warnungnicht reportfähig Seite 1
Potential widersprüchliche Aussage zur Frist der Kontoauszugsinformationen
In Abschnitt I.3 wird die Frist für die Datenhaltung der Zahlungsdateien mit '14 Kalendertage ab Anlieferung' angegeben, Kontoauszugsinformationen dagegen 'mindestens 10 Kalendertage beginnend mit dem Tag des Tagesabschlusses'. Es ist nicht unplausibel, aber die unterschiedlichen Fristanfänge (Anlieferung vs. Tagesabschluss) und die unterschiedlichen Fristdauern (14 vs. 10 Kalendertage) sollten auf Konsistenz geprüft werden. Darüber hinaus ist nicht klar, ob der 'Tag des Tagesabschlusses' identisch mit dem Anlieferungstag sein kann.
„die ihm übermittelten Dateien 14 Kalendertage ab Anlieferung der Daten zur Verfügung halten ... Kontoauszugsinformationen werden durch die Zentralstelle dem Service-Rechenzentrum für die Dauer von mindestens 10 Kalendertagen beginnend mit dem Tag des Tagesabschlusses"
Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.