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Tiefenprüfung

7 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Metadaten (1)

fehlernicht reportfähig Seite 1

Fassungsangabe 'August 2025' bei Prüfdatum August 2026 deutlich veraltet

Das Dokument trägt die Fassung August 2025 und die Dokumentklassifikation 'Fassung Aug. 2025 - v6.0'. Zum Prüfdatum 2026-08-17 ist diese Fassung bereits ein Jahr alt. Ob eine aktuellere Fassung existiert, kann aus dem Dokument allein nicht belegt werden; eine Überprüfung der aktuellen Fassungsstände auf den Sparkassen-Webseiten ist erforderlich. Die Fassung selbst ist konsistent (Titel 'Fassung August 2025' und Fußzeile 'v6.0' stimmen überein).

„Fassung August 2025"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Typografie (1)

hinweisveröffentlichbar Seite 1

Inkonsistente Schreibweise der App-Bezeichnung 'S-pushTAN' vs. 'S-PushTAN'

Im Titel des Dokuments und überwiegend im Text wird 'S-pushTAN-App' mit kleinem 'p' verwendet. In Abschnitt 1 b) wird einmal abweichend 'S-PushTAN-App' (großes 'P') verwendet ('Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App'). Zudem lautet die Produktbezeichnung laut Fußzeile 'S-pushTAN' (offizielle Sparkassen-Schreibweise 'S-pushTAN'). Die uneinheitliche Groß-/Kleinschreibung ist eine Schreibweise-Inkonsistenz.

„Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend..."

Echte Schreibweise-Inkonsistenz: Im Text wird 'S-pushTAN-App' (kleines p) konsistent verwendet, in Nr. 1 b) einmal 'S-PushTAN-App' (großes P) im Fließtext. Dies ist klar im Dokument sichtbar (evidenceQuote zeigt den Wortlaut direkt), kein Extraktionsartefakt (keine Wortteiltrennung o.ä.). Für Kunden relevant als Schreibweise-Inkonsistenz in einem rechtlichen Dokument, daher publishable.

ZKG formal (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Elektronische Speicherung/-Übermittlung von Registrierungsdaten laut ZKG-Hinweis möglicherweise missverständlich formuliert

In Nr. 9.1 a) ist geregelt, dass der Entsperrcode nicht 'ungesichert elektronisch gespeichert werden' darf. Dies entspricht grundsätzlich den Vorgaben zur sicheren Verwahrung. Weniger eindeutig ist die kombinierte Formulierung: 'nicht ungesichert elektronisch gespeichert' und 'nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt'. Die Formulierungen sind inhaltlich plausibel und keine offensichtliche ZKG-Verletzung belegbar; lediglich als formaler Verdeutlichungspunkt.

„nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speicherung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät)"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Definition (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Begriff 'Karte1' mit Fußnoten-Markierung '1' im Fließtext etabliert, aber Fußnoten erst am Dokumentende aufgelöst

Im Text werden Begriffe wie 'Karte1', 'Online-Handel2', 'Mastercard3', 'Visa4' und 'Weitere Kartenbedingungen5' mit hochgestellten Ziffern versehen. Die zugehörigen Erläuterungen (Fußnoten) erscheinen erst auf Seite 3 am Dokumentende. Dies ist zwar als Layout-Praxis bei Vertragsbedingungen üblich, kann aber bei automatischer Extraktion zu Verwechslung mit echten Fußnoten pro Seite führen. Kein sachlicher Fehler, nur ein Extraktions-/Layout-Hinweis.

„von der Sparkasse ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte (nachfolgend Karte1 genannt)"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

Widerspruch (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Widersprüchliche Beschreibung des Anwendungsbereichs bei digitaler/digitalisierter Karte

In Nr. 1 a) wird zu Beginn definiert, dass die Bedingungen für Debit- oder Kreditkarten gelten; die Fußnote 1 (Seite 3) definiert als 'Karte' ausdrücklich auch digitale/digitalisierte Formen ('unabhängig von ihrer Kartenform (physisch, virtuell oder digitalisiert)'). In Nr. 1 b) wird jedoch klargestellt, dass für eine 'digitale Karte, die ... als virtuelle Karte auf einem ... Gerät gespeichert ist' diese Bedingungen gerade NICHT anwendbar sind, sondern die Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren gelten. Diese Abgrenzung ist inhaltlich kohärent (digitale Karten sind vom Anwendungsbereich ausgenommen, auch wenn der Kartenbegriff sie grundsätzlich umfasst). Da die Abgrenzung aber komplex ist, sollte sie eindeutig geklärt/geprüft werden.

„Für die Nutzung einer digitalen Karte ... sind diese Bedingungen ... nicht anwendbar, sondern die für die Karte einschlägigen Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Stil (1)

hinweisnur Extraktion Seite 2

Fehlende Absatz-/Aufzählungskennzeichnung bei Kündigung Nr. 13 (fehlende Trennlinie zwischen 13 a und b)

Die Abschnitte 13 a) und 13 b) werden zwar in sinnvoller Struktur dargestellt, die Formatierung könnte jedoch bei der PDF-Extraktion die Listenstruktur (a/b) nicht korrekt wiedergeben. Inhaltlich sind beide Punkte eindeutig gekennzeichnet (a/b). Kein inhaltlicher Fehler.

„a) Sowohl die Sparkasse als auch der Kartenvertragspartner ... b) Daneben bestehen für die Kündigung des gesamten Kartenvertrages ..."

Der Befund bezieht sich ausschliesslich auf die Formatierung/Darstellung (fehlende Trennlinie bzw. Listenstruktur) im Zusammenhang mit PDF-Extraktion/OCR. Das Finding selbst sagt 'kein inhaltlicher Fehler' und dass beide Punkte 'eindeutig gekennzeichnet (a/b)' sind. Die Fragestellung betrifft also nur ein Extraktions-/Darstellungsartefakt, nicht den sichtbaren Dokumentinhalt. text_extraction_only, nicht publishable.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

URN/Rückverfolgbarkeitsnummern und Copyrightzeile während des Extrahierens im Fließtext

Auf Seite 1 erscheint die Barcode-Nummer '0000000000004221608260' sowie die Dokumentreferenz '128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0' und der Copyrightzeile '© S-Management Services • DSV Gruppe' mitten im fortlaufenden Text der Seite 1/2. Dies sind typische Extraktionsartefakte, die bei der OCR/Text-Extraktion in den Textfluss einfließen und potenziell für maschinelle Weiterverarbeitung störend sind. Die Dokumentversionsreferenz 'v6.0 (Fassung Aug. 2025)' stimmt inhaltlich zur Fassungsangabe.

„128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0"

Der Befund dokumentiert, dass Barcode-Nummern, Dokumentreferenz '128 775.500 D1' und Copyrightzeile beim Extrahieren in den Fliesstext einfliessen. Dies sind Seitenelemente (Fusszeile/Referenzkennung), die durch OCR/Text-Layer-Order im Textfluss erscheinen - eindeutig ein Extraktionsartefakt (layout_order/metadata_fragment). Das Finding selbst stuft es als 'typische Extraktionsartefakte' ein. Kein echter sichtbarer Dokumentfehler, nicht publishable.

Text

TXT
*0000000000004221608260*                         0000000000004221608260
                                                                          Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          für Kartenverfügungen im Online-Handel
                                                                                                                                                   Berliner Sparkasse
                                                                          Fassung August 2025                                                      Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                          1. Voraussetzungen und Bedingungen für Kartenverfügungen im Online-Handel/mobiles Endgerät mit
                                                                          S-pushTAN-App als Zahlungsinstrument
                                                                          a) Wird beim Einsatz einer von der Sparkasse ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte (nachfolgend Karte1 genannt) für die Autorisierung von
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel2 die Nutzung eines besonderen Authentifizierungsverfahrens gefordert, so erfolgt die Überprüfung
                                                                             der Identität des Karteninhabers oder der berechtigten Verwendung der Karte durch eine sog. starke Kundenauthentifizierung mit den 3-D
                                                                             Secure Verfahren von Mastercard3 oder Visa4 und den nachfolgend in Nr. 5 dieser Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel vereinbarten Authentifizierungselementen.
                                                                             Der Zugang zu den 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa erfolgt über die auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers zu
                                                                             installierende S-pushTAN-App. Das in Nr. 6 geregelte Verfahren zur Beauftragung und Autorisierung einer Kartenverfügung im Online-
                                                                             Handel mit einer starken Kundenauthentifizierung mittels 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa in Verbindung mit der auf einem
                                                                             mobilen Endgerät des Karteninhabers installierten und für die Karte freigeschalteten S-pushTAN-App, werden als weiteres Zahlungsinstru-
                                                                             ment vereinbart.
                                                                             Eine Karte kann für Kartenverfügungen im Online-Handel eingesetzt werden, wenn sie mit den erforderlichen Kartendaten für den Online-
                                                                             Handel ausgestattet ist, d. h., mit einer 16-stelligen PAN (Primary Account Number), einer Kartenprüfnummer (Card Verification Value
                                                                             (CVV) bzw. Card Validation Code (CVC)) und dem „Gültig-bis“-Datum.
                                                                          b) Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend zu den Regelungen
                                                                             im Kartenantrag und den weiteren besonderen Bedingungen („weitere Kartenbedingungen“5), die ebenfalls Bestandteil des Kartenvertrages
                                                                             sind.
                                                                             Für die Nutzung einer digitalen Karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Karte auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-
                                                                             Gerät (mobiles Endgerät) gespeichert ist, sind diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                                                             Online-Handel nicht anwendbar, sondern die für die Karte einschlägigen Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten
                                                                             Authentifizierungsverfahren.
                                                                          c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner des Kartenvertrages (Kartenvertragspartner) oder dem ggf. abweichenden
                                                                             Karteninhaber mit Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hin-
                                                                             terlegt werden können) bleiben ebenso wie der Betrieb des mobilen Endgeräts und der S-pushTAN-App des Herstellers Star Finanz-Soft-
                                                                             ware Entwicklung und Vertriebs GmbH unberührt. Die Bedingungen der S-pushTAN-App können in der S-pushTAN-App eingesehen
                                                                             werden.

                                                                          2. Installation der S-pushTAN-App für 3-D Secure
                                                                          Ist auf dem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App für den Karteninhaber nicht installiert, ist zunächst die App zu installieren. Informationen
                                                                          über Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installation und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet
                                                                          sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf der Internetseite der Sparkasse abrufbar.

                                                                          3. Freischaltung der S-pushTAN-App
                                                                          Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung für ein bestimmtes mobiles Endgerät des Karteninhabers genutzt werden. Für die
                                                                          Karte wird das für sie einschlägige 3-D Secure-Verfahren entweder von Mastercard oder von Visa in Verbindung mit der S-pushTAN-App
                                                                          genutzt. Sofern der Karteninhaber das Sicherungsverfahren pushTAN noch nicht nutzt, muss er die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endge-
                                                                          rät installieren und mit der dazu verschickten Registrierungsnachricht (Registrierungsbrief) der Sparkasse nach den darin gemachten Vorga-
                                                                          ben und den mitgeteilten Registrierungsdaten freischalten.
                                                                          Die Sparkasse wird den Karteninhaber niemals kontaktieren – weder per E-Mail noch telefonisch etc., – um ihn dazu aufzufordern, die in der
                                                                          Registrierungsnachricht mitgeteilten Registrierungsdaten zur Freischaltung der S-pushTAN-Verbindung (pushTAN-ID, Registrierungscode,
                                                                          Bankleitzahl), persönliche Daten sowie Anmeldenamen, Passwörter, den QR-Code oder die Kartendaten preiszugeben oder auf einer Inter-
                                                                          netseite einzutragen. Die Registrierungsdaten dürfen nur in der vom Karteninhaber selbst zu nutzenden S-pushTAN-App verwendet werden.

                                                                          4. Aktivierung der Karten für 3-D Secure
                                                                          Das 3-D Secure-Verfahren kann für die Karte genutzt werden, sobald die Karte erfolgreich über Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa
                                                                          Secure aktiviert wurde. Liegt die Zustimmung des Kartenvertragspartners zu diesen Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                          Kartenverfügungen im Online-Handel vor, erfolgt die Aktivierung der Karte grundsätzlich ohne weiteres Zutun automatisiert, es sei denn, die
                                                                          Sparkasse überlässt dem Kartenvertragspartner die Entscheidung, ob und wann die Karte aktiviert wird.

                                                                          5. Authentifizierung über 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          Der Karteninhaber kann die Karte im Online-Handel grundsätzlich nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Sparkasse authentifiziert hat. Die
                                                                          Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der
                                                                          Karte überprüfen kann. Dafür werden als Authentifizierungselemente die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als
                                                                          erster Faktor (Besitzelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Ent-
                                                                          sperrmechanismen (z. B. der Entsperrcode) als zweiter Faktor vereinbart.

                                                                          6. Autorisierung von Kartenverfügungen durch den Karteninhaber im Online-Handel
     128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0


                                                                          Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenverfügungen im Online-Handel erfordert
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                          – die Eingabe der – oder die Nutzung hinterlegter – Kartendaten für den Online-Handel (16-stellige PAN [Primary Account Number] als Kun-
                                                                            denkennung, die Kartenprüfnummer [Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)] und das „Gültig bis“-Datum) in der
                                                                            Bezahlanwendung,
                                                                          – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten (z. B. zu zahlender Betrag, Währung und Zahlungsempfänger) und
                                                                          – nach Anforderung die Bestätigung der Kartenverfügung durch die S-pushTAN-App mit dem vereinbarten zweiten Authentifizierungselement/
                                                                            Faktor, d. h. durch die Verwendung eines der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder durch die Eingabe des Entsperrcodes des
                                                                            mobilen Endgeräts.


                                                                                                                                           

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Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel · 16.08.26, 22:14