Allgemeine Hinweise zum Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung und Internetkäuferschutz für Inhaber einer Kreditkarte der Berliner Sparkasse Berliner Sparkasse Stand: 18.06.2018 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Was beinhaltet der Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung? Der Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung bietet Versicherungs- schutz für die Dauer von 90 Tagen ab Kaufdatum für: – eine versicherte Sache, die beim privaten Gebrauch zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt. – Funktionsstörungen an elektronischen Geräten, die mit einer Serien- nummer ausgestattet sind, aufgrund defekter Teile oder fehlerhafter Verarbeitung, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der gesetzli- chen Gewährleistungs- und Garantiefristen auftreten. Sie finden die vollständigen Versicherungsbedingungen hierzu auf Seite 3. Was tun im Schadenfall? Sie sind verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich telefonisch anzuzeigen und uns auf Verlangen das Original des Kauf- nachweises sowie der Herstellergarantie (Garantieheft) zu übersenden. Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummer: 040 4119 4000. Was beinhaltet der Sparkassen-Internetkäuferschutz? Ihr Sparkassen-Internetkäuferschutz beinhaltet zwei Versicherungsbestand- teile: – Erster Bestandteil: Mit der Internetkäuferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Ware während der Lieferung. Auf der Seite 4 finden Sie hierzu die vollständigen Versicherungsbedingungen. Der Versicherer für diese Dienstleistung ist die BD24 Berlin Direkt Ver- sicherung AG. – Zweiter Bestandteil: Die Telefonische Rechtsberatung übernimmt die Kosten für eine Erstberatung durch einen in Deutschland zugelas- senen Rechtsanwalt bei Leistungsstörungen aus dem Kauf einer Ware mit Ihrer Kreditkarte der Berliner Sparkasse. Der Versicherer für diese Dienstleistung ist die ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die vollständigen Bestimmungen und Verlinkungen zu den Versicherungs- bedingungen finden Sie hierzu auf der Seite 5. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitgehenden Regelungen der einzelnen Bestandteile Ihres Internetkäuferschutzes ent- nehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Was tun im Reklamationsfall? Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufes, welchen Sie vollstän- dig über Ihre Kreditkarte der Berliner Sparkasse abgewickelt haben, erfolgt zunächst eine entsprechende Prüfung und Klärung durch Ihre Kre- ditkartengesellschaft MasterCard/Visa. Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummer: (030) 2455-2400. Sofern keine Lösung erzielt werden konnte oder kann, gelten in den nächsten Schritten die Versicherungsbedingungen (VB-BD24-IKSSPK B2018) der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG und die Versicherungs- bedingungen (ARB 2012, Stand 01.10.2011) der ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG. manuell 128 992.000 D0 PC (Fassung Juni 2018) - v2.1 - o © Deutscher Sparkassenverlag Seite 1 von 1 Versicherungsbedingungen zum Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung und dem Internetkäuferschutz für die Kreditkarten Classic und Basic der Berliner Sparkasse Berliner Sparkasse Stand: 18.06.2018 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Versicherer: denn, dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen BD24 Berlin Direktversicherung AG nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs erworben wurden. Kurzbezeichnung: VB-BD24-IKSSPKB2018 6. Von den Leistungen können Mehrkosten abgezogen werden, die dadurch entstehen, dass der Versicherer Überweisungen in das Aus- Teil A: Allgemeiner Teil land vornimmt oder auf Verlangen der versicherten Person besondere – gültig für alle im Teil B genannten Versicherungen – Überweisungsformen wählt. 7. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten § 1 - Versicherte Personen noch verpfändet werden. Versicherungsnehmer ist das Kreditkarteninstitut. Versicherte Personen sind die Inhaber einer gültigen Kreditkarte der Berliner Sparkasse als § 6 - Prämie Haupt-, Zweit- oder Zusatzkarte. Die Prämie für diese Versicherungen ist bereits im Kartenpreis enthalten. Das Kreditinstitut ist demnach für die ordnungsgemäße Zahlung der § 2 - Geltungsbereich Prämie verantwortlich. Das Nichtbezahlen eines fälligen Kartenpreises Versicherungsschutz besteht weltweit. führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. § 3 - Beginn und Ende des Versicherungsschutzes § 7 - Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfal- Der Versicherungsschutz les und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. beginnt generell mit der Beantragung der Kreditkarte bei dem Versi- 1. Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungs- cherungsnehmer, sofern der Kreditkartenvertrag wirksam zustande falles kommt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- a) den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. 2. endet zum Zeitpunkt der Beendigung des Kreditkartenvertrages. Er b) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und endet ebenfalls für alle Karteninhaber mit dem Tod des Hauptkartenin- Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Aus- habers. Bei Tod des Zusatzkarteninhabers endet der Versicherungs- kunft zu erteilen, Originalbelege einzureichen, sowie bei Todesfäl- schutz für diesen Vertragsteil. len die Sterbeurkunde einzureichen. 3. Weiterhin endet der Versicherungsschutz, sofern der Gruppenversi- 2. Verletzt die versicherte Person eine der vertraglich vereinbarten Oblie- cherungsvertrag zwischen der Berliner Sparkasse und dem Versiche- genheiten, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn rer endet. die versicherte Person die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall Hinweis: Darüber hinaus sind die gemachten Angaben über Beginn einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer und Ende des jeweiligen Versicherungsschutzes im Teil B zu beach- berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der ten. versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die § 4 - Allgemeine Einschränkung des Versicherungsschutzes Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt die versicherte Person. Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden durch Krieg, Bürger- krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Asbest, Streik, Kerne- Hinweis: Darüber hinaus sind die jeweiligen besonderen Obliegenheiten nergie und Strahlenenergie, Beschlagnahme, Entziehung oder sons- zu den im Teil B genannten Versicherungen zu beachten. tige Eingriffe von hoher Hand. Ausgeschlossen sind zudem Schäden § 8 - Verwirkungsgründe, Klagefrist, Verjährung jeder Art, die direkt oder indirekt durch Terrorakte verursacht worden 1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn: sind. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen und Personen- a) die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeige- gruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologi- führt hat. scher Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölkerung b) die versicherte Person arglistig über Umstände zu täuschen ver- oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regie- sucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeu- rung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Hinweis: Darüber tung sind. hinaus sind die Einschränkungen des Versicherungsschutzes zu den ein- 2. Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. zelnen Versicherungen im Teil B zu beachten. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die § 5 - Zahlung der Entschädigung/ Versicherungsleistung Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch der versicherten Person bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung 1. Den Anspruch auf die Versicherungsleistung hat die versicherte bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung dem Versi- Person. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall kann nur der Inha- cherer der versicherten Person in Textform zugeht. ber der gültigen Haupt- oder Zusatzkarte gegenüber dem Versicherer geltend machen. Gegen den Anspruch auf Versicherungsleistung darf § 9 - Aufrechnung der Versicherer nicht mit den ihr zustehenden Forderungen aus dem Der Kreditkarteninhaber kann gegen Forderungen des Versicherers manuell Vertrag aufrechnen. Die Vorschrift des §35 Versicherungsvertragsge- nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechts- setz wird abbedungen. kräftig festgestellt ist. 2. Liegt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis dem Versi- § 10 - Anzeigen und Willenserklärungen cherer vor und ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung/ Versicherungs- Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen leistung binnen zwei Wochen zu erfolgen. Der Lauf dieser Frist ist der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger etc.). Zu ihrer gehemmt, solange die Prüfungen des Anspruches durch den Versi- Entgegennahme sind Versicherungsvermittler nicht bevollmächtigt. cherer infolge eines Verschuldens der versicherten Person gehindert § 11 - Ansprüche gegen Dritte sind. Die Ansprüche der versicherten Person gegen Dritte gehen auf den Ver- 128 992.000 D0 PC (Fassung Juni 2018) - v2.1 - o 3. Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung sicherer im gesetzlichen Umfang über, soweit dieser den Schaden ersetzt der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindestens hat. Sofern erforderlich, ist die versicherte Person verpflichtet, eine Abtre- zu zahlen ist. tungserklärung gegenüber dem Versicherer abzugeben. Kann im Versi- 4. Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche Erhe- cherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungs- bungen oder ein strafrechtliches Verfahren gegen die versicherte vertrag beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem Person eingeleitet worden, so kann der Versicherer bis zum rechts- Vertrag vor. Wird der Versicherungsfall zuerst dem hier risikotragenden © Deutscher Sparkassenverlag kräftigen Abschluss dieser Verfahren die Regulierung des Schadens Versicherer gemeldet, tritt dieser in Vorleistung. aufschieben. § 12 - Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht / Sprache / Datenschutz 5. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden in Euro Vertragssprache ist Deutsch. Es findet das Recht der Bundesrepublik zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem der versicherten Deutschland Anwendung. Ein Auszug aus dem Gesetz über den Versi- Person die Kosten in Rechnung gestellt wurden. Für nicht gehandelte cherungsvertrag (VVG) ist dem Bedingungstext beigefügt. Ansprüche aus Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt werden, gilt der dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer können bei dem für Kurs gemäß „Devisenkursstatistik“, Veröffentlichungen der Deutschen den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständigen Gericht gel- Bundesbank, Frankfurt / Main, nach jeweils neustem Stand, es sei Seite 1 von 3 Versicherungsbedingungen zum Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung und dem Internetkäuferschutz für die Kreditkarten Classic und Basic der Berliner Sparkasse tend gemacht werden. Geschäftssitz und damit Gerichtsstand ist k) Sachen, die durch betrügerische oder unberechtigte Verwendung Berlin. Es kann auch das Gericht des Ortes angerufen werden, wo der der Kreditkarte erworben wurden; Vertrag vermittelt oder abgeschlossen wurde. l) Sachfolge- und Vermögensschäden. Hinweis zum Datenschutz: § 2 - Versicherte Risiken und Versicherungsdauer Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist es erforderlich, dass 1. Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 90 Tagen ab Kaufda- Ihre Daten an den Versicherer von der Sparkasse, bzw. dessen Dienst- tum für eine versicherte Sache, die beim privaten Gebrauch zerstört leister zur Erfüllung der Leistung gesendet werden. Damit Ihnen die BD24 oder beschädigt wird oder abhandenkommt, und zwar durch: Berlin Direktversicherung AG entsprechend der Leistungsbeschreibung a) ein plötzliches und unvorhersehbar einwirkendes äußeres Ereignis, der vorliegenden Bedingungen Versicherungsschutz anbieten kann, ver- sofern dadurch der ordnungsgemäße Gebrauch der versicherten wendet sie im Schadenfall personenbezogene Daten zum Zwecke der Sache verhindert wird; Leistungserfüllung. b) Einbruchdiebstahl: Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand eine Verarbeitet werden der Kundenname und die Kontaktdaten sowie Daten versicherte Sache wegnimmt, nachdem er unter Anwendung von mit direktem Bezug zur reklamierten Kartenzahlung (Zahldatum, Betrags- Gewalt in eine Räumlichkeit eingebrochen ist; höhe) und zum entstandenen Schaden. Rechtsgrundlage für diese Verar- c) Raub: Raub liegt vor, wenn jemand gegen Sie Gewalt anwendet beitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche oder androht, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme der versi- Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien cherten Sachen auszuschalten oder personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten) erforderlich d) Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Erdbeben, Feuer, Rauch sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 oder Explosion. DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO. Auch haben sich alle 2. Ferner leisten wir Versicherungsschutz für Funktionsstörungen an beteiligten Stellen auf die Einhaltung eines hohen Niveaus der Informati- elektronischen Geräten, die mit einer Seriennummer ausgestattet sind, onssicherheit verständigt, damit die Verfügbarkeit, die Integrität, die Ver- aufgrund defekter Teile oder fehlerhafter Verarbeitung, die innerhalb traulichkeit und die Belastbarkeit der Daten gewährleistet ist. von 12 Monaten nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- und Sie können unter datenschutz@hansemerkur.de Auskunft über die zu Garantiefristen auftreten. Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie § 3 - Ausschlüsse unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung 1. Versicherungsschutz besteht nicht für eine versicherte Sache, die: Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung a) am Arbeitsplatz, in der Schule oder einem öffentlichen Gebäude der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von zurückgelassen wird, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und unbeweglichen Behältnis (z. B. Safe oder Schließfach) oder ande- maschinenlesbaren Format zustehen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur rem Stauraum fest eingeschlossen wird, zu dem nur Sie Zugang Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung wider- haben; sprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die b) verloren geht, vergessen oder verlegt wird oder gegen die Datenverarbeitung sprechen. Ferner haben Sie die Möglich- c) die während einer Reise entwendet wird. keit, sich mit einer Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten unter 2. Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden: o. g. E-Mail-Adresse oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu a) durch normale Be- und Abnutzung, Verschleiß, einschließlich Ver- wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter kratzen und Verbeulen, Oberflächenschäden, Farbverlust sowie auf- www.berlin-direktversicherung.de/datenschutz. grund mangelhafter Verpackung bei Transport oder Versand etc.; § 13 - Aufsichtsbehörde und Beschwerdestellen b) durch unsachgemäße Aufbewahrung, Nutzung oder Bedienung Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Versicherer ist die Bundesan- bzw. unsachgemäßen Betrieb der versicherten Sache, z. B. weil stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graur- den Anweisungen in der Gebrauchsanleitung nicht Folge geleistet heindorfer Straße 108, 53117 Bonn. wurde oder Schäden durch Software und Viren oder dergleichen; Sollten Sie mit einer Leistung oder Entscheidung des Versicherers nicht c) durch Korrosion, Schimmel oder durch andere Formen der Ver- zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an diese. nachlässigung der Pflege der versicherten Sache sowie inneren Schlichtungsstelle: Verderb oder aufgrund der natürlichen Beschaffenheit der versi- Versicherungsombudsmann e.V. cherten Sache; Postfach 08 06 32 d) durch routinemäßigen Service-, Wartungs-, Inspektions- und Instal- 10006 Berlin lationsarbeiten sowie nicht durch uns autorisierte Reparaturver- Tel.: 0800 3696000 suche; Fax: 0800 3699000 e) durch Entwendung aus oder zusammen mit einem Kraftfahrzeug; E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de f) infolgedessen, dass die Räumlichkeit, aus der die versicherte Weitere Informationen finden Sie im Sache entwendet oder in der sie beschädigt oder zerstört wurde für Internet: www.versicherungsombudsmann.de. einen Zeitraum von mehr als 45 aufeinander folgenden Tagen leer Die Teilnahme erfolgt aufgrund einer freiwilligen Mitgliedschaft beim Ver- stand; sicherungsombudsmann e.V. g) durch Produktfehler, soweit nicht nach § 2 Abs. 2 versichert bzw. wenn die versicherte Sache vor dem Versicherungsfall repariert § 14 - Überschussbeteiligung wurde und soweit Ihnen hieraus gegen den Reparierenden Die im Besonderen Teil B genannten Versicherungen sind nicht über- Gewährleistungs- oder Garantieansprüche zustehen; manuell schussberechtigt. h) durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienan- B:Besonderer Teil zu den Versicherungen gehörigen oder Ihres Lebenspartners sowie durch oder während I. Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung der vorsätzlichen Ausübung oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat durch Sie; § 1 - Versicherte Gegenstände i) durch Einziehung oder Beschlagnahme von hoher Hand sowie 1. Die Versicherung erstreckt sich auf alle neuen, beweglichen Sachen, durch Pfändung; die Sie für private Zwecke mit der auf Ihren Namen ausgestellten gülti- j) auch atmosphärische oder klimatische Bedingungen sowie durch gen Kreditkarte erworben haben. Druckwellen, die von Flugkörpern erzeugt werden, die mit Schall- 128 992.000 D0 PC (Fassung Juni 2018) - v2.1 - o 2. Nicht versichert sind: oder Überschallgeschwindigkeit fliegen. a) Bargeld, Urkunden, Schecks und sonstige Wertpapiere, Eintrittskar- ten, Fahrscheine und sonstige Berechtigungsscheine; § 4 - Versicherte Leistungen b) Briefmarken, Münzen und Medaillen; 1. Nach Eintritt des Versicherungsfalls sind wir nach unserer Wahl c) Tiere und Pflanzen; berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder auszutauschen d) illegal erworbene Sachen / Gegenstände; oder bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der versicherten e) Gegenstände aus privater Hand; Sache zu entschädigen. Der Austausch ist möglich mit einer neuen f) gebrauchte Sachen; oder überholten Sache, die nach Art und Funktionalität gleichwertig g) Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Haltbar- sein muss, nicht aber notwendigerweise von derselben Marke. Techni- keitsdauer, z. B. Lebens- und Genussmittel, Kosmetik-Artikel; scher Fortschritt kann dazu führen, dass die Austauschsache einen h) Brillen und Kontaktlinsen; geringeren Ladenpreis als die ursprünglich versicherte Sache hat. i) Kraftfahrzeuge und deren Teile; 2. Für den Fall, dass Sie eine Austauschsache erhalten, erstreckt sich j) Schuhe und Bekleidung; der Schutz auf diese Sache längstens für die Gesamtversicherungs- dauer von 90 Tagen ab Kaufdatum. Seite 2 von 3 Versicherungsbedingungen zum Einkaufsschutz inklusive Garantieverlängerung und dem Internetkäuferschutz für die Kreditkarten Classic und Basic der Berliner Sparkasse 3. Sofern Sie von uns eine Austauschsache oder in Höhe des Wiederbe- § 2 - Versicherte Risiken und Versicherungsdauer schaffungswertes entschädigt werden, können wir von Ihnen die Über- 1. Der Versicherer zahlt den Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallen- gabe und Übereignung der versicherten Sache verlangen. 4. Im Falle der Versandkosten des versicherten Gegenstandes bis maximal einer Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes erfolgt 1.000,– EUR pro Versicherungsfall, sofern der Gegenstand: diese als Guthaben auf Ihr Girokonto oder Ihr Kreditkartenkonto. a) mit der Kreditkarte gekauft und der Kaufpreis vom Kreditkarten- konto abgebucht, der Gegenstand aber dann nicht geliefert wurde § 5 - Fälligkeit und Höhe der versicherten Leistung und Selbstbeteili- oder gung b) während der Lieferung oder des Versands abhandengekommen ist 1. Unsere Leistung wird mit Abschluss unserer zur Feststellung des Ver- oder sicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistung nötigen Erhebun- c) während der Lieferung oder des Versands beschädigt wird. gen fällig. 2. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2. Die Höhe unserer Leistung ist auf maximal 1.000,– EUR je versicher- 2.000,– EUR je Kreditkartenkonto geleistet. ter Sache und 1.500,– EUR je Versicherungsfall begrenzt. Die 3. Auch bei Käufen über eine außerhalb Europas betriebener Webseite Gesamtversicherungssumme je gültiger Kreditkarte und Versiche- erfolgt eine Erstattung in Euro. Für die Entschädigung wird der dem rungsjahr beträgt 3.000,– EUR. Kreditkartenkonto in Euro belastete Betrag zugrunde gelegt. 3. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 50,– EUR. 4. Sofern lediglich ein Teil des Kaufpreises für eine versicherte Sache mit § 3 - Voraussetzung, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes der gültigen Kreditkarte der versicherten Person bezahlt wurde, 1. Die Kreditkartengesellschaft Ihrer Kreditkarte muss Ihre Reklamation beschränkt sich unsere Leistung auf diesen Teil. hinsichtlich Ihres lnterneteinkaufs schriftlich abgelehnt haben. 5. Wir leisten keinen Ersatz für Folgeschäden oder für unbeschädigte 2. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss Bestandteile eines Satzes, einer Garnitur oder eines Artikels einheitli- des Kaufvertrages. cher Art, Farbe oder Design, sofern der Schaden einen deutlich 3. Die Versicherung endet unter den im Allgemeinen Teil in § 3 genann- abgrenzbaren oder speziellen Bestandteil oder Bereich betrifft und ten Fällen. passender Ersatz nicht erlangt werden kann. 4. Der Versicherungsschutz endet zudem mit Eintreffen der mangelfreien Ware an der Lieferadresse. § 6 - Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfal- les und Folgen im Falle der Nichtbeachtung § 4 - Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 1. Sie sind verpflichtet, 1. Bevor Sie einen Schaden bei uns geltend machen können, müssen a) uns den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich telefonisch Sie nachweislich versucht haben, eine Nachlieferung vom Verkäufer (Tel.: 040 4119 4000) anzuzeigen und uns auf Verlangen das Origi- zu erhalten und/oder den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu nal des Kaufnachweises sowie der Herstellergarantie (Garantieheft) bekommen. Im Fall der Beschädigung müssen Sie nachweislich ver- zu übersenden; sucht haben, den beschädigten Gegenstand beim Verkäufer gegen b) einen Defekt oder eine Beschädigung durch einen Kostenvoran- eine einwandfreie Lieferung einzutauschen. schlag nachzuweisen; 2. Ein Versicherungsfall ist unverzüglich, spätestens aber am dritten c) einen durch Einbruchdiebstahl, Raub verursachten Schaden unver- Werktag, nach Feststellung des Schadens unter Angabe aller Einzel- züglich einer Polizeidienststelle anzuzeigen und uns auf Verlangen heiten des Umstands, der eine Leistungspflicht des Versicherers zur das polizeiliche Aktenzeichen zu übermitteln; Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen. d) einen Schaden durch Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag, Erd- Dabei gilt der Zeitpunkt der Schadenmeldung bei Ihrer Sparkasse oder beben, Feuer, Rauch oder Explosion nachzuweisen; unter (030) 2455-2400 genannter Hotline, sofern er innerhalb der vor- e) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens gegebenen Fristen der Vorgaben der Kreditkartengesellschaft liegt, als zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder Weisungen unseres Schadeneintrittsdatum in der lnternetkäuferschutz-Versicherung. Beauftragten einzuholen und zu befolgen sowie Ersatzansprüche 3. Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weite- gegen Dritte form- und fristgerecht – gegebenenfalls auch gericht- ren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung. lich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen; 4. Es besteht für Sie die Verpflichtung: f) uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlung oder a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahr- zu sorgen; heitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die b) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und auf den Versicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) Höhe seiner Leistungspflicht zu gestatten; mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzu- c) dem Versicherer eine unterschriebene Schadenmeldung mit folgen- reichen. den Angaben und Unterlagen einzusenden: 2. Sollten Sie eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten grob fahrläs- I. Kopie der Bestellbestätigung; sig verletzen, sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere II. Kopie der Rechnung und des dazugehörigen Kreditkartenbelegs des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen. Bei vor- oder eine Kopie der Monatsabrechnung des Kreditkartenkontos; sätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls sind wir von der Ent- III. eventuell existierender Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem schädigungspflicht befreit. Verkäufer; II. Sparkassen Internetkäuferschutz IV.sonstige für die Ermittlung der Entschädigung nach Grund und Höhe maßgeblichen Informationen. § 1 - Versicherte Gegenstände d) dem Versicherer auf Verlangen den beschädigten Gegenstand auf manuell 1. Die Versicherung erstreckt sich auf alle neuen, beweglichen Sachen, dessen Kosten zu übersenden. die Sie für private Zwecke mit der auf Ihren Namen ausgestellten gülti- e) dem Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, die Versi- gen Kreditkarte im Internet erworben haben. cherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall gewähren 2. Nicht versichert sind: sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen a) Gegenstände aus privater Hand Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter unauf- b) Gegenstände, die über Internet- Auktionsportale gekauft wurden; gefordert zu informieren. Dies gilt nur, soweit die versicherte c) Tiere und Pflanzen; Person hierüber positive Kenntnis hat. d) Bargeld, Schecks, Reiseschecks, 5. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung nach § 2 und danach trifft die e) alle sonstigen Wertpapiere, 128 992.000 D0 PC (Fassung Juni 2018) - v2.1 - o vertragsgemäße Ware bei Ihnen ein, dann sind Sie verpflichtet, dem f) sonstige Berechtigungs-und Gutscheine; Versicherer die Versicherungsleistung zu erstatten. g) Waren, die zum Verzehr oder zum sonstigen Verbrauch bestimmt 6. Der Versicherer ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. sind (z. B. Speisen, Getränke, Tabakwaren, Brennstoff, etc.); Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist h) illegale Sachen; der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der i) gebrauchte Gegenstände; grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer j) Gegenstände, die sich in einer beschädigten Verpackung befinden berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens und durch die versicherte Person beim Empfang an der Lieferad- entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss resse nicht auf Unversehrtheit überprüft wurden; auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die k) Gegenstände, die noch nicht vollständig bezahlt worden sind; Kenntnis und das Verschulden von Ihnen stehen der Kenntnis und l) Gegenstände, bei denen der Mangel bereits vor Beginn des Ver- dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. sands vorlag; m) Gegenstände, bei denen die Lieferung durch Privatpersonen BD24 Berlin Direktversicherung AG (Ein Unternehmen der HanseMer- erfolgt. kur Versicherungsgruppe), Wrangelstraße 100 in 10997 Berlin Seite 3 von 3 Sparkassen Internetkäuferschutz – Telefonische Rechtsberatung Produktinformationsblatt Berliner Sparkasse Stand: 18.06.2018 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Dieses Produktinformationsblatt gibt einen kurzen Überblick über die tele- fonische Rechtsberatung für den Internetkäuferschutz. Es ist daher nicht vollständig. Die telefonische Rechtsberatung zum Internetkäuferschutz ist Bestandteil der allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversiche- rung. Sie finden die vollständigen Bestimmungen hierzu auf Seite 9 unter „§ 2 Leistungsarten Punkt A“ (ARB 2012, Stand 01.10.2011). Den konkre- ten Versicherungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen, die Sie unter folgendem Link herunterladen können: https://www.roland-rechtsschutz.de/media/rechtsschutz/pdf/service_rat- geber_1/W_63_Bedingungen_ARB_2012.pdf WAS IST VERSICHERT? Mit der telefonischen Rechtsberatung übernehmen wir die Kosten für eine Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsan- walt bei Leistungsstörungen aus dem Kauf einer Ware mit Ihrer Sparkas- sen-Kreditkarte über das Internet (z. B. Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung). WELCHE RISIKEN SIND VERSICHERT? Versichert sind alle im Internet erworbenen Waren, deren Kaufpreis voll- ständig von Ihnen als berechtigter Karteninhaber mit der Kreditkarte gezahlt wurden und deren Rechnungsbetrag Ihrem Konto belastet wurde. WAS IST NICHT VERSICHERT? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb sind einige Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. eine persönliche Anwaltsberatung vor Ort oder die Kostenübernahme für Leistungen, die über die anwaltliche Erstberatung hinausgehen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Details und eine vollzählige Auflistung der Aus- schlüsse können den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzver- sicherung (ARB 2012, Stand 01.10.2011) auf Seite 11 unter „§ 3 Ausge- schlossene Rechtsangelegenheiten“ entnommen werden. UNTER WELCHER RUFNUMMER ERREICHE ICH DIE TELEFO- NISCHE RECHTSBERATUNG? Die kostenlose telefonische Rechtsberatung können Sie unter der Ruf- nummer (030) 2455-2400 in Anspruch nehmen. WIE HOCH IST IHR BEITRAG, WANN MÜSSEN SIE IHN BEZAHLEN UND WAS PASSIERT, WENN SIE NICHT ODER VERSPÄTET ZAHLEN? Der Versicherungsschutz über telefonische Rechtsschutzberatung gemäß diesen Bestimmungen ist für Sie inklusive. Es handelt sich hierbei um eine Zusatzleistung zu ihrem Kreditkartenvertrag, den Sie mit dem Kredi- tinstitut abgeschlossen haben. Zwischen der ROLAND Rechtsschutz Ver- sicherungs-AG (Versicherer) und der HanseMerkur Reiseversicherung AG (Versicherungsnehmer) besteht ein Gruppenvertrag zur telefonischen Rechtsberatung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Versiche- rungsprämien aus diesem Gruppenvertrag an die ROLAND Rechts- schutz-Versicherungs-AG zu zahlen. WELCHE VERPFLICHTUNGEN HABE ICH? manuell Selbstverständlich müssen Sie uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt im Versicherungsfall informieren. Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Ver- sicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Bedingungen Seite 19 unter § 17 „Verhalten nach Einritt eines Rechtsschutzfalles“ (ARB 2012, Stand 01.10.2011). WANN BEGINNT UND ENDET IHR VERSICHERUNGSSCHUTZ? 128 992.000 D0 PC (Fassung Juni 2018) - v2.1 - o Der Versicherungsschutz beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kreditkartenvertrages mit Ihrem Kreditinstitut und besteht für die Dauer der Kartengültigkeit. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungsvertrages oder dem Ausscheiden Ihres Kreditinstitutes aus dem Gruppenversicherungs- vertrag. © Deutscher Sparkassenverlag WIE KÖNNEN SIE DEN VERTRAG BEENDEN? Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil Ihres Kreditkartenvertrages und inklusive. Die Beendigungsmöglichkeiten entnehmen Sie daher bitte Ihren Vertragsunterlagen und allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte. Seite 1 von 1