Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2023) 1. Vorwort Lose umfasst. Gegebenenfalls wird der Losbestand der keine vollstän- Zur Förderung des Spargedankens führen die Sparkassen der Länder dige Auslosungsgruppe von 30.000 Losen ergibt mit einer 30.000er-Aus- Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sach- losungsgruppe zu einer Schlussgruppe zusammengefasst. Innerhalb der sen-Anhalt das „PS-Lotterie-Sparen“ durch, an dem jeder teilnehmen Schlussgruppe ergibt sich die Anzahl der Einzelgewinne von 5.000 Euro kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. und 500 Euro aus der nach Abzug der vorgenannten Grundnummernge- Ein PS-Los setzt sich aus dem Sparbetrag von 4 Euro und dem Auslo- winne für die Schlussgruppe zur Verfügung stehenden Gewinnsumme. sungsbeitrag von 1 Euro zusammen. 5.2 Sonderauslosungen Schuldnerin der Sparbeträge ist die Sparkasse, bei der die Sparbeträge Die Art der Sondergewinne ist drei Monate vor der Auslosung im Kassen- entrichtet werden. Bei einer Anlage der Sparbeträge in einen Deka- raum der Sparkasse bekannt zu geben. FondsSparplan werden diese von der DekaBank in einem für den PS- Es finden jährlich folgende Sonderauslosungen statt: Sparer geführten DekaBank Depot verwahrt. Über das Angebot eines – Sonderauslosung im März: Deka-FondsSparplanes entscheidet jede Sparkasse selbst. Träger des Geldpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Gewinnforderungen ist die – Sonderauslosung im Juli: Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH. Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro Die Auslosungsbeiträge nehmen die Sparkassen im Namen und für – Sonderauslosung im November: Rechnung der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH Geldpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro entgegen. 6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse 2. Erwerb von PS-Losen Die ausgelosten Gewinne werden innerhalb von 10 Tagen nach der Aus- Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen Dauerauftrag in der Sparkas- losung durch Aushang oder Einsichtnahme in den Kassenräumen der sengeschäftsstelle, im Internet oder telefonisch erteilen, aufgrund dessen Sparkassen und auf den Internetseiten der Sparkassen bzw. der Lotterie- Sparbeträge und Auslosungsbeiträge laufend vom Konto abzubuchen gesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH bekannt gegeben. sind. Bei einem Deka-FondsSparplan beträgt die monatliche Mindestan- zahl der PS-Lose fünf. 7. Verfügung über die Gewinne Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt durch automatische Gutschrift auf Die Erteilung des Dauerauftrages ist dem PS-Sparer schriftlich zu bestäti- dem angegebenen Konto. gen. Die Bestätigung muss die Losnummer enthalten. Ist aufgrund fehlender Deckung des Kontos des PS-Sparers die monatli- 8. Verwendung der Sparbeträge che Abbuchung von 5 Euro je PS-Los bis zum Tag der Abbuchung Die im Laufe des Jahres angesammelten Sparbeträge werden Anfang (5. des Monats oder, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag Dezember dem angegebenen Konto gutgeschrieben und vom Zeitpunkt fällt, am folgenden Werktag) nicht gesichert, kommt der Spar-Spielvertrag der Gutschrift an zu den jeweils geltenden Zinssätzen verzinst. für den folgenden Teilnahmezeitraum nicht zustande und der bisherige Abweichend hiervon werden bei der Verwendung der Sparbeträge in Vertrag endet. Entsprechend endet beim Deka-FondsSparplan der Auf- einen Deka-FondsSparplan die Sparbeträge monatlich für den Erwerb trag für den Erwerb von Fondsanteilen. Der PS-Sparer wird darüber von von Fondsanteilen verwendet, die in einem für den PS-Sparer geführten der zuständigen Sparkasse schriftlich informiert. DekaBank Depot verwahrt werden. Dazu beauftragt der PS-Sparer die PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen mit der Los- Sparkasse, die jeweiligen monatlichen Sparbeträge für den monatlichen nummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Sonderaus- Erwerb von Anteilen des gewählten Fonds zu verwenden. losung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt sind. 9. Verpfändung der Ansprüche 3. PS-Gewinnfonds Eine Verpfändung der Forderungen des PS-Sparers ist in seinem eige- Der PS-Gewinnfonds wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziff. 1) gebildet nen Interesse bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf ein Konto oder der und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotterieaufsichtsbehör- Verwendung zum Erwerb der Fondsanteile entsprechend Ziffer 8 aus- den zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Steuern und der geschlossen. Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziff. 5) an die PS-Sparer 10. Schlussbestimmungen ausgeschüttet. Die Höhe des PS-Gewinnfonds beträgt dementsprechend Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS- 53% der Auslosungsbeiträge. Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassenraum der Spar- 4. Auslosungen kasse bekannt gemacht ist. Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Die Sonder- auslosungen werden jedes Jahr am 10. März, 10. Juli und 10. November durchgeführt. Die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH kann Abwei- chungen bis zu 5 vor und 20 Tagen nach den vorgesehenen Terminen aus technischen Gründen zulassen. 5. Auslosungsplan Die Anzahl der auszulosenden Gewinne und die Gesamtgewinnsumme sind von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. 157 361.000 D0 OSV (Fassung Okt. 2022) - v10.0 5.1 Monatsauslosung Auf alle teilnehmenden Lose entfällt ein Hauptgewinn von 20.000 Euro. Zudem werden Auslosungsgruppen mit jeweils 30.000 Losen gebildet. © S-Management Services • DSV Gruppe Innerhalb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen werden ein Gewinn von 5.000 Euro und ein Gewinn von 500 Euro sowie die folgenden Grundnummern ermittelt: – eine Grundnummer in Form einer einstelligen Endziffer für den 2,50 Euro- Gewinn – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 100 Euro- Gewinn – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 250 Euro- Gewinn. Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens 27.000 Seite 1 von 1 Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2022) Die Sparkassen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Ziehung der Einzelgewinne für die Schlussgruppe, wobei in der Sachsen und Sachsen-Anhalt führen die Auslosungen grundsätzlich 30.000er-Gruppe der 5.000 Euro Gewinn vorerst als 500 Euro gemeinsam durch. Gewinn gezogen wird. Für die nach Ziff. 4 ff. der „Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen“ durch- Die Ermittlung des Hauptgewinns der Monatsauslosung kann auch zuführenden Auslosungen wird eine geprüfte und genehmigte Auslosungs- mit zwei gleichfarbigen Briefumschlägen, Kugeln o. ä. erfolgen. software benutzt bzw. werden Teile des Auslosungsverfahrens manuell Diese enthalten jeweils die Speichernummer der vorab gezogenen durchgeführt. 500 Euro Gewinne und die entsprechenden Losnummern und Namen der Gewinner, die zur Auslosungsveranstaltung eingeladen I. Allgemeines wurden. Nach vorherigem Mischen wird durch eine neutrale Person Die Ziehungen erfolgen öffentlich unter notarieller, behördlicher oder ein Briefumschlag, eine Kugel o. ä. gezogen. Das Gezogene reprä- behördlich genehmigter Aufsicht. sentiert den 5.000 Euro Gewinn, das heißt, alle Losnummern mit der Der in Ziff. 5.1. Bed. enthaltene Gewinnplan der Monatsauslosung ist auf im gezogenen Briefumschlag bzw. in der gezogenen Kugel o. ä. ent- 30.000 Lose abgestellt. Bei der Monatsauslosung sind jedoch Mehr- oder haltenen Speichernummer haben 5.000 Euro gewonnen. Die Los- Mindergewinne bei abweichenden Loszahlen vorgesehen. Daher ist es nummern der Kunden von der Sparkasse, bei der die Auslosungsver- notwendig, vor Eintritt in die Auslosungshandlung den endgültigen Auslo- anstaltung durchgeführt wird, können laut verlesen werden. Die Nut- sungsplan für die Ziehung aufzustellen. zung der Briefumschläge, Kugeln o. ä. ist im Ziehungsprotokoll zu vermerken. II. Auslosungsverfahren c) Ziehung des 20.000 Euro Gewinns aus dem Gesamtlosbestand durch 1. Erfassung der Lose und Kontrolle Ermittlung einer Sondernummer unter Verwendung der Auslosungs- Die Monatsauslosung erfolgt in nachstehend beschriebener Form: software a) Die Finanz Informatik GmbH stellt die von den Sparkassen verkauften 2.2 Gewinne bei den Sonderauslosungen PS-Losnummern bereit. Der Gesamtlosbestand für die Monatsauslosung im März, Juli bzw. b) Für die Ermittlung des 20.000 Euro Gewinns werden alle Losnummern November jeden Jahres wird jeweils in einer Gruppe für die Sonderauslo- in einer Gruppe zusammengefasst und erhalten programmseitig eine sung zusammengefasst. Jede Losnummer erhält programmseitig eine Sondernummer. Für die Auslosung der 5.000 und 500 Euro Gewinne Sondernummer. wird die Gesamtzahl der Losnummern in Gruppen á 30.000 Lose ein- Der Ziehungsvorgang ist wie folgt festgelegt: geteilt. Jede Losnummer erhält eine Speichernummer, die zwischen den Zahlen 1 bis 30.000 liegen kann. a) Entsprechend der Anzahl der Gewinne werden Untergruppen gebildet, c) Die Aufsichtsperson überzeugt sich stichprobenartig von der Zuord- die nahezu die gleiche Anzahl von Losen enthalten. nung der Speicher- und Sondernummer durch Auswahl einer beliebi- b) Je Gewinn wird auf der Grundlage der für die Monatsauslosung einge- gen Zahl von Losnummern. setzten PC-Software eine Nummer ermittelt, die innerhalb des Rah- mens der Losanzahl der jeweiligen Untergruppe liegt. Diese Nummer Mit dieser Stichprobe bestätigt die Aufsichtsperson die Beteiligung der bestimmt auf der Grundlage des Nummernverzeichnisses die abgesetzten Losnummern an der Auslosung und die Zuordnung der Gewinnlosnummer. Speicher- und Sondernummer. Die Stichprobe wird dem Protokoll über die Auslosungshandlung als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des c) Die Zuordnung der Art des Gewinnes zur Gewinnlosnummer kann Protokolls. manuell erfolgen. Die Aufsichtsperson prüft die Vollständigkeit der teilnehmenden Lose 2. Auslosung der Gewinne anhand von Stichproben. Die im Rahmen des PS-Lotterie-Sparens anfallenden Gewinnermittlun- gen werden grundsätzlich über eine Software auf einem Personalcompu- 3. Eingabe der gezogenen Gewinne zur Auswertung ter abgewickelt. Die von einem Sachverständigen begutachtete Software Die Grund-, Speicher- und Sondernummern der Monats- und Sonderaus- arbeitet mit einem Zufallszahlengenerator. Das Programm ist auf einer losung werden in ein DV-Programm zur Ermittlung der dazugehörigen CD-ROM gespeichert, die zwischen den Auslosungsterminen von der Losnummern eingegeben. Aufsichtsperson in Verwahrung genommen wird. Die Gewinnermittlung Die Aufsichtsperson wählt stichprobenartig Speicher- und Sondernum- erfolgt durch Starten des Programms. Werden davon abweichend Teile mern aus und lässt sich dazugehörige Losnummern mit Angabe des der Auslosungshandlung manuell durchgeführt, wird im Folgenden darauf Gewinns ausdrucken. Durch Vergleich mit dem Auslosungsbogen, in dem ausdrücklich hingewiesen. die Gewinn-Speicher- bzw. Gewinn-Sondernummern vermerkt sind, stellt 2.1 Grundnummern und Einzelgewinne bei der Monatsauslosung sie die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinn-Speicher- bzw. Gewinn- Die Gewinne werden wie folgt ermittelt: Sondernummern und Gewinn-Losnummern und Gewinn fest. Die für die Auslosung lt. Auslosungsplan gültige Gewinnstruktur wird Zur Kontrolle werden Protokolle über das Gesamtergebnis der ermittelten ermittelt und anschließend ausgedruckt. In den 30.000er-Gruppen ist jede Gewinne ausgedruckt, die mit dem jeweiligen Gewinnplan übereinstim- Losnummer mit einer Speichernummer von 1 bis 30.000 versehen. In der men müssen. Nach der Freigabe sind keine Änderungen mehr möglich. Schlussgruppe richtet sich die Zahl der Speichernummern nach der Die ermittelten Losnummern werden in numerisch aufsteigender Folge Anzahl der tatsächlich gespielten Losnummern in der Schlussgruppe. Die sortiert in einer Liste ausgedruckt. Diese erstellte Liste ist die offizielle möglichen Speichernummern werden für die Schlussgruppe bei der Ein- Ziehungsliste mit den Gewinn-Losnummern der Grund- und Einzelge- gabe der Gewinnstruktur ermittelt. Für die Schlussgruppe werden die winne zur jeweiligen Monats- bzw. Sonderauslosung. Losnummern, auf die Gewinne entfallen, durch einmalige Ziehung der III. Dokumentation notwendigen Zahl (Speichernummer) und nachträglicher Zuordnung der Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der 157 361.000 D0 OSV (Fassung Okt. 2022) - v10.0 Merkmale Speichernummer/Losnummer ermittelt. Ziehungszeit und des Ziehungsortes ein von der Aufsichtsperson zu Der Programmlauf ist wie folgt festgelegt: unterzeichnendes Protokoll zu fertigen. Über alle vorgenommenen Hand- a) Ziehung der Grundnummern für die 2,50 Euro, 100 Euro und 250 Euro © S-Management Services • DSV Gruppe lungen und Ziehungen erfolgt ein Ausdruck bzw. eine Dokumentation, die Gewinne durch Verwendung der Auslosungssoftware Bestandteil des Ziehungsprotokolls sind. Die Richtigkeit wird von der Auf- b) Ziehung der Einzelgewinne in Höhe von 5.000 und 500 Euro sichtsperson geprüft und durch Abzeichnung bzw. Siegelung bestätigt. ba) Variante I (ausschließliche Verwendung der Auslosungssoftware) Alle an der Auslosung beteiligten Datenträger werden gesichert und Es folgt die lt. Gewinnstruktur vorgesehene Ziehung der Einzelge- 6 Jahre lang als Beweismaterial aufbewahrt. Die Stammprogramme winne für die 30.000er-Gruppe. Die Einzelgewinne werden in abstei- werden in einer geschützten Bibliothek aufbewahrt. gender Reihenfolge gezogen. Für die Schlussgruppe werden die Gewinne nach den in der Gewinnstruktur hinterlegten Einzelgewin- IV. Schlussbestimmungen nen in absteigender Reihenfolge ermittelt. Eine Änderung dieser Auslosungsbestimmungen bleibt vorbehalten. Sie bb) Variante II (teilweise manuelles Auslosungsverfahren) wird für die PS-Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassen- Mit der Auslosungssoftware erfolgt die laut Gewinnstruktur vorgese- raum der Sparkasse bekannt gemacht ist. hene Ziehung der Einzelgewinne für die 30.000er-Gruppe und die Seite 1 von 1 PS-Lotterie-Sparen Hinweise zur Spielsuchtgefährdung Sehr geehrte Damen und Herren, der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland enthält die Ver- pflichtung, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behand- lungsmöglichkeiten bereit zu halten. Beim PS-Lotterie-Sparen steht der Spargedanke im Vordergrund (4 Euro je Los). Durch das Sparlos (1,- Euro Losbeitrag) gibt es daneben aber auch eine Glückspielkomponente. Diese soll primär den Sparanreiz för- dern, bietet aber auch Anreize zum Spiel. Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefähr- dung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: – Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. – Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört. – Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. – Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. – Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. – Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. – Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situatio- nen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten, z. B.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Maarweg 149-161 50825 Köln Telefon: 0800/1 37 27 00 www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de (kostenfrei und anonym) 157 361.000 D0 OSV (Fassung Okt. 2022) - v10.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 1 von 1