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Finanzgruppe · 17.10.26, 22:28
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Finanzgruppe Die Instituts- und Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Einlagen der Kunden bei Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe geschützt. Aufgabe des Sicherungssystems ist es, wirtschaft- liche Schwierigkeiten bei den ange- schlossenen Instituten zu verhindern. Auf diese Weise soll die Geschäfts- beziehung der Institute zu den Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausge- richtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals gänzlich ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierig- keiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein Sicherungssystem, das aus den Sicherungseinrichtungen • der Sparkassen, • der Landesbausparkassen und • der Landesbanken besteht. Die wichtigste Aufgabe des Sicherungssystems ist die Institutssicherung. Im Bedarfsfall trägt das Sicherungssystem umgehend dafür Sorge, die Stabilität eines Instituts der Sparkassen-Finanz- gruppe wiederherzustellen. So soll der Fortbestand eines jeden Mitgliedsinstituts gewährleistet und somit die Geschäftsbeziehungen der Institute zu ihren Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Seit seiner Gründung in den 1970er-Jahren hat dieses System sichergestellt, dass es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen ist: In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren. Die Institute der Sparkassen- Finanzgruppe stehen füreinander ein Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgrup- pe besteht aus 13 eigenständigen Sicherungsein- richtungen. Gemeinsam nehmen sie die Aufgabe wahr, die Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsinstitute bei absehbaren oder bestehenden Schwierigkei- ten zu sichern. Das Sicherungssystem besteht im Einzelnen aus • elf regionalen Sparkassenstützungsfonds, • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder ihres zuständigen regionalen Sparkassenstützungsfonds. Sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird es vom jeweiligen Fonds gestützt. Damit werden jederzeit Liquidität und Solvenz der Institute gewährleistet. Wenn bei einem regio- nalen Sparkassenstützungsfonds die Mittel für eine mögliche Stützung nicht ausreichen, tritt ein Überregionaler Ausgleich ein: Die übrigen Sparkas- senstützungsfonds beteiligen sich dann an einer notwendigen Stützungsmaßnahme. Sofern die zur Regelung eines Stützungsfalles not- wendigen Aufwendungen die Mittel der unmittelbar betroffenen Sicherungseinrichtung(en) übersteigen, tritt ein Systemweiter Ausgleich ein. In diesem Fall stehen sämtliche Mittel aller Sicherungseinrichtun- gen der Sparkassen-Finanzgruppe für institutssi- chernde Maßnahmen zur Verfügung. Instituts- und Einlagensicherung Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie ist am 3. Juli 2015 in Deutschland das Einlagensiche- rungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr verlässliches Sicherungssystem an die Vorgaben dieses Gesetzes angepasst. Dabei hat sie das bewährte Prinzip der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieses System als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe auch die Anforde- rungen der gesetzlichen Einlagensicherung. Durch diese sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person abgesichert: Sofern die BaFin für ein Institut den Entschädi- gungsfall feststellt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung binnen sieben Arbeitstagen. Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll der Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft fortgeführt werden. Früherkennung und Risikoüberwachung Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz- gruppe beruht wesentlich auf • Vorbeugung, • Transparenz und • Früherkennung. Von allen Mitgliedsinstituten werden mehrfach jährlich geschäftliche Daten und Kennzahlen erhoben. Experten des Sicherungssystems sowie externe Wirtschaftsprüfer bewerten dies. Ihre Ergebnisse bilden die Grundlage für mögliche vorbeugende Maßnahmen durch die jeweiligen Sicherungseinrichtungen. Durch die enge Begleitung der Mitgliedsinstitute können Risiken frühzeitig erkannt und Gegen- maßnahmen eingeleitet werden. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) Kommunikation und Medien Charlottenstraße 47 10117 Berlin Telefon 030 2 02 25-0 Telefax 030 2 02 25-51 19 www.dsgv.de September 2015 Nähere Auskünfte zum Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe erhalten Sie auf dem Internetportal des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V. unter www.dsgv.de/sicherungssystem
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Finanzgruppe · 17.10.26, 22:28