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Verweis auf nicht existierenden 'Absatz 1' in Nummer 9.2 b)
In Nummer 9.2 sind die Unterabsätze durchgängig mit Buchstaben a), b), c) gegliedert. Der Verweis 'über den Absatz 1 hinaus' referenziert jedoch eine Nummerierung, die in dieser Gliederung nicht existiert; gemeint ist offenbar Absatz a) (die erstattungsfähigen Entgelte/Zinsen im Zusammenhang mit 9.2 a)). Die inkonsistente Referenz kann die Reichweite des Erstattungsanspruchs für Entgelte und Zinsen unklar machen.
„Der Karteninhaber kann über den Absatz 1 hinaus von der Sparkasse/Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen"
Die Formulierung 'über den Absatz 1 hinaus' im Text in Nummer 9.2 b) ist klar im Dokument sichtbar. Während 9.2 in Buchstaben a), b), c) gegliedert ist, referenziert b) einen 'Absatz 1', der in dieser Gliederung nicht existiert. Die inkonsistente Querverweis-Referenz ist im Originaltext sichtbar und kein Textlayer-Artefakt. Dies ist ein echter, für Kunden relevant auslegungsrelevanter inhaltlicher Inkonsistenz-Befund. Unerheblich, ob der Autor 'Absatz a)' oder 'die Nummer 9.1' meinte — die Referenzierung ist objektiv uneindeutig. Stil-/Konsistenzfrage, aber hier liegt ein konkret benennbarer Fehler in der Referenzierung vor.