Bedingungen für den Datenaustausch unter Seite 1/2 Einschaltung von Service-Rechenzentren (gültig ab August 2021) I. Allgemeine Verfahrensbestimmungen und III. Rückruf von Aufträgen Leistungs­umfang 1. Der Rückruf einer Datei ist ausgeschlossen, sobald der Bank der dazu- 1.  Der Datenaustausch im Wege der Datenfernübertragung unter Einschal- gehörige Begleitzettel zugegangen ist. Bei Einsatz der elektronischen tung von Service-Rechenzentren (SRZ) mit Autorisierung durch Begleit- Signatur oder der VEU hat der Kunde selbst die Möglichkeit, die Datei zettel oder mit elektronischer Signatur wird mit dem Kunden auf Basis bis zum Beginn der Verarbeitung durch die Bank zu löschen. der nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Die elektronische Signatur 2. Änderungen eines Dateiinhaltes sind nur durch Rückruf der Datei und muss dem EBICS-Standard der deutschen Kreditwirtschaft entsprechen erneute Auftragserteilung möglich. und vorher mit der Bank vereinbart und initialisiert worden sein. 3. Einzelne Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge können Zwischen Kunde und Bank kann auch vereinbart werden, dass die nur außerhalb des Verfahrens bei der kontoführenden Stelle zurück­ Autorisierung von zwei vertretungsberechtigten Nutzern mit jeweils gerufen werden. Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach eigener elektronischer Signatur (die sogenannte verteilte elektronische den dafür geltenden Sonderbedingungen (z. B. die Bedingungen für Unterschrift (VEU)) erfolgen kann. Zahlungsdienste). Hierzu hat der Kunde der Bank die Einzelangaben 2. Im Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren des Originalauftrages mitzuteilen. nimmt die Bank Dateien für Überweisungsaufträge und Lastschrift­ einzugsaufträge entgegen, die von dem durch den Kunden beauftragten IV. Kontrolle der Dateien durch die Bank Service-Rechenzentrum erstellt worden sind. Bei der Übermittlung von 1. Die Bank prüft die Übereinstimmung der Auftragsdatensätze mit den Aufträgen an die Bank, sind ausschließlich die durch die SRZ-Richtlinien Bestimmungen gemäß den EBICS Standards und die Berechtigung zur der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) definierten Auftragsarten zu Auftragserteilung. verwenden (z. B. CCS - Customer Credit Transfer SRZ). Sofern dies gesondert vereinbart wurde, stellt die Bank Kontoauszugsinformationen 2. Im Falle der Freigabe durch Begleitzettel, prüft die Bank die ordnungs- zur Abholung durch das vom Kunden beauftragte Service-Rechen­ gemäße Autorisierung der eingereichten Auftragsdaten wie folgt: zentrum bereit. Geprüft wird die Übereinstimmung der auf dem Begleitzettel ange- 3. Für die Auftragserteilung durch den Kunden wird die Bank die ihr über- gebenen „Anzahl der Zahlungssätze“ mit der Summe der Zahlungs- mittelten Dateien 10 Bankarbeitstage bei Autorisierung durch Begleit- sätze in der Datei. Ferner muss die im Begleitzettel genannte zettel bzw. 10 Kalendertage bei Autorisierung mit elektronischer Signatur Summe der Beträge mit der Summe der Beträge aus den Daten- ab Anlieferung der Daten zur Verfügung halten. Nach Ablauf dieser Frist elementen „InstructedAmount“ übereinstimmen. kann der Kunde (Kontoinhaber) einen Auftrag zur Ausführung dieser 3. Werden bei der Bearbeitung des Auftrags Unstimmigkeiten zwischen Dateien nicht mehr erteilen. Kontoauszugsinformationen werden dem Datei und dem Begleitzettel festgestellt, so wird der Kunde hierüber Service-Rechenzentrum durch die Bank für die Dauer von mindestens unterrichtet. Der Auftrag wird dann nicht ausgeführt. 10 Kalendertagen beginnend mit dem Tag des Tagesabschlusses zur 4. Ergeben sich bei der Kontrolle der Dateien durch die Bank Fehler, ist Abholung bereitgestellt. sie berechtigt, fehlerhafte Datensätze von der weiteren Bearbeitung 4. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das Service-Rechenzentrum auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages mit der Bank eine entsprechende Vereinbarung unter Anerkennung der nicht sichergestellt werden kann. Hierüber wird sie den Kunden unver- „Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleg- züglich auf dem vereinbarten Weg informieren. losen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ)“ getroffen hat. Die Einschaltung eines anderen Service-Rechenzentrums teilt der Kunde V. Ausführung der Aufträge der Bank unverzüglich schriftlich mit. 1. Die Bank wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgenden Aus- führungsbedingungen vorliegen: II. Auftragserteilung – Die vom Service-Rechenzentrum eingelieferten Auftragsdaten 1. Mit dem von ihm unterschriebenen Begleitzettel oder der/den eingesetzten wurden autorisiert. elektronischen Signatur(en) autorisiert der Kunde gegenüber seiner – Das festgelegte Datenformat wurde eingehalten. Bank den Auftrag, die in den vom Service-Rechenzentrum an die Bank – Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auf- übermittelten Dateien enthaltenen Überweisungsaufträge und/oder Last- tragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Konto­ schrifteinzugsaufträge auszuführen. Der Begleitzettel muss die deckung gemäß den Bedingungen für Zahlungsdienste) liegen vor. Mindestangaben gemäß Anlage enthalten. Der Kunde erhält vom 2. Die der Bank vom Service-Rechenzentrum übermittelten Auftragsdaten Service-Rechenzentrum einen bereits ausgefüllten Begleitzettel. Er hat werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes bearbeitet. die Angaben im Begleitzettel auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Änderungen des Begleitzettels sind nicht möglich. Die Bank ist berechtigt, den VI. Weitere Bedingungen Auftrag gemäß seinem Inhalt auszuführen. Ergänzend gelten die Bedingungen für Zahlungsdienste. 2. Für Zahlungsaufträge hat der Kunde die Kundenkennung (z. B. IBAN) des Zahlers und die Kundenkennung des Zahlungsempfängers (z. B. IBAN und BIC oder andere Kennung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers) nach Maßgabe der mit ihm für den Zahlungsdienst vereinbarten Bedingungen (z. B. die Bedingungen für Zahlungsdienste) zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennungen vorzunehmen. Fehler- 2440/06/25 – HD0322-01 hafte Angaben können Fehlleitungen des Auftrages zur Folge haben. Bedingungen für den Datenaustausch unter Seite 2/2 Einschaltung von Service-Rechenzentren Anlage Mindestinhalt des Begleitzettels Neben der Bezeichnung „Begleitzettel belegloser Datenträgeraustausch“ sind folgende Mindestangaben erforderlich. Datenelement der ISO-Nachricht pain.001 (Überweisung) pain.008 (Lastschrift) Zahlungsart SEPA-Sammelüberweisung SEPA-Sammellastschrift Datei-ID MessageIdentification Erstellungsdatum und -zeit CreationDateTime Auftraggeber Debtor/Name Creditor/Name Sammlerreferenz PaymentInformationIdentification BIC DebtorAgent1 CreditorAgent1 IBAN DebtorAccount CreditorAccount Ausführungstermin/Fälligkeitsdatum Requested-ExecutionDate Requested-CollectionDate Anzahl der Zahlungssätze NumberOfTransactions Summe Beträge Summe der Beträge aus den Datenelementen InstructedAmount. Commerzbank AG 1 Die Angabe des BIC ist bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (z.B. Schweiz, Großbritannien) erforderlich. 2440/06/25 – HD0322-01