*0000000000000241109260* 0000000000000241109260 Bedingungen des Kontoweckers Berliner Sparkasse Fassung Januar 2025 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Der Kontowecker der Sparkasse bietet dem Nutzer die Möglichkeit, sich per E-Mail, Kurznachricht (SMS) oder Push-Nachricht über Vorgänge auf einem von dem Nutzer benannten Konto informieren zu lassen. Die Nutzung des Kontoweckers erfolgt ausschließlich aufgrund der nach- folgenden Bedingungen. 1. Leistungen der Sparkasse und Voraussetzung der Nutzung 1.1 Die Sparkasse bietet den Kontowecker in verschiedenen Formen an (derzeit: Kontostandwecker, Umsatzwecker, Limitwecker, Orderwe- cker und Fälligkeitenwecker). Die Sparkasse kann zukünftig weitere Formen anbieten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einzelne Formen zu aktivieren oder mehrere Formen zu kombinieren. Aktiviert der Nutzer mehrere Kontowecker, werden die entsprechenden Mitteilungen über einzelne Vorgänge in jeweils separaten Nachrichten versandt. 1.2 Informationen zu den einzelnen Funktionsweisen des Kontoweckers erhält der Nutzer im Online-Angebot oder in den Geschäftsräumen der Sparkasse. 1.3 Die Benachrichtigung durch den Kontowecker beruht auf den Kontenbewegungen, den laufenden Wertpapiertransaktionen und den anste- henden Fälligkeiten von Wertpapieren des Nutzers am Tag der Versendung der Nachricht an den Nutzer. Wählt der Nutzer die Benachrichtigung per SMS, ist der Umfang der Nachricht aus technischen Gründen auf 160 Zeichen beschränkt. 1.4 Der Versand der Nachrichten im Rahmen des Kontowecker-Services erfolgt über das Internet (E-Mail, Push) und/oder die Netze deut- scher Mobilfunkbetreiber. Für den Empfang von Push-Nachrichten wird eine registrierte Sparkassen-App benötigt. Die Leistung der Spar- kasse umfasst nur die Versendung einer Nachricht in das Internet bzw. an den Mobilfunkbetreiber. Die Weiterleitung der Nachricht an den Nutzer über das Internet und/oder durch den Mobilfunkbetreiber gehört nicht zum Pflichtenkreis der Sparkasse. Wenn dauerhaft Nachrichten nicht zugestellt werden können, kann es zur Deaktivierung der Push-Adresse kommen. 1.5 Die Benachrichtigungen durch den Kontowecker stellen einen reinen Informationsdienst dar. Sie können insbesondere die Überprüfung des Kontostands und der Kontoauszüge durch den Nutzer im Einzelfall nicht ersetzen. Es obliegt dem Nutzer, sich vor finanziellen Dispositio- nen, insbesondere vor Überweisungen, Wertpapierorders oder in Erwartung von Abbuchungen, über seinen Konto-/Depotstand zu informieren. 1.6 Es obliegt dem Nutzer, zwischen den verschiedenen Formen des Kontoweckers zu wählen und die für die Nutzung des Kontoweckers notwendigen Einstellungen vorzunehmen. Bei der Vornahme der Einstellungen und der Nutzung hat der Nutzer Gebrauchshinweise der Spar- kasse zu beachten. Die Deaktivierung eines Kontoweckers durch den Nutzer ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. 2. Entgelte 2.1 Die Versendung von E-Mails, SMS und Push-Nachrichten im Rahmen des Kontowecker-Services ist ggf. entgeltpflichtig. Die Preise erge- ben sich aus der jeweils aktuellen Fassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Sparkasse. 3. Hinweis zum Datenschutz Die Sparkasse erhebt und verarbeitet Daten des Nutzers im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Da E-Mails und SMS unverschlüsselt versendet werden, kann die Sparkasse die Sicherheit und Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informa- tionen nicht gewährleisten. Die Sparkasse hat daher die in den Nachrichten enthaltenen personenbezogenen Informationen auf das Notwen- dige reduziert. Eine missbräuchliche Nutzung dieser Informationen kann jedoch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Mit Akzeptanz dieser Bedingungen bringt der Nutzer zum Ausdruck, dass er sich der genannten Sicherheitsrisiken bewusst ist. Gleichwohl fordert er hiermit die Übersendung entsprechender Nachrichten ausdrücklich an. 182 412.000 D1 (Fassung Jan. 2025) - v4.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 1 von 1