Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten („Ausführungsgrundsätze“) Deutsche WertpapierService Bank AG (Stand: Januar 2026) 1 Vorbemerkungen 1.1 Anwendungsbereich Die nachfolgenden Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen zum Zwecke des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten, die Banken und Sparkassen erteilen, die an die Deutsche WertpapierService Bank AG („dwpbank“) angeschlossen sind. Die Ausführung durch die dwpbank erfolgt im Wege einer Zwischenkommission. Die dwpbank schließt auf Grundlage eines durch Banken und Sparkassen an sie erteilten Auftrages in eigenem Namen für fremde Rechnung ein Ausführungsgeschäft an einem geeigneten Ausführungsplatz ab. Falls die dwpbank den Auftrag nicht selbst ausführt, wird sie einen Intermediär (Finanzdienstleistungsunternehmen oder Broker) beauftragen, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. 1.2 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Aufträge zur Auftragsausführung können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Hierunter fallen Handelsplätze (geregelte Märkte (RM), multilaterale Handelssysteme (MTF), organisierte Handelssysteme (OTF)), Systematische Internalisierer (SI), Market-Maker, sonstige Liquiditätsgeber oder Einrichtungen, die in einem Drittland eine vergleichbare Funktion ausüben. Diese Ausführungsgrundsätze beschreiben das generelle Vorgehen der dwpbank bei der Aus- führung von Aufträgen nach einem schriftlich fixierten Verfahren, das darauf ausgerichtet ist, im Regelfall gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für Kundenführt. 1 1.3 Vorrang von Weisungen Erhält die dwpbank eine Weisung, an welchem Ausführungsplatz der Auftrag ausgeführt werden soll, so geht diese Weisung stets den Ausführungsgrundsätzen vor. Hinweis: In diesem Fall finden die nachfolgend dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses gilt damit entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt. 1.4 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Depotkundenaufträgen in Kommissionsgeschäften Bei Kommissionsgeschäften wird die dwpbank von den Banken und Sparkassen als Zwischenkommissionär damit beauftragt, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Hierbei kommen die von der dwpbank aufgestellten Ausführungsgrundsätze wie folgt zur Anwendung: Die dwpbank führt im Wege der Zwischenkommission Aufträge in folgenden Finanzinstrumen- tenklassen gemäß der Delegierten Verordnung EU 2017/565 vom 25. April 2016 aus:  Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Hinterlegungsscheine  Schuldtitel  Verbriefte Derivate  Börsengehandelte Produkte (börsengehandelte Fonds, börsengehandelte Schuldverschreibungen) Der bestmögliche Ausführungsplatz wird unter Annahme des für das jeweilige Finanzinstrument standardisierten Abwicklungswegs ermittelt. Im Fall von Abweichungen bei Depotbestand oder Verwahrart ist die Erteilung einer Weisung erforderlich. Aufträge über Finanzinstrumente inländischer Emittenten, die im Inland gehandelt werden, werden grundsätzlich im Inland ausgeführt. Aufträge über Finanzinstrumente ausländischer Emittenten, werden ebenfalls im Inland ausgeführt, soweit die Finanzinstrumente im Inland gehandelt werden. Grund hierfür sind die regelmäßig höheren Gebühren und Entgelte, die mit der Verwaltung und Verwahrung der Wertpapiere im Ausland anfallen. Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, so ist die Erteilung einer Weisung erforderlich. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds- anteilen nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Die Ausgabe oder Rücknahme erfolgt über die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Verwahrstelle. Möchte der Depotkunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem Ausführungsplatz tätigen, so ist eine entsprechende Weisung erforderlich. Für Aufträge in Genussscheinen und Genussrechten ist die Erteilung einer Weisung erforderlich. 2 Für Aufträge in inländischen Bezugs- und Nebenrechten ist die Erteilung einer Weisung grund- sätzlich erforderlich. Wird keine Weisung erteilt, so erfolgt der automatische Verkauf bestens im Interesse des Depotkunden am letzten Handelstag gemäß Ziffer 15 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Für Aufträge in ausländischen Bezugs- und Nebenrechten ist die Erteilung einer Weisung eben- falls erforderlich. Wird keine Weisung erteilt, so erfolgt die automatische Verwertung bestens im Interesse des Depotkunden gemäß Ziffer 15 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. 1.5 Berücksichtigte Faktoren bei der Auswahl eines Ausführungsplatzes Die dwpbank hat für die aufgeführten Finanzinstrumentenklassen die Ausführungswege und Ausführungsplätze insbesondere anhand der nachfolgenden Faktoren festgelegt: Preis, Kosten, Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit, Clearing- und Settlementsystem, Notfallsicherungen und weitere qualitative Faktoren. Das bestmögliche Ergebnis richtet sich vorrangig nach dem Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis des Finanzinstrumentes und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammensetzt, die durch die Ausführung an einem Ausführungsplatz entstehen. 1.6 Beschreibung aller besonderen, mit Handels- und Ausführungsplätzen getroffenen Vereinbarungen zu geleisteten und erhaltenen Zahlungen und Rabatten Die dwpbank hat Vereinbarungen über einen zu vereinnahmenden Infrastrukturbeitrag für das Orderrouting und den technischen Zugang mit der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, mit der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und der Baader Bank AG getroffen. Die dwpbank hat darüber hinaus mit keinem Handels- und Ausführungsplatz individuelle Vereinbarungen in Bezug auf finanzielle Vorteile für eine bevorzugte Weiterleitung von Depotkundenaufträgen getroffen. 1.7 Abweichende Ausführung im Einzelfall Beim Auftreten außergewöhnlicher Marktsituationen oder bei Markt-/Systemstörungen, wie etwa dem Ausfall einzelner oder mehrerer Handelsplätze, kann die dwpbank unter Wahrung des Depotkundeninteresses eine von diesen Grundsätzen abweichende Ausführung wählen. 1.8 Zusammenfassung von Aufträgen Die dwpbank kann Aufträge mehrererKunden, insbesondere in Sparplänen und im Handel von Fondsanteilen über die Kapitalanlagegesellschaft zu einem Sammelauftrag zusammenfassen. Die bestmögliche Ausführung von Sammelaufträgen erfolgt gemäß dem Bewertungsergebnis der zugrundeliegenden Finanzinstrumentenklasse. 3 1.9 Überprüfung der Ausführungsgrundsätze und Veröffentlichung Die dwpbank überprüft ihre Ausführungsgrundsätze anlassbezogen, mindestens einmal jährlich und stellt die jeweils aktuelle Fassung auf der Website (www.dwpbank.de) zum Abruf bereit. 4 2 Detaillierte Angaben zu den Grundsätzen der Auftragsausführung 2.1 Ausführungspolitik im Rahmen der Ausführungsgrundsätze der dwpbank Die dwpbank führt Aufträge zum Zwecke des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten ausschließlich nach kommissionsrechtlichen Grundsätzen aus. Eine Weisung geht den Ausfüh- rungsgrundsätzen stets vor. 2.2 Relative Bedeutung der Kriterien zur bestmöglichen Auftragsausführung Die Ausführungsgrundsätze der dwpbank richten sich gleichermaßen an Privatkunden und pro- fessionelle Kunden. Das Merkmal eines Kundenauftrags umfasst unter anderem die internatio- nale Wertpapierkennnummer ISIN, die Menge bzw. Nominale und die Geschäftsart. Aufträge in Finanzinstrumenten umfassen die Finanzinstrumentenklassen wie sie unter Punkt 1.4 darge- stellt sind. Ausführungsplätze sind inländische Handelsplätze. 2.3 Verzeichnis der relevanten Ausführungsplätze je Finanzinstrumentenklasse im Rahmen der Ausführungsgrundsätze Ausführungsplatz Market Eigenkapital- Schuld- Verbriefte Börsen- Identifier Code instrumente - titel Derivate gehandelte (MIC) Aktien und Produkte Hinterlegungs- scheine Börse Düsseldorf XDUS    Quotrix XQTX    Börse Frankfurt XFRA     XETRA XETR    Börse Hamburg XHAM    Börse Hannover XHAN    Börse München XMUN    Börse Stuttgart XSTU     Tradegate Exchange TGAT    Gettex XGDM    5 2.4 Erläuterung der Faktoren bei der Auswahl eines Ausführungsplatzes Das nachfolgende Kapitel legt dar, welche maßgeblichen Faktoren die dwpbank zur Bewertung und Auswahl eines Ausführungsplatzes für das jeweilige Finanzinstrument heranzieht. 2.4.1 Hauptfaktoren 2.4.1.1 Preis Der Preis eines Finanzinstrumentes hängt grundsätzlich von Angebot und Nachfrage sowie den im Regelwerk verankerten Preisfeststellungsmechanismen des Ausführungsplatzes ab. Der Vergleich der Preisqualität zwischen den Ausführungsplätzen basiert auf ausgeführten Handelsgeschäften. 2.4.1.2 Kosten Die mit der Auftragsausführung verbundenen Transaktionskosten unterteilen sich im Sinne dieser Bewertung in Handelsgebühren (zum Beispiel Courtagen, Transaktionskosten) und Abwicklungskosten (zum Beispiel Schlussnotenkosten). 2.4.2 Nebenfaktoren 2.4.2.1 Ausführungsgeschwindigkeit Diese bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Vorliegen eines ausführbaren Auftrages am Ausführungsplatz und der Ausführungsbestätigung durch den Ausführungsplatz. 2.4.2.2 Ausführungswahrscheinlichkeit Diese bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein ausführbarer Auftrag am Ausführungsplatz zur Ausführung kommt. 2.4.2.3 Clearing- und Settlementsystem Unter Clearing wird die Abstimmung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten verstanden. Das ordnungsgemäße Clearing eines Auftrages kann durch die Nutzung eines zentralen Clearingsystems beeinflusst werden. Unter Settlement wird die gegenseitige Erfüllung (Belieferung) von Aufträgen verstanden. Das ordnungsgemäße und fristgerechte Settlement von Aufträgen kann durch die Nutzung eines zentralen Settlementsystems unter Beachtung der Settlement Disziplin beeinflusst werden. 2.4.2.4 Notfallsicherungen Unter Notfallsicherungen werden Vorkehrungen der Ausführungsplätze verstanden, um den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. 2.4.2.5 Weitere qualitative Faktoren Unter weiteren qualitativen Faktoren werden jene Aspekte zusammengefasst, die Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung haben können. Hierunter fallen die Organisation des Handels wie die multilaterale Handelsmöglichkeit, die Verbindlichkeit von Quotes, die Anzahl der Handelsteilnehmer, die Stabilität der Geschäftsbeziehung sowie die angebotenen Handelszeiten und Services. 6 3 Gewichtung der Faktoren Die Ausführungsgrundsätze orientieren sich vorrangig am Gesamtentgelt. Dieses setzt sich aus den Hauptfaktoren Preis und Kosten zusammen, da die dwpbank davon ausgeht, dass der Depotkunde unter Berücksichtigung der Kosten den bestmöglichen Preis im Sinne des Gesamtentgeltes erzielen will. Die dwpbank berücksichtigt darüber hinaus die Nebenfaktoren als weiteren qualitativen Bestandteil zur Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungsfaktoren kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Bewertungsfaktoren Gewichtung Hauptfaktoren Preis Sehr hoch Kosten Sehr hoch Nebenfaktoren Ausführungsgeschwindigkeit Hoch Ausführungswahrscheinlichkeit Hoch Clearing- und Settlementsystem Hoch Notfallsicherungen Hoch Weitere qualitative Faktoren Hoch 7 4 Zusammenfassung des Bewertungsverfahrens Zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes werden Auftrags- und Marktdaten unter Berücksichtigung der genannten Haupt- und Nebenfaktoren analysiert und entsprechend ihrer Gewichtung bewertet. Dieses Verfahren führt im Regelfall zu einer eindeutigen Zuordnung eines Ausführungsplatzes je Finanzinstrumentenklasse. Im Rahmen der Auftragserfassung und Auftragsweiterleitung werden jene Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen das Finanz- instrument notiert ist und die zu diesem Zeitpunkt geöffnet sind. Ist der Ausführungsplatz nicht verfügbar, so wird der zuerst erreichbare relevante Ausführungsplatz herangezogen. Bestmöglicher Klasse von Finanzinstrumenten Ausführungsplatz Eigenkapitalinstrumente - Aktien und Hinterlegungsscheine Tick-Größe/Liquiditätsbänder 5 und 6 Tradegate Exchange (ab 2000 Geschäften pro Tag) Tick-Größe/Liquiditätsbänder 3 und 4 Tradegate Exchange (zwischen 80 und 1999 Geschäften pro Tag) Tick-Größe/Liquiditätsbänder 1 und 2 Tradegate Exchange (zwischen 0 und 79 Geschäften pro Tag) Schuldtitel Schuldverschreibungen Tradegate Exchange Verbriefte Derivate Optionsscheine und Zertifikate Börse Stuttgart Sonstige verbriefte Derivate Börse Stuttgart Börsengehandelte Produkte (börsengehandelte Fonds, börsen- gehandelte Schuldverschreibungen und börsengehandelte Tradegate Exchange Rohstoffprodukte) 8