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Bedingungen für SEPA-Echtzeitüberweisungen (PDF)

https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/bed_echtzeit.pdf

Analyse

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6 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Definition (2)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Querverweis-Referenz 'Nummer 1.5 beziehungsweise Nummer 3.2' stimmt nicht mit anderen Verweisen überein

In Nummer 1.4 wird für die Unterrichtungsfrist über die Ablehnung auf 'Nummer 1.5 beziehungsweise Nummer 3.2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste' verwiesen, während an anderer Stelle 'Abschnitt D Nummer 1.5' bzw. 'Abschnitt D Nummer 1.6' zitiert wird. Die Referenzstruktur (Nummer vs. Abschnitt D, zwei verschiedene Nummern 1.5 und 3.2) wirkt inkonsistent und könnte die Lesbarkeit der AGB-bezogenen Verweise beeinträchtigen.

„innerhalb der in Nummer 1.5 beziehungsweise Nummer 3.2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste vereinbarten Frist"

Review of the surrounding source text does not support a concrete semantic or definition conflict, so the finding is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 1

Uneinheitliche Referenzierung 'Abschnitt D Nummer 1.5' vs. 'Abschnitt A III Nummer 2' und 'D Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste'

In Nummer 1.3 und 1.5 wird auf 'Abschnitt D Nummer 1.5 der Allgemeinen Bedingungen' bzw. 'Abschnitt A III. Nummer 2' verwiesen, während in 1.5 zudem formlos 'Nummer D Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste' steht. Die unpräzise/uneinheitliche Referenzierung (ohne konkrete Unter-Nummer) kann rechtlich unklar sein, welche Regelung gemeint ist.

„Diese Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer D Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste)."

Review of the surrounding source text does not support a concrete semantic or definition conflict, so the finding is not reportable.

Preis/Entgelt (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Information 'Betragsgrenze: Entfällt' = de facto wegfallende Betragsgrenze – Nutzerinformation prüfen

Nummer 1.2 'Betragsgrenze' ist mit 'Entfällt.' angegeben. Das ist kundentransparent, könnte aber bedeuten, dass kein Obergrenzen-Default gesetzt ist. Dies ist rechtlich nicht zwingend auffällig, aber funktional wichtig: Ein Kunde, der liest, dass er ein Betragslimit festlegen kann (1.7), muss verstehen, dass ohne sein Zutun kein Limit gilt – dies könnte als Handlungsempfehlung zur Limit-Setzung interpretiert werden. Kein Widerspruch belegbar, aber informationsbedürftig.

„1.2 Betragsgrenze Entfällt."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Seitenkennzeichen '168/08/24 – HD1025-01' zweimal identisch (Datum wirkt älter als Freigabedatum)

Jede Seite trägt am Fuß '168/08/24 – HD1025-01'. Die Angabe '08/24' entspricht August 2024, während das Dokument als 'gültig ab 09.10.2025' ausgewiesen ist. Das ist bei AGB-Dokumenten häufig ein Versions-/Prüfnummernkennzeichen, doch ohne Erläuterung erscheint es potenziell als veraltete Metadaten-Referenz.

„168/08/24 – HD1025-01"

Manual evidence review found this to be low-value metadata/style noise or an unsubstantiated concern rather than a concrete customer-facing defect.

PAngV (2)

warnungnicht reportfähig Seite 2

SEPA-Anhang: Bulgarien und Kroatien als 'Mitgliedstaaten der EU' – Euro-/SEPA-Teilnahmestatus zeitabhängig prüfen

Der Anhang listet alle EU-Mitgliedstaaten als zu SEPA gehörig auf, einschließlich Bulgarien und Kroatien. Da SEPA-Zahlungen in Euro abgewickelt werden und Bulgarien (und historisch Kroatien) nicht immer mit dem Euro operieren, muss geprüft werden, ob der Status dieser Länder zur Gültigkeitszeit (ab 09.10.2025) korrekt im SEPA-Raum erfasst ist und ob die aktuellen Meldungen der EPC (European Payments Council) die Liste stützen.

„Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, ... Kroatien, ..."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 2

SEPA-Anhang: 'Vereinigtes Königreich' und 'Schweiz' unter SEPA – Teilnahmestatus anhand aktueller Quellen prüfen

Der Anhang führt unter 'Sonstige Staaten und Gebiete' u.a. 'Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland' und 'Schweiz' auf. Der SEPA-Teilnahmestatus dieser Länder nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs und bezüglich der Schweiz ist formal an die Definitionen des EPC gebunden; eine bloße Auflistung ohne Erläuterung des jeweiligen Status könnte für Kunden missverständlich sein.

„Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Text

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Bedingungen für                                                                             Seite 1/2

                        SEPA-Echtzeitüberweisungen
                        (Stand: gültig ab 09.10.2025)


                        Für die Ausführung von Aufträgen von Kunden im SEPA-Echtzeitüber­                 Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung einer SE-
                        weisungsverfahren gelten die folgenden Bedingungen. Ergänzend gelten              PA-Echtzeitüberweisung an einem bestimmten Tag, einem Zeitpunkt
                        die Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste, soweit im Folgenden              eines bestimmten Tags oder am Ende eines bestimmten Zeitraums
                        keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.                                   oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung er-
                                                                                                          forderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt
                        1.1 Wesentliche Merkmale                                                          hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig
                        	Der Kunde kann die Bank jederzeit online beauftragen, durch eine                vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich.
                            SEPA-Echtzeitüberweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des
                            einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments            1.6 Information vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
                            Area, SEPA, siehe Anhang) möglichst innerhalb von Sekunden an den         	  Sollte der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem
                            Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln, sofern           Zahlungsempfänger den Geldbetrag nicht zur Verfügung stellen,
                            dieser das SEPA-Echtzeitüberweisungsverfahren nutzt. Der Zahlungs-            informiert die Bank den Kunden kurzfristig.
                            dienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungs-
                            empfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst innerhalb        1.7 Besondere Bestimmungen für SEPA-Echtzeitüberweisungen
                            von Sekunden zur Verfügung zu stellen.                                    	  Für SEPA-Echtzeitüberweisungen ermöglicht die Bank, dass der
                                                                                                          Kunde ein Betragslimit festlegen kann, das entweder für jeden einzel-
                        1.2 Betragsgrenze                                                                 nen Überweisungsauftrag oder die Betragssumme aller SEPA-Echt-
                        	Entfällt.                                                                       zeitüberweisungsaufträge, die am selben Kalendertag ausgeführt wer-
                                                                                                          den sollen, gilt. Das Limit kann jederzeit geändert werden.
                        1.3 Zugang und Widerruf des Auftrags
                        	Die Bank unterhält in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 1 und           1.8 Empfängerüberprüfung
                            Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste den für          	Bevor der Kunde einen Auftrag für eine SEPA-Echtzeitüberweisung
                            die Ausführung von online erteilten Aufträgen erforderlichen Geschäfts­       autorisiert (siehe Nummer D.1.3 Allgemeine Bedingungen für Zah-
                            betrieb ganztägig an allen Kalendertagen eines Jahres. Mit dem Zeit-          lungsdienste), wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN
                            punkt des Zugangs des Auftrags des Kunden bei der Bank beginnt die            des Zahlungsempfängers abgeglichen (Empfängerüberprüfung), wenn
                            Ausführungsfrist nach Abschnitt D Nummer 1.5 der Allgemeinen Bedin-           der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zur Empfänger-
                            gungen für Zahlungsdienste.                                                   überprüfung gesetzlich verpflichtet ist. Die Empfängerüberprüfung
                            Der Kunde kann diesen dann nicht mehr widerrufen.                             wird der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der
                                                                                                          Angaben des Kunden nach Nummer D 2.1 Allgemeinen Bedingungen
                        1.4 Ablehnung der Ausführung                                                      für Zahlungsdienste durchführen. Die Bank unterrichtet den Kunden
                        	Die Bank wird die Ausführung des Auftrags kurzfristig ablehnen, wenn            über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Ergibt diese, dass die
                            die Ausführungsbedingungen nach Abschnitt D Nummer 1.6 der Allge-             Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, teilt die Bank mit, welche
                            meinen Bedingungen für Zahlungsdienste nicht erfüllt sind oder wenn           Folge eine Autorisierung des Auftrages haben könnte. Bei einem be-
                            der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers das Verfahren                leghaften Auftrag unterbleibt die Empfängerüberprüfung, wenn der
                            nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber online informieren.             Kunde zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags nicht in den Ge-
                                                                                                          schäftsräumen der Bank anwesend ist.
                            Ist bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung das vom Kunden festgelegte
                            Betragslimit (siehe Nummer 1.7) nicht eingehalten, wird die Bank die          Werden Name und IBAN des Zahlungsempfängers von einem Zah-
                            Ausführung ablehnen. Über die Ablehnung wird die Bank den Kunden              lungsauslösedienstleister und nicht vom Zahler angegeben, so ist ge-
                            unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 1.5 bezie-          setzlich geregelt, dass dieser Zahlungsauslösedienstleister sicher zu
                            hungsweise Nummer 3.2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdiens-               stellen hat, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger korrekt sind.
                            te vereinbarten Frist, unterrichten.
                                                                                                      1.9 Ansprüche im Zusammenhang mit der Empfängerüberprüfung
                        1.5 Ausführungsfrist                                                          	Autorisiert der Kunde den Auftrag, obwohl ihm die Bank bei der Emp-
                        	Die Bank ist in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 3 a. beziehungs­          fängerüberprüfung gemäß Nummer D 2.3 der Allgemeinen Bedingun-
                            weise Nummer 3 b. der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste             gen für Zahlungsdienste mitgeteilt hat, dass die Daten nicht oder na-
                            verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag möglichst innerhalb         hezu übereinstimmen, haftet die Bank nicht für die Folgen dieser
                            von Sekunden nach Zugang des Auftrags gemäß Abschnitt A III.                  fehlenden Übereinstimmung, wenn sie die Überweisung ausschließ-
                            ­
                            Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste bei                  lich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zah-
                            dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.                     lungsempfängers (siehe Nummer D 1.2 Allgemeine Bedingungen für
                                                                                                          Zahlungsdienste) ausführt. Dies gilt auch, wenn der Zahlungsdienst-
                            Diese Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des              leister des Zahlungsempfängers die Empfängerüberprüfung nicht
                            Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer D                  durchgeführt hat und die Bank den Kunden darüber vor der Autorisie-
                            Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste).                                  rung des Auftrags informiert hat.
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                        Bedingungen für                                                                 Seite 2/2

                        SEPA-Echtzeitüberweisungen
                        (Stand: gültig ab 09.10.2025)


                            Wurde die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt und führt
                            dies zu einer fehlerhaften Ausführung der Überweisung, so erstattet
                            die Bank dem Kunden auf dessen Verlangen unverzüglich den über-
                            wiesenen Betrag und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungs-
                            konto des Kunden wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die
                            Überweisung befunden hätte. Gleiches gilt, wenn der Zahlungsauslö-
                            sedienstleister des Kunden die Empfängerüberprüfung fehlerhaft
                            durchführt.


                        Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete

                        Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
                        Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
                        Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-
                        Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland,
                        ­Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
                         Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
                         Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
                        Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.

                        Sonstige Staaten und Gebiete
                        Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre
                        und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,
                        Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien.
168/08/24 – HD1025-01

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