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Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern (Kundensafes)
                                    (Stand: Juli 2025)


                                     Die Sparkasse vermietet verschließbare Schrankfächer (Kun-densafes) zu folgenden Bedingungen:

                                     1 Dauer des Mietverhältnisses, Mietpreis
                                     Das Schrankfach wird auf unbestimmte Zeit vermietet. Der Mietvertrag ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einer
                                     Kündigungsfrist von zwei Wochen kündbar.
                                     Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Sparkasse kann insbesondere den Mietvertrag fristlos
                                     kündigen, wenn der Mieter gegen die Verpflichtung aus Textziffer 2.3 letzter Absatz verstößt oder wenn der Mieter mit der
                                     Entrichtung des fälligen Mietpreises länger als zwei Monate in Rückstand gerät und eine dem Mieter gesetzte angemessene
                                     Nachfrist zur Zahlung ergebnislos verstrichen ist.
                                     Der Mietvertrag erlischt, wenn seit dem letzten Zahlungster-min zwei Monate verstrichen sind, ohne dass der fällige Miet-preis
                                     entrichtet worden ist, und wenn eine Zahlungsaufforde-rung mit angemessener Nachfristsetzung an die uns zuletzt bekannt
                                     gewordene Anschrift des Mieters nicht zugestellt werden konnte.
                                     Im Jahr des Vertragsbeginns ist der Jahresmietzins nur antei-lig für die bis zum Jahresende verbleibenden Monate ein-schließlich
                                     des kompletten Monats, in den der Vertragsbeginn fällt, zu entrichten. Er wird mit Vertragsbeginn fällig. In den Folgejahren ist der zu
                                     zahlende Jahresmietzins in voller Höhe im Januar des entsprechenden Jahres fällig.
                                     Die Rechte des Mieters aus dem Mietvertrag sind nicht über-tragbar. Untervermietung ist nicht gestattet.

                                     2 Vermietung von Schrankfächern (Kundensafes)
                                     2.1 Mehrere Mieter
                                     Mehrere Mieter können gemeinschaftlich ein Schrankfach mieten. Jeder einzelne Mieter hat Zutritt zum Schrankfach. Er ist
                                     berechtigt, über dessen Inhalt allein und unbeschränkt zu verfügen.
                                     Ist das Schrankfach gemeinschaftlich von Eheleuten gemietet, kann im Todesfall der überlebende Ehegatte den Mietvertrag auflösen
                                     oder auf seinen Namen umschreiben lassen.
                                     Für Verbindlichkeiten, die aus dem gemeinsamen Mietvertrag entstehen, haftet jeder Mieter in voller Höhe als Gesamt-schuldner.
                                     2.2 Verschluss des Schrankfaches (Kundensafes)
                                     Das Schrankfach steht je nach technischer Ausgestaltung der Schrankfachanlage entweder
                                     2.2.1 unter dem Verschluss des Mieters und dem Mitverschluss der Sparkasse (Mitverschluss) oder
                                     2.2.2 unter Alleinverschluss des Mieters (Alleinverschluss).
                                     Beim Mitverschluss können Mieter und Sparkasse das Schrankfach nur gemeinsam öffnen; dabei kann die Sparkasse die
                                     Entriegelung auch elektronisch vornehmen.
                                     Schrankfächer mit Alleinverschluss sind mit einem Schlüssel-/Buchstaben-Kombinationsschloss oder einem ähnlichen
                                     Doppelverschluss ausgestattet. Die Sparkasse nimmt von der von dem Mieter gewählten Verschlusskombination keine Kenntnis.
                                     In allen Fällen ist es alleinige Aufgabe des Mieters, das Schrankfach ordnungsgemäß zu verschließen.
                                     Der Mieter erhält zu dem von ihm zu schließenden Schloss von der Sparkasse zwei gleiche Schlüssel, die er - möglichst getrennt -
                                     sorgfältig aufzubewahren hat. Der Verlust eines Schlüssels ist der Sparkasse sofort schriftlich anzuzeigen. In diesem Falle wird die
                                     Sparkasse die Änderung des Schlosses und die Anfertigung neuer Schlüssel veranlassen. Bei Verlust beider Schlüssel wird die
                                     Sparkasse das Schrankfach öffnen lassen. Über die Öffnung und deren Termin wird sie den Mieter verständigen. Der Mieter haftet
                                     für alle Kosten und Schäden, die durch diese Maßnahmen oder die Unterlassung der Anzeige entstehen, soweit ihn ein Verschulden
                                     trifft.
                                     2.3 Zugang, Schrankfachinhalt
                                     Die Schrankfächer sind während der Öffnungszeiten der jewei-ligen Sparkassengeschäftsstelle zugänglich.
                                     Ein von der Sparkasse beauftragter Angestellter erläutert dem Mieter die Benutzung des Schrankfaches.
                                     Je nach technischer Ausstattung der Schrankfachanlage erhält der Mieter Zugang zu seinem Schrankfach durch
                                     2.3.1 Schlüssel und Unterschrift oder
                                     2.3.2 Schlüssel und Verschlusskombination oder
                                     2.3.3 Schlüssel und SparkassenCard oder
                                     2.3.4 Schlüssel, SparkassenCard und Eingabe einer persönlichen Geheimzahl
                                     2.3.5 Schlüssel, Fremdbankkarte und Eingabe einer persönlichen Geheimzahl
                                     2.3.6 Sofern mit uns vereinbart, kann der der Nachweis der Zugangsberechtigung durch weitere Authentifizierungsmethoden (z.B.
                                     biometrischer Fingerabdruck/Gesichtserkennung oder Einmal-TAN usw.) erfolgen und zusätzlich erforderlich sein. Das Öffnen des
                                     Fachs erfolgt durch den Mieter allein; dieser hat dafür zu sorgen, dass das Schrankfach ordnungsgemäß wieder verschlossen wird.
                                     Haben die Mieter nach der Vereinbarung nur gemeinschaftlich Zutritt zu dem Schrankfach, wird dieser von uns gewährt, indem
                                     sämtliche Mieter durch das aufeinander folgende Einführen der Zugangskarte und Eingaben der Geheimcodes sowie ggf. der
                                     weiteren Authentifizierungsmethoden den Zutritt verlangen.
                                     Darüber hinaus ist die Sparkasse nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die Identität des Benutzers zu prüfen.
                                     Im Falle von Ziffer 2.3.2 ist es der Sparkasse nicht möglich, die Benutzung des Schrankfaches aufzuzeichnen.
                                     Im Falle von Ziffer 2.3.3 bescheinigt der Mieter vor Betreten der Schrankfachanlage die Benutzung seines Schrankfaches auf einem
                                     besonderen Vordruck.
                                     Im Falle von Ziffer 2.3.3, 2.3.4 oder 2.3.5 ist der Verlust der entsprechenden Karte der Sparkasse unverzüglich anzuzeigen und
AC167 040.000 (Fassung Juli 2025)


                                     ausdrücklich die Sperrung des Schrankfaches zu veranlassen. Wird der Verlust einer SparkassenCard ohne den ausdrücklichen
                                     Hinweis auf das Schrankfach angezeigt, wird diese nur für das dazugehörige Konto gesperrt. Im Falle von 2.3.5 bleiben etwaige
                                     vertragliche Obliegenheiten zur Verlustanzeige gegenüber dem kartenausgebenden Institut unberührt.
                                     Der Mieter haftet für alle Kosten und Schäden, die durch eine unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung, durch das
                                     Abhandenkommen oder durch die Unterlassung der Anzeige bei Verlust der SparkassenCard/Fremdbankkarte entstehen.
                                     Die Schrankfächer dürfen nur zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Urkunden, Edelmetallen, Schmuck und Sachen ähnlicher Art
Sparkasse Aachen


                                     benutzt werden. Die Aufbewahrung gefährlicher Sachen ist verboten. Der Mieter haftet für jeden durch Zuwiderhandlung
                                     entstehenden Schaden. Die Sparkasse nimmt grundsätzlich keine Kenntnis vom Inhalt des Schrankfaches, behält sich jedoch vor,
                                     jederzeit Einsicht in den Inhalt des Schrankfaches zu verlangen, um sich von der Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen
                                     überzeugen zu können.
                                    Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern (Kundensafes)
                                    (Stand: Juli 2025)


                                     2.4 Bevollmächtigung
                                     Für den Bevollmächtigten gelten bei Benutzung des Schrankfachs dieselben Bestimmungen wie für den Mieter. Zur Erteilung von
                                     Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt.
                                     Die Bevollmächtigung eines Dritten kann uns gegenüber durch Widerruf zurückgenommen werden.
                                     Der Widerruf bedarf der Textform. Bei mehreren Mietern kann eine Schrankfachvollmacht nur von allen Mietern erteilt werden. Der
                                     Widerruf durch einen Mieter führt zum Erlöschen der Vollmacht.

                                     3 Ablauf des Mietvertrages
                                     Bei Ablauf des Mietvertrages hat der Mieter beide Schlüssel zum Schrankfach und gegebenenfalls eine zum Schrankfach gehörende
                                     Kassette zurückzugeben. Sofern der Mieter nach Ablauf der Mietzeit das Schrankfach nicht geräumt und die Schlüssel nicht
                                     zurückgegeben hat, obwohl er schriftlich dazu aufgefordert worden ist, ist die Sparkasse berechtigt, vier Wochen nach Absendung
                                     dieser Aufforderung an die der Sparkasse zuletzt bekannt gewordenen Anschrift ohne Hinzuziehung des Mieters und ohne
                                     gerichtliches Verfahren das Schrankfach öffnen und auf Kosten des Mieters das Schloss erneuern zu lassen. Die Öffnung des
                                     Schlosses erfolgt in Gegenwart von zwei Angestellten unter Aufnahme eines Protokolls über den Inhalt des Schrankfaches.
                                     Die Sparkasse kann sich aus dem Inhalt des Schrankfaches wegen aller Ansprüche aus dem Mietvertrag befriedigen. Sie ist befugt,
                                     die Sachen auszuwählen, aus denen sie Befriedi-gung suchen will. Im Übrigen werden sie nach den Vorschriften des BGB über
                                     Pfandverkauf (§§ 1235 ff.) verkauft. Die nicht veräußerten Sachen sowie einen etwa verbleibenden Überschuss kann die Sparkasse
                                     anderweitig gesichert aufbewahren oder einer staatlichen Hinterlegungsstelle übergeben. Soweit die gesetzliche Hinterlegung des
                                     Fachinhaltes unzulässig und der Sparkasse seine Verwertung nicht möglich ist, darf die Sparkasse den Fachinhalt nach vorheriger
                                     Androhung unter Aufnahme eines Protokolls vernichten.
                                     Bis zur Rückgabe aller Schlüssel bzw. bis zur Erneuerung des Schlosses ist der Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet.

                                     4 Haftung
     

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Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern (Kundensafes) · 09.09.26, 22:23