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 Finanzgruppe


  Die Instituts- und
  Einlagensicherung der
  Sparkassen-Finanzgruppe
  Information für Kunden der
  Sparkassen-Finanzgruppe


  Die Einlagen der Kunden bei
  Sparkassen, Landesbanken und
  Landesbausparkassen sind durch
  das Sicherungssystem der Sparkassen-
  Finanzgruppe geschützt. Aufgabe des
  Sicherungssystems ist es, wirtschaft-
  liche Schwierigkeiten bei den ange-
  schlossenen Instituten zu verhindern.
  Auf diese Weise soll die Geschäfts-
  beziehung der Institute zu den
  Kunden dauerhaft und ohne
  Einschränkung fortgeführt werden.
Das Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausge-
richtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften.
Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken.
Dennoch kann niemals gänzlich ausgeschlossen
werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierig-
keiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt
deshalb über ein Sicherungssystem, das aus den
Sicherungseinrichtungen

• der Sparkassen,

• der Landesbausparkassen und

• der Landesbanken

besteht.

Die wichtigste Aufgabe des Sicherungssystems
ist die Institutssicherung. Im Bedarfsfall trägt das
Sicherungssystem umgehend dafür Sorge, die
Stabilität eines Instituts der Sparkassen-Finanz-
gruppe wiederherzustellen. So soll der Fortbestand
eines jeden Mitgliedsinstituts gewährleistet und
somit die Geschäftsbeziehungen der Institute zu
ihren Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen
fortgeführt werden.

Seit seiner Gründung in den 1970er-Jahren hat
dieses System sichergestellt, dass es bei keinem
Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung
gekommen ist: In der Sparkassen-Finanzgruppe
hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen
verloren.
Die Institute der Sparkassen-
Finanzgruppe stehen
füreinander ein
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgrup-
pe besteht aus 13 eigenständigen Sicherungsein-
richtungen. Gemeinsam nehmen sie die Aufgabe
wahr, die Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsinstitute
bei absehbaren oder bestehenden Schwierigkei-
ten zu sichern. Das Sicherungssystem besteht im
Einzelnen aus

• elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,

• der Sicherungsreserve der Landesbanken und
  Girozentralen und

• dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder ihres
zuständigen regionalen Sparkassenstützungsfonds.
Sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten
geraten, wird es vom jeweiligen Fonds gestützt.
Damit werden jederzeit Liquidität und Solvenz der
Institute gewährleistet. Wenn bei einem regio-
nalen Sparkassenstützungsfonds die Mittel für
eine mögliche Stützung nicht ausreichen, tritt ein
Überregionaler Ausgleich ein: Die übrigen Sparkas-
senstützungsfonds beteiligen sich dann an einer
notwendigen Stützungsmaßnahme.

Sofern die zur Regelung eines Stützungsfalles not-
wendigen Aufwendungen die Mittel der unmittelbar
betroffenen Sicherungseinrichtung(en) übersteigen,
tritt ein Systemweiter Ausgleich ein. In diesem Fall
stehen sämtliche Mittel aller Sicherungseinrichtun-
gen der Sparkassen-Finanzgruppe für institutssi-
chernde Maßnahmen zur Verfügung.
Instituts- und
Einlagensicherung
Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie ist am
3. Juli 2015 in Deutschland das Einlagensiche-
rungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Die
Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr verlässliches
Sicherungssystem an die Vorgaben dieses
Gesetzes angepasst. Dabei hat sie das bewährte
Prinzip der freiwilligen Institutssicherung für
alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und
Landesbausparkassen beibehalten. Die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
hat dieses System als Einlagensicherungssystem
nach EinSiG amtlich anerkannt.

Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe auch die Anforde-
rungen der gesetzlichen Einlagensicherung.
Durch diese sind Kundeneinlagen bis zu einer
Höhe von 100.000 Euro pro Person abgesichert:
Sofern die BaFin für ein Institut den Entschädi-
gungsfall feststellt, haben Kunden ein Recht auf
Entschädigung binnen sieben Arbeitstagen.

Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung
der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch
diese soll der Entschädigungsfall vermieden und
die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft
fortgeführt werden.
Früherkennung und
Risikoüberwachung
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz-
gruppe beruht wesentlich auf

• Vorbeugung,

• Transparenz und

• Früherkennung.

Von allen Mitgliedsinstituten werden mehrfach
jährlich geschäftliche Daten und Kennzahlen
erhoben. Experten des Sicherungssystems sowie
externe Wirtschaftsprüfer bewerten dies. Ihre
Ergebnisse bilden die Grundlage für mögliche
vorbeugende Maßnahmen durch die jeweiligen
Sicherungseinrichtungen.

Durch die enge Begleitung der Mitgliedsinstitute
können Risiken frühzeitig erkannt und Gegen-
maßnahmen eingeleitet werden.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
(DSGV)
Kommunikation und Medien
Charlottenstraße 47
10117 Berlin

Telefon 030 2 02 25-0
Telefax 030 2 02 25-51 19

www.dsgv.de


September 2015

Nähere Auskünfte zum Sicherungssystem der Sparkassen-
Finanzgruppe erhalten Sie auf dem Internetportal des
Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V. unter
www.dsgv.de/sicherungssystem

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