungskurs/Kaufpreis angelegt.

                   b) Steuerliche Hinweise

                   Die Prämie ist zum Zeitpunkt der Gewährung kapitalertragsteuerpflichtig.

                   Es besteht die Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungs-
                   bescheinigung.

                   Im Depot der Sparkassen und dem SCD-Depot des S Brokers ist allerdings die Erteilung eines Freistellungsauftrages, der
                   zum Zeitpunkt der Prämierung eine ausreichende Verrechnung zulässt, oder die Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungs-
                   bescheinigung zwingende Voraussetzung für eine Prämierung.

                   Die mit der Prämie erworbenen Fondsanteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei
                   Ertragsausschüttungen, Vorabpauschalen und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie
                   sie auch für die Fondsanteile aus den regelmäßigen Sparraten gelten (Hinweis gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2026).

                   Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch
                   rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.

                   c) Risiken

                   Die in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern enthalten nur eine
                   Beschreibung der vorliegenden Aktion. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu den Chancen und
                   Risiken der prämienbegünstigten Wertpapiere entnehmen Sie bitte den bei Abschluss des Wertpapier-Sparplans zur Verfü-
                   gung gestellten Unterlagen.

                   Jede Finanzanlage in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden. Kapitalmarktbedingte Wertschwankungen und daraus
                   resultierende Wertverluste bis hin zum Totalverlust können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen und
                   Risikohinweise enthalten die „Basisinformationen für Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“.
Stand: Juli 2026


                   Diese Unterlage/Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds bzw. von ETFs der Deka Investment GmbH sind die
                   jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozen-
                   trale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de bzw. für ETFs bei der Deka Investment GmbH, Lyoner Str. 13, 60528 Frankfurt und unter www.deka-etf.de erhalten. Bitte lesen Sie diese,
                   bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.