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Stand: 05/26


                                   Sonderbedingungen zur Nutzung von Google Pay™ (inklusive fitbit pay)


                               Hinweis: Bezüglich der Nutzung der an den Debit‐ oder Kreditkarteninhaber ausgegebenen Debit‐
                               oder Kreditkarte/‐n gelten die jeweiligen gültigen Bedingungen für die Debit‐ oder Kreditkarten
                               sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Openbank Deutschland AG (nachfolgend
                               „Bank“ genannt). Die nachfolgenden Sonderbedingungen für Google Pay (inklusive fitbit pay) gelten
                               für die Debit‐ oder Kreditkarten der Bank soweit die Bank die Nutzung von Google Pay (inklusive fitbit
                               pay) für die betreffende Karte anbietet und der Kunde diese Sonderbedingungen bei der
                               Registrierung einer Karte akzeptiert.

                               1. Allgemeines
                               Die Bank ermöglicht Inhabern einer von ihr ausgegebenen physischen oder virtuellen Visa Debit‐
                               oder Kreditkarte, mittels Google Pay (inklusive fitbit pay) weitere kartenbezogene Services zu nutzen,
                               die zusätzlich zu den in den Bedingungen für die VISA Debitkarten und den Kreditkartenbedingungen
                               vereinbarten Verwendungsmöglichkeiten gelten. Die Nutzung von Google Pay setzt voraus, dass der
                               Debit‐ oder Kreditkarteninhaber über ein entsprechend ausgestattetes Gerät und entsprechende
                               Hard‐ und Software verfügt (siehe Ziffer 2). Regelmäßige Updates des Betriebssystems des
                               Endgerätes des Nutzers sind Grundvoraussetzung für die Nutzung von Google Pay. Es obliegt dem
                               Debit‐ oder Kreditkarteninhaber, sich vor der Aktivierung von Google Pay darüber zu informieren,
                               ob die von dem Nutzer verwendete Hard‐ und Software die Nutzung ermöglicht. Für die erstmalige
                               Aktivierung von Google Pay ist eine Online‐Verbindung erforderlich. Für den Zahlvorgang am
                               Händlerterminal mit Kontaktlosfunktion (NFC‐fähig) ist keine Online‐Verbindung notwendig.

                               2. Kompatible Geräte und Leistungsumfang
                               Die Hard‐ und Software‐Voraussetzungen, die der Kunde erfüllen muss, um die Google Pay App und
                               damit Google Pay für Zahlungen nutzen zu können, bestimmt Google. Informationen hierzu können
                               auf der Webseite von Google abgerufen werden (https://
                               support.google.com/googleplay/answer/1727131?hl=de). Unabhängig von der Transaktionsart muss
                               die Transaktion in allen Fällen mittels biometrischer Erkennung am Endgerät oder mit dem
                               eingestellten Entsperrcode des Gerätes („Passcode“) bestätigt werden. Die Transaktion wird zulasten
                               der vom Debit‐ oder Kreditkarteninhaber zuvor ausgewählten Debit‐ oder Kreditkarte verbucht.
                               Google Pay kann aus technischen oder außerhalb des Einflussbereichs der Bank liegenden Gründen
                               (z.B. Störung des Telekommunikationsnetzes beim Händler, Einstellungen auf dem mobilen End gerät
                               des Nutzers, höhere Gewalt) zeitweilig beeinträchtigt oder unmöglich sein. Sollte der Kunde den
                               Passcode vergessen haben oder ein Endgerät verwenden, auf dem die Nutzung von Google Pay
                               deaktiviert ist, kann die Hilfeseite von Google aufgesucht werden (https://
                               support.google.com/googleplay/answer/1727131?hl=de.).
Sonderbedingungen Google Pay


                               2.1 Zahlung in Geschäften:

                               Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann nach Aktivierung von Google Pay weltweit an Kassen‐/
                               Zahlterminals mit Kontaktlosfunktion (NFC‐fähig) mit seinem Google Pay fähigen Gerät zahlen.

                               2.2 Zahlung in Apps:
Openbank


                               Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann nach Aktivierung von Google Pay in Apps zahlen, welche
                               die Zahlungsart akzeptieren. Mit der Auswahl des Feldes „Mit Google Pay kaufen“ oder „Google Pay“
                               wird der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber in den Zahlprozess geführt und erhält die Möglichkeit,
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                               Rechnungsdaten, Versandangaben und Kontaktinformationen zu korrigieren oder einzugeben.
                               Zum Abschluss der Zahlung wird der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber aufgefordert, die Zahlung
                               mittels biometrischer Erkennung oder Eingabe des Passcodes zu bestätigen.

                               2.3 Zahlung im Internet:

                               Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann nach Aktivierung von Google Pay auf Internetseiten zahlen,
                               welche die Zahlungsart akzeptieren. Mit der Auswahl des Feldes „Mit Google Pay kaufen“ oder
                               „Google Pay“ wird der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber in den Zahlprozess geführt und hat die
                               Möglichkeit, Rechnungsdaten, Versandangaben und Kontaktinformationen zu korrigieren oder
                               einzugeben. Zum Abschluss der Zahlung wird der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber aufgefordert,
                               die Zahlung mittels biometrischer Erkennung oder Eingabe des Passcodes zu bestätigen.

                               3. Registrierung und Anmeldung des Debit‐ oder Kreditkarteninhabers
                               Vor der erstmaligen Nutzung von Google Pay ist eine Akzeptanz der vorliegenden Bedingungen für
                               Google Pay sowie eine Registrierung mindestens einer Debit‐ oder Kreditkarte (Referenzkarte)
                               erforderlich. Die Auswahl mehrerer Debit‐ oder Kreditkarten für Google Pay ist ebenfalls möglich.
                               Ein Wechsel der voreingestellten Debit‐ oder Kreditkarte ist jederzeit in der Google Wallet möglich.
                               Die Nutzung von Google Pay ist bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung der Funktion durch den Kunden
                               bzw. der Deaktivierung durch die Bank (siehe Ziffer 6) möglich. Die Aktivierung der Debit ‐ oder
                               Kreditkarte für Google Pay erfolgt über ‐soweit verfügbar und diese Funktion unterstützend‐ die
                               Santander Online Banking App(Android) oder über die Google Wallet.

                               3.1 Aktivierung über Santander Online Banking App (Android):

                               Nach erfolgreichem Log‐in in die Santander Online Banking App (Android) wird dem Debit‐ oder
                               Kreditkarteninhaber bei Auswählen von Google Pay eine Übersicht über die Debit‐ oder Kreditkarten
                               angezeigt, die für Google Pay genutzt werden können. Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann aus
                               seinen zur Verfügung stehenden Debit‐ oder Kreditkarten die Debit‐ oder Kreditkarte auswählen, die
                               er für Google Pay nutzen will. Mittels einer von der Bank zur Verfügung gestellten
                               Authentifizierungsmethode bestätigt der Kunde die Nutzung von Google Pay.

                               4. Sorgfalts‐ und Mitwirkungspflichten des Debit‐ oder Kreditkarteninhabers
                               Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass Google Pay nicht von
                               unberechtigten Dritten missbräuchlich genutzt werden kann. Insbesondere ist der Debit‐ oder
                               Kreditkarteninhaber dafür verantwortlich, lediglich seine eigenen biometrischen Daten im Gerät zu
                               hinterlegen. Er darf keiner anderen Person die Möglichkeit geben, Kenntnis über den Passcode zu
                               erlangen. Die Speicherung biometrischer Daten Dritter zum Entsperren des Gerätes sowie das Teilen
                               des Passcodes mit Dritten ermöglicht diesen, verifizierte Transaktionen zu tätigen, und entspricht
                               damit der Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung der Debit‐ oder Kreditkarten PIN. Sollte ein
                               Dritter Kenntnis über den Passcode erlangt haben, hat der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber diesen
Sonderbedingungen Google Pay


                               unverzüglich zu ändern. Der Passcode sollte nicht aus dem Geburtsdatum, Zahlenfolgen oder
                               sonstigen einfach zu erratenen Sequenzen bestehen. Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber darf
                               Google Pay auf keinem Gerät verwenden, bei welchem die Nutzungsbeschränkungen in nicht
                               autorisierter Weise umgangen wurden (sogenannter „Jailbreak“), da bei diesen Endgeräten ein
                               ausreichender Schutz gegen Angriffe und Betrugsversuche nicht mehr gewährleistet werden kann.
                               Des Weiteren hat der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber die Bank unverzüglich davon in Kenntnis zu
Openbank


                               setzen, sollte das mobile Endgerät, auf dem Google Pay eingerichtet wurde, gestohlen werden/
                               verloren gehen. Hierzu steht rund um die Uhr der telefonische Kundenservice der Bank unter [02161
                               2729‐889] zur Verfügung.
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                               5. Entgelte
                               Für die Nutzung von Google Pay stellt die Bank dem Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kein
                               zusätzliches Entgelt oder zusätzliche Kosten in Rechnung. Gleichwohl können dem Debit‐ oder
                               Kreditkarteninhaber im Zusammenhang mit der Nutzung der Santander Online Banking App
                               (Android) und Google Pay Kosten entstehen. Hierbei kann es sich insbesondere um
                               Verbindungskosten für die Nutzung der Santander Online Banking App (Android) handeln oder um
                               etwaige Kosten bei der Authentifizierung im Rahmen des mobileTAN ‐Verfahrens. Für Google Pay
                               können analog zur herkömmlichen Debit‐ oder Kreditkartennutzung zum Beispiel Kosten für den
                               Debit‐ oder Kreditkarteneinsatz in Fremdwährung anfallen.

                               6. Deaktivierung
                               6.1 Deaktivierung durch den Kunden

                               Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann die Nutzung von Google Pay ohne Angabe von Gründen
                               jederzeit einstellen und/oder seine Debit‐ oder Kreditkarte/‐n von der Nutzung der Funktion
                               innerhalb der App abmelden. Ebenso ist eine jederzeitige erneute Anmeldung möglich.

                               6.2 Deaktivierung durch die Bank

                               Sofern der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber Google Pay

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Sonderbedingungen zur Nutzung von Google Pay™ (inklusive fitbit pay) · 26.09.26, 22:17