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Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
                                                      im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren

                                                      Fassung Mai 2026


                                                      Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Spar-
                                                      kasse gelten folgende Bedingungen.

                                                      1 Allgemein
                                                      1.1 Begriffsbestimmung
                                                      Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jewei-
                                                      ligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
                                                      1.2 Entgelte
                                                      Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                                      1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht
                                                      Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.
                                                      1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit
                                                      Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten
                                                      Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden.

                                                      2 SEPA-Firmen-Lastschrift
                                                      2.1 Allgemein
                                                      2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
                                                      Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher sind.
                                                      Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Sparkasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb
                                                      des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage
                                                      genannten Staaten und Gebiete.
                                                      Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss
                                                      – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen,
                                                      – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und
                                                      – der Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigen (siehe Nummer 2.2.2).
                                                      Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschrif-
                                                      ten vorlegt.
                                                      Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem
                                                      Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
                                                      2.1.2 Kundenkennungen
                                                      Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirt-
                                                      schaftsraums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da
                                                      die Sparkasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kun-
                                                      denkennung auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im
                                                      Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen
                                                      außerhalb des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus.
                                                      2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten
                                                      Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter-
                                                      bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den
                                                      USA weitergeleitet werden.
                                                      2.2 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
                                                      2.2.1 Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate)
                                            manuell


                                                      Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Sparkasse die Einlö-
                                                      sung von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Sparkasse vereinbarten Art
                                                      und Weise zu erteilen.
                                                      In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister
                                                      und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen,
                                                      verarbeiten, übermitteln und speichern.
                                                      In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein:
                                                      – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
                                                      – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
114 247.000 D1 (Fassung Mai 2026) - v15.0


                                                      Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                                      – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                                      – eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
                                                      – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen,
                                                      – Name des Kunden und
                                                      – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
                                                      Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
                                                      2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                                      Der Kunde hat seiner Sparkasse die Autorisierung nach Nummer 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Sparkasse folgende Daten in
                                                      der vereinbarten Art und Weise aus dem dem Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt und diese Mitteilung
                                                      unterzeichnet oder in der vereinbarten Art und Weise authentifiziert:

                                                                                                                                                                                       Seite 1 von 4
                                               Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren


                                               – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                               – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers,
                                               – Mandatsreferenz,
                                               – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen und
                                               – Datum auf dem Mandat.
                                               Hierzu kann der Kunde der Sparkasse auch eine unterschriebene Kopie des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln.
                                               Ohne diese Mitteilung an die Sparkasse wird diese keine Zahlungsvorgänge aufgrund SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers
                                               einlösen.
                                               Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Spar-
                                               kasse unverzüglich schriftlich zu informieren.
                                               2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                               Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Sparkasse widerrufen werden. Der Widerruf muss
                                               der Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B.
                                               Online-Banking), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß
                                               „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der
                                               Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmen-Lastschriften nicht. Für diese
                                               gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
                                               2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften
                                               (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungs-
                                               empfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leis-
                                               tungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbezie-
                                               hung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege zugehen.