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Sparkassen-Finanzgruppe

Kundeninformation
zu Geschäften in
Wertpapieren und weiteren
Finanzinstrumenten


Weil’s um mehr als Geld geht.
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen
des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“.
Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen
beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.


Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.


© 2026 S-Communication Services GmbH, Berlin
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen.

www.s-communication.de

Lektorat: Eva Schöck
Bilder: Getty images


7. Auflage 2026
610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem
nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick
über uns und
   unsere Wertpapierdienstleistungen,
   unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
   unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
   unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
   über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
   über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben.

Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt
worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes
zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung
der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations-
blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun-
gen erreicht werden.

Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde,
geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege-
lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus
dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der
Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte
Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch
mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a.
auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als
professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.

Freundlich grüßt Sie
Ihre Sparkasse Dortmund


                                                                                                                                  3
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, er-             eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
teilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über uns und       Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen
unsere Wertpapierdienst­leistungen.                                 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die-
                                                                    sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden,
                                                                    gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen
A. Informationen über uns                                          Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.

Sparkasse Dortmund                                                  Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Anstalt des öffentlichen Rechts                                     Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab-
Freistuhl 2                                                         rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den
44137 Dortmund                                                      Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Telefon: (02 31) 1 83 -0
Telefax: (02 31) 16 32 95                                           Hinweise zur Einlagensicherung
E-Mail: info@sparkasse-dortmund.de                                  Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz-
                                                                    gruppe an.

Bankerlaubnis                                                       1. Freiwillige Institutssicherung
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­             Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö-
gesetz.                                                             renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende
                                                                    oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.
Zuständige Aufsichtsbehörden                                        Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:                      die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein-
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,                        schränkung fortgeführt werden.
60314 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu).                                      2. Gesetzliche Einlagensicherung
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:              Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Fi-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,                    nanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem
­Graurhein­dorfer Straße 108, 53117 Bonn,                           Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte
 und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main            entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht
 (Internet: www.bafin.de).                                          greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An-
                                                                    spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze
Kommunikationsmittel und -sprache                                   3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder        entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die
elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden-            im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden
aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch,       sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und
brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte        Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.
beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B.
das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten.             Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche-
Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen       rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen
in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne      der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines
des Wertpapierhandels­gesetzes haben Sie die Möglichkeit,           Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.
diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal-
ten, soweit Sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form
entschieden haben.                                                  B. Umgang mit Interessenkonflikten

Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer                   Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte-
­Kommunikation                                                      ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-
                                                                    seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern
Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf          oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch
die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen             Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun-
zu Finanz­instrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und          den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ-
-nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-         lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken.
licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah-       Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung möglicher
ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis      Interessenkonflikte“.
zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen


4
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


C. Informationen über Dienstleistungen                             In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla-
                                                                    geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf
Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre-        die Risikoklasse der Sparkassen-Finanzgruppe.
ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und
Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­       Beratungsfreies Geschäft
rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein-             Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei-
schränkungen vorsehen.                                              dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung
                                                                    unsererseits.Im Falle einer Auftragserteilung zu einem be-
Anlageberatung                                                      stimmten Finanz­instrument überprüfen wir, ob Sie über die
Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber           erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die
eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete         Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanz­instrumente
Finanz­instrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine       angemessen beurteilen zu können (Angemessenheits­prüfung).
Prüfung Ihrer persönlichen U ­ mstände. Für diese Prüfung er-       Dazu holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse
fragen wir zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen      und Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung
Verhältnisse.                                                       werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera-        diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser
tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und    Angemessenheits­prüfung auf Basis der uns vorliegenden In-
Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen          formationen/Daten zu der Auffassung, d

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Sparkassen-Finanzgruppe · 17.10.26, 22:31