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10 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Widerspruch (5)

warnungveröffentlichbar Seite 1

Inkonsistente Schreibung 'S-pushTAN-App' vs. 'S-PushTAN-App'

Im Fließtext wird das Produkt überwiegend als 'S-pushTAN-App' geschrieben, jedoch in Nr. 1 b) als 'S-PushTAN-App' (Großbuchstabe P). Dies ist eine widersprüchliche Begriffsverwendung innerhalb desselben Dokuments; das Produkt 'S-pushTAN' der Sparkassen-Finanzgruppe wird üblicherweise durchgängig kleingeschrieben ('S-pushTAN').

„Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend..."

Die Schreibweise 'S-PushTAN-App' (Großbuchstabe P) erscheint im Fließtext von Nr. 1 b) eindeutig als tatsächlich im Dokument sichtbarer Text, während das übrige Dokument 'S-pushTAN-App' schreibt. Die Abweichung ist direkt aus dem Textlayer ablesbar und betrifft eine echte Wortform/Produktname-Inkonsistenz im sichtbaren Dokument, kein Extraktionsartefakt (kein Soft-Hyphen, kein Zeilenumbruch an der Stelle). Als Produktname-Konsistenzfehler ist er für Kunden relevant.

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Registrierung: 'Selbstregistrierung ausgeschlossen' vs. 'Selbstregistrierung der Karte'

In Nr. 12 ist die Formulierung 'Eine erneute Selbstregistrierung der Karte ist ausgeschlossen. Eine Neuregistrierung ist nur außerhalb der S-pushTAN-App direkt bei der Sparkasse möglich.' Die Begriffe 'Selbstregistrierung' und 'Neuregistrierung' sind nicht sauber definiert und können inhaltlich verwechselt werden (Selbstregistrierung der Karte vs. Registrierung der App). Dies kann zu Verständnis- und Umsetzungsproblemen führen.

„Eine erneute Selbstregistrierung der Karte ist ausgeschlossen. Eine Neuregistrierung ist nur außerhalb der S-pushTAN-App direkt bei der Sparkasse möglich."

Die Wörter 'Selbstregistrierung' und 'Neuregistrierung' in Nr. 12 sind tatsächlich im Dokument sichtbar, aber der Befund ist eine reine Begriffspräzisierungs-/Verständnisfrage ohne nachweisbaren Fehler oder Widerspruch. Gemäß Leitlinie sind reine Stil-/Verständnisfragen ohne starken Beleg nicht als verkaufbarer Dokumentfehler einzustufen. Der Befund ist daher nicht publishable, auch wenn die textliche Grundlage sichtbar ist.

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Sperre: Abgrenzung Karte/S-pushTAN-App/Endgerät ggf. missverständlich

In Nr. 9.2 a) wird ausgeführt, dass durch die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App bei der Sparkasse bzw. dem zentralen Sperrannahmedienst 'nicht der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt' wird. Dies ist inhaltlich korrekt, wirkt aber angesichts der vorherigen Sorgfaltsregelungen (wonach Datenträger und Endgerät selbst geschützt werden sollen) begrifflich unscharf; eine Klarstellung wäre sinnvoll.

„Durch die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App bei der Sparkasse beziehungsweise gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt."

Der zitierte Satz in Nr. 9.2 a) ist im Dokument sichtbar, stellt aber keinen Fehler dar — er ist inhaltlich korrekt und die vom Finder geäußerten Zweifel betreffen nur subjektive Verständlichkeit ('wirkt begrifflich unscharf', confidence 0.4). Dies ist eine reine Stil-/Formulierungsfrage ohne starken Beleg eines echten Widerspruchs und daher nicht verkaufsfähig.

warnungnicht reportfähig Seite 2

Kündigungsfrist: isolierte Kündigung Zahlungsinstrument vs. Kartenvertrag

In Nr. 13 a) wird die isolierte Kündigung des Zahlungsinstruments (3-D Secure/S-pushTAN-App) geregelt: Kartenvertragspartner ohne Frist, Sparkasse mit einer Frist von mindestens zwei Monaten. Diese Ungleichbehandlung kann zwar rechtlich zulässig sein (Trennung Zahlungsinstrument vs. Kartenvertrag), ist aber auffällig und bedarf ggf. einer fachlichen/kartenspezifischen Prüfung – insbesondere, ob die steuernde Regelung zur starken Kundenauthentifizierung mit der Zahlungsdiensteregelung (PSD2/App-Registrierung) konsistent ist.

„Der Kartenvertragspartner kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, die Sparkasse mit einer Frist von mindestens zwei Monaten."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Deregistrierung: 'Freischaltung' vs. 'Registrierung' Begriffsverwendung

In Nr. 3 wird für die Erstnutzung die 'Freischaltung' der S-pushTAN-App beschrieben, in Nr. 12 wird demgegenüber von 'Deregistrierung' und 'Selbstregistrierung/Neuregistrierung' gesprochen. Die Termini Freischaltung/Registrierung werden nicht einheitlich definiert, was die Verständlichkeit der Zustrom-/Zugangslogik beeinträchtigen kann.

„Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung ... genutzt werden. ... (Deregistrierung). Eine erneute Selbstregistrierung der Karte ist ausgeschlossen."

Die Begriffe 'Freischaltung' (Nr. 3) und 'Deregistrierung/Selbstregistrierung/Neuregistrierung' (Nr. 12) sind im Dokument sichtbar, aber der mutmaßliche Widerspruch ist eher eine definitorische Präzisierungswünsche-Frage. 'Freischaltung' bezieht sich in Nr. 3 auf die App-Nutzung, 'Registrierung' in Nr. 12 auf die Karte — beide werden inhaltlich konsistent verwendet. Kein starker Beleg eines echten Fehlers; nicht publishable.

Metadaten (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Fassungsdatum/Schemaversion als extraktionsartefakt-verdächtig

Die Zeile '128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0' sowie '© S-Management Services • DSV Gruppe' erscheinen mitten im Seitenfluss (Seite 1 innerhalb der Übergabe an Nr. 6 und im Fußbereich von Seite 1), was auf eine Textlayout-Extraktion hindeutet, bei der Fußzeilen-/Registerinhalt in den normalen Textfluss eingemischt wurde. Dies kann die automatische Weiterverarbeitung der Entgelt-/Bedingungstexte erschweren, auch wenn es sich um fundierte Dokumentationszeilen handelt.

„128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0"

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Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Seitenzahl- und Klartextstruktur in OCR-Extraktion verschoben

Auf Seite 1 ist die Zeile 'Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenverfügungen im Online-Handel erfordert' durch den eingefügten Randblock ('128 775.500 D1 ... © S-Management Services • DSV Gruppe') vom Aufzählungsblock der Nr. 6 getrennt. Zudem ist die Dokumentationszeile '128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0' mehrfach im Textfluss vorhanden. Dies sind typische OCR-/Kapitalextraktionsartefakte, die eine automatische Weiterverarbeitung beeinträchtigen können (z. B. beim Zusammenführen der Aufzählungspunkte der Nr. 6).

„© S-Management Services • DSV Gruppe"

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Rechtlicher Prüffall (2)

hinweisnur Extraktion Seite 2

Fußnotenreferenz auf AGB-Sparkassen Nr. 26 ohne Belegzitat

In Nr. 13 b) wird für die Kündigung des gesamten Kartenvertrages pauschal auf 'Nr. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen)' verwiesen, ohne dass die betreffende Nr. 26 hier selbst zitiert oder aufgeführt ist. Dies ist formal nicht fehlerhaft, da es sich um eine Verweisnorm auf das übergeordnete AGB-Werk der Sparkassen handelt; für den Kunden ist die konkrete Kündigungsregelung jedoch nur über das gesonderte Dokument ermittelbar.

„nach Maßgabe von Nr. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen)"

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hinweisnur Extraktion Seite 1

Fußnoten 1-5 nur am Dokumentende aufgelöst

Die im Fließtext verwendeten hochgestellten Querverweise (1-4 in Nr. 1 und 5 in Nr. 1 b)) werden erst auf Seite 3 in den Fußnoten 1-5 aufgelöst. Dies ist eine Standardstruktur, führt aber im OCR-Extrakt dazu, dass die Nummern im Text ohne direkte Zuordnung stehen; eine automatische Weiterverarbeitung muss die Klammern 'Karte1', 'Online-Handel2', 'Mastercard3', 'Visa4', 'Kartenbedingungen5' korrekt auflösen können.

„nachfolgend Karte1 genannt... im Online-Handel2... Mastercard3 oder Visa4... ('weitere Kartenbedingungen'5)"

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Stil (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Lesbarkeits-/Formatierungsartefakte durch enge Zeilenumbrüche im OCR

Auf mehreren Seiten sind Silbentrennungen und Zeilenumbrüche mitten in Wörtern enthalten (z. B. 'Zahlungsinstru- ment', 'S-pushTAN-Ver- bindung', 'Authentifizie- rung', 'Ent- sperrmechanismen'). Im OCR-Flachtext der einzelnen Seiten gehen dadurch Bindestriche verloren oder erscheinen wie Trennstriche. Dies betrifft die automatische Verarbeitung mehr als den Inhalt.

„als weiteres Zahlungsinstru- ment vereinbart"

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Text

TXT
*0000000000004221408260*                         0000000000004221408260
                                                                          Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          für Kartenverfügungen im Online-Handel
                                                                                                                                                   Berliner Sparkasse
                                                                          Fassung August 2025                                                      Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                          1. Voraussetzungen und Bedingungen für Kartenverfügungen im Online-Handel/mobiles Endgerät mit
                                                                          S-pushTAN-App als Zahlungsinstrument
                                                                          a) Wird beim Einsatz einer von der Sparkasse ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte (nachfolgend Karte1 genannt) für die Autorisierung von
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel2 die Nutzung eines besonderen Authentifizierungsverfahrens gefordert, so erfolgt die Überprüfung
                                                                             der Identität des Karteninhabers oder der berechtigten Verwendung der Karte durch eine sog. starke Kundenauthentifizierung mit den 3-D
                                                                             Secure Verfahren von Mastercard3 oder Visa4 und den nachfolgend in Nr. 5 dieser Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel vereinbarten Authentifizierungselementen.
                                                                             Der Zugang zu den 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa erfolgt über die auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers zu
                                                                             installierende S-pushTAN-App. Das in Nr. 6 geregelte Verfahren zur Beauftragung und Autorisierung einer Kartenverfügung im Online-
                                                                             Handel mit einer starken Kundenauthentifizierung mittels 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa in Verbindung mit der auf einem
                                                                             mobilen Endgerät des Karteninhabers installierten und für die Karte freigeschalteten S-pushTAN-App, werden als weiteres Zahlungsinstru-
                                                                             ment vereinbart.
                                                                             Eine Karte kann für Kartenverfügungen im Online-Handel eingesetzt werden, wenn sie mit den erforderlichen Kartendaten für den Online-
                                                                             Handel ausgestattet ist, d. h., mit einer 16-stelligen PAN (Primary Account Number), einer Kartenprüfnummer (Card Verification Value
                                                                             (CVV) bzw. Card Validation Code (CVC)) und dem „Gültig-bis“-Datum.
                                                                          b) Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend zu den Regelungen
                                                                             im Kartenantrag und den weiteren besonderen Bedingungen („weitere Kartenbedingungen“5), die ebenfalls Bestandteil des Kartenvertrages
                                                                             sind.
                                                                             Für die Nutzung einer digitalen Karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Karte auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-
                                                                             Gerät (mobiles Endgerät) gespeichert ist, sind diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                                                             Online-Handel nicht anwendbar, sondern die für die Karte einschlägigen Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten
                                                                             Authentifizierungsverfahren.
                                                                          c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner des Kartenvertrages (Kartenvertragspartner) oder dem ggf. abweichenden
                                                                             Karteninhaber mit Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hin-
                                                                             terlegt werden können) bleiben ebenso wie der Betrieb des mobilen Endgeräts und der S-pushTAN-App des Herstellers Star Finanz-Soft-
                                                                             ware Entwicklung und Vertriebs GmbH unberührt. Die Bedingungen der S-pushTAN-App können in der S-pushTAN-App eingesehen
                                                                             werden.

                                                                          2. Installation der S-pushTAN-App für 3-D Secure
                                                                          Ist auf dem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App für den Karteninhaber nicht installiert, ist zunächst die App zu installieren. Informationen
                                                                          über Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installation und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet
                                                                          sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf der Internetseite der Sparkasse abrufbar.

                                                                          3. Freischaltung der S-pushTAN-App
                                                                          Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung für ein bestimmtes mobiles Endgerät des Karteninhabers genutzt werden. Für die
                                                                          Karte wird das für sie einschlägige 3-D Secure-Verfahren entweder von Mastercard oder von Visa in Verbindung mit der S-pushTAN-App
                                                                          genutzt. Sofern der Karteninhaber das Sicherungsverfahren pushTAN noch nicht nutzt, muss er die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endge-
                                                                          rät installieren und mit der dazu verschickten Registrierungsnachricht (Registrierungsbrief) der Sparkasse nach den darin gemachten Vorga-
                                                                          ben und den mitgeteilten Registrierungsdaten freischalten.
                                                                          Die Sparkasse wird den Karteninhaber niemals kontaktieren – weder per E-Mail noch telefonisch etc., – um ihn dazu aufzufordern, die in der
                                                                          Registrierungsnachricht mitgeteilten Registrierungsdaten zur Freischaltung der S-pushTAN-Verbindung (pushTAN-ID, Registrierungscode,
                                                                          Bankleitzahl), persönliche Daten sowie Anmeldenamen, Passwörter, den QR-Code oder die Kartendaten preiszugeben oder auf einer Inter-
                                                                          netseite einzutragen. Die Registrierungsdaten dürfen nur in der vom Karteninhaber selbst zu nutzenden S-pushTAN-App verwendet werden.

                                                                          4. Aktivierung der Karten für 3-D Secure
                                                                          Das 3-D Secure-Verfahren kann für die Karte genutzt werden, sobald die Karte erfolgreich über Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa
                                                                          Secure aktiviert wurde. Liegt die Zustimmung des Kartenvertragspartners zu diesen Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                          Kartenverfügungen im Online-Handel vor, erfolgt die Aktivierung der Karte grundsätzlich ohne weiteres Zutun automatisiert, es sei denn, die
                                                                          Sparkasse überlässt dem Kartenvertragspartner die Entscheidung, ob und wann die Karte aktiviert wird.

                                                                          5. Authentifizierung über 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          Der Karteninhaber kann die Karte im Online-Handel grundsätzlich nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Sparkasse authentifiziert hat. Die
                                                                          Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der
                                                                          Karte überprüfen kann. Dafür werden als Authentifizierungselemente die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als
                                                                          erster Faktor (Besitzelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Ent-
                                                                          sperrmechanismen (z. B. der Entsperrcode) als zweiter Faktor vereinbart.

                                                                          6. Autorisierung von Kartenverfügungen durch den Karteninhaber im Online-Handel
     128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0


                                                                          Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenverfügungen im Online-Handel erfordert
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                          – die Eingabe der – oder die Nutzung hinterlegter – Kartendaten für den Online-Handel (16-stellige PAN [Primary Account Number] als Kun-
                                                                            denkennung, die Kartenprüfnummer [Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)] und das „Gültig bis“-Datum) in der
                                                                            Bezahlanwendung,
                                                                          – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten (z. B. zu zahlender Betrag, Währung und Zahlungsempfänger) und
                                                                          – nach Anforderung die Bestätigung der Kartenverfügung durch die S-pushTAN-App mit dem vereinbarten zweiten Authentifizierungselement/
                                                                            Faktor, d. h. durch die Verwendung eines der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder durch die Eingabe des Entsperrcodes des
                                                                            mobilen Endgeräts.


                                                                                                                                           

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Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel · 14.08.26, 09:11