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Terminologische Unklarheit in 2.5: 'Erstattungsansprüche' werden auf eine Schadensersatzregelung verwiesen
Nummer 2.5 verweist 'Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung' auf Nummer 2.6.2. Nummer 2.6.2 ist jedoch mit 'Schadensersatz wegen Pflichtverletzung' überschrieben und regelt ausschließlich Schadensersatz (Haftung der Sparkasse), nicht die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags. Da im Firmenlastschriftverfahren (B2B) eine Erstattung des Lastschriftbetrags ausgeschlossen ist und nur ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt, könnte die Bezeichnung 'Erstattungsansprüche' bei Lesern den irrigen Eindruck erwecken, eine Konto-Rückbuchung sei möglich. Es sollte menschenseitig geprüft werden, ob hier 'Erstattungsansprüche' durch 'Schadensersatzansprüche' zu ersetzen ist, damit die Erstattungsterminologie mit der ausschließenden Aussage in Satz 1 und der Überschrift der 2.6.2 übereinstimmt.
„Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer 2.6.2."
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