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Nachhaltigkeits-Grundsätze
      für die Kreissparkasse Böblingen und
        ihre Lieferanten und Dienstleister
                                                  Stand 24.02.2020


Ziel dieser Grundsätze ist eine Zusammenarbeit zwischen der Kreissparkasse Böblingen und
ihren Lieferanten und Dienstleistern auf der Grundlage ähnlicher Werte. Die nachfolgenden
Grundsätze sollten daher Maßgabe des Handelns sowohl für die Kreissparkasse Böblingen
als auch für ihre Lieferanten und Dienstleister sein.


Nachhaltigkeits-Grundsätze für die Kreissparkasse Böblingen und ihre Lieferanten und Dienstleister   1/4
I. Nachhaltigkeit in der Kreissparkasse Böblingen
Nachhaltigkeit spielt für die Kreissparkasse Böblingen eine wichtige Rolle.

Für uns bedeutet Nachhaltigkeit, dass wirtschaftlicher Erfolg mit sozialer und ökologischer
Verantwortung im Einklang steht.

Im Geiste unseres öffentlichen Auftrags handeln wir verantwortungsvoll gegenüber
unserem Träger, dem Landkreis Böblingen, und unseren Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten
sowie unserer Umwelt.

Wir wollen dazu beitragen, dass die Menschen auch künftig in einer lebenswerten Region zu
Hause sind.

Dafür stehen wir:

    -    Wir wirtschaften verantwortungsvoll und langfristig in unserer Region.

    -    Wir achten geltendes Recht.

    -    Wir treten gegen jede Form von Korruption und Bestechung ein.

    -    Wir achten die Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der
         Menschenrechte der Vereinten Nationen.

    -    Wir treten gegen jede Form von Diskriminierung im Sinne der Kernarbeitsnormen
         der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO, International
         Labour Organization) ein.

    -    Wir treten gegen jede Form der Zwangsarbeit im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen
         ein.

    -    Wir treten gegen Kinderarbeit im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen ein.

    -    Wir garantieren unseren Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf
         Kollektivverhandlungen.

    -    Wir wirtschaften ressourcenschonend.

    -    Wir streben den Einsatz erneuerbarer Energien an.

    -    Wir fördern das Umweltbewusstsein und unterstützen unsere Kunden in der
         Entwicklung und Nutzung umweltfreundlicher Technologien.

    -    Wir fördern das Gemeinwohl in unserer Region.

    -    Wir pflegen mit unseren Lieferanten und Dienstleistern einen partnerschaftlichen
         Umgang.


Nachhaltigkeits-Grundsätze für die Kreissparkasse Böblingen und ihre Lieferanten und Dienstleister   2/4
II. Nachhaltigkeit bei den Lieferanten und Dienstleistern der
Kreissparkasse Böblingen
Auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir ernsthafte Anstrengungen,
die folgenden Grundsätze und Anforderungen zu achten und zu erfüllen. Diese basieren auf
internationalen, anerkannten Standards, wie dem Global Compact1, den ILO
Kernarbeitsnormen2 sowie auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen3.

Ökonomische Verantwortung und Geschäfts-Ethik

    1.   Geltendes Recht

         Die jeweils geltenden gesetzlichen Normen und Standards werden gewahrt und
         geachtet.

    2.   Anti-Korruption

         Korruption und Bestechung werden in keiner Form toleriert.

Soziale Verantwortung

    3.   Menschenrechte

         Die Menschenrechte werden anerkannt und beachtet. Grundlage hierfür ist die
         Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten
         Nationen.

    4.   Anti-Diskriminierung

         Weder die eigenen Mitarbeiter noch sonstige Personen werden in irgendeiner Form
         benachteiligt oder diskriminiert. Dies schließt Benachteiligung und Diskriminierung
         zum Beispiel auf Grund von körperlichen Einschränkungen, Geschlecht, Alter,
         Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Nationalität, Glauben, religiöser oder
         politischer Überzeugung oder sexueller Identität ein.

    5.   Arbeitnehmerrechte

         Den eigenen Mitarbeitern werden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf
         Kollektivverhandlungen im Rahmen der zutreffenden gesetzlichen Vorschriften
         zugestanden.

    6.   Verbot von Zwangsarbeit

         Zwangsarbeit oder körperliche Bestrafung werden nicht toleriert.

    7.   Verbot von Kinderarbeit

         Kinderarbeit im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen wird nicht toleriert.


1 http://www.globalcompact.de/
2 http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm
3 http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger


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   8.    Arbeitsschutz

         Die Rechte der eigenen Mitarbeiter im Hinblick auf Arbeitsschutz und
         Arbeitssicherheit werden beachtet und es wird für sichere und
         gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen gesorgt.

   9.    Mindestlohn

         Die Anforderungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) werden eingehalten.

Ökologische Verantwortung

   10. Umweltschutz

         Die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz werden beachtet und
         eingehalten.

   11. Umweltbewusstsein

         Es gibt ernsthafte Bemühungen, die Umweltbelastungen durch die eigene
         Geschäftstätigkeit zu minimieren, den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern
         und ein größeres Umweltbewusstsein zu fördern.


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