Bedingungen für ­beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 2439/00/02 – HD1212 Gültig ab 31. Oktober 2009 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 4 1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen 4 2. Die Behandlung der Datei durch die Bank 5 3. Ausführung der Aufträge 5 4. AWV-Meldepflicht und Aufbewahrungsfrist 5 Anlage 1 zu den Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 6 Aufbau und Spezifikation der Datenträger 6 1. Magnetbandkassetten 6 2. 3 ½-Zoll - Disketten 8 Aufbau der Datensätze 10 Datensatz Q (Datei-Vorsatz) 10 Datensatz V (Meldedatensatz für Transithandel) 18 Datensatz V (Meldedatensatz für Transithandel) Fortsetzung 19 Datensatz W (Meldedatensatz für Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitaltransaktionen) 20 Datensatz Z (Datei-Nachsatz) 21 Anhang 1: Schlüssel zur Kennzeichnung der Zahlungsart 22 Anhang 2: Weisungsschlüssel Zahlungen 23 Anhang 2a Weisungsschlüssel für "Euro-Gegenwertzahlungen" 23 Anhang 3 Erläuterungen der Deutschen Bundesbank zu beleglosen Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 24 Anhang 4: Zulässige Länder für EU-Standardüberweisungen 27 Anlage 2 zu den Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 28 Inhalt des Datenträgerbegleitzettels 28 1. Magnetbandkassette 28 Inhalt des Datenträgerbegleitzettels 29 2. Diskette 29 Anlage 3 zu den Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 30 Kennzeichnung des Datenträgers 30 Seite 2 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Einleitung In diesem Handbuch sind die Bedingungen für die beleglose Abwicklung von Zahlungen (Überweisungen und Scheck- zahlungen) im Außenwirtschaftsverkehr festgelegt, die bei Banken in Deutschland in Auftrag gegeben werden; sowohl verwendbare Datenträger und Zeichensätze als auch der Aufbau der einzuliefernden Dateien werden beschrieben. Insbesondere enthält das Handbuch die Bedingungen, unter denen Zahlungen als „EU-Standardüberweisung“ oder als „EUE-Überweisung“ ausgeführt werden können. − Eine „EU-Standardüberweisung“ ist eine grenzüberschreitende Überweisung in andere EU-/EWR-Staaten in Euro bis zu einem Betrag von 50.000 Euro und bei der die IBAN des Zahlungsempfängers und der BIC des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben sind. − Eine „EUE-Überweisung“ ist eine taggleiche Eilüberweisung in Euro Die in diesem Handbuch des Datenaustausches zwischen Kunde und Bank festgelegten Bedingungen gelten ab 31. Oktober 2009. Änderungen gegenüber dem Handbuch für 2007: ¾ Anpassung an die neuen nationalen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungs- dienste im Binnenmarkt. ¾ Anpassungen erfolgten bei den Bedingungstexten der Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirt- schaftsverkehr. ¾ Anpassungen erfolgten u. a. in der technischen Beschreibung in der Anlage 1 im Feld T21 „Entgeltregelung“ bezüglich der Möglichkeiten der Nutzung der jeweiligen Entgeltregelungen. ¾ Redaktionelle Änderungen. Seite 3 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen 1.1 Die kontoführende Bank nimmt zur Vereinfachung des Auslandszahlungsverkehrs Dateien mit Zahlungen im Au- ßenwirtschaftsverkehr (Überweisungen und Scheckzahlungen) auf Datenträgern entgegen. Die Einreichung per DFÜ richtet sich nach gesonderten Vereinbarungen. 1.2 Die Dateien müssen in Satz- und Dateiaufbau und in den Spezifikationen den Angaben gemäß den beigefügten Anlagen entsprechen. Für die Verwendung von Schlüsseln zur Kennzeichnung der Zahlungsart gelten die Festlegungen in Anhang 1 der Anlage 1, für Verwendungen von Weisungsschlüsseln die Festlegungen im Anhang 2 der Anlage 1. Der Kunde kann grundsätzlich pro Datenträger nur eine logische Datei einreichen; eine Abweichung hiervon ist nur nach vorausgehender Zustimmung der Bank möglich. Die Bank kann bei EU-Standardüberweisungen gesonderte Dateien mit einheitlichem Ausführungstermin verlan- gen. EUE-Überweisungen müssen in gesonderten Dateien eingereicht werden. 1.3 Mit dem von ihm unterschriebenen Begleitzettel gemäß der Anlage 2 autorisiert der Kunde den Auftrag, die auf dem Datenträger enthaltenen Zahlungen auszuführen. Der Datenträger ist durch einen Aufkleber gemäß der An- lage 3 zu kennzeichnen. Die Anlieferung des Datenträgers hat rechtzeitig vor dem im Begleitzettel angegebenen ersten Ausführungster- min zu erfolgen. Die näheren Einzelheiten sind mit der Bank abzustimmen. 1.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Anlieferung eines Datenträgers die Einhaltung der Spezifikationen gemäß An- lage 1 durch geeignete Kontrollen sicherzustellen. Er ist verpflichtet, den Inhalt der von ihm gelieferten Datenträ- ger mindestens für den Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Einlieferung in der Form nachweisbar zu halten, dass der Bank auf Aufforderung kurzfristig besonders gekennzeichnete Duplikatsdatenträger geliefert werden können. Die Festlegung eines Datums für die Anlieferung von Datenträgern bei der Bank enthält nicht die Zusage eines Ausführungstermins. Vielmehr bestimmt sich der Ausführungsbeginn nach dem für die jeweilige Auf- tragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). 1.5 Der Rückruf eines Datenträgers ist ausgeschlossen, sobald die Bank mit dessen Verarbeitung begonnen hat. Einzelne auf dem Datenträger enthaltene Überweisungsaufträge und Scheckzahlungen können nach Verarbei- tung eines Datenträgers nur außerhalb des Datenträgeraustauschverfahrens zurückgerufen werden. Die Bank kann einen Rückruf nur beachten, wenn er der Bank so rechtzeitig zugeht, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist. Der Kunde muss der Bank die Einzelangaben des Originalauftrages in den Datenfeldern Q5, Q8, T4b, T8, T9b, T10a, b, T12, T14a, b, T15 und T23 mitteilen. Um die Bearbeitung des Rückrufs durch die Bank zu erleichtern, sollte der Kunde zusätzlich den Inhalt der Da- tenfelder Z3 und Z4 der betreffenden logischen Datei angeben sowie die Bezeichnung des Datenträgers. Berichtigungen sind nur durch Rückruf und erneute Auftragserteilung möglich. Seite 4 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 2. Die Behandlung der Datei durch die Bank 2.1 Ergeben sich bei der Kontrolle der Datenträger durch die Bank Fehler, so wird sie die fehlerhaften Datensätze mit ihrem vollständigen Inhalt nachweisen und sie dem Kunden unverzüglich mitteilen. Die Bank ist berechtigt, feh- lerhafte Datensätze von der weiteren Bearbeitung auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages nicht sichergestellt werden kann. 2.2 Stellt die Bank fest, dass sie einen Datenträger wegen seiner Beschaffenheit oder der Beschaffenheit der darauf gespeicherten Daten ganz oder teilweise nicht bearbeiten kann oder dass Unstimmigkeiten zwischen dem Daten- träger und dem Begleitzettel bestehen, so wird sie den Auftrag nicht ausführen und den Kunden hierüber unver- züglich informieren. 2.3 Die Bank gibt dem Kunden die von ihm erhaltenen Datenträger nach Bearbeitung zurück. 3. Ausführung der Aufträge 3.1 Die Bank wird die Aufträge auf dem Datenträger ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: – der Auftrag wurde nach Nummer 1.3 autorisiert, – die Kontrollen nach Nummer 1.2 haben ergeben, dass die Auftragsdatensätze weiterverarbeitet werden kön- nen und – die Ausführungsvoraussetzungen liegen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge auf dem Datenträger nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus. 3.2 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Nummer 3.1 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausfüh- ren und den Kunden über die Nichtausführung unverzüglich auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Soweit mög- lich, nennt die Bank dem Kunden die Gründe und Fehler, die zur Nichtausführung geführt haben, und Möglichkei- ten, wie diese Fehler berichtigt werden können. 4. AWV-Meldepflicht und Aufbewahrungsfrist 4.1 Die nach §§ 59 ff. AWV erforderlichen statistischen Angaben für Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (vgl. An- hang 3, Fußnote 1) sind vom Kunden vorzunehmen. Unabhängig von 1.4 sind diese 3 Jahre lang in einer vom Kunden wählbaren Form aufzubewahren. Die aufbewahrten Daten müssen ggf. in eine lesbare Darstellung über- führt werden können. 4.2 Durch entsprechende Angaben in den Datensätzen beauftragt der Kunde die Bank, die Meldung an die Deutsche Bundesbank weiterzuleiten (vgl. Anhang 3, Abschnitte A und B). Seite 5 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Anlage 1 zu den Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschafts- verkehr Aufbau und Spezifikation der Datenträger 1. Magnetbandkassetten Die im beleglosen Datenaustausch zu verwendenden Magnetbandkassetten müssen in ihren technischen Eigenschaf- ten DIN ISO 9661 entsprechen. (1) Kennsätze: Bandanfang: VOL1 (6-stellig), HDR1, HDR2 (freigestellt), Bandmarke Bandende: Bandmarke EOV1 bzw. EOF1, EOV2 bzw. EOF2 (freigestellt) Bandmarke, Bandmarke (freigestellt) Zur physischen Band- und Dateikennzeichnung sind Systemkennsätze zu verwenden, die in ihrem Aufbau den Konventionen z.B. der IBM-Systeme 370/30xx/43xx, der Siemens-Systeme 75xx/77xx oder vergleichbarer Systeme entsprechen. (2) Dateiname: DTAZV (in HDR1 Feld 3). Der Dateiname muss unbedingt am Anfang von Feld 3 des HDR1 stehen. Die Angabe von Zusatzinformationen hinter dem Dateinamen DTAZV ist zugelassen. Diese Zusatz- informationen sind durch einen Punkt (X’4B’) von dem Dateinamen DTAZV zu trennen. Eine Kassette darf nur eine logische Datei mit Zahlungsverkehrsdaten enthalten. (3) Schreibdichte: 38000 bpi (EBCDI-Code) in 18 Kanalaufzeichnung oder 76000 bpi (EBCDI-Code) in 36 Kanalaufzeichnung. (4) Zeichenvorrat: Aus dem Zeichenvorrat des EBCDI-Codes sind alle Großbuchstaben sowie die numerischen Zei- chen 0 - 9 und die Sonderzeichen - Leerzeichen (Zwischenraum) " " X'40' - Punkt "." X'4B' - Komma "," X'6B' 1 - kaufmännisch "und" "&" X’50’ - Trennstrich "-" X'60' - Schrägstrich "/" X'61' - Plus-Zeichen "+" X'4E' 1 - Stern "*" X'5C' 1 - Dollar-Zeichen "$" X'5B' 1 - Prozentzeichen "%" X'6C' zugelassen; die Umlaute Ä, Ö, Ü sind wie AE, OE, UE aufzuzeichnen, das ß wie ss. Für den richtigen Ausdruck davon abweichender Zeichen übernehmen die Banken keine Haftung. 1 z.Zt. nicht zugelassen. Seite 6 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 (5) Dateiaufbau: Die Datei enthält Sätze der folgenden Satzarten: - Q Daten-Vorsatz mit 256 Bytes - T Einzelzahlungssatz mit 768 Bytes - V Meldedatensatz zum Transithandel mit 256 Bytes - W Meldedatensatz für Dienstleistungs-, Kapitalverkehr und Sonstiges mit 256 Bytes - Z Daten-Nachsatz mit 256 Bytes Die Datensätze Q und Z gibt es nur einmal. Die restlichen Datensätze können mehrmals vorkom- men, ihre Reihenfolge ist lediglich durch ihren logischen Zusammenhang bestimmt und wird in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt. Q-Satz T-Satz V- oder W-Satz (max. 8) Z-Satz (6) Magnetbandkassettenaufbau: Nach den Konventionen für variable Satzlänge. (7) Dateikontrollblock: Satzformat: variabel geblockt (VB) Satzlänge: 768 Bytes incl. Satzlängenfeld Blocklänge: max. 32000 Bytes incl. Blocklängenfeld Abweichungen von dem Aufbau und den Spezifikationen bedürfen besonderer Absprachen. Bei Verstößen, die zu einem Programmabbruch führen, insbesondere bei falscher Satzlänge und falschem Datenfor- mat, ist die Bank berechtigt, die gesamte Kassette unbearbeitet zurückzugeben. Seite 7 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 2. 3 ½-Zoll - Disketten Für die im beleglosen Datenaustausch zu verwendenden 3 ½-Zoll-Disketten gelten bezüglich der Dateiorganisation die 1 Konventionen der MS-DOS Betriebssysteme ab Version 3.0. Unterverzeichnisse sind nicht zulässig. Die Aufzeichnung muss in doppelter Zeichendichte erfolgen. Die Disketten können ein- oder zweiseitig beschrieben werden. Es sind nur solche Disketten zulässig, die vom Hersteller als für die Aufzeichnungsdichten „DD“ (Double Densi- ty) bzw. „HD“ (High Density) und zweiseitige Beschriftung (DS) geeignet ausgewiesen sind. Weiterhin gelten folgende Spezifikationen: (1) Aufzeichnung: - 80 Spuren (48 tpi) - 9 Sektoren je Spur (bei Double Density/ „DD“) - 18 Sektoren je Spur (bei High Density/ „HD“) - 512 Bytes je Sektor (2) Dateiname: DTAZV (Dateinamen-Ergänzung nicht belegt). Eine Diskette darf nur eine logische Datei mit Zahlungsverkehrsdaten enthalten. 2 (3) Zeichencode: Zugelassen sind - die numerischen Zeichen 0-9 (X'30' - X'39') - die Großbuchstaben A-Z (X'41' - X'5A') - die Sonderzeichen - Leerzeichen (Zwischenraum) " " X'20' - Punkt "." X'2E' - Komma "," X'2C' 3 - kaufmännisch "und" "&" X'26' - Trennstrich "-" X'2D' - Schrägstrich "/" X'2F' - Plus-Zeichen "+" X'2B' 3 - Stern "*" X'2A' 3 - Dollar-Zeichen "$" X'24' 3 - Prozentzeichen "%" X'25' Die Umlaute Ä, Ö, Ü sind wie AE, OE, UE aufzuzeichnen, das ß wie ss. Für den richtigen Ausdruck davon abweichender Zeichen übernehmen die Kreditinstitute keine Haftung. (4) Dateiaufbau: Die logische Datei ist wie folgt aufzubauen: -Q Daten-Vorsatz mit 256 Bytes -T Einzelzahlungssatz mit 768 Bytes -V Meldedatensatz zum Transithandel mit 256 Bytes -W Meldedatensatz für Dienstleistungs-, Kapitalverkehr und Sonstiges mit 256 Bytes -Z Daten-Nachsatz mit 256 Bytes Die Datensätze Q und Z gibt es nur einmal. Die restlichen Datensätze können mehrmals vor- kommen, ihre Reihenfolge ist lediglich durch ihren logischen Zusammenhang bestimmt und wird in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt. 1 MS-DOS ist ein Warenzeichen der Microsoft Corp 2 Codierungen gemäß DIN 66003 (Ausgabe Juni 1974). Code Tabelle 2. Deutsche Referenz-Version. 3 z.Zt. nicht zugelassen Seite 8 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Q-Satz T-Satz V- oder W-Satz (max. 8) Z-Satz Mehrdiskettendateien (= eine Datei auf mehreren Disketten) sind nicht zulässig. Abweichungen von dem Aufbau und den Spezifikationen bedürfen besonderer Absprachen. Bei Verstößen, die zu einem Programmabbruch führen, insbesondere bei falscher Satzlänge und falschem Datenfor- mat, ist die Bank berechtigt, die gesamte Diskette unbearbeitet zurückzugeben. Seite 9 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau der Datensätze Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz Q (Datei-Vorsatz) Dieser Satz enthält kundenbezogene Informationen, die in der gesamten Datei Gültigkeit haben. Der Vorsatz ist nur einmal pro logischer Datei enthalten. Länge Feld in By- 1. Stelle Feld- Daten- Inhalt Erläuterungen tes im Satz art1) format2) 1 4 1 P binär/ Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlänge num (binär bei Magnetbandkassetten, numerisch bei Disketten) 2 1 5 P alpha Satzart Konstante "Q" 3 8 6 P num BLZ Dateiempfangende Bank 4 10 14 P num Kundennummer Ordnungsnummer gemäß Vereinbarung mit der dateiempfangenden Bank (ggf. Kontonummer) 5 4x35 24 P alpha Auftraggeberdaten Zeile 1 und 2 :Name Zeile 3 :Straße / Postfach Zeile 4 :Ort 6 6 164 P num Erstellungsdatum Format: JJMMTT 7 2 170 P num laufende Nummer Laufende Tagesnummer 8 6 172 P num (erster) Ausführungs- Format: JJMMTT; termin Datei gleich oder bis zu höchstens 15 Kalendertage nach dem Datum aus Feld Q6 9 1 178 P alpha Weiterleitung an die Soll die dateiempfangende Bank Meldedaten zu den nachfolgenden Zahlungen an die Bundes- Meldebehörde bank weiterleiten ? (siehe Erläuterungen im Anhang 3) 'J' Ja 'N' Nein 10 2 179 K/P num Bundeslandschlüssel Zwingend belegt, wenn Meldedaten zu den Zahlungen an die Bundesbank weitergeleitet wer- den sollen. ('J' in Feld Q9) 11 8 181 K/P num Firmennummer / BLZ Siehe Erläuterungen Feld Q10 des Auftraggebers 12 68 189 N alpha Reserve 256 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 10 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Seite 11 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz T (Einzelzahlungssatz) Der Einzeldatensatz enthält Informationen über den auszuführenden Transferauftrag. 4 5 Länge Feldart 1) EU-Standardüberweisungen EUE- Überweisungen 1. Stelle Daten- Inhalt Erläuterungen allgemein Feld in By- allgemeine im Satz format2) 3 Feld- Besondere Belegungsvor- Feld- Besondere Belegungsvor- tes Zahlungen art1) 1) art schriften schriften 1 4 1 binär / Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Kon- P P P num ventionen für variable Satzlänge (binär bei Magnetbandkassetten, numerisch bei Disketten) 2 1 5 alpha Satzart Konstante "T" P P P 3 8 6 num BLZ BLZ der kontoführenden Stelle des mit dem P P P Auftragswert zu belastenden Kontos (Feld T4b) 4a 3 14 alpha ISO-Währungscode Für mit Auftragswert zu belastendes Konto. P P Nur 'EUR' zulässig P Nur 'EUR' zulässig 4b 10 17 num Kontonummer Mit Auftragswert zu belastendes Konto P P P 5 6 27 num Ausführungstermin Format: JJMMTT; K K K Einzelzahlung, gleich oder nach dem Datum aus Feld Q8, wenn abweichend von jedoch bis zu höchstens 15 Kalendertage Feld Q8 nach dem Datum aus Feld Q6; fehlt der Termin in T5, so wird das Datum in Q8 als Ausführungstermin angenommen. 6 8 33 num BLZ BLZ der kontoführenden Stelle des mit Ent- K/P N K/P gelten und Auslagen zu belastenden Kon- tos. (belegt, wenn dieses Konto abweicht von Auftragswertkonto) 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Aufbau und Erläuterungen der Datei 3 d.h. alle Zahlungen außer EU-Standardüberweisungen und EUE-Überweisungen 4 Eine „EU-Standardüberweisung“ ist eine grenzüberschreitende Überweisung in andere EU-/EWR-Staaten in Euro bis zu einem Betrag von 50.000 Euro bei der die IBAN des Zahlungsempfängers und der BIC des Zah- lungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben sind. 5 Taggleiche Eilüberweisung in Euro. Bitte beachten Sie die institutsindividuellen Cut-Off-Zeiten für EUE-Zahlungen. Seite 12 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Datensatz T (Einzelzahlungssatz) Fortsetzung Der Einzeldatensatz enthält Informationen über den auszuführenden Transferauftrag. Länge Feldart 1) EU-Standardüberweisungen EUE- Überweisungen 1. Stelle Daten- Inhalt Erläuterungen allgemein Feld in By- allgemeine im Satz format2) Feld- Besondere Belegungsvor- Feld- Besondere Belegungsvor- tes Zahlungen art1) 1) art schriften schriften 7a 3 41 alpha ISO-Währungscode Währungscode des mit Entgelten und Aus- K/P N K/P Nur 'EUR' zulässig lagen zu belastenden Kontos. (belegt, wenn dieses Konto abweicht von Auftragswertkonto) 7b 10 44 num Kontonummer Kontonummer des mit Entgelten und Ausla- K/P N K/P gen zu belastenden Kontos. (belegt, wenn dieses Konto abweicht von Auftragswertkonto) 8 11 54 alpha Bank Identifier Code Sofern die Zahlung an einen deutschen K/P P Bank Identifier Code P Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungs- Zahlungsdienstleister erfolgt, alternativ auch (BIC) ist Pflicht. Zah- (BIC) ist Pflicht. dienstleisters des Zah- die BLZ des Zahlungsdienstleisters des lungsdienstleister des lungsempfängers oder Zahlungsempfängers, wobei dieser drei Zahlungsempfängers sonstige Identifikation, Schrägstriche voranzustellen sind. muss in einem der Län- z.B. CHIPS-ID (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, der gemäß Anhang 4 d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 ansässig sein. und 30-33 in Feld T22) 9a 3 65 alpha Ländercode für den 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß K/P N N Zahlungsdienstleister Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanz- des Zahlungsempfän- statistik; linksbündig zu belegen; gers 3. Stelle Leerzeichen (Pflichtfeld, wenn Feld T8 nicht belegt; nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 und 30-33 in Feld T22) 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 13 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz T (Einzelzahlungssatz) Fortsetzung Der Einzeldatensatz enthält Informationen über den auszuführenden Transferauftrag. Länge Feldart 1) EU-Standardüberweisungen EUE- Überweisungen 1. Stelle Daten- Inhalt Erläuterungen allgemein Feld in By- allgemeine im Satz format2) Feld- Besondere Belegungsvor- Feld- Besondere Belegungsvor- tes Zahlungen art1) 1) art schriften schriften 9b 4X35 68 alpha Anschrift des Zah- Pflichtfeld, wenn Feld T8 nicht mit BIC- K/P N N lungsdienstleisters des Adresse bzw. - bei Zahlungen an einen Zahlungsempfängers deutschen Zahlungsdienstleister - nicht mit BLZ belegt; sofern Anschrift nicht bekannt, Konstante „UNBEKANNT" Zeile 1 und 2: Name Zeile 3 : Straße Zeile 4 : Ort (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 und 30-33 in Feld T22) 10a 3 208 alpha Ländercode für Land 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß P P P des Zahlungsempfän- Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanz- gers bzw. Scheckemp- statistik; linksbündig zu belegen; fängers 3. Stelle Leerzeichen 10b 4X35 211 alpha Zahlungsempfänger Bei Zahlungsauftrag: Zahlungsempfänger P P Angabe eines Scheck- P Angabe eines Scheck- bzw. Scheckempfän- Bei Scheckziehung: Scheckempfänger empfängers nicht mög- empfängers nicht mög- ger Zeile 1 und 2: Name lich lich Zeile 3 : Straße Zeile 4 : Ort/Land. 11 2X35 351 alpha Ordervermerk Nur belegt bei Scheckziehung (d.h. bei den K/P N N Zahlungsartschlüsseln 20-23 und 30-33 in Feld T22) und Abweichung vom Inhalt der Zeilen 1 und 2 des Feldes T10b 12 35 421 alpha IBAN bzw. Konto- IBAN oder Kontonummer des Zahlungs- K/P P Nur IBAN zulässig; P Nur IBAN zulässig; nummer des Zah- empfängers, linksbündig, mit Schrägstrich lungsempfängers beginnend. Linksbündig, mit Schräg- Linksbündig, mit Schräg- (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, strich beginnend. strich beginnend. d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 und 30-33 in Feld T22) 13 3 456 alpha Auftragswährung ISO-Code der zu zahlenden Währung P P Nur ‚EUR‘ zulässig P Nur ‚EUR‘ zulässig Seite 14 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz T (Einzelzahlungssatz) Fortsetzung Der Einzeldatensatz enthält Informationen über den auszuführenden Transferauftrag. Länge Feldart 1) EU-Standardüberweisungen EUE- Überweisungen 1. Stelle Daten- Inhalt Erläuterungen allgemein Feld in By- allgemeine im Satz format2) Feld- Besondere Belegungsvor- Feld- Besondere Belegungsvor- tes Zahlungen art1) 1) art schriften schriften 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) 14a 14 459 num Betrag Rechtsbündig P P Nur Beträge bis P (Vorkommastellen) maximal 50.000 EUR zulässig 14b 3 473 num Betrag Linksbündig P P P (Nachkommastellen) 15 4X35 476 alpha Verwendungszweck K K K 16 2 616 num Weisungsschlüssel 1 Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, K N K Nur Weisungsschlüssel (gem. Anhang 2) (d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 ‘10‘, ‘11‘ und ‘12‘ aus und 30-33 in Feld T22) Anhang 2 zulässig 17 2 618 num Weisungsschlüssel 2 Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, K N K Nur Weisungsschlüssel (gem. Anhang 2) (d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 ‘10‘, ‘11‘ und ‘12‘ aus und 30-33 in Feld T22) Anhang 2 zulässig 18 2 620 num Weisungsschlüssel 3 Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, K N K Nur Weisungsschlüssel (gem. Anhang 2) (d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 ‘10‘, ‘11‘ und ‘12‘ aus und 30-33 in Feld T22) Anhang 2 zulässig 19 2 622 num Weisungsschlüssel 4 Mit ‘91‘ zu belegen im Falle von "Euro- K/P N K (gem. Anhang 2 und Gegenwertzahlungen“ (vgl. Anhang 2a) Nur Weisungsschlüssel 2a) Bei Scheckziehungen , d.h. bei den Zah- ‘10‘, ‘11‘ und ‘12‘ aus lungsartschlüsseln 20-23 und 30-33 in Feld Anhang 2 zulässig T22 nur '91' möglich. 20 25 624 alpha Zusatzinformationen Z. B. Telex, Tel.-Nr., Kabelanschrift K N K Nur bei Weisungs- zum Weisungsschlüs- (Nicht zu belegen bei Scheckziehungen, schlüssel ‚10‘ aus An- sel d.h. bei den Zahlungsartschlüsseln 20-23 hang 2 zulässig und 30-33 in Feld T22) 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 15 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz T (Einzelzahlungssatz) Fortsetzung Der Einzeldatensatz enthält Informationen über den auszuführenden Transferauftrag. Länge Feldart 1) EU-Standardüberweisungen EUE- Überweisungen 1. Stelle Daten- Inhalt Erläuterungen allgemein Feld in By- allgemeine im Satz format2) Feld- Besondere Belegungsvor- Feld- Besondere Belegungsvor- tes Zahlungen art1) 1) art schriften schriften 21 2 649 num Entgeltregelung 00 = Entgelte zu Lasten Auftraggeber / K/P P Nur '00' zugelassen K/P fremde Entgelte und Auslagen zu Lasten Zahlungsempfänger 01 = alle Entgelte und Auslagen zu Lasten Auftraggeber 02 = alle Entgelte und Auslagen zu Lasten Zahlungsempfänger (Bei Überweisungen im EWR in EWR- Währungen ohne Währungsumrechnung – Feld T4a = Feld T13 – nur „00“ zulässig.) (Bei Scheckziehung, d.h. bei Zahlungsart- schlüssel 20-23 und 30-33 in Feld T22 nur ‚00‘ möglich) 22 2 651 num Kennzeichnung der Gemäß Anhang 1; P P Nur Zahlungsart- P Nur Zahlungsart- Zahlungsart Zahlungen, die weder '11' noch '13' als Zah- schlüssel ‚13‘ aus schlüssel ‚11‘ aus lungsartschlüssel enthalten, gelten als all- Anhang 1 zulässig Anhang 1 zulässig gemeine Zahlungen. 23 27 653 alpha Variabler Text nur für Vom Auftraggeber frei belegbar (z.B. Refe- K K K Auftraggeber- renz-Nr.); wird nicht weitergeleitet; weiterzu- abrechnung leitende Informationen in Feld T15 ange- ben; maximal 16 Stellen werden in den elektronischen Kontoauszug übernommen. (nur nach Absprache mit dem Kreditinstitut) 24 35 680 alpha Name und Telefon- Ansprechpartner beim Auftraggeber für K/P K Ansprechpartner beim K/P nummer sowie ggf. eventuelle Rückfragen der beauftragten Auftraggeber für even- Stellvertretungs- Bank oder der Meldebehörde. tuelle Rückfragen der meldung Dahinter, wenn Auftraggeber nicht Zah- beauftragten Bank lungspflichtiger ist: ‘INVF’ , ohne Leerstellen gefolgt von: Bundesland-Nummer (2-stellig) und: Firmennummer bzw. BLZ (8-stellig) des Zahlungspflichtigen 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 16 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz T (Einzelzahlungssatz) Fortsetzung Der Einzeldatensatz enthält Informationen über den auszuführenden Transferauftrag. Länge Feldart 1) EU-Standardüberweisungen EUE- Überweisungen 1. Stelle Daten- Inhalt Erläuterungen allgemein Feld in By- allgemeine im Satz format2) Feld- Besondere Belegungsvor- Feld- Besondere Belegungsvor- tes Zahlungen art1) 1) art schriften schriften 25 1 715 num Meldeschlüssel Nur belegt, wenn die Weiterleitung des Zah- K N K lungsauftrages an die Bundesbank auf die statistischen Angaben beschränkt werden soll; (dies sind die Datensätze V, W und Q (ohne Feld Q4) und die Felder 3, 5, 8, 9a, 9b, 10a, 10b, 13, 14a, 14b, 15, 16, 17, 18, 19 und 24 - 27 des Datensatzes T). Belegung in diesem Falle : ‘1’ 26 51 716 alpha Reserve N N N 27 2 767 num Erweiterungskenn- 00 = es folgt kein Meldeteil P N P zeichen 01 – 08 = Anzahl der Meldeteile à 256 Bytes 768 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 17 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz V (Meldedatensatz für Transithandel) Länge Feld in By- 1. Stelle Feld- Daten- Inhalt Erläuterungen tes im Satz art1) format2) 1 4 1 P binär/ Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlängen num (binär bei Magnetbandkassetten, numerisch bei Disketten) 2 1 5 P alpha Satzart Konstante "V“ 3 27 6 P alpha Warenbezeichnung der eingekauf- ten Transithandelsware 4a 2 33 P num Kapitel-Nummer des Warenver- Gemäß Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. zeichnisses für die eingekaufte Transithandelsware 4b 7 35 P num "0000000“ Konstante "0000000“ 5 7 42 P alpha Einkaufsland Transithandel Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik 6 3 49 P alpha Ländercode für Einkaufsland 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungs- Transithandel bilanzstatistik; linksbündig zu belegen; 3. Stelle Leerzeichen 7 12 52 P num Einkaufspreis Transithandel Angabe in Auftragswährung (siehe Feld T13) ; (Vorkommastellen) bei Euro-Gegenwertzahlungen : Angabe in Euro und Feld T19 mit ’91‘ belegen. 8 1 64 P alpha Verkauf der Transithandelsware an Ja (= J) bzw. Nein (= N) Gebietsfremde (durchgehandeltes Transithandels- geschäft) 9 1 65 P alpha Kennzeichnung Verkauf der Tran- Ja (= J) bzw. Nein (= N) sithandelsware an Gebiets- ansässige (gebrochenes Transithandels- geschäft) 10 1 66 N alpha Reserve 11 1 67 P alpha Kennzeichnung Transithandels- Ja (= J) bzw. Nein (= N) ware unverkauft auf Lager im Aus- land 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 18 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz V (Meldedatensatz für Transithandel) Fortsetzung Länge Feld in By- 1. Stelle Feld- Daten- Inhalt Erläuterungen tes im Satz art1) format2) 12 27 68 K/P alpha Warenbezeichnung der verkauften Nur belegt, wenn durchgehandelter Transithandel Transithandelsware (J in Feld V8) und nicht identisch mit Feld V3 13a 2 95 K/P num Kapitel-Nummer des Warenver- Gemäß Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik; nur belegt, wenn durchge- zeichnisses für die verkaufte handelter Transithandel (J in Feld V8) und wenn Feld V13a nicht identisch mit Feld Transithandelsware V4a 13b 7 97 P num "0000000“ Konstante "0000000“ 14 4 104 K/P alpha Fälligkeit Verkaufserlös Transithan- Nur belegt, wenn durchgehandelter Transithandel del (J in Feld V8), Format: JJMM 15 7 108 K/P alpha Käuferland Transithandel Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik; nur be- legt, wenn durchgehandelter Transithandel (J in Feld V8) 16 3 115 K/P alpha Ländercode für 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungs- Käuferland bilanzstatistik; linksbündig zu belegen; 3. Stelle Leerzeichen; nur belegt, wenn durchgehandelter Transithandel (J in Feld V8) 17 12 118 K/P num Verkaufspreis Transithandel Nur belegt, wenn durchgehandelter Transithandel (J in Feld V8); (Vorkommastellen) Angabe in Auftragswährung (siehe Feld T13); bei Euro-Gegenwertzahlungen : Angabe in Euro und Feld T19 mit ’91‘ belegen. 18 40 130 K/P alpha Ergänzungsangaben Transithandel Name und Sitz des Nachkäufers bei gebrochenem Transithandel (J in Feld V9) 19 87 170 N alpha Reserve 256 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 19 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz W (Meldedatensatz für Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitaltransaktionen) Länge Feld in By- 1. Stelle Feld- Daten- Inhalt Erläuterungen tes im Satz art1) format2) 1 4 1 P binär/ Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlängen num (binär bei Magnetbandkassetten, numerisch bei Disketten) 2 1 5 P alpha Satzart Konstante "W“ 3 1 6 P num Belegart Dienstleistungen, Übertragungen = ‘2’ Kapitaltransaktionen und Kapitalerträge = ‘4’ 4 3 7 P num Kennzahl Gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage LV zur AWV) 5 7 10 P alpha Land Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik (siehe Anhang 3, Abschnitt E) 6 3 17 P alpha Ländercode 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungs- bilanzstatistik (siehe Anhang 3, Abschnitt E) ; linksbündig zu belegen; 3. Stelle Leerzeichen 3 7 7 20 K/P alpha Anlageland bei Kurzbezeichnung gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungsbilanzstatistik Kapitalverkehr 8 3 27 K/P alpha Ländercode für 2-stelliger ISO-alpha-Ländercode gemäß Länderverzeichnis für die Zahlungs- Anlageland 3 bilanzstatistik ; linksbündig zu belegen; 3. Stelle Leerzeichen 9 12 30 P num Betrag für Dienstleistungen, Angabe in Auftragswährung (siehe Feld T13); Kapitalverkehr, Sonstiges bei Euro-Gegenwertzahlungen : Angabe in Euro und Feld T19 mit ’91‘ belegen. (Vorkommastellen) 10 140 42 P alpha nähere Angaben zur zugrunde Wichtige Einzelheiten des Grundgeschäfts liegenden Leistung 11 75 182 N alpha Reserve 256 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) 3 Kann leer gelassen werden, wenn die Felder 5 und 6 gemäß Anhang 3, Abschnitt E, belegt sind. Seite 20 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2009 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Aufbau und Erläuterungen der Datei Datensatz Z (Datei-Nachsatz) Der Datei-Nachsatz dient der Abstimmung. Er ist pro logischer Datei nur einmal vorhanden. Länge Feld in By- 1. Stelle Feld- Daten- Inhalt Erläuterungen tes im Satz art1) format2) 1 4 1 P binär / Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlänge num (binär bei Magnetbandkassetten, numerisch bei Disketten) 2 1 5 P alpha Satzart Konstante "Z" 3 15 6 P num Summe aller Beträge Summe der Betragsangabe in Feld T14a (über alle Währungen) (nur Vorkommastellen) 4 15 21 P num Anzahl der Datensätze T 5 221 36 N alpha Reserve 256 1) K = Kannfeld; P = Pflichtfeld; K/P = Pflichtfeld in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien N = nicht belegbares Feld 2) alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen: Leerzeichen) num = numerische Daten (rechtsbündig, nicht belegte Stellen: Nullen) Seite 21 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Anhang 1: Schlüssel zur Kennzeichnung der Zahlungsart zwischenbetrieblich festgelegt 00 = Standardübermittlung (z. B. briefliche, SWIFT-Normal) 10 = Telex-Zahlung oder SWIFT-Eilig 1 11 = Taggleiche Eilüberweisung in Euro (EUE-Überweisung) 13 = EU-Standardüberweisung, ist. eine grenzüberschreitende Überweisung in andere EU-/EWR-Staaten in Euro bis zu einem Betrag von 50.000 Euro bei der die IBAN des Zahlungsempfängers und der BIC des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben sind. 15 = Grenzüberschreitende Überweisung gemäß bilateraler Absprache mit der Bank 20 = Scheckziehung, Versandform freigestellt 21 = Scheckziehung, Versandform per Einschreiben 22 = Scheckziehung, Versandform per Eilboten 23 = Scheckziehung, Versandform per Einschreiben/Eilboten 30 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform freigestellt 31 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Einschreiben 32 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Eilboten 33 = Scheckziehung an Auftraggeber, Versandform Einschreiben/Eilboten zwischenbetrieblich reserviert 34 42 35 43 36 44 37 45 38 46 zunächst frei 39 47 40 48 41 49 innerbetrieblich 50 62 51 63 52 64 53 65 54 66 55 67 56 68 57 69 58 70 59 bis 60 99 61 1 Bitte beachten Sie die besonderen Cut-off–Zeiten für EUE-Zahlungen. Seite 22 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Anhang 2: Weisungsschlüssel Zahlungen Ausprägung Schlüs- Abkür- Klartext Nicht kombinierbar mit sel zung den folgenden DTAZV SWIFT - Weisungschlüsseln MT103 02 CHQB Pay beneficiary customer only by cheque. The optional account number. 04, 11, 12 line in field 59 (MT103) must not be used Nur mittels Scheck zahlen. 04 HOLD Beneficiary customer/claimant will call; pay upon identification. 02, 11, 12 Nur nach Identifikation zahlen. 06 PHON Please advise account with institution by phone. 07 Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers per Telefon avisieren. 07 TELE Please advise account with institution by the most efficient means of tele- 06 communication. Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers auf effektivste Weise per Telekommunikation avisieren. 09 PHOB Please advise/contact beneficiary/claimant by phone. 10 Zahlungsempfänger per Telefon avisieren. 10 TELB Please advise/contact beneficiary/claimant by the most efficient means of 09 telecommunication Zahlungsempfänger auf effektivste Weise per Telekommunikation avis- ieren. 11 CORT Payment is made in settlement of a trade, eg, foreign exchange deal, se- 02, 04 curities transaction. Deckung z.B. für Devisen- oder Wertpapier-Geschäft. 12 INTC The payment is an intra-company payment, ie, a payment between two 02, 04 companies belonging to the same group. Konzern-interne Zahlung. 91 Euro - Gegenwertzahlung (Verwendung ist nur in Feld T 19 zugelassen, siehe Anhang 2a) Anhang 2a Weisungsschlüssel für "Euro-Gegenwertzahlungen" (Nicht erlaubt bei EU-Standardüberweisungen und taggleichen Eilüberweisungen in Euro (EUE-Überweisungen), d.h.: bei Zahlungsartschlüssel ‚13‘ oder ‚11‘ in Feld T22) Die Weisung "Euro-Gegenwertzahlung" kann nur im Feld T19 erteilt werden. T19 = 91 = Euro-Gegenwertzahlung Der in den Feldern T14a und T14b angegebene Betrag ist der Euro-Betrag, der in die in Feld T13 angege- bene Währung konvertiert und in dieser Währung an den Zahlungsempfänger bzw. Scheckempfänger gezahlt wird. Eine Euro-Gegenwertzahlung kann nur zu Lasten eines Euro-Kontos erfolgen. Seite 23 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Anhang 3 Erläuterungen der Deutschen Bundesbank zu beleglosen Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Zu Zahlungsaufträgen im Außenwirtschaftsverkehr sind statistische Angaben nach §§ 59 ff. AWV abzugeben. Die sta- tistischen Angaben, für die eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht, sind zur Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz durch die Bundesbank erforderlich. Diese Angaben unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht an andere Stellen weitergegeben. Rechtsgrundlagen: Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Außenwirtschaftsverordnung (AWV), Bundesstatistikgesetz (BStatG). A. Meldepflicht, Meldefreigrenze und Aufbewahrungsfrist 1. Zu melden sind Zahlungen von Gebietsansässigen über gebietsansässige Banken: • an Gebietsfremde auf Auslandskonten; • an Gebietsfremde auf Inlandskonten; (Meldung auch auf AWV-Vordruck Z4 möglich) • für Rechnung von Gebietsfremden an Gebietsansässige; (Meldung auch auf AWV-Vordruck Z4 möglich) • auf eigene Konten oder auf Konten anderer Gebietsansässiger im Ausland, soweit die vereinbarte Einlagedauer mehr als 12 Monate beträgt. 2. Nicht zu melden sind: • Zahlungen bis zum Betrage von 12.500 Euro oder Gegenwert; • Zahlungen, die nur Wareneinfuhren betreffen; • Auszahlungen oder Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu 12 Monaten. Zinsen aus diesen Geschäften sind meldepflichtig; • Zahlungen zwischen Gebietsfremden und deren Weiterleitung durch Gebietsansässige. 1 3. Die Meldungen sind 3 Jahre lang in einer vom Meldepflichtigen wählbaren Form aufzubewahren. Die aufbewahrten Daten müssen ggf. in eine lesbare Darstellung überführt werden können. B. Abgabe der Meldung (Feld 9 des Datensatzes Q) Bei meldepflichtigen Zahlungen für Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitalverkehrstransaktionen sind grundsätzlich sowohl bei Datenträgeraustausch als auch bei Datenfernübertragung Datensätze W zu belegen und zusammen mit dem Zahlungsauftrag (Datensätze Q und T) beim der beauftragten Bank einzureichen. Zahlungen im Transithandel sol- len gesammelt mit Vordruck Z4 bzw. mit entsprechenden Datensätzen gemeldet werden. Sie können auch einzeln mit dem Datensatz V in diesem Datenträgeraustausch oder dieser Datenfernübertragung gemeldet werden. Meldung in anderer Form: Sachverhalt AWV-Vordruck 2 EU-Standardüberweisungen ab 12.500 EUR Z 4 (obligatorisch) Wertpapiergeschäfte Z10 (obligatorisch) Transithandel Z4 (vorzugsweise) Ausnahmegenehmigungen Z4 (wie vereinbart) Ausgleich von Salden aus Verrechnungskonten Z4 (Meldung von Bruttozahlungen obligatorisch) Zahlungen im Zusammenhang mit dem Betrieb Z8 (obligatorisch) der Seeschifffahrt Zahlungen an Gebietsfremde auf Inlandskonten Z4 (wahlweise) Zahlungen für Rechnung von Gebietsfremden Z4 (wahlweise) an Gebietsansässige Das Feld 9 des Datensatzes Q muss mit ‘J’ belegt werden, wenn die Datei mindestens einen Meldedatensatz (V oder W) enthält. 1 Dies ist der Inhalt der Datensätze V, W und Q (ohne Feld Q4) sowie der Felder 3, 5, 8, 9a, 9b, 10a, 10b, 13, 14a, 14b, 15, 16, 17, 18, 19 und 24 - 27 des Datensatzes T 2 Soweit die Bank bereit ist, für EU-Standardüberweisungen bis zu 50.000 EUR den statistischen Meldeteil entgegenzunehmen und an die Bundesbank weiterzuleiten, ist dies im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung (§ 64 AWV i. V. mit § 58 c AWV) möglich. Seite 24 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 C. Angaben zum Zahlungspflichtigen (Feld 24 des Datensatzes T) Falls der im Datensatz Q genannte Auftraggeber Zahlungen für Dritte (z.B. Konzerntöchter) in Auftrag gibt, sind im Feld 24 des Datensatzes T das Kennzeichen ‘INVF’, die Bundesland-Nummer und die Firmennummer bzw. Bankleitzahl des Zahlungspflichtigen einzufügen. D. Meldewährung Die Beträge in den Meldedatensätzen V und W müssen in der in Feld T13 genannten Auftragswährung angegeben wer- den; bei Euro-Gegenwertzahlungen sind die Beträge in den Meldedatensätzen in Euro anzugeben. Die Möglichkeiten für die Währung in den Meldedatensätzen und deren Kennzeichnung sind in folgender Tabelle zu- sammengestellt: Zahlungstyp Meldewährung Spezielle Belegung von T19 Euro-Gegenwertzahlung Euro ‘91’ Sonstige Zahlung Auftragswährung T13 E. Erläuterungen zu einzelnen Positionen Transithandel (Datensatz V) siehe B. Mit dem Kaufpreis sollte gleichzeitig der Eingang bzw. der voraussichtliche Eingang der Zahlung angezeigt werden. Zahlungen für Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitaltransaktionen und den Sonstigen Warenver- kehr (Datensatz W) Die Leistungen, die der Zahlung zugrunde liegen, sind in Feld 10 des Datensatzes W ausführlich und aussagefähig zu beschreiben. Kennzahl (Feld 4 des Datensatzes W) Für die Kennzahl gilt das Leistungsverzeichnis (Anlage LV zur AWV) sowie das Verzeichnis über die erweiterten Kenn- zahlen. Hinweise finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de unter Statistik Æ Meldewesen Æ Außenwirtschaft Æ Schlüsselverzeichnisse Æ Spezielles Verzeichnis ausgewählter Kennzahlen für ausgehende Zahlungen im DTAZV). Falls Sie keine zutreffende Kennzahl (Leistungsart) finden, setzen Sie bitte die Sammelkennzahl 900 ein und be- schreiben Sie die zugrunde liegende Leistung in Feld 10 des Datensatzes W detailliert. Seite 25 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Land (Felder 5 und 6 des Datensatzes W) In der Regel ist hier anzugeben: Land, in dem der Gläubiger der Zahlung ansässig ist; davon abweichend gilt: - bei Darlehensauszahlung und Ankauf von Auslandsforderungen: Land des Schuldners; - bei Direktinvestitionen im Ausland: Land, in dem sich das Investitionsobjekt befindet; - bei Grundstücken im Ausland: Land, in dem sich das Grundstück befindet; - bei Zahlungen für Baustellen im Ausland: Land der Baustelle; - bei unentgeltlichen Zuwendungen (Schenkungen): Land des Zahlungsempfängers. Gegebenenfalls ist anstelle des Ländernamens der Name der Internationalen Organisation in Abkürzung einzusetzen. F. Zahlungen für Wareneinfuhren Zahlungen, die nur Wareneinfuhren betreffen, sind nicht meldepflichtig. Sofern Zahlungen außer Wareneinfuhren jedoch auch meldepflichtige Sachverhalte betreffen, gilt Abschnitt B. Zu beachten ist, dass Nebenleistungen im Warenverkehr, wie z. B. Rabatte bei Exporten, Kennzahl 600, melde- pflichtig sind. G. Telefon/Durchwahl (Feld 24 des Datensatzes T) Mit der Angabe der Telefon-Nummer ermöglichen Sie der Bundesbank, Rückfragen schnell mit Ihnen zu klären. H. Auskünfte, Informationsmaterial und Vordrucke Informationsmaterial finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de unter Statistik Æ Meldewesen Æ Außenwirtschaft). Außerdem erhalten Sie Auskünfte und Informationsmaterial bei der Deutschen Bun- desbank unter 0800-1234 111 (entgeltfrei) Seite 26 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Anhang 4: Zulässige Länder für EU-Standardüberweisungen 1 Land ISO- Land ISO- Ländercode Ländercode Belgien BE Malta MT Bulgarien BG Martinique MQ Dänemark DK Niederlande NL Estland EE Norwegen NO Finnland FI Österreich AT Frankreich FR Polen PL Französisch Guyana GF Portugal PT einschließlich Azoren und Madeira Gibraltar GI Réunion RE Griechenland GR Rumänien RO Guadeloupe GP Schweden SE Irland IE Slowakei SK Island IS Slowenien SI Italien IT Spanien ES einschließlich Kanarische Inseln Lettland LV Tschechische Republik CZ Liechtenstein LI Ungarn HU Litauen LT Vereinigtes Königreich von GB Großbritannien und Nordirland Luxemburg LU Zypern CY Der BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers enthält an den Stellen 5-6 einen der vorstehenden ISO- Ländercodes. Der Ländercode des BIC kann vom Ländercode der IBAN abweichen. 1 Die Liste der Länder wird ggf. erweitert werden. Seite 27 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Anlage 2 zu den Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschafts- verkehr Inhalt des Datenträgerbegleitzettels 1. Magnetbandkassette Der einer Magnetbandkassette beizufügende Begleitzettel muss nachfolgende Mindestangaben enthalten: − Kassettenbegleitzettel − Belegloser Datenträgeraustausch DTAZV. xxxxxxxxxxx (11 Stellen Zusatzinformationen) − AWV-Meldung durch Bank AWV-Meldung ist beigefügt − Sammelauftrag für Auslandszahlungen − Kassettennummern (VOL-SER) − Erstellungsdatum − Erster Ausführungstermin − Zeichendichte bpi − Headeranzahl − Anzahl der Datensätze T (Kontrollsumme aus Feld Z 4) − Summe der Beträge über alle Währungen der Datensätze T (Kontrollsumme aus Feld Z 3) 1) 2) 3) 4) 5) − Auftragswährung / Betragssumme / Kontonummer / Kontowährung / Ausführungstermin / zu zahlende Wäh- 6) rung − Name und Anschrift Auftraggeber − Ort, Datum − Firma, Unterschrift(en) 1) Angabe im ISO-Code; bei Euro-Gegenwertzahlungen (Feld T 19=91) -vgl. Anhang 2a- ist die Auftragswährung EUR anzugeben 2) Summe der Auftragsbeträge einer Währung zu Lasten der nebenstehenden Kontonummer des Auftraggebers (nur Vorkommastellen) 3) Kontonummer für Belastung des Auftragswertes 4) Angabe im ISO-Code 5) Nur erforderlich, sofern in einer Datei Zahlungen für unterschiedliche Ausführungstermine angegeben sind. 6) nur bei Euro-Gegenwertzahlungen Seite 28 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Inhalt des Datenträgerbegleitzettels 2. Diskette Der einer Diskette beizufügende Begleitzettel muss nachfolgende Mindestangaben enthalten: − Disketten-Begleitzettel − Belegloser Datenträgeraustausch DTAZV − AWV-Meldung durch Bank AWV-Meldung ist beigefügt − Sammelauftrag für Auslandszahlungen − Disketten-Nummer − Erstellungsdatum − Erster Ausführungstermin − Anzahl der Datensätze T (Kontrollsumme aus Feld Z 4) − Summe der Beträge über alle Währungen der Datensätze T (Kontrollsumme aus Feld Z 3) 1) 2) 3) 4) 5) − Auftragswährung / Betragssumme / Kontonummer / Kontowährung / Ausführungstermin / zu zahlende Wäh- 6) rung − Name und Anschrift Auftraggeber − Ort, Datum − Firma, Unterschrift(en) 1) Angabe im ISO-Code; bei Euro-Gegenwertzahlungen (Feld T 19=91) -vgl. Anhang 2a- ist die Auftragswährung EUR anzugeben 2) Summe der Auftragsbeträge einer Währung zu Lasten der nebenstehenden Kontonummer des Auftraggebers (nur Vorkommastellen) 3) Kontonummer für Belastung des Auftragswertes 4) Angabe im ISO-Code 5) Nur erforderlich, sofern in einer Datei Zahlungen für unterschiedliche Ausführungstermine angegeben sind. 6) nur bei Euro-Gegenwertzahlungen Seite 29 von 30 DEUTSCHE BUNDESBANK DTAZV 2007 zwischen Kunde und Bank 15.07.2009 Anlage 3 zu den Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschafts- verkehr Kennzeichnung des Datenträgers Die Datenträger sind durch Klebezettel mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: • Name und IBAN oder Bankleitzahl / Kontonummer des Datenträgerabsenders • Datenträgernummer (VOL-Nummer) • Dateiname: DTAZV Seite 30 von 30