Seite 1/13 Haspa Kreditkarten SILBER Haspa Mastercard SILBER1 und Haspa VISA CARD SILBER1. Herzlichen Glückwunsch! Sie haben eine in jeder Beziehung gute Wahl ge­­troffen. Denn mit Ihrer neuen Haspa Mastercard ­SILBER1 bzw. Haspa ­VISA CARD SILBER1 verfügen Sie über ein Zahlungs­mittel, das gegen­über Bargeld große Vorteile hat. Es ist komfor­tabler, sicherer und Sie zahlen ein­­fach mit Ihrem guten Namen – ­Unterschrift oder PIN genügt! Mit beiden Kreditkarte nutzen Sie das weltweit größte Und falls Sie doch einmal Bargeld benötigen, Akzep­­tanz­stellennetz. So sind Sie unabhängig von profitieren Sie ebenfalls von Ihrer Haspa Kreditkarte Bargeld und weltweit ein gern gesehener Kunde: SILBER: Innerhalb der Euro-Teilnehmerländer erhalten Sie an über 310.000 Geldautomaten kostenfrei Euros2, In allen Geschäften, ­Kaufhäusern, Tankstellen, zusätzlich sparen Sie weltweit das Automatenentgelt in ­Restaurants, Hotels und Dienst­leistungsbetrieben, Höhe von 5 Euro je Verfügung – Karte und PIN genügen! die das Mastercard- oder das VISA-Logo ­führen. Im Internet – z. B. bei ­Auktionshäusern oder den verschiedenen Fluggesellschaften und Reise­ veranstaltern. Stand: 3.2023 Nächste Seite 1 Kreditkarte. 2 In allen Euro-Teilnehmerländern außer Deutschland. Mehr Infos siehe Seite 6. Meine Bank heißt Haspa. Seite 2/13 Haspa Kreditkarten SILBER Haspa Mastercard SILBER1 und Haspa VISA CARD SILBER1. So haben Sie ab sofort überall gute Karten. Vor dem ersten Einsatz. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und Damit Sie die zahlreichen Vorteile Ihrer neuen Haspa informieren Sie sich über alle Vorteile, Hinweise und Mastercard SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD SILBER1 Tipps, bevor Sie Ihre Haspa Mastercard SILBER1 bzw. sofort nutzen können, Haspa VISA CARD SILBER1 das erste Mal benutzen überprüfen Sie bitte sofort nach Erhalt Ihrer Karte, ob Ihr Name richtig geprägt wurde, und Im Folgenden erfahren Sie das Wichtigste über Ihre Haspa Mastercard SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD unterschreiben Sie die Karte anschließend auf der SILBER1, z. B. über Rückseite mit einem dokumentenechten Stift oder Kugelschreiber. den sicheren Gebrauch, Erst mit Ihrer Unterschrift ist die Kreditkarte SILBER den weltweiten Einsatz, gültig und welt­weit einsetzbar. In einigen Ländern (z. B. die umfassenden Ver­wendungsmöglichkeiten, in skandinavischen Ländern, G ­ roß­britannien, Frankreich) wird grundsätzlich Ihre Kredit­karten-PIN abgefragt. die Versicherungsleistung. Wichtige Sicherheitshinweise Bewahren Sie Ihre Karte immer sicher auf. Geben Sie die Karte unter keinen Umständen an Ebenso alle Abrechnungskopien, die Ihren andere Personen weiter. Namen, Ihre Unterschrift und Ihre Karten­ Als Inhaber eines HaspaJoker Girokontos nummer enthalten. regis­trieren Sie Ihre Haspa Mastercard SILBER1 bzw. Vergleichen Sie die einzelnen Umsätze auf Haspa VISA CARD SILBER1 und alle anderen Karten mit Ihrer ­­Abrechnung mit den Belegen, die Sie bei Zahlungsfunktion kostenfrei – einfach und bequem jeder Zahlung mit Ihrer Kreditkarte SILBER unter www.haspa.de/joker oder in jeder Haspa Filiale. automatisch erhalten. Teilen Sie uns sofort mit, Im Verlustfall können Sie dann alle Karten mit nur wenn ein Umsatz nicht von Ihnen getätigt wurde. einem Anruf sperren lassen (siehe Seite 5). Mehr Informationen hierzu erhalten Sie überall bei der Haspa oder auf haspa.de Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. Seite 3/13 Haspa Kreditkarten SILBER Haspa Mastercard SILBER1 und Haspa VISA CARD SILBER1. Gut zu wissen. Chip. Dieses zusätzliche Sicherheits- modul nach neuen internationa- 16­stellige len Standards sorgt für optimale Kartennummer. Sicherheit beim täglichen Einsatz Diese wird z. B. bei im Handel und an Geldautomaten. Bezahlvorgängen im Internet abgefragt. Ihr Vor­ und Nachname. Die Kreditkarte SILBER ist auf Sie persönlich ausgestellt und nicht übertragbar. Bitte überprüfen Sie deshalb die Gültigkeitszeitraum Ihrer Kreditkarte SILBER. korrekte Schreibweise Ihres Namens. Sie können sofort nach Erhalt Ihrer Kreditkarte bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum (Monat/Jahr) Zahlungen tätigen. Unterschriftenfeld. Erst durch Ihre persönliche Unter- Magnetstreifen. schrift erhält Ihre Kreditkarte Hier sind alle für den weltweite Gültigkeit. Verwenden Bezahlvorgang relevanten Sie bitte einen dokumenten- Informationen gespeichert. echten Stift oder Kugelschreiber. 123 3­stellige Prüfziffer. Zusätzliches Sicherheitsmerkmal – wird z. B. bei Bezahlvorgängen im Internet abgefragt. Tipps Rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums Vernichten Sie bitte Ihre alte Kreditkarte SILBER erhalten Sie automatisch eine neue Kreditkarte SILBER sofort nach Erhalt der neuen Karte. zugesandt, die Sie bitte sofort nach Erhalt mit einem Bei Kontakt mit Magneten, z. B. mit Taschen- dokumentenechten Stift oder Kugelschreiber auf der verschlüssen, Magnetschmuck oder Schlüssel- Kartenrückseite unterschreiben. Danach ist Ihre neue Stand: 3.2023 anhängern, können die Daten auf Ihrer Kreditkarte Kreditkarte sofort gültig – also bereits vor dem auf beschädigt oder gelöscht werden. der Karte angegebenen Zeitraum. 1 Kreditkarte Seite 4/13 Haspa Kreditkarten SILBER Haspa Mastercard SILBER1 und Haspa VISA CARD SILBER1. Die Welt steht Ihnen offen. Klarheit in der ­Abrechnung. Kreditkarten sind bei der ­Buchung von ­Mietwagen, Die Abrechnung ist bequem und übersichtlich: Sie bei Hotel­­reservierungen oder bei vielen Reise­ erhal­ten einmal im Monat eine detail­lierte Auflistung buchungen obliga­­to­risch. Auch an Tankstellen sowie aller Umsätze, die Sie mit Ihrer Haspa Mastercard in vielen Geschäften und ­Restau­rants ist Ihre Haspa SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD SILBER1 getätigt haben. Mastercard SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD SILBER1 stets will­­kommen. Zusammen mit den Zahlungs­­belegen, die Sie für jede Zahlung mit Ihrer Haspa Mastercard SILBER1 bzw. Haspa Mit Ihrer Haspa Mastercard S ­ ILBER bzw. Haspa VISA 1 VISA CARD SILBER1 automatisch er­halten, haben Sie so CARD SILBER1 bieten wir Ihnen eine besondere Form der einen lücken­losen Überblick über Ihre getätigten Unabhängigkeit: Umsätze. Über 35 Millionen Akzeptanzstellen weltweit.  Innerhalb der Euro-Teilnehmerländer erhalten Sie an Tipp über 310.000 Geld­automaten kostenfrei Euros2, Registrieren Sie sich jetzt für die Kreditkarten­ zusätzlich ­sparen Sie weltweit das Automatenentgelt abrechnung online! Als Nutzer der Haspa Online- in Höhe von 5 Euro je Verfügung – Karte und PIN Services können Sie nach Kartenregistrierung genügen! Ihre Kreditkartenumsätze der letzten 12 Monate Finanzieller Spielraum druch übersichtliche Monats- auch online abrufen – die Umwelt sagt Danke. rechnungen. Mehr Infos unter haspa.de/digital Transparenz der Zahlungen durch übersichtliche Monatsabrechnungen. Haftungsbeschränkung auf maximal 50 Euro. Sicheres Bezahlen – auch im Internet mit Mastercard® SecureCode™ und Verified by Visa 24-Stunden-Servicehotline. Wunsch-PIN – Ändern Sie Ihre persönliche Geheim- zahl in Ihren gewünschten Zahlencode. Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. 2 In allen Euro-Teilnehmerländern außer Deutschland. Mehr Infos siehe Seite 6. Seite 5/13 Haspa Kreditkarten SILBER Haspa Mastercard SILBER1 und Haspa VISA CARD SILBER1. Ausgesprochen ­sicher. Mit Ihrer Haspa Mastercard ­SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD Hinweise zur Kartensperrung SILBER1 verfügen Sie über ein aus­gesprochen modernes und vergli­chen mit Bargeld sicheres Zahlungs­mittel. Bitte lassen Sie Ihre Kreditkarte bei Verlust oder  Absicherung bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch Dieb­stahl sofort sperren. Während unserer durch Dritte: Sie haften mit höchstens 50 Euro pro Öffnungs­zeiten können Sie die Sperrung in jeder Karte, sofern Sie Ihre Mitwirkungs- und Sorgfalts- Haspa Filiale veranlassen. pflichten eingehalten und den Verlust ­unverzüglich Außerhalb unserer Öff­nungs­zeiten stehen Ihnen fol­ gemeldet ­haben. gende Hotlines für die Kartensperrung zur Ver­fügung.  Ersatzkartenservice ­weltweit: Unbürokratisch und Für Inhaber des HaspaJoker Girokontos, schnell – im Fall von Diebstahl oder Verlust erhalten die Ihre Zahlungskarten vorab registrier­t haben2: Sie Ihre neue Haspa Mastercard SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD S ­ ILBER1 in den meisten ­Ländern der Welt HaspaJoker innerhalb kürzester Zeit. Ein Anruf bei der Kredit­ 24-h-Notfall-Hotline3 040 3578-91110 kartensperr-Hotline3 +49 89 411 116-446 genügt – – Aus dem Ausland 3 +49 40 3578-91110 Ihre Karte wird gesperrt und eine Ersatzkarte bestellt! Für Haspa Kunden ohne HaspaJoker Girokonto:  Mehr Schutz beim Internetshopping: Durch die Kreditkartensperr- Sicherheitsverfahren Mastercard® SecureCode™ Hotline  089 411 116-446 und Verified by Visa wird der Kreditkartenmissbrauch – Aus dem Ausland 3 +49 89 411 116-446 durch unbefugte Dritte beim E ­ inkauf im Internet deutlich erschwert. Registrieren Sie Ihre ­Haspa Zusätzlich zur Verlustmeldung ist es erforderlich, Kreditkarten jetzt hierfür kostenfrei und ohne zu­ eine Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. sätzliche Software-Installation bequem online auf haspa.de/Haspa/Sicherheit.html Sparkassen-Internetkäuferschutz Mit dem neuen Sparkassen-Internetkäuferschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Der Sparkassen-Internetkäufer- schutz bietet einen sicheren Lieferschutz und bei Bedarf eine persönliche, telefonische Erstbestellung durch einen Rechtsanwalt. Einkäufe, welche im Internet über offizielle Händler getätigt und vollständig mit der Haspa Mastercard SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD SILBER1 bezahlt werden, sind gegen Nichtlieferung, Abhandenkommen auf dem Versandweg oder Beschädigung auf dem Versandweg versichert. (Erstattungsgrenze: Onlinekaufpreis bis zu 1.000 Euro; pro Jahr max. 3 Versicherungsfälle und Max. 2.000 Euro je Kreditkartenkonto.) Nähere Einzelheiten zum Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der Versicherungsbestätigung ab Seite 7. Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. 2 Nähere Infos unter www.haspa.de/joker 3 Es gelten die Preise Ihres Telefonvertragspartners. Seite 6/13 Haspa Kreditkarten SILBER Haspa Mastercard SILBER1 und Haspa VISA CARD SILBER1. Alle Vorteile im Überblick. Mit Ihrer Haspa Mastercard SILBER1 bzw. Haspa VISA CARD SILBER1 verfügen Sie über die beliebtesten Kredit­ karten der Welt und genießen alle Vorteile. Geldautomaten-Service Einsatz der Kreditkarte im Handel Bargeld weltweit an über 1 Million Geldautomaten Zahlungen weltweit bei mehr als 29 Millionen Partner­ Inland Maximal 500 Euro pro Tag. unternehmen. Abrechnung Monatliche Sammelabrechnung Pro Verfügung fallen Kosten in Höhe von in Euro per Lastschrifteinzugs­ 2 % des Betrages an, mindestens jedoch verfahren. 5 Euro. In Euro-Teil­ Wir empfehlen den Einsatz der nehmer­ländern Kartenzahlungen kostenfrei. HaspaCard (Debitkarte), mit der Sie an Im übrigen 26.000 Geldautomaten der Sparkassen- A ­ usland 1,25 % des Kreditkarten­umsatzes. Finanzgruppe kostenfrei Bargeld abhe- ben können.2 Ausland Maximal 2.000 Euro innerhalb von Bitte beachten Sie 29 Tagen. Gegebenenfalls können Händler und Geldautomaten- In Euro-­ Bargeldverfügungen sind in den betreiber zusätzlich Gebühren auf eigene Veranlassung Teilnehmer­ Euro-Teilnehmerländern verlangen – diese sind unabhängig von einem eventu- ländern (außer Deutschland) kostenfrei. ell anfallenden Auslandseinsatzentgelt von 1,25 % zu Im übrigen Auslandseinsatzentgelt in Höhe von entrichten und sind keine Gebühren der Haspa. Ausland 1,25 % des Auszahlungsbetrages, das Pro Abrechnungsintervall ist ein individueller Kredit- Automatenentgelt in Höhe von 5 Euro kartenverfügungsrahmen für Bargeldabhebungen und entfällt. bargeldlose Zahlungen als Gesamtsumme zu beach- Weitere wichtige Informationen zu weltweiten ten. Bei Ihrem Haspa Kartendoppel SILBER gilt der Reise­zahlungsmitteln finden Sie auch auf haspa.de Verfügungsrahmen für beide Kreditkarten. Die Höhe im Bereich Konto und Karten. des Verfügungsrahmens erfragen Sie bitte bei Ihrem Haspa Kundenberater. Ersatzkartenservice weltweit Ein Anruf bei der Kreditkartensperr-Hotline genügt Noch mehr Kartenvorteile mit dem (siehe Seite 5). HaspaJoker comfort Girokonto. Alternativ per Post oder per Kurier: Als Inhaber eines HaspaJoker comfort Girokontos profi- Ersatzkarte ohne Ersatz-PIN tieren Sie von zahlreichen Vorteilen für Ihre Kreditkarten: In Deutschland 15 Euro Kostenfreie Mastercard SILBER. Stand: 3.2023 In Europa per Kurierservice 15 Euro Kostenfreie Ersatzkarten bei Verlust, Beschädigung Im übrigen Ausland 20 Euro oder Diebstahl. Ersatzkarte mit Ersatz-PIN Kostenfreie Sperrung Ihrer Karten (bei vorheriger Registrierung). In Deutschland 20 Euro Notgeld-Service weltweit. In Europa per Kurierservice 20 Euro Im übrigen Ausland per Kurierservice 25 Euro Kreditkarte 1 Abhängig vom gewählten Haspa Girokontenmodell fällt ggf. ein Buchungspostenentgelt für 2 Mehr Informationen hierzu ­erhalten Sie überall bei der die Barverfügung am Geldautomaten an. Haspa oder auf haspa.de/joker Seite 7/13 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Hamburger Sparkasse AG Fassung Oktober 2018 Ecke Adolphsplatz / Gr. Burstah, 20457 Hamburg I. Allgemeine Hinweise und Hinweise zum Daten- det sie im Schadenfall personenbezogene Daten für Zwecke der Leis- tungserfüllung. Verarbeitet werden der Kundenname und die Kontaktda- schutz zum Sparkassen-Internetkäuferschutz ten sowie Daten mit direktem Bezug zur reklamierten Kartenzahlung 1. Allgemeine Hinweise zum Sparkassen-Internetkäuferschutz (Zahldatum, Betragshöhe) und zum entstandenen Schaden. Aufgehoben Der Sparkassen-Internetkäuferschutz besteht aus einem zweistufigen wird der Personenbezug für Zwecke des Controllings, das heißt es Leistungspaket Ihrer Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte werden Schadendaten, wie die Anzahl der Schadenfälle oder die Scha- Basis (Debitkarte). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgen- denhöhe, für anonymisierte und kumulierte Reports verwendet. Die Ver- den allgemein von der Kreditkarte gesprochen. Sämtliche Angaben gelten wendung der Daten erfolgt gemäß den Vorschriften der Datenschutz- gleichermaßen auch für die Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte). (I) Im Grundverordnung der EU (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz. An Stellen mit Sitz in über Ihre Sparkassen-Kreditkarte abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf einem Drittland werden Ihre Daten nicht übermittelt. Auch haben sich alle der ersten Stufe gemäß den Vorgaben Ihrer Kartengesellschaften Master- beteiligten Stellen auf die Einhaltung eines hohen Niveaus der Informati- card/Visa eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhaltes. onssicherheit verständigt, damit die Verfügbarkeit, die Integrität, die Ver- (II) Sofern gemäß (I) keine Lösung erzielt werden konnte oder kann, grei- traulichkeit und die Belastbarkeit der Daten gewährleistet ist. fen in der zweiten Stufe die im Folgenden dargestellten Versicherungen Bei Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an des Sparkassen-Internetkäuferschutzes gemäß ihren jeweils gültigen All- den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihrer Sparkasse. gemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dies sind die Internet-Lie- Im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/279 überwachen bei ferschutz-Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung AG und den nicht-öffentlichen Stellen die nach Landesrecht zuständigen Behör- der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz der ÖRAG den, also der oder die örtlich zuständige Landesdatenschutzbeauftragte, Rechtsschutzversicherungs-AG. Der Leistungsumfang, die Voraussetzun- die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz, § 40 Artikel 1 des gen und weitergehende Regelungen der Versicherungen ergeben sich Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 44, Seite aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen. 2097). 2. Hinweise zum Datenschutz 3. Für Ihre Reklamation wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse Damit Ihnen Ihre Sparkasse den Sparkassen-Internetkäuferschutz ent- oder rufen die Hotline Kartenzahlung mit der Servicenummer Telefon sprechend der Leistungsbeschreibung der vorliegenden Bedingungen +49 89 411 116-336 an. und zusammen mit den darin genannten Stellen anbieten kann, verwen- II. Internet-Lieferschutz-Versicherung - nicht archivieren - Assistance-Versicherung Deutsche Assistance Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherung Unternehmen: Produkt: Deutsche Assistance Versicherung AG, Internet-Lieferschutz-Versicherung Deutschland Gültig ab 23.02.2018 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Infor- mationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kreditkartenantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kre- ditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Internet-Lieferschutz-Versicherung an. Mit dieser bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Einkäufen im Internet mit Ihrer Kreditkarte. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung geschlossen. Der Versiche- rungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Bei Abschluss von Kreditkartenverträgen mit einem dieser Kreditinstitute erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ˎ / Die Internet-Lieferschutz-Versicherung versichert die von x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Kaufpreis Ihnen als Karteninhaber im Internet mit Ihrer Kreditkarte der im Internet gekauften Ware nicht vollständig mit Ihrer gekauften Waren (körperliche Gegenstände). Kreditkarte gezahlt und Ihrem Konto belastet wurde. ˎ / Sie erhalten Versicherungsschutz, sofern die Ware x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich Ihr ständi- – mit der Kreditkarte gekauft und der Kaufpreis vom Kredit- ger Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, kartenkonto abgebucht, die Ware aber dann nicht gelie- außerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder außerhalb Nor- 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o fert wurde oder wegens, Islands oder Liechtensteins befindet. – während der Lieferung oder des Versands abhandenge- x Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungs- kommen ist oder fall nicht in der Bundesrepublik Deutschland reguliert – während der Lieferung oder des Versands beschädigt werden kann. wird. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Welche Kosten übernehmen wir? ˎ © Deutscher Sparkassenverlag ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb / Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Ver- haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz her- sandkosten der versicherten Ware. ausgenommen. Nicht versichert sind zum Beispiel: ! Bestimmte Waren wie zum Beispiel Pflanzen, Tiere, Wie hoch ist die Versicherungssumme? ˎ / Maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall. gebrauchte Waren und Bargeld. ˎ / Pro Kalenderjahr wird für bis zu 3 Versicherungsfälle und ! Verluste und Beschädigungen von Waren, die durch Streiks, Kriegsereignisse, innere Unruhen bzw. terroristi- maximal 2.000 EUR je Kreditkartenkonto geleistet. sche Anschläge zustande kommen. Seite 1 von 7 Seite 8/13 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Wo bin ich versichert? ˎ / Sie haben weltweit Versicherungsschutz. ˎ / Die Regulierung muss in Deutschland möglich sein. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet und so gering wie möglich gehalten wird. Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kreditkartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Deut- scher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungsvertrages zur Internet-Lieferschutz-Versi- cherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH oder dem Ausscheiden Ihres Kre- ditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz endet mit Eintreffen der mangelfreien Ware an der Lieferadresse. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihre Kre- ditkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die § 3 Wo besteht Versicherungsschutz? Internet-Lieferschutz-Versicherung Der Versicherungsschutz besteht weltweit. – Kreditkarte – § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Gruppenversicherung Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kredit- Gültig ab 01.08.2018 kartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Grup- GAVB-ILV-08.16 penversicherungsvertrag gemäß I. § 1 beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss Versicherer des Kaufvertrages. Deutsche Assistance Versicherung AG Hansaallee 199 § 5 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? 40549 Düsseldorf Die Versicherung endet, Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), – wenn Ihr Kreditkartenvertrag endet; Marcus Hansen, Andreas Heinsen – wenn der Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versi- Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer cherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Registergericht Düsseldorf HRB 64583 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH endet; – wenn Ihr Kreditinstitut nicht mehr dem Gruppenversicherungsvertrag Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen I. Allgemeine Regelungen Assistance Versicherung AG und der Deutscher Sparkassen Verlag Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsvertrag ge- GmbH angehört. schlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungsscheins an die Versi- Der Versicherungsschutz endet zudem mit Eintreffen der mangelfreien cherten ausgeschlossen ist. Der Gruppenversicherungsvertrag besteht Ware an der Lieferadresse. zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer. § 6 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu Mit Ihrer Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag, die durch Ihr diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Der Versicherungsschutz ist Kreditinstitut nach Abschluss Ihres entsprechenden Kreditkartenvertrages eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kreditkartenvertrag, den Sie mit erfolgt, sind Sie für alle Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugs- einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen haben. Sie als Inhaber einer berechtigt. gültigen Kreditkarte sind versicherte Person des Versicherungsvertrages. § 7 Wer gewährt Ihnen Versicherungsschutz? § 1 Wer erhält Versicherungsschutz? Versicherer der Internet-Lieferschutz-Versicherung ist die Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn für Sie zum Zeitpunkt des Kauf- Deutsche Assistance Versicherung AG vertrages ein wirksamer Kreditkartenvertrag mit dem Kreditinstitut besteht, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versi- Registergericht Düsseldorf HRB: 64583 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o cherung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer bei- § 8 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beach- getreten ist. Des Weiteren muss die Kreditkartengesellschaft Ihrer Kredit- ten? karte Ihre Reklamation eines Interneteinkaufs schriftlich abgelehnt haben. Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil (Zusatzleistung) Ihrer Kre- Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bun- ditkarte. Der Versicherungsnehmer ist Prämienschuldner und als solcher desrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in Norwe- verpflichtet, die Versicherungsprämien für den Versicherungsschutz des gen, Island oder Liechtenstein. Ist für eine Person die Voraussetzung der Gruppenversicherungsvertrages zur Internet-Lieferschutz-Versicherung an Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, besteht kein Versicherungsschutz. die Deutsche Assistance Versicherung AG zu zahlen. § 2 Was ist versichert? II. Versicherungsschutz Versichert sind von Ihnen als berechtigtem Karteninhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig § 9 Welche Versicherungsleistung wird erbracht? mit Ihrer Kreditkarte gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihrem Der Versicherer zahlt den Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls an- Konto als berechtigtem Karteninhaber belastet wurde. fallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 € pro Die unter Kapitel II. § 10 dieser Bedingungen aufgeführten Waren sind Versicherungsfall, sofern die Ware nicht vom Versicherungsschutz umfasst. – mit der Kreditkarte gekauft und der Kaufpreis vom Kreditkartenkonto abgebucht, die Ware aber dann nicht geliefert wurde oder Seite 2 von 7 Seite 9/13 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz – während der Lieferung oder des Versands abhandengekommen ist oder Der Versicherer ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. – während der Lieferung oder des Versands beschädigt wird. Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist der Pro Kalenderjahr wird für bis zu 3 Versicherungsfälle und maximal Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob fahr- 2.000 € je Kreditkartenkonto geleistet. lässigen Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Auch bei Käufen über eine außerhalb Europas betriebene Webseite Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Ver- erfolgt eine Erstattung in Euro. Für die Entschädigung wird der dem Kre- hältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder ditkartenkonto in Euro belastete Betrag zugrunde gelegt. den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und das Verschul- den von Ihnen stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versiche- § 10 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Leis- rungsnehmers gleich. tungspflicht? Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungsfall nicht in der III. Weitere allgemeine Regelungen Bundesrepublik Deutschland reguliert werden kann. § 12 Was haben Sie bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Bei nachfolgend aufgezählten Waren besteht kein Versicherungsschutz: Bestehen Schadenersatzansprüche zivilrechtlicher Art gegen Dritte, die – Erwerb von Waren aus privater Hand; im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbe- – Erwerb von Waren über Internet-Auktionsportale von einem Händler, schadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 Versiche- der die Waren nicht zu einem Festpreis anbietet; rungsvertragsgesetz (VVG) – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur – Tiere und Pflanzen; Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen – Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere sowie Ein- erbracht werden, an den Versicherer abzutreten. Wird ein solcher trittskarten, sonstige Berechtigungs- und Gutscheine; Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne – Waren, die zum Verzehr oder zum sonstigen Verbrauch bestimmt sind Zustimmung des Versicherers aufgegeben, so wird der Versicherer inso- (z. B. Speisen, Getränke, Tabakwaren, Brennstoff etc.); weit von der Verpflichtung der Leistung frei, als der Versicherer aus dem – illegal erworbene Waren; Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. – gebrauchte Waren; – Waren, die sich in einer beschädigten Verpackung befinden und durch § 13 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? die versicherte Person beim Empfang an der Lieferadresse nicht auf Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist subsidiär und tritt nur ein, Unversehrtheit überprüft wurden; soweit Sie keinen Ersatz des Schadens aus einer anderen, eigenen oder – Waren, die noch nicht vollständig bezahlt worden sind; fremden vor oder nach Kauf des Gegenstandes geschlossenen Versiche- – Waren, bei denen der Mangel bereits vor Beginn des Versands vorlag; rung beanspruchen können. Dies gilt auch dann, wenn in dieser anderen – Waren, bei denen die Lieferung durch Privatpersonen erfolgt. Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel enthalten ist. Im Hin- blick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt die Internet-Liefer- Verluste oder Beschädigungen von Waren, die durch Streiks, Kriegser- schutz-Versicherung als die speziellere Versicherung. Bestreitet der eignisse, innere Unruhen bzw. terroristische Anschläge zustande andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine kommen, sind nicht versichert. Leistung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Sie haben Zug um § 11 Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)? Zug gegen Erhalt unserer Versicherungsleistung den Anspruch gegen Bevor Sie einen Schaden bei uns geltend machen können, müssen Sie den anderen Versicherer an die Deutsche Assistance Versicherung AG nachweislich versucht haben, eine Nachlieferung vom Verkäufer zu erhal- abzutreten. ten und/oder den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu bekommen. § 14 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen ver- Im Fall der Beschädigung müssen Sie nachweislich versucht haben, den rechnet werden? beschädigten Gegenstand beim Verkäufer gegen eine einwandfreie Liefe- Der Versicherer ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prä- rung einzutauschen. mienforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer gerich- Ein Versicherungsfall ist unverzüglich nach Feststellung des Schadens tete Forderungen aufzurechnen. unter Angabe aller Einzelheiten des Umstands, der eine Leistungspflicht des Versicherers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsge- § 15 Welche Regelungen gelten bezüglich der gerichtlichen Geltend- mäß anzuzeigen. Dabei gilt der Zeitpunkt der Schadenmeldung bei Ihrer machung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis? Sparkasse oder unter I. 3. genannten Hotline, sofern er innerhalb der vor- Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gegebenen Fristen der Vorgaben der Kreditkartengesellschaft Mastercard/ können Sie ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Visa liegt, als Schadeneintrittsdatum in der Internet-Lieferschutz-Versi- Versicherer Klage erheben. Bitte beachten Sie hierzu die Gerichtsstands- cherung. vereinbarung gemäß Kapitel III. § 16 dieser Versicherungsbedingungen. Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur wei- Das Bezugsrecht gemäß Kapitel I. § 5 dieser Versicherungsbedingungen teren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung. bleibt hiervon unberührt. Es besteht für Sie die Verpflichtung: § 16 Welcher Gerichtsstand besteht? – nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler sorgen; Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- – dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe mittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- seiner Leistungspflicht zu gestatten; keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs- – dem Versicherer eine unterschriebene Schadenmeldung mit folgenden vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche Angaben und Unterlagen einzusenden: Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die a) Kopie der Bestellbestätigung; versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Erman- b) Kopie der Rechnung und des dazugehörigen Kreditkartenbeleges gelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. oder eine Kopie der Monatsrechnung des Kreditkartenkontos; 2. Klagen gegen die versicherte Person c) eventuell existierender Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Verkäufer; mittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das d) sonstige für die Ermittlung der Entschädigung nach Grund und Höhe Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit maßgebliche Informationen; der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren – dem Versicherer auf Verlangen den beschädigten Gegenstand auf gewöhnlichen Aufenthalt hat. dessen Kosten zu übersenden; 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o – dem Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, die Versiche- Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch rungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall gewähren, sowie diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigun- § 17 Welches Recht findet Anwendung? gen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter unaufgefordert zu infor- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. mieren. Dies gilt nur, soweit die versicherte Person hierüber positive Kenntnis hat. IV. Beschwerdeverfahren Erhalten Sie eine Versicherungsleistung nach § 9 und danach trifft die Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung vertragsgemäße Ware bei Ihnen ein, dann haben Sie die Wahl: Sie Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Conduct der zahlen dem Versicherer die Versicherungsleistung zurück oder übersen- deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni 2015 beigetreten. Der den ihm die Ware. Der Versicherer kann Sie auffordern, sich binnen zwei Code of Conduct sind „Verhaltensregeln für den Umgang mit personen- Wochen zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der den Versicherer über. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Seite 3 von 7 Seite 10/13 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- Versicherungsombudsmann e. V. hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltenskodex für die Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. www.deutsche-assistance.de Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 Widerspruchsrecht 10006 Berlin Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Telefon: 0800 3 69 60 00 Daten zu Zwecken der Werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Fax: 0800 3 69 90 00 Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser beschwerde@versicherungsombudsmann.de Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation Zuständige Aufsichtsbehörde: ergeben, widersprechen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 Beschwerderecht 53117 Bonn Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den Telefon: 0228 1408-0 oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzauf- Fax: 0228 4108-1550 sichtsbehörde zu wenden. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Daten- schutzbeauftragter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf III. Telefonischer Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Produkt: Unternehmen: Telefonischer Internet-Rechtsberatungs- ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Rechtsschutz Deutschland Gültig ab 23.02.2018, IPID-TIRB 450218 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Infor- mationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kreditkartenantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kre- ditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz an. Mit diesem bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Einkäufen im Internet mit Ihrer Kreditkarte. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz geschlos- sen. Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Bei Abschluss von Kreditkar- tenverträgen mit einem dieser Kreditinstitute erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ˎ / Der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Kaufpreis schützt Sie als berechtigten Karteninhaber beim Kauf von der im Internet gekauften Ware nicht vollständig mit Ihrer Waren (körperliche Gegenstände) im Internet. Kreditkarte gezahlt und Ihrem Konto belastet wurde. ˎ / Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn eine Leistungsstö- x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich Ihr ständi- rung (z. B. ein Sachmangel oder eine Falschlieferung) ger Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, vorliegt. außerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder außerhalb Nor- wegens, Islands oder Liechtensteins befindet. x Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungs- Welche Kosten übernehmen wir? ˎ / Wir übernehmen die Kosten für eine telefonische Erstbera- fall nicht in der Bundesrepublik Deutschland reguliert werden kann. tung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! Es besteht kein Versicherungsschutz für eine persönliche ˎ 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o / Wir übernehmen je Rechtsberatung die Kosten der telefoni- Rechtsberatung durch einen Anwalt in seiner Kanzlei. schen Erstberatung bis zu 190 EUR zuzüglich der gesetzli- ! Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn die Beratung chen Umsatzsteuer. durch einen nicht in Deutschland zugelassenen Rechtsan- walt erfolgt. Wo bin ich versichert? ˎ / Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet und so gering wie möglich gehalten wird. Seite 4 von 7 Seite 11/13 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversiche- rungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kreditkartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs- AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungsvertrages zum telefonischen Internet- Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH oder dem Ausscheiden Ihres Kreditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihre Kre- ditkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte. Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Wir stellen Ihnen eine Service-Rufnummer zur Verfügung, die die Vermitt- telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz lung einer telefonischen Erstberatung durch einen in Deutschland nieder- – Kreditkarte – gelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl ermöglicht. Gruppenversicherung Der Mandatsauftrag an den von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt ist Gültig ab 01.08.2018 von Ihnen zu erteilen. Diese Service-Rufnummer der ÖRAG steht Ihnen von Montag bis Freitag, Versicherer 8:00–20:00 Uhr, zur Verfügung. ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Sie oder der mit der Durchführung der telefonischen Erstberatung beauf- E-Mail: info@oerag.de tragte Rechtsanwalt können die Rechnung zwecks Überprüfung und Aus- gleich bei der ÖRAG einreichen. Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Marcus Hansen, Andreas Heinsen Der Höchsterstattungsbetrag für eine telefonische Rechtsberatung Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer beträgt 190 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, vgl. § 34 Abs. 1 Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG. Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 Sollte eine telefonische Beratung aufgrund der Komplexität des Falles bzw. aufgrund der Notwendigkeit der Einsicht in Unterlagen nicht möglich Allgemeine Regelungen und somit eine persönliche Beratung erforderlich sein, werden wir Ihnen Der Versicherungsvertrag über den telefonischen Internet-Rechtsbera- auf Wunsch einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe empfehlen. Die Kosten, die tungs-Rechtsschutz der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG wird als durch die persönliche Beratung in einer Rechtsanwaltskanzlei entstehen, Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, wobei die Erteilung eines tragen Sie dann jedoch selbst. Versicherungsscheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Der Grup- penversicherungsvertrag besteht zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversi- § 3 Wo besteht Versicherungsschutz? cherungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versiche- Der Versicherungsschutz besteht bei einem Kauf über das Internet welt- rungsnehmer. Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten weit. den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Der Versiche- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? rungsschutz ist eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kreditkartenvertrag, Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kredit- den Sie mit einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen haben. Sie als kartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Grup- Inhaber einer gültigen Kreditkarte sind versicherte Person des Versiche- penversicherungsvertrag gemäß I. § 1 beigetreten ist. rungsvertrages. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss § 1 Wer erhält Versicherungsschutz? des Kaufvertrages. Sie erhalten unter der Voraussetzung des § 2 Versicherungsschutz, wenn für Sie zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein wirksamer Kreditkartenver- § 5 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? trag mit dem Kreditinstitut besteht, das dem Gruppenversicherungsver- Die Versicherung endet, trag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen – wenn Ihr Kreditkartenvertrag endet; dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer beigetreten ist. – wenn der Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet- Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kreditkartenkunden zwi- Des Weiteren muss die Kreditkartengesellschaft Ihrer Kreditkarte Ihre schen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und der Deutscher Reklamation eines Interneteinkaufs schriftlich abgelehnt haben. Sparkassen Verlag GmbH endet; Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bun- – wenn Ihr Kreditinstitut nicht mehr dem Gruppenversicherungsvertrag desrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in Norwe- zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkas- gen, Island oder Liechtenstein. Ist für eine Person die Voraussetzung der sen-Kreditkartenkunden zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversiche- Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, besteht kein Versicherungsschutz. rungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH angehört. § 2 Was ist versichert? § 6 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? Versichert ist eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland Mit Ihrer Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag, die durch Ihr 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o zugelassenen Rechtsanwalt, wenn Sie als berechtigter Karteninhaber im Kreditinstitut nach Abschluss Ihres entsprechenden Kreditkartenvertrages Internet erfolgt, sind Sie für alle Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugs- – eine Ware (körperlichen Gegenstand) gekauft haben, berechtigt. – den Kaufpreis vollständig mit Ihrer Kreditkarte gezahlt haben, – der Rechnungsbetrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaber be- § 7 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beach- lastet wurde und ten? – eine Leistungsstörung (z. B. ein Sachmangel oder eine Falschlieferung) Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil (Zusatzleistung) Ihrer Kre- vorliegt. ditkarte. Der in der Präambel bezeichnete Versicherungsnehmer ist Prä- Sie haben Anspruch auf Erstattung der angemessenen gesetzlichen mienschuldner und als solcher verpflichtet, die Versicherungsprämien für Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland den Versicherungsschutz des Gruppenversicherungsvertrages zum tele- zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, wenn ein Beratungsbedürfnis in fonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz an die ÖRAG Rechts- einer eigenen Rechtsangelegenheit besteht, die Erstberatung ohne Prü- schutzversicherungs-AG zu zahlen. fung von Unterlagen durchgeführt werden kann, deutsches Recht Der Versicherer ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prä- anwendbar ist und die Voraussetzungen der oben genannten Punkte mienforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer gerich- vorliegen. tete Forderungen aufzurechnen. Seite 5 von 7 Seite 12/13 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz § 8 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? nehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der Der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz ist subsidiär und Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durch- tritt nur ein, soweit Sie keine telefonische Erstberatung aus einer ande- führung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Anga- ren, eigenen oder fremden vor oder nach Kauf des Gegenstandes ge- ben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Ver- schlossenen Versicherung beanspruchen können. Dies gilt auch dann, sicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. wenn in dieser anderen Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages enthalten ist. Im Hinblick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel- Kreditkartenkunden als die speziellere Versicherung. Bestreitet der lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Bei der Leistung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Sie haben Zug um Entwicklung neuer Produkte und Tarife sind wir auch darauf angewiesen, Zug gegen Erhalt unserer Versicherungsleistung den Anspruch gegen Versicherungsdaten auch zum Testen neuer elektronisch unterstützter den anderen Versicherer an die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Verfahren und Prozesse zu nutzen, um damit die Datenverarbeitung hin- abzutreten. reichend sicher zu gestalten. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine § 9 Welcher Gerichtsstand besteht? Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise für die 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Auskunftserteilungen. mittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG speichert Daten, die für den keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs- Versicherungsvertrag notwendig sind. Dies sind Ihre Angaben im Antrag vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche (Antragsdaten) sowie weitere zur Vertragsführung und -abwicklung not- Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die wendige versicherungstechnische Daten, z. B. Versicherungsnummer, versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Erman- Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung. Soweit dies erforderlich gelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. ist, werden auch Angaben von Dritten (z. B. mitversicherte Personen, 2. Klagen gegen die versicherte Person Vermittler) gespeichert. Melden Sie uns einen Versicherungsfall, spei- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- chern wir Angaben zum Leistungsfall und ggf. auch Angaben von Dritten, mittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das wie z. B. die Daten des von Ihnen mandatierten Rechtsanwaltes. Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und ver- der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren tragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, § 10 Welches Recht findet Anwendung? – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und deren § 11 Welches ist die zuständige Aufsichtsbehörde? Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist: – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungs- Graurheindorfer Straße 108 missbrauch hindeuten können. Weitere Informationen hierzu finden Sie 53117 Bonn im Abschnitt zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs- Telefon 0228 4108-0 wirtschaft. Telefax 0228 4108-1550 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül- lung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Be- ratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in die- Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur mit Hilfe der elektroni- sem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) schen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhält- DSGVO. nisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Darüber hinaus bietet die elektronische Datenverarbeitung einen besseren Schutz der Versi- Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann- chertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren. manuellen Verfahren. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezoge- Rückversicherer: nen Daten durch die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und die Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir auch auf einen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Ausgleich der von uns übernommenen Risiken. Zu diesem Zweck haben Verantwortlicher für die Datenverarbeitung wir Rückversicherungsverträge geschlossen, die einen Teil der Risiken ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG übernehmen. Hierfür benötigt der Rückversicherer entsprechende versi- Datenschutzbeauftragter cherungstechnische Angaben zur Art des Versicherungsschutzes und Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf des Risikos. Eine Übermittlung personenbezogener Daten findet dabei Telefax 0211 529-5199 jedoch nicht statt. E-Mail: info@oerag.de Vermittler: Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), In ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch Vermittler Marcus Hansen, Andreas Heinsen betreut. Dies können neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesell- Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf schaften sein. Um die Betreuungsaufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 können, erhält der Vermittler von uns für die Betreuung und Beratung not- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben wendige Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind insbesondere Versicherungsnummer, Art des Versicherungsschut- 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: datenschutz@oerag.de zes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versiche- rungsleistungen. Der Vermittler verarbeitet und nutzt die personenbezo- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung genen Daten im Rahmen der Beratung und Betreuung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der daten- Externe Dienstleister: schutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundver- Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen ordnung (DSGVO), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bun- Pflichten zum Teil externer Dienstleister. desdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhal- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleis- tensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die ter, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten sowie der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren (Code of Conduct). Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie in der jeweils aktuellen Ver- Diese können Sie im Internet unter www.oerag.de/datenschutz abrufen. sion unserer Internetseite unter www.oerag.de entnehmen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Weitere Empfänger: Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages. Wir Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von uns zu über- Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Seite 6 von 7 Seite 13/13 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör- Versicherungsombudsmann e. V. den, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ferner übermitteln Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann wir Ihre personenbezogenen Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose, Zahlungsverkehrs. Des Weiteren können wir Ihre personenbezogenen außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Versicherungsombudsmann e. V. Datenanalyse an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versi- Postfach 080632 cherungswirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben. 10006 Berlin Dauer der Datenspeicherung Telefon: 0800 3 69 60 00 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben Fax: 0800 3 6 990 00 genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkom- beschwerde@versicherungsombudsmann.de men, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in Zuständige Aufsichtsbehörde: der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Graurheindorfer Straße 108 Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu 53117 Bonn gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah- Telefon 0228 4108-0 rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch Telefax 0228 4108-1550 und der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der E-Mail: info@oerag.de Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- Marcus Hansen, Andreas Heinsen lesbaren Format zustehen. Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Widerspruchsrecht Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzauf- sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichts- behörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertra- ges richten wir Anfragen zum Antragsteller an das HIS und speichern das Ergebnis dieser Anfragen. Sollten wir Ihre Daten an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. informa HIS GmbH Abteilung Datenschutz Kreuzberger Ring 68 65205 Wiesbaden Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informa- tionen über den Datenaustausch mit der infoma HIS GmbH auf Grund- lage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, welche Sie insbesondere auf unserer Homepage www.oerag.de finden. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Eine Anfrage beim Vorversicherer erfolgt nur, wenn Sie dieser Anfrage vorab schriftlich zugestimmt haben. Seite 7 von 7