INFORMATIONEN ZUM FESTGELDKONTO STAND 01.07.2026 I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. Name und Anschrift der Bank Lloyds Bank GmbH Karl-Liebknecht-Str. 5 10178 Berlin, Deutschland Tel: +49 30 280 4 280 E:Mail: kundenservice@bankofscotland.de 2. Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) Jelle Elderkamp Oliver Schreiber 3. Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der folgenden Bankgeschäfte: (a) Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG); (b) Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG); (c) Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a KWG); und (d) Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 KWG). Außerdem die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen sowie die Förderung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere auch die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften in Europa und anderem in Europa belegenen Vermögen. 4. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de) 5. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 190317 B 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer Ust.-IdNr. DE315264433 7. Vertrags- und Informationssprache Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bank of Scotland während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Diese Informationen und die Vertragsbedingungen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. 8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank of Scotland gilt deutsches Recht. Die Bank of Scotland legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. 9. Rechtsbehelfsmöglichkeit/Außergerichtliche Streitbeilegung Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank of Scotland im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen (§§ 312c ff. BGB), Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen (§§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d BGB) sowie Zahlungsdienstverträge (§§ 675 c bis 676 c BGB) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank zu wenden. Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten können auch von Kunden, die keine Verbraucher sind, beantragt werden, ansonsten beschränkt sich das Verfahren auf Verbraucherverträge. Näheres regelt das Merkblatt „Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank“, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird, oder auf der Webseite der Deutschen Bundesbank www.bundesbank.de abrufbar ist. Das Schlichtungsverfahren ist für den Verbraucher kostenfrei. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. Schreiben, E-Mail) an die Deutsche Bundesbank -Schichtungsstelle- Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main oder per E-Mail an schlichtung@bundesbank.de zu richten. Ferner besteht für den Kunden jederzeit die Möglichkeit, Verstöße der Bank bei sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des KWG betreffen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Die Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang Beschwerde ist in Schrift- oder Textform bei der BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, einzureichen. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie unter www.bafin.de. 10. Einlagensicherungssysteme Die Bank ist gemäß den Bestimmungen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10117 Berlin, angeschlossen. Die EdB schützt pro Kunde der Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro. Die Bank of Scotland ist einem freiwilligen Einlagensicherungssystem, insbesondere dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, nicht angeschlossen. II. INFORMATIONEN ZUM FESTGELDKONTO 1. Wesentliche Leistungsmerkmale Das Festgeldkonto dient der Geldanlage und nimmt nicht am Zahlungsverkehr teil. Bei dem Festgeldkonto handelt es sich um eine Termineinlage, bei der die Bank einen festen Zinssatz für einen fest vereinbarten Anlagezeitraum gewährt. Ein Festgeldkonto kann nur eröffnet werden, wenn für den Kunden bereits ein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland besteht. Der Kunde stellt der Bank of Scotland für den bei Kontoeröffnung vereinbarten Anlagezeitraum einen Geldbetrag als einmalige Einlage zur Verfügung, für die eine laufzeitabhängige, fest garantierte Guthabenverzinsung vereinbart wird. Das Festgeldkonto wird ausschließlich in Euro geführt. Einzahlungen auf das Festgeldkonto sowie Verfügungen über das Festgeldkontoguthaben sind während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Konten werden nur für natürliche Personen eröffnet, die volljährig sind und ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Konten sind auf eigene Rechnung zu führen. Pro Person dürfen maximal 50 Festgeldkonten eröffnet werden. Das Konto darf nur privat genutzt werden, d.h. eine Verwendung als Geschäftskonto bei Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen ist nicht zulässig. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. 2. Preise Eröffnung und Führung des Festgeldkontos sind kostenlos. Die Höhe der ansonsten für besondere Dienstleistungen jeweils maßgeblichen Entgelte ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank of Scotland. 3. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern oder Kosten Kapitalerträge sind im Regelfall steuerpflichtig. Sofern die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuerabzug (Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungs-Bescheinigung, eines Freistellungsauftrags etc.) nicht gegeben sind, behält die Bank of Scotland entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften die entsprechenden Steuern (Kapitalertragssteuer sowie ggf. Kirchensteuer) und etwaige weitere einzubehaltende Abgaben (wie den Solidaritätszuschlag) ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. Porto) hat der Kunde selbst zu tragen. 4. Zahlung und Erfüllung des Vertrages Die zu zahlenden Zinsen werden zum vereinbarten Zinszahlungstermin ermittelt und dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Sofern keine Wiederanlage zwischen Kunde und Bank vereinbart wurde, wird das Guthaben am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich auf das Verrechnungskonto des Kunden. 5. Vertragliche Kündigungsregeln Eine ordentliche Kündigung des Vertrages über die Festgeldanlage vor Ende der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Es liegt im Ermessen der Bank of Scotland einer vorzeitigen Auflösung zuzustimmen und hierfür eine angemessene Entschädigung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt. 6. Mindestlaufzeit des Vertrages Die Mindestlaufzeit des Vertrages über ein Festgeldkonto beträgt aktuell drei Monate. 7. Weitere Vertragsbestimmungen Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank of Scotland. Daneben gelten die beiliegenden Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. III. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DES FERNABSATZES Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – zustande, sobald der Kunde gegenüber der Bank of Scotland durch den Abschluss der Online-Antragsstrecke für das Festgeld ein verbindliches Angebot abgeben hat, das Angebot der Bank of Scotland zugeht und das Angebot von ihr angenommen wird. Hierüber werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Sofern Sie noch nicht Kunde der Bank of Scotland sind, hängt der Vertragsabschluss von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung ab. Die dafür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie zusammen mit der Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang Bestätigungsmail. Bevor der Vertrag zustande gekommen ist, ist eine Nutzung des Kontos nicht möglich. Es entstehen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen Mit Abschluss des Bank of Scotland Festgeldkontos haben Sie ein Widerrufsrecht, über das wir Sie nachstehend informieren. IV. WIDERRUFSBELEHRUNG Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Lloyds Bank GmbH Karl-Liebknecht-Str. 5 10178 Berlin E-Mail: kundenservice@bankofscotland.de Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.bankofscotland.de im Login-Bereich ausüben. Wenn Sie diese Online- Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: 1. die Identität und die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers , 2. die Anschrift des Ortes, an dem der Unternehmer niedergelassen ist, sowie seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Angaben zu anderen Kommunikationsmitteln, die der Unternehmer anbietet, 3. einschlägige Kontaktangaben, die es dem Verbraucher ermöglichen, Beschwerden an den Unternehmer sowie gegebenenfalls an den Unternehmer, in dessen Auftrag er handelt, zu richten, 4. wenn der Unternehmer in ein Handelsregister oder ein vergleichbares öffentliches Register eingetragen ist, das Register, in das er eingetragen ist, und die Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung. 5. soweit für die Tätigkeit des Unternehmers eine Zulassung erforderlich ist, den Namen, die Anschrift, die Website und etwaige andere Kontaktangaben der zuständigen Aufsichtsbehörde, 6. eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung, 7. den Gesamtpreis, den der Verbraucher dem Unternehmer für die Finanzdienstleistung schuldet, einschließlich aller damit verbundenen Provisionen, Gebühren, und Abgaben sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht, 8. einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts und für den Fall, dass ein Widerrufsrecht besteht, Angaben zur Widerrufsfrist und zu den Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts, einschließlich des Betrags, den der Verbraucher gegebenenfalls zu entrichten hat, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts, 11. die Mindestlaufzeit des Fernabsatzvertrags, wenn dieser die Erbringung einer dauerhaften oder regelmäßig wiederkehrenden Finanzdienstleistung zum Inhalt hat, 12. Angaben zum Recht der Parteien, den Fernabsatzvertrag vorzeitig oder einseitig aufgrund der Vertragsbedingungen zu kündigen, einschließlich aller Vertragsstrafen, die in einem solchen Fall auferlegt werden, Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang 13. praktische Hinweise und Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, darunter Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers oder Angaben zu anderen einschlägigen Kommunikationsmitteln für die Übermittlung der Widerrufserklärung, und bei über eine Online- Benutzeroberfläche geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen Informationen über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion nach § 356a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 14. etwaige Vertragsklauseln, die das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder das zuständige Gericht bestimmen, 15. in welcher Sprache oder in welchen Sprachen die Vertragsbedingungen und die in Artikel 246b §1 Abs. 1 EGBGB genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden sowie über die Sprache oder die Sprachen, zu deren Benutzung sich der Unternehmer mit Zustimmung des Verbrauchers für die Kommunikation während der Laufzeit des Fernabsatzvertrags verpflichtet, 16. gegebenenfalls die Möglichkeit des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, und die Voraussetzungen für diesen Zugang. Abschnitt 3 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang BEDINGUNGEN FESTGELDKONTO STAND: 01.07.2026 1. Kunde 1.1 Konten werden nur für natürliche Personen eröffnet und geführt, die volljährig sind und ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Konten sind auf eigene Rechnung zu führen. Die Bank of Scotland eröffnet keine Konten auf fremde Rechnung. Das Konto darf nur privat genutzt werden, d.h. eine Verwendung als Geschäftskonto bei Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen ist nicht zulässig. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Ein Festgeldkonto kann nur eröffnet werden, wenn für den Kunden bereits ein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland besteht (nachfolgend Verrechnungskonto genannt). Das Verrechnungskonto kann während der Laufzeit des Festgeldkontos nicht gekündigt werden. 1.2 Hat der Kunde nicht mehr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder beabsichtigt er, innerhalb der nächsten drei Monate seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland zu haben, muss er die Bank of Scotland hierüber unmittelbar unterrichten und sein Konto schließen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Bank of Scotland die Schließung vornehmen. Die Bank of Scotland wird den Kunden über die Schließung informieren. 2. Konto und Kontoführung Das Festgeldkonto dient der Anlage kleinerer und mittelgroßer Geldbeträge und wird auf Guthabenbasis in laufender Rechnung in der Währung Euro geführt. Bei dem Festgeldkonto handelt es sich um eine Termineinlage, bei der die Bank einen festen Zinssatz für einen fest vereinbarten Anlagezeitraum gewährt. Der Kunde stellt der Bank of Scotland für den bei Kontoeröffnung vereinbarten Anlagezeitraum einen Geldbetrag als einmalige Einlage zur Verfügung, für die eine laufzeitabhängige, fest garantierte Guthabenverzinsung vereinbart wird. Das Festgeldkonto erfordert einen Mindestanlagebetrag von 100,00 Euro. Bei einer Einlage von mehr als 500.000,00 Euro behält sich die Bank of Scotland vor, diese Einlage innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Festgeldkonto zurückzuweisen. Der Kontovertrag umfasst den Einzug des Anlagebetrages vom Verrechnungskonto, die Kontoführung, Zinszahlungen sowie den Übertrag des Gesamtguthabens bei Fälligkeit auf das Verrechnungskonto. Das Festgeldkonto ist nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr zugelassen und nimmt nicht am Zahlungsverkehr teil. Die Bank of Scotland wird Überweisungen zu Gunsten des Festgeldkontos nicht zulassen sowie auf das Festgeldkonto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Eingehende Überweisungen zu Gunsten des Festgeldkontos werden zurückgewiesen. Das Festgeldkonto ist vom Eil- und Auslandszahlungsverkehr ausgeschlossen und kann darüber hinaus nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Alle Transaktion auf das oder von dem Festgeldkonto laufen ausschließlich über das Verrechnungskonto und sind nicht direkt mit oder von einem Zahlungskonto möglich. Das Festgeldkonto wird ausschließlich online geführt. Der Kunde kann keine Vollmacht in Bezug auf das Festgeldgeldkonto erteilen. Aufträge, die Dritte (z. B. als Bevollmächtigte) für den Kunden erteilen, verpflichten die Bank of Scotland nicht zur Ausführung. 3. Rechnungsabschluss/Kontoinformationen Der Kunde erhält von der Bank of Scotland jeweils am Ende des vereinbarten Anlagezeitraums sowie bei mehrjährigen Festgeldanlagen nach Ablauf jedes Laufzeitjahres einen Kontoauszug, der als Rechnungsabschluss dient. Der Kontoauszug wird dem Kunden in der Postbox in seinem Onlinebanking-Bereich der Bank of Scotland zur Verfügung gestellt. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Über die Einstellung des Kontoauszugs in die Postbox im Onlinebanking-Bereich wird die Bank of Scotland den Kunden per E-Mail informieren. Der Kunde hat Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Wenn er seine Einwendungen in Textform geltend macht, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die Bank of Scotland wird auf diese Folge bei Erteilung des Rechnungsabschlusses gesondert hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen. 4. Entgelte Eröffnung und Führung des Festgeldkontos sind kostenlos. Bei Aufträgen des Kunden, die außerhalb der gewöhnlichen Kontoführung liegen, wie z.B. Zweitdruck einer Steuerbescheinigung, behält sich die Bank of Scotland vor, ein Entgelt zu berechnen, dessen Höhe sich entweder aus dem “Preis- und Leistungsverzeichnis“ ergibt oder zwischen dem Kunden und der Bank of Scotland vereinbart wird. Das "Preis- und Leistungsverzeichnis" ist auf der Internetseite der Bank of Scotland abrufbar. Der Kunde hat ggf. anfallende Kosten Dritter sowie eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porti) selbst zu tragen. Etwaige zusätzliche Telekommunikationskosten ergeben sich aus dem “Preis- und Leistungsverzeichnis“. 5. Vertragslaufzeit, Fälligkeitstag Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Tag, an dem die Wertstellung (Valuta) erfolgt ist und die Geldanlage auf dem Festgeldkonto eingegangen ist. Dies erfolgt nur an Bankarbeitstagen. Der Ablauf der Festgeldvereinbarung errechnet sich aus dem Laufzeitbeginn und der vom Kunden gewählten Laufzeit. 6. Zinsen, Steuern 6.1 Das Festgeldkonto wird jeweils für die Dauer des durch den Kunden gewählten Anlagezeitraums verzinst. Als fest vereinbart gilt der bei Beginn des Anlagezeitraumes für das Festgeldkonto tagesaktuelle Zinssatz der Bank of Scotland. Der Zinssatz laufender Festgeldverträge wird dem Kunden in den Kontodetails im Onlinebanking angezeigt. Die jeweils geltenden Zinssätze zu den angebotenen Laufzeiten können Sie auf der Internetseite der Bank of Scotland unter www.bankofscotland.de einsehen. Die zu zahlenden Zinsen werden zum vereinbarten Zinszahlungstermin ermittelt und Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Der Zeitpunkt der Zinsausschüttung richtet sich nach der gewählten Festgeldvereinbarung: Bei Festgeldvereinbarungen mit einer Laufzeit bis einschließlich 12 Monaten erfolgt die Zinsausschüttung am Fälligkeitstag (siehe Nr. 5). Bei Festgeldvereinbarungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten erfolgen die Zinsausschüttungen jeweils an dem Tag der folgenden Kalenderjahre, der dem Tag der Kontoeröffnung entspricht, sowie am Fälligkeitstag (siehe Nr. 5). Sofern das Konto am letzten Tag eines Monats eröffnet worden ist, erfolgen die Zinsausschüttungen jeweils mit Ablauf von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Kontoeröffnung bzw. der letzten Zinsausschüttung. Die Zinsberechnung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage im Jahr (actual/actual-Methode). Sollte der Tag der Fälligkeit auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt die Zinszahlung spätestens am darauffolgenden nächsten Bankarbeitstag. Der Zinssatz der laufenden Abrechnungsperiode wird jeweils bis zum Fälligkeitstag gewährt. 6.2 Kapitalerträge sind im Regelfall steuerpflichtig. Sofern die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuerabzug (Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungs-Bescheinigung, eines Freistellungsauftrags etc.) nicht gegeben sind, behält die Bank of Scotland entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften die entsprechenden Steuern (Kapitalertragssteuer und ggf. Kirchensteuer) und etwaige weitere einzubehaltende Abgaben (z.B. Solidaritätszuschlag) ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtig ist. 7. Einzahlungen, Verfügungen, Rückzahlungen Einzahlungen auf das Festgeldkonto sowie Verfügungen über das Festgeldkontoguthaben sind während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Das Festgeldguthaben wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich auf das Verrechnungskonto. 8. Verfügungen zum Ablauf der Festgeldvereinbarungen Zum Fälligkeitstag erfolgt die Rückzahlung des Festgeldguthabens auf das Verrechnungskonto und das Festgeldkonto wird im Anschluss automatisch geschlossen. 9. Abtretung/Verpfändung Das Guthaben auf dem Festgeldkonto sowie sämtliche sonstige Rechte und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Festgeldkonto bei der Bank of Scotland können nicht, auch nicht zum Teil, an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Das Pfandrecht der Bank of Scotland gemäß Nr. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. 10. Anschrift und E-Mail-Adresse Als gültige Anschrift und E-Mail-Adresse gilt die bei der Bank of Scotland hinterlegte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse des Kunden. Bei von der Postanschrift abweichender Meldeanschrift werden beide Anschriften erfasst. Alle Kontomitteilungen, die nicht an die Postbox (siehe Abschnitt C Nummer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verschickt werden, werden entweder an die Postanschrift oder die E-Mail-Adresse des Kunden geschickt, die der Kunde der Bank of Scotland im Rahmen der Kontoeröffnung oder einer Änderungsmitteilung zuletzt mitgeteilt hat. Die Bank of Scotland wird die angemessene Übermittlungsform im Einzelfall anhand des Inhalts der betreffenden Mitteilung und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmen. Der Kunde ist gem. Abschnitt A Nummer 11 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, jede Änderung der Anschrift(en) und E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. 11. Kündigung Eine ordentliche Kündigung des Vertrages über die Festgeldanlage vor Ende der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Es liegt im Ermessen der Bank of Scotland einer vorzeitigen Auflösung zuzustimmen und hierfür eine angemessene Entschädigung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu verlangen. Eine Bitte um vorzeitige Vertragsauflösung hat in jedem Fall in Textform (einschließlich elektronisch über die Postbox im Onlinebanking-Bereich des Kunden oder per E-Mail: kundenservice@bankofscotland.de) unter Nennung der genauen Gründe und unter Vorlage entsprechender Nachweise im Original zu erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Bank of Scotland ist, unter Beachtung der Interessen des Kunden, berechtigt, den Vertrag über die Festgeldanlage insbesondere zu kündigen, sofern und soweit das Verrechnungskonto (z.B. infolge der Zurückweisung einer Lastschrift) einen negativen Saldo aufweist, der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder der Kunde den in Nummer 1 genannten Pflichten zuwider handelt. Die Kündigung ist in Textform an den jeweils anderen Vertragspartner zu richten. Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang