Seite 1/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. Herzlichen Glückwunsch! Sie haben eine in jeder Beziehung gute Wahl ge­­troffen. Denn mit Ihrer neuen Haspa Mastercard GOLD1 bzw. Haspa ­VISA CARD GOLD1 verfügen Sie über ein Zahlungsmittel, das gegen­über Bargeld große Vorteile hat. Es ist kom­fortabler, sicherer und Sie zahlen ein­­fach mit Ihrem guten Namen – ­Unterschrift oder PIN genügt! Mit der Mastercard GOLD1 oder VISA CARD GOLD1 nutzen Und falls Sie doch einmal Bargeld benötigen, profitieren Sie das weltweit größte Akzep­­tanz­stellennetz. So sind Sie ebenfalls von Ihren Haspa Kreditkarten: Innerhalb Sie unabhängig von Bargeld und weltweit ein gern der Euro-Teilnehmerländer erhalten Sie an über 310.000 gesehener Kunde: Geldautomaten kostenfrei Euros2, zusätzlich sparen Sie weltweit das Automatenentgelt in Höhe von 5 € je In allen Geschäften, ­Kaufhäusern, Tankstellen, Verfügung – Karte und PIN genügen! ­Restaurants, Hotels und Dienst­leistungsbetrieben, die das Mastercard- oder das VISA-Logo ­führen. Im Internet z. B. bei ­Auktionshäusern oder den verschiedenen Fluggesellschaften und Reise­ veranstaltern. Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. 2 In allen Euro-Teilnehmerländern außer Deutschland. Mehr Infos siehe Seite 6. Nächste Seite Meine Bank heißt Haspa. Seite 2/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. So haben Sie ab sofort überall gute Karten. Vor dem ersten Einsatz. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und Damit Sie die zahlreichen Vorteile Ihrer neuen Haspa informieren Sie sich über alle Vorteile, Hinweise und Mastercard GOLD1 bzw. Haspa VISA CARD GOLD1 sofort Tipps, bevor Sie Ihre Haspa Mastercard GOLD1 bzw. nutzen können, Haspa VISA CARD GOLD1 das erste Mal benutzen. überprüfen Sie bitte sofort nach Erhalt Ihrer Karte, ob Ihr Name richtig geprägt wurde, und Im Folgenden erfahren Sie das Wichtigste über Ihre Haspa ­Mastercard GOLD1 bzw. Haspa VISA CARD GOLD1, unterschreiben Sie die Karte anschließend auf der z. B. über Rückseite mit einem dokumentenechten Stift oder Kugelschreiber. den sicheren Gebrauch, Erst mit Ihrer Unterschrift ist die Kreditkarte gültig ­ den weltweiten Einsatz, und welt­weit einsetzbar. In einigen Ländern (z. B. in die umfassenden Ver­wendungsmöglichkeiten, skandinavischen Ländern, G ­ roß­britannien, Frankreich) wird grundsätzlich Ihre Kredit­karten-PIN abgefragt. die Versicherungsleistung. Wichtige Sicherheitshinweise Bewahren Sie Ihre Karte immer sicher auf. Geben Sie die Karte unter keinen Umständen an Ebenso alle Abrechnungskopien, die Ihren andere Personen weiter. Namen, Ihre Unterschrift und Ihre Karten­ Als Inhaber eines HaspaJoker Vorteilskontos registrie- nummer enthalten. ren Sie Ihre Haspa Mastercard GOLD1 bzw. Haspa VISA Vergleichen Sie die einzelnen Umsätze auf Ihrer CARD GOLD1 und alle anderen Karten mit Zahlungs- Abrechnung mit den Belegen, die Sie bei jeder funktion kosten­frei – einfach und bequem auf Zahlung mit Ihrer Kreditkarte automatisch haspa.de/joker oder in jeder Haspa Filiale. Im Verlust- erhalten. Teilen Sie uns sofort mit, wenn ein fall können Sie dann alle Karten mit nur einem Anruf Umsatz nicht von Ihnen getätigt wurde. sperren lassen (siehe Seite 5). Mehr Informationen hierzu erhalten Sie überall bei der Haspa oder auf haspa.de Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. Seite 3/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. Gut zu wissen. Chip. Dieses zusätzliche Sicherheits- modul nach neuen internationa- 16-stellige Kartennummer. len Standards sorgt für optimale Diese wird z. B. bei Bezahl- Sicherheit beim täglichen Einsatz vorgängen im Internet im Handel und an Geldautomaten. abgefragt. Ihr Vor- und Nachname. Die Haspa Kreditkarte GOLD ist auf Sie persönlich ausgestellt und nicht übertrag- bar. Bitte überprüfen Sie deshalb die Gültigkeitszeitraum Ihrer Kreditkarte. korrekte Schreibweise Ihres Namens. Sie können sofort nach Erhalt Ihrer Kreditkarte bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum (Monat/Jahr) Zahlungen tätigen. Unterschriftenfeld. Erst durch Ihre persönliche Unter- schrift erhält Ihre Kreditkarte GOLD weltweite Gültigkeit. Verwenden Magnetstreifen. Sie bitte einen dokumenten- Hier sind alle für den Bezahlvorgang echten Stift oder Kugelschreiber. relevanten Informationen gespeichert. 123 3-stellige Prüfziffer. Zusätzliches Sicherheitsmerkmal – wird z. B. bei Bezahlvorgängen im Internet abgefragt. Tipps Rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums Vernichten Sie bitte Ihre alte Kreditkarte GOLD erhalten Sie automatisch eine neue Kreditkarte sofort nach Erhalt der neuen Karte. zugesandt, die Sie bitte sofort nach Erhalt mit einem Bei Kontakt mit Magneten, z. B. mit Taschen- dokumentenechten Stift oder Kugelschreiber auf der verschlüssen, Magnetschmuck oder Schlüssel- Kartenrückseite unterschreiben. Danach ist Ihre Stand: 3.2023 anhängern, können die Daten auf Ihrer Kreditkarte neue Kreditkarte GOLD sofort gültig – also bereits GOLD beschädigt oder gelöscht werden. vor dem auf der Karte angegebenen Zeitraum. 1 Kreditkarte. Seite 4/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. Die Welt steht Ihnen offen. Kreditkarten sind bei der Buchung von Mietwagen, Tipp bei Hotelreservierungen oder bei vielen Reise- buchungen obligatorisch. Auch an Tankstellen sowie Kassieren Sie mit jedem Euro, den Sie mit Ihrer Haspa in vielen Geschäften und Restaurants ist Ihre Haspa MasterCard GOLD1 bzw. Haspa VISA CARD GOLD1 Mastercard GOLD1 bzw. Haspa VISA CARD GOLD1 stets ausgeben, eine Prämienmeile bei Europas größtem willkommen. Vielfliegerprogramm Miles & More. Mit Ihrer Haspa Mastercard GOLD1/Haspa VISA Ihre gesammelten Prämienmeilen können Sie gegen CARD GOLD1 bieten wir Ihnen eine besondere Form der wertvolle Flug-, Sach- und Erlebnisprämien einlösen. Unabhängigkeit: Für die Meilensammelfunktion zahlen Sie nur Mit Ihrer Karte können Sie spontan sein, wenn Sie 24 € pro Jahr. etwas sehen, was Ihnen gefällt. Oder wenn Sie z. B. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem jemandem eine Freude machen wollen. Firmenkunden-Betreuer. Ob Hamburg, Berlin, Rom oder New York – Sie zahlen einfach mit Ihrer Unterschrift oder alternativ mit Eingabe Ihrer PIN und sind so immer unabhängig von Bargeld. Damit sind Sie in nahezu allen Ländern der Erde bei mehr als 29 Millionen Partnerunternehmen ein gern gesehener Kunde. Falls Sie doch einmal Bargeld benötigen: kein Problem. Sie erhalten Bargeld in Landeswährung an über 1 Million Geldautomaten weltweit (mit Ihrer Karte und Ihrer PIN). Innerhalb der Euro-Teilnehmerländer erhalten Sie an über 310.000 Geldautomaten kostenfrei Euros2, zusätzlich sparen Sie weltweit das Automatenentgelt in Höhe von 5 € je Verfügung – Karte und PIN genügen! Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. 2 In allen Euro-Teilnehmerländern außer Deutschland. Mehr Infos siehe Seite 6. Seite 5/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. Klarheit in der ­Abrechnung. Zusätzlicher Versicherungsschutz. Die Abrechnung ist bequem und übersichtlich: Sie Entspannt reisen heißt auch, sich finanziell abgesichert erhal­ten einmal im Monat eine detail­lierte Auflistung zu wissen, falls etwas passiert. Zum Leistungsumfang aller Umsätze, die Sie mit Ihrer Haspa Mastercard GOLD1 Ihrer Haspa Mastercard GOLD1 bzw. Haspa VISA CARD bzw. Haspa VISA CARD GOLD1 getätigt haben. GOLD1 gehören deshalb auch ein Auslandsreise-Kran- kenver-sicherungen, eine Reiserücktritts-/Reiseab- Zusammen mit den Zahlungs­­belegen, die Sie für jede bruch-Versicherung sowie ein Reisenotfall-Service Zahlung mit Ihrer Haspa Mastercard GOLD1 bzw. Haspa VISA CARD GOLD1 automatisch er­halten, haben Sie so Weitere Absicherung bietet Ihnen der Internet-Käufer- einen lücken­losen Überblick über Ihre getätigten schutz. Hiermit haben Sie einen sicheren Lieferschutz Umsätze. und bekommen im Falle eines Falles bis zu 1.000 € des Onlinekaufpreises erstattet. Tipp Versicherungsschutz Bei Unabhängig Registrieren Sie sich jetzt für die Kreditkarten­ für Sie und Ihre Familie Karten­ vom Karten­ abrechnung online! Als Nutzer der Haspa Online- einsatz ein­satz Services können Sie nach Kartenregistrierung Ihre Kreditkartenumsätze der letzten 12 Monate auch Reisenotfall-Service jederzeit online abrufen – die Umwelt sagt Danke. Reiserücktritts-/Reise­ Mehr Infos unter haspa.de/digital abbruch-Versicherung Auslandsreise-­ Krankenversicherung Internet-Käuferschutz Nähere Einzelheiten zum Versicherungsschutz ent- nehmen Sie bitte den Versicherungsbestätigungen ab Seite 9. Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. Seite 6/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. Ausgesprochen ­sicher. Mit Ihrer Haspa Mastercard GOLD1/Haspa VISA CARD Hinweise zur Kartensperrung GOLD1 verfügen Sie über ein aus­gesprochen modernes und vergli­chen mit Bargeld sicheres Zahlungs­mittel. Bitte lassen Sie Ihre Kreditkarte GOLD bei Verlust Absicherung bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder Dieb­stahl sofort sperren. Während unserer durch Dritte: Sie haften mit höchstens 50 € pro Karte, Öffnungs­zeiten können Sie die Sperrung in jeder sofern Sie Ihre Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten Haspa Filiale veranlassen. eingehalten und den Verlust ­unverzüglich gemeldet Außerhalb unserer Öff­nungs­zeiten stehen Ihnen­ ­haben. fol­gende Hotlines für die Kartensperrung zur Ver­  Ersatzkartenservice ­weltweit: Unbürokratisch und fügung. schnell – im Fall von Diebstahl oder Verlust erhalten Für Inhaber des HaspaJoker Girokontos, Sie Ihre neue Haspa Mastercard GOLD1/Haspa VISA die ihre Zahlungskarten vorab registrier­t haben2: CARD GOLD1 in den meisten ­Ländern der Welt inner- halb kürzester Zeit. Ein Anruf bei der Kreditkarten- HaspaJoker sperr-Hotline3 +49 89 411 116-446 genügt – Ihre 24-h-Notfall-Hotline3 040 3578-91110 Karte wird gesperrt und eine Ersatzkarte bestellt! – Aus dem Ausland 3 +49 40 3578-91110  Mehr Schutz beim Internetshopping: Durch die Für Haspa Kunden ohne HaspaJoker ­Girokonto: Sicherheitsverfahren Mastercard® SecureCode™ und Kreditkartensperr- Verified by Visa wird der Kreditkartenmissbrauch Hotline  089 411 116-446 durch unbefugte Dritte beim ­Einkauf im Internet – Aus dem Ausland 3 +49 89 411 116-446 deutlich erschwert. Registrieren Sie Ihre Haspa Kredit­ Zusätzlich zur Verlustmeldung ist es erforderlich, karten jetzt hierfür kostenfrei und ohne zusätzliche eine Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Software-Installation bequem online auf haspa.de/Haspa/Sicherheit.html Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. 2 Nähere Infos auf haspa.de/joker 3 Es gelten die Preise Ihres Telefonvertragspartners. Seite 7/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. Alle Vorteile im Überblick. Geldautomaten-Service Ersatzkartenservice weltweit Bargeld weltweit an über 1 Million Geldautomaten Ein Anruf bei der Kreditkartensperr-Hotline genügt Inland Maximal 500 € pro Tag. (siehe Seite 5). Alternativ per Post oder per Kurier: Pro Verfügung fallen Kosten in Höhe von 2 % des Betrages an, mindestens jedoch Ersatzkarte ohne PIN 5 €. In Deutschland 15 € Wir empfehlen den Einsatz der In Europa per Kurierservice 15 € HaspaCard (Debitkarte), mit der Sie an 26.000 Geldautomaten der Sparkassen- Im übrigen Ausland 20 € Finanzgruppe kostenfrei Bargeld abhe- Ersatzkarte mit PIN ben können.1 Ausland Maximal 2.000 € innerhalb von 29 Tagen. In Deutschland 20 € In Euro-­ Bargeldverfügungen sind in den In Europa per Kurierservice 20 € Teilnehmer­ Euro-Teilnehmerländern Im übrigen Ausland per Kurierservice 25 € ländern (außer Deutschland) kostenfrei. Im übrigen Auslandseinsatzentgelt in Höhe von Ausland 1,25 % des Auszahlungsbetrages, das Automatenentgelt in Höhe von 5 € Bitte beachten Sie entfällt. Gegebenenfalls können Händler und Geldautomaten- betreiber zusätzlich Gebühren auf eigene Veranlassung verlangen – diese sind unabhängig von einem eventu- Einsatz der Kreditkarte GOLD im Handel ell anfallenden Auslandseinsatzentgelt von 1,25 % zu entrichten und sind keine Gebühren der Haspa. Zahlungen weltweit bei mehr als 29 Millionen Partner­ unternehmen. Pro Abrechnungsintervall ist ein individueller Kredit- kartenverfügungsrahmen für Bargeldabhebungen und Abrechnung Monatliche Sammelabrechnung bargeldlose Zahlungen als Gesamtsumme zu beach- in Euro per Lastschrifteinzugs­ ten. Die Höhe des Verfügungsrahmens erfragen Sie verfahren. bitte bei Ihrem Haspa Kundenberater. In Euro-Teil­ nehmer­ländern Kartenzahlungen kostenfrei. Im übrigen A ­ usland 1,25 % des Kreditkarten­umsatzes. Stand: 3.2023 Abhängig vom gewählten Haspa Girokontenmodell fällt ggf. ein Buchungspostenentgelt für 1 die Barverfügung am Geldautomaten an. Seite 8/24 Haspa Kreditkarten GOLD Haspa Mastercard GOLD1 und Haspa VISA CARD GOLD1. Noch mehr Kartenvorteile mit dem Ihre exklusive, ganz persönliche Hilfe HaspaJoker premium Girokonto. für Notfälle. Als Inhaber eines HaspaJoker premium Girokontos Wann immer Sie Hilfe im Ausland benötigen – wir sind profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen für Ihre rund um die Uhr für Sie da. Denn mit Ihrer Haspa K ­ reditkarten: Mastercard GOLD1 bzw. Haspa VISA CARD GOLD1 genießen Sie im Notfall ab sofort einen exklusiven Kostenfreie Haspa Kreditkarte GOLD für Sie und Ihren Service. Partner. Ein Anruf bei der Notruf-Hotline2 040 3578-96988 Kostenfreie Ersatzkarten bei Verlust, Beschädigung (oder aus dem Ausland unter +49 40 3578-96988) oder Diebstahl. genügt und wir veranlassen vor Ort alles Notwendige. Kostenfreie Sperrung Ihrer Karten (bei vorheriger Zum Beispiel, wenn Ihre Reisedokumente abhanden- Registrierung). kommen, Sie einen deutsch- bzw. englischsprachigen Arzt benötigen oder ein Rücktransport nach Deutsch- Notgeld-Service weltweit. land medizinisch sinnvoll ist. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versiche- rungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenver- Mehr Informationen hierzu ­erhalten Sie überall bei sicherung und dem Reise-Notfallservice ab Seite 11. der Haspa oder auf haspa.de/joker Tipp Speichern Sie die Nummer unserer Notruf-Hotline am besten gleich auch in Ihrem Mobiltelefon. Stand: 3.2023 1 Kreditkarte. 2 Es gelten die Preise Ihres Telefonvertragspartners. Seite 9/24 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). Seite 9/22 Tarifbeschreibung Reiseversicherungsschutz für die Mastercard Gold und Visa Card Gold der Hamburger Sparkasse (Kurzbezeichnung: TB_HaspaGold_D1601) I. Wichtige Hinweise  mit der Abmeldung aus dem versicherten Personenkreis durch die Versicherungsnehmerin unter Beachtung der im Tarif festge- Versicherungsnehmer, Versicherte Personen und Versiche- legten Fristen und Voraussetzungen; rungsfähigkeit  wenn die im Gruppenversicherungsvertrag vereinbarten Voraus- Der Versicherungsvertrag ist ein Gruppenversicherungsvertrag und setzungen für eine Versicherungsfähigkeit entfallen; wurde zwischen Hamburger Sparkasse als Versicherungsnehmerin  mit der Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages Ab und der HanseMerkur Reiseversicherung AG als Versicherer ge- Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages gilt gegenüber schlossen. den versicherten Personen eine Nachhaftung von maximal ei- nem Jahr vereinbart (entsprechend dem Zeitraum, für den je- Versichert sind natürliche Personen, die Haupt- oder Zusatzkartenin- weils der Kartenbeitrag gezahlt worden ist). Bei lückenloser haber einer gültigen Mastercard Gold oder Visa Card Gold sind, Fortsetzung des gleichen bzw. eines erweiterten Versicherungs- sowie auf gemeinsamen Reisen der Ehepartner, der in häuslicher schutzes durch einen anderen Versicherer wird keine Nachhaf- Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete tung gewährt. Kinder (Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag). Auf gemeinsamen Reisen ferner Prämienzahlung volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (25. Ge- Die Prämie für diese Versicherung wird von der Versicherungsneh- burtstag), sofern diese unterhaltsberechtigt sind und auch Unterhalt merin gezahlt. Das Nichtbezahlen der Prämie führt zum Verlust des beziehen. Versicherungsschutzes. Beginn und Ende des Versicherungsvertrages Rechte im Schadenfall Der Versicherungsvertrag beginnt zum im Gruppenversicherungsver- Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber trag vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Zeitpunkt. direkt zu. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Risikopersonen – Gültig für die Reise-Rücktrittskosten- und Der Versicherungsschutz für eine einzelne versicherte Person beginnt Urlaubsgarantie-Versicherung nach der verbindlichen Aufnahme in den Gruppenversicherungsver- Risikopersonen gemäß Ziffer 2.1 Abschnitt Reise-Rücktrittskosten- trag für alle nach diesem Zeitpunkt gebuchten und angetretenen Versicherung und Ziffer 2.1 Abschnitt Urlaubsgarantie-Versicherung Reisen im versicherten Geltungsbereich. der Versicherungsbedingungen „VB-RS 2016 (HaspaGold)“ sind:  versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung beginnt der Versiche- versichert haben; rungsschutz für einzelne versicherte Personen zum Zeitpunkt der  die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen der Reisebuchung. In der Reise-Krankenversicherung beginnt der Versi- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensge- cherungsschutz mit dem Grenzübertritt ins Ausland. meinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen Wohnorts die Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und der versicherten Person gelten nicht als Reisen. Schwäger;  diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Personen gilt für pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; beliebig viele versicherte Reisen. Bei einer Reisedauer über einen  Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis Zeitraum von 62 Tagen hinaus besteht die Leistungspflicht nur für die „Tod“ eingetreten ist; ersten 62 Tage der Reise.  eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss; Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Personen endet in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung jeweils mit dem Antritt der Haben mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht und Reise. In der Reise-Krankenversicherung endet er, mit Beendigung versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten der versicherten Reise mit dem Grenzübertritt ins Heimatland aus Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle dem Ausland. versicherten Personen untereinander. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt des Schade- nereignisses die Mastercard Gold oder Visa Card Gold ihre Gültigkeit Hinweis zum Datenschutz verloren hat. Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Per- Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung. sonen endet auch für noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle: Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen  zum vereinbarten Zeitpunkt; Rechte finden Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder  mit dem Tod der jeweiligen versicherten Person; fordern Sie diese gern bei uns an. Anschrift der Versicherungsgesellschaft HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1, D 20354 Hamburg Telefon (040) 41 19 4000 Telefax (040) 41 19 3030 Aufsichtsbehörde und Beschwerdestellen Die zuständige Aufsichtsbehörde für die HanseMerkur ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Strasse 108, 53117 Bonn. Sollten Sie mit einer Leistung oder Entscheidung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die HanseMerkur ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer Service auch die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Om- budsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Die Anschrift des Versicherungsombudsmann e.V. lautet: Seite 10/24 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). Seite 10/22 Für die Krankenversicherung OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Hotline: 0800 2 550 444, Fax: 030 204 589 31 Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.pkv-ombudsmann.de Für die übrigen Versicherungen Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin Tel.: 0 18 04 / 22 44 24 (0,20 ct je Anruf aus dem dt. Festnetz), Fax: 0 18 04 / 22 44 25 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Beschwerden können aber auch an die für den Versicherer zuständige oben genannte Aufsichtsbehörde gerichtet werden. II. Produktbeschreibung Nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind in Ihrem Versicherungsumfang enthalten. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen und Ereignisse finden Sie unter den aufgeführten Ziffern in den Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung für die übrigen Versicherungen VB-KV 2016 (HaspaGold) VB-RS 2016 (HaspaGold) KV. Auslandsreise-Krankenversicherung (unabhängig vom Karteneinsatz) Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt für Reisen im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben. Versicherte Leistungen: 1.1.1 Ärztliche Behandlungen 100% 1.1.2 Schwangerschaftsbehandlungen 100% 1.1.3 Medikamente und Verbandmittel 100% 1.1.4 Strahlen-, Licht- und sonst. physikalische Behandlungen 100% 1.1.5 Ärztlich verordnete Hilfsmittel 100% 1.1.6 Hilfsmittel 100% 1.1.7 Röntgendiagnostik 100% 1.1.8 Stationäre Behandlung 100% Optional Krankenhaustagegeld maximal 21 Tage, pro Tag 31– EUR 1.1.9 Krankentransport 100% 1.1.10 Operationen 100% 1.1.11 Schmerzstillende Zahnbehandlungen 100% 1.1.12 Zahnersatzreparatur 100% 1.2.1 Begleitperson für Kinder bei stationärer Krankenhausbehandlung 100% 1.2.2 Betreuungsperson für Kinder 100% 1.2.3 Krankenhaustagegeld für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr maximal 21 Tage, pro Tag 31,– EUR 1.2.4 Versicherungsschutz für Neugeborene 100% 1.3 Krankenrücktransport 100% 1.4 Bestattung im Ausland / Überführung 100% 1.5 Nachleistung im Ausland bis zu drei Monaten 100% 1.6.1 Information über Ärzte vor Ort 100% 1.6.2 Informationsübermittlung zwischen Ärzten 100% 1.7 Krankenbesuch 100% 1.8 Kostenübernahmegarantie 13.000– EUR 1.9 Such-, Rettungs- und Bergungskosten 2.600– EUR Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt Seite 11/24 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). Seite 11/22 RRK. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Kartenzahlung vorausgesetzt) Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt weltweit für jede mit einer Mastercard Gold oder Visa Card Gold der Hamburger Sparkasse bezahlten Reise. Baranzahlungen oder nach Reisebuchung fällige Reisepreiszahlungen (z.B. bei Hotelbuchungen) beeinträchtigen den Versicherungsschutz nicht, sofern bei der Buchung unmissverständlich klargestellt wird (schriftlicher Vermerk auf der Buchungsbestätigung), dass die Hauptzahlung mit der Mastercard Gold oder Visa Card Gold der Hamburger Sparkasse erfolgt und insgesamt mindestens 50% des Gesamtreisepreises mit der Mastercard Gold oder Visa Card Gold bezahlt wird. Versicherungssumme Die Höchstversicherungssumme je Reise-/Mietvertrag beträgt bis zu 10.400,– EUR für die gesamte Familie/den Lebensgefährten und bis zu 5.200,– EUR je Karteninhaber. Versicherte Leistungen 1.1 Erstattung Stornokosten 1.2 Hinreisemehrkosten 1.3 Kosten der Umbuchung Versicherte Ereignisse 2.1.1 Unerwartete und schwere Erkrankung 2.1.2 Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft 2.1.3 Bruch von Prothesen 2.2.1 Impfunverträglichkeit 2.2.2 Arbeitsplatzverlust 2.2.3 Arbeitsplatzaufnahme 2.2.4 Arbeitsplatzwechsel 2.2.5 Nichtbestehen einer Prüfung 2.2.6 Nichtversetzung eines Schülers 2.2.7 Erheblicher Schaden von mindestens 2.500,- EUR am Eigentum der versicherten Person 2.2.8 Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst 2.2.9 Einreichung der Scheidungsklage 2.2.10 Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung 2.2.11 Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt Selbstbehalt Bei Nichtantritt oder verspätetem Antritt der Reise (Versicherungsfall) beträgt der Selbstbehalt je Versicherungsfall 100,– EUR. Wird der Versi- cherungsfall durch Krankheit ausgelöst beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 100,– EUR je Versicherungsfall. UG. Urlaubsgarantie-Versicherung (Kartenzahlung vorausgesetzt) Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt weltweit für jede mit einer Mastercard Gold oder Visa Card Gold der Hamburger Sparkasse bezahlten Reise. Baranzahlungen oder nach Reisebuchung fällige Reisepreiszahlungen (z.B. bei Hotelbuchungen) beeinträchtigen den Versicherungsschutz nicht, sofern bei der Buchung unmissverständlich klargestellt wird (schriftlicher Vermerk auf der Buchungsbestätigung), dass die Hauptzah- lung mit der Mastercard Gold oder Visa Card Gold der Hamburger Sparkasse erfolgt und insgesamt mindestens 50% des Gesamtreisepreises mit der Mastercard Gold oder Visa Card Gold bezahlt wird. Versicherungssumme Die Höchstversicherungssumme je Reise-/Mietvertrag beträgt bis zu 10.400,– EUR für die gesamte Familie/den Lebensgefährten und bis zu 5.200,– EUR je Karteninhaber. Versicherte Leistungen 1.1 Zusätzliche Rückreisekosten 1.2 Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen 1.3 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung 1.4 Zusätzliche Unterbringungskosten bei Verkehrsmittelverspätung 1.5 Reisemehrkosten bei Verkehrsmittelverspätung Versicherte Ereignisse 2.1.1 Unerwartete und schwere Erkrankung 2.1.2 Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft 2.1.3 Bruch von Prothesen 2.2.1 Erheblicher Schaden ab 2.500,- EUR am Eigentum der versicherten Person 2.2.2 Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden 2.2.3 Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort Selbstbehalt Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 100,– EUR. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 100,– EUR je Versicherungsfall. Seite 12/24 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). Seite 12/22 Hauptverwaltung: Siegfried-Wedells-Platz 1 • 20354 Hamburg Auszug aus den Versicherungsbedingungen zum Gruppenversicherungsvertrag für die Auslandsreise-Krankenversicherung für Kreditkarten, Kundenkarten und Kontomodelle VB-KV 2016 (HaspaGold) 1. Der Versicherungsumfang 1.1.7 Röntgendiagnostik Wir leisten im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen Ersetzt werden die Kosten einer Röntgendiagnostik; siehe Ziffer 3), soweit die Leistungen in der Tarifbeschreibung 1.1.8 Stationäre Behandlungen (optional Krankenhaustagegeld) mitversichert sind und in die beschriebenen Fristen fallen, eine Wir erstatten die Kosten von unaufschiebbaren stationären Entschädigung für versicherte Personen, die sich im Rahmen einer Behandlungen, sofern diese in einer Einrichtung erfolgen, die Reise nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Der Versicherungs- im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, umfang erstreckt sich auf unvorhergesehene akut im Ausland eintre- die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichen- tende Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereig- de diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt nisse. Für weiterführende Behandlungen innerhalb Deutschlands und Krankengeschichten führt. Soweit in der Tarifbeschrei- werden keine Leistungen gewährt. bung vorgesehen, kann auch, anstelle von Kostenersatz, ein Krankenhaustagegeld beansprucht werden. Dieses Wahl- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Gruppenversicherungs- recht muss unverzüglich bei Beginn der stationären Behand- vertrag, der Tarifbeschreibung, eventuellen gesonderten schriftlichen lung ausgeübt werden. Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen 1.1.9 Krankentransport sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutsch- Wir erstatten die Kosten eines medizinisch notwendigen land. Transports zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus 1.1 Heilbehandlungskosten oder Arzt und zurück. Wir erstatten die während des Auslandsaufenthaltes entstandenen 1.1.10 Operationen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung. Im Ausland steht Wir erstatten die Kosten für unaufschiebbare Operationen. der versicherten Person die Wahl unter den im Aufenthaltsland 1.1.11 Schmerzstillende Zahnbehandlungen gesetzlich anerkannten und zugelassenen Ärzten und Zahnärzten Ersetzt werden schmerzstillende konservierende Zahnbe- frei, sofern diese nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenord- handlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfüh- nung für Ärzte und Zahnärzte – sofern vorhanden – oder nach den rung. ortsüblichen Gebühren berechnen. 1.1.12 Zahnersatzreparatur Sofern tariflich versichert, können im Ausland auch gesetzlich aner- Ersetzt werden die Reparaturkosten von vorhandenem Zahn- kannte und zugelassene Heilpraktiker und in den USA auch Chiro- ersatz. praktiker in Anspruch genommen werden. Wir leisten im vertragli- 1.2 Zusätzlicher Versicherungsschutz für mitreisende Kinder chen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und 1.2.1 Begleitperson für Kinder bei stationärer Krankenhausbe- Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. handlung Darüber hinaus leisten wir für Methoden und Arzneimittel, die sich in Bei Kindern bis zum in der Tarifbeschreibung genannten Le- der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die bensjahr erstatten wir die Kosten für eine medizinisch not- angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder wendige Begleitperson während einer stationären Kranken- Arzneimittel zur Verfügung stehen; wir können jedoch unsere Leis- hausbehandlung, die unter die Leistungspflicht dieses Tarifs tungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhan- fällt. dener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. 1.2.2 Betreuungsperson für Kinder Wir organisieren und bezahlen die Betreuung des minderjäh- 1.1.1 Ärztliche Behandlungen rigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbre- Versichert sind Behandlungen einschließlich durch akute Be- chen muss, sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige schwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisen- Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum En- den minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, de der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behand- schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung lungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige nicht planmäßig beenden kann. Schwangerschaftsabbrüche. 1.2.3 Krankenhaustagegeld für Kinder 1.1.2 Schwangerschaftsbehandlungen Bei Kindern bis zum in der Tarifbeschreibung genannten Le- Versichert sind Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen bensjahr leisten wir ein Krankenhaustagegeld während einer und Entbindungen durch Ärzte, sofern die Schwangerschaft stationären Krankenhausbehandlung, die unter die Leis- nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. Die Erstattung tungspflicht dieses Tarifs fällt. entsprechender Untersuchungs- und Behandlungskosten durch Hebammen ist gemäß der Tarifbeschreibung pro 1.2.4 Versicherungsschutz für Neugeborene Schwangerschaft begrenzt und nur möglich, wenn die Kosten Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, er- nicht auch durch einen Arzt in Rechnung gestellt werden. setzen wir auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bis zur Höhe des 1.1.3 Medikamente und Verbandmittel in der Tarifbeschreibung genannten Betrages. Wir erstatten ärztlich verordnete Medikamente und Verband- mittel (nicht als Medikamente gelten – auch wenn sie ärztlich 1.3 Krankenrücktransport verordnet sind – Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmeti- Sobald es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, organisieren wir sche Präparate). den Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (einschl. Ambulanzflugzeugen) an den Wohnort der versicherten 1.1.4 Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen Person bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus. Wir Ersetzt werden ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sons- übernehmen die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise tige physikalische Behandlungen. entstehenden Mehrkosten. 1.1.5 Massagen, Packungen und Krankengymnastik 1.4 Bestattung im Ausland / Überführung Ersetzt werden ärztlich verordnete Massagen, medizinische Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisieren wir auf Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik. Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Über- 1.1.6 Hilfsmittel führung des Verstorbenen zum Bestattungsort in Deutschland. Wir Wir leisten für Hilfsmittel, sofern diese, infolge eines Unfalles übernehmen hierfür die Kosten. ärztlich verordnet, erstmals notwendig werden und der direk- 1.5 Nachleistung im Ausland ten Behandlung der Unfallfolgen dienen. Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht Seite 13/24 Seite 13/22 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungs- mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des pflicht (einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Ehegatten oder eines Verwandten 1. Grades unternommen Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, wurde; längstens jedoch bis zur in der Tarifbeschreibung genannten Dauer 3.2.3 für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati- weiter. onsmaßnahmen; 3.2.4 für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungsku- 1.6 Informationsleistung ren; 3.2.5 für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder 1.6.1 Information über Ärzte vor Ort Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung Wir informieren auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Er- Versorgung. Soweit möglich, benennen wir einen deutsch o- krankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem der englisch sprechenden Arzt. Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kur- 1.6.2 Informationsübermittlung zwischen Ärzten zwecken aufgehalten hat; Wird die versicherte Person wegen einer Krankheit oder den 3.2.6 für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Folgen eines Unfalles in einem Krankenhaus stationär be- Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; handelt, stellen wir auf Wunsch über unseren Notruf-Service 3.2.7 für Behandlungen durch Personen, mit denen Sie oder den Kontakt zwischen einem von uns beauftragten Arzt und weitere versicherte Personen innerhalb der eigenen oder der dem Hausarzt der versicherten Person und den behandeln- Gastfamilie zusammenleben. Nachgewiesene Sachkosten den Krankenhausärzten her und sorgen während des Kran- werden tarifgemäß erstattet; kenhausaufenthaltes für die Übermittlung von Informationen 3.2.8 für eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwah- zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch sorgen wir für rung bedingte Behandlung oder Unterbringung; die Information der Angehörigen. 3.2.9 für psychoanalytische und psychotherapeutische Behand- 1.7 Krankenbesuch lung; Dauert der Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage, organisieren 3.2.10 für Immunisierungsmaßnahmen; wir die Reise einer der versicherten Person nahestehenden Person 3.2.11 für Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der zum Ort des Krankenhausaufenthalts und von dort zurück zum Fortpflanzungsorgane; Wohnort und übernehmen die Kosten für das Transportmittel. Die 3.2.12 für Selbstmord, Selbstmordversuche und Folgen; Kosten des Aufenthalts sind nicht versichert. 3.2.13 für Organspenden und deren Folgen; 3.2.14 für solche Krankheiten, einschließlich ihrer Folgen sowie für 1.8 Kostenübernahmegarantie Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereig- Sofern kein Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen nisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und siehe Ziffer 3) vorliegt, geben wir gegenüber dem Krankenhaus, nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlos- soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu 13.000 € sen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder in- ab und übernehmen namens und im Auftrage der versicherten Per- nere Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige Amt son die Abrechnung mit Dritten, die zur Kostentragung der stationä- der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das ren Behandlung verpflichtet sind. Soweit die von uns verauslagten jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht. Beträge nicht von Dritten übernommen werden, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an uns zurückzuzahlen. 4. Was ist im Krankheitsfalle zu beachten? (Obliegenhei- 1.9 Such-, Rettungs- und Bergungskosten ten) Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen Ohne Ihre Mitwirkung und die der weiteren versicherten Personen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir hierfür die können wir unsere Leistung nicht erbringen. Bitte beachten Sie und Kosten bis zu 2.600 €. die weiteren versicherten Personen daher die nachfolgenden Punk- te, um den Leistungsanspruch nicht zu gefährden. 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 4.1 Verpflichtung zur Schadenminderung Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehand- Halten Sie und die weiteren versicherten Personen den Schaden lung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. möglichst gering und vermeiden alles, was zu einer unnötigen Kos- Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, tenerhöhung führen könnte. Sind Sie oder die weiteren versicherten wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht Personen unsicher, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Dem Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht nächstgelegene geeignete Krankenhaus bei Bestehen der Trans- ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versiche- portfähigkeit müssen Sie zustimmen, wenn wir den Rücktransport rungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch medizinisch notwendige nach Art der Krankheit und deren Behandlungsbedürftigkeit geneh- Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, migen. Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten, 4.2 Verpflichtung zur Schadensmeldung medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sowie Tod. Melden Sie oder die weiteren versicherten Personen uns den Scha- den unverzüglich, spätestens nach Abschluss der Reise und reichen 3. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz einge- Sie uns alle relevanten Unterlagen mit ein. Im Falle einer stationären schränkt oder ausgeschlossen? Behandlung im Krankenhaus oder vor Beginn umfänglicher diagnos- tischer und therapeutischer Maßnahmen muss unverzüglich Kontakt 3.1 Einschränkung bei Heilbehandlungen, die das medizinisch zu unserem weltweiten Notfall-Service aufgenommen werden. notwendige Maß übersteigen 4.3 Verpflichtung zur Schadenauskunft Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß, so können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag Jede versicherte Person muss uns jede zumutbare Untersuchung herabsetzen. über Ursache und Höhe unserer Leistungspflicht gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft erteilen und Originalbelege einreichen. 3.2 Für welche Fälle wird nicht geleistet? Sofern wir es für notwendig erachten, ist die versicherte Person Keine Leistungspflicht besteht verpflichtet, sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen 3.2.1 wenn Sie oder eine der weiteren versicherten Personen uns zu lassen. arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die für den Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind auf unser Verlan- Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind. gen im Leistungsfall nachzuweisen. Wir sind auch von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn 4.4 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen Sie oder eine der weiteren versicherten Personen den Versi- gegen Dritte cherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben; ist die Täu- schung oder der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil Steht Ihnen oder weiteren versicherten Personen ein Ersatzan- festgestellt, gelten diese als bewiesen; spruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, 3.2.2 für die Behandlungen im Ausland, die der alleinige oder soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, und für die Nachteil oder zum Nachteil der weiteren versicherten Person geltend Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass gemacht werden. Den Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden Anspruches dienendes Recht müssen Sie und die weiteren versi- cherten Personen unter Beachtung der geltenden Form- und Frist- Seite 14/24 Seite 14/22 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). vorschriften wahren und bei dessen Durchsetzung, soweit erforder- der Schadenanzeige bei uns feststellen, können Sie einen ange- lich, mitwirken. Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, messenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen. mit der Sie oder weitere versicherte Personen bei Eintritt des Scha- Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche dens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie oder eine geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Scha- der weiteren versicherten Personen eingeleitet worden, so können den vorsätzlich verursacht. wir bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser Verfahren die Regulie- 4.5 Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten rung des Schadens aufschieben. Verletzen Sie oder die weiteren versicherten Personen eine der 5.4 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich, sind wir von der Verpflich- Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen tung zur Leistung befreit. Versicherungsvertrag beansprucht werden, geht der anderweitige Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir Vertrag diesem vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Ver- berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens sicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie oder die weiteren ist, unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag versicherten Personen nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahr- abgeschlossen wurde. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemel- lässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. det, treten wir in Vorleistung und werden uns zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden. Wir verzichten auf eine 5. Was ist bei der Entschädigungszahlung zu beachten? Kostenteilung mit einem PKV-Unternehmen, wenn dem Versicherten hierdurch Nachteile entstehen, z. B. Verlust der Beitragsrückerstat- 5.1 Selbstbehalt tung. Sofern in der Tarifbeschreibung für eine Versicherung ein Selbstbe- Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder halt vereinbart ist, wird dieser vom erstattungsfähigen Schaden Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfall- abgezogen. fürsorge, können wir, unbeschadet der Ansprüche auf Krankenhaus- 5.2 Umrechnung von Kosten in ausländischer Währung tagegeld, die gesetzlichen Leistungen von den Versicherungsleis- tungen abziehen. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in die zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik Deutschland gültige 6. Welches Recht findet Anwendung und wann verjähren Währung umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt für gehandelte Wäh- die Ansprüche aus dem Vertrag? Für wen gelten die rungen der amtliche Devisenkurs Frankfurt/Main, für nicht gehandel- Bestimmungen? te Währungen der Kurs gemäß „Währungen der Welt“, Veröffentli- In Ergänzung dieser Bestimmungen gilt das Versicherungsvertrags- chungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils gesetz (VVG) sowie deutsches Recht. Ansprüche aus diesem Versi- neuestem Stand, es sei denn, dass die zur Bezahlung der Rechnun- cherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit gen notwendigen Devisen nachweislich zu einem ungünstigeren dem Ende des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden Kurs erworben wurden. kann. Von den Leistungen können Mehrkosten abgezogen werden, die dadurch entstehen, dass wir Überweisungen in das Ausland vor- Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten sinngemäß nehmen oder auf Verlangen der versicherten Person besondere auch für die versicherten Personen. Überweisungsformen wählen. 5.3 Fälligkeit unserer Zahlung 7. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die und wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung Adresse unserer Hauptverwaltung in Textform gerichtet werden. Die festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von Vertragssprache ist Deutsch. 4 Wochen. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Eingang Seite 15/24 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). Seite 15/22 Hauptverwaltung: Siegfried-Wedells-Platz 1 • 20354 Hamburg Auszug aus den Versicherungsbedingungen zum Gruppenversicherungsvertrag für Kreditkarten, Kundenkarten und Kontomodelle VB-RS 2016 (HaspaGold) A: Allgemeiner Teil 3.3 Verpflichtung zur Schadenauskunft (gültig für alle im Teil B genannten Tarife) Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe unserer Leistungspflicht gestatten, jede hierzu dienliche Aus- 1. Der Versicherungsumfang kunft erteilen und Originalbelege einreichen. Sofern wir es für not- 1.1 Umfang des Versicherungsschutzes wendig erachten, sind Sie verpflichtet, sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Wir gewähren gemäß Teil B für Sie und weitere versicherte Perso- Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind auf unser Verlan- nen Versicherungsschutz, sofern das Ereignis in dem gewählten gen im Leistungsfall nachzuweisen. Versicherungsumfang enthalten ist. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Grup- 3.4 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprüchen penversicherungsvertrag, der Tarifbeschreibung, eventuellen geson- gegen Dritte derten schriftlichen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Versiche- Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser rungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundes- Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Über- republik Deutschland. gang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Den 1.2 Selbstbehalt Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches dienen- des Recht müssen Sie unter Beachtung der geltenden Form- und Sofern in der Tarifbeschreibung für eine Versicherung ein Selbstbe- Fristvorschriften wahren und bei dessen Durchsetzung, soweit erfor- halt vereinbart ist, wird dieser vom erstattungsfähigen Schaden derlich, mitwirken. Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Per- abgezogen. son, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein- 2. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz einge- schaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es schränkt oder ausgeschlossen? sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. 2.1 Arglist und Vorsatz 3.5 Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten Wir leisten nicht, wenn Sie uns arglistig über Umstände zu täuschen Verletzen Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich, versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bedeutung sind. Wir sind auch von der Verpflichtung zur Leistung Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir frei, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ist die Täuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafur- entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass die teil festgestellt, gelten diese als bewiesen. Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versiche- 2.2 Grobe Fahrlässigkeit rungsschutz bestehen. Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens 4. Was ist bei der Entschädigungszahlung zu beachten? entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Diese Einschränkung gilt nicht für grob fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle in der Unfall- 4.1 Fälligkeit unserer Zahlung und Haftpflichtversicherung, für die auch in diesen Fällen Versiche- Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt rungsschutz besteht. und wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung 2.3 Krieg, innere Unruhen und sonstige Ereignisse festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von Soweit im Abschnitt B nicht anders geregelt, wird Versicherungs- 4 Wochen. schutz nicht gewährt für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegs- Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die ähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Be- Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Eingang schlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher der Schadenanzeige bei uns feststellen, können Sie einen ange- Hand. Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, messenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen. die durch Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansamm- Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall behördliche lung oder Kundgebung entstehen, sofern Sie aktiv daran teilneh- Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie eingelei- men. Ausgeschlossen sind zudem Schäden jeder Art, die direkt tet worden, so können wir bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser oder indirekt durch Terrorakte verursacht worden sind. Terrorakte Verfahren die Regulierung des Schadens aufschieben. sind jegliche Handlungen von Personen und Personengruppen zur 4.2 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem anderen Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölkerung Versicherungsvertrag beansprucht werden, geht der anderweitige oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Vertrag diesem vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Ver- Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. sicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart 2.4 Vorhersehbarkeit ist, unabhängig davon, wann der andere Versicherungsvertrag Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall bei Abschluss der abgeschlossen wurde. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemel- Versicherung vorhersehbar war. det, treten wir in Vorleistung und werden uns zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden. Hinweis: 4.3 Umrechnung von Kosten in ausländischer Währung Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen zu den einzelnen Versicherungen im Teil B dieser Versicherungsbedingungen. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in die zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik Deutschland gültige Wäh- 3. Was ist im Schadenfall zu beachten? (Obliegenheiten) rung umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt für gehandelte Währun- Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung nicht erbringen. gen der amtliche Devisenkurs der Europäischen Zentralbank, nach Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Punkte, um den Versi- jeweils neuestem Stand, es sei denn, dass die zur Bezahlung der cherungsschutz nicht zu gefährden. Rechnungen notwendigen Devisen nachweislich zu einem ungünsti- 3.1 Verpflichtung zur Schadenminderung geren Kurs erworben wurden. Von den Leistungen können Mehrkosten abgezogen werden, die Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, dadurch entstehen, dass wir Überweisungen in das Ausland vor- was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Sind Sie nehmen oder auf Ihr Verlangen besondere Überweisungsformen unsicher, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. wählen. 3.2 Verpflichtung zur Schadenmeldung Melden Sie uns den Schaden unverzüglich und reichen uns alle relevanten Unterlagen mit ein. Seite 16/24 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). Seite 16/22 5. Welches Recht findet Anwendung und wann verjähren umbuchen. Voraussetzung ist, dass Sie oder die versicherte die Ansprüche aus dem Vertrag? Für wen gelten die Person zum Zeitpunkt der Reisebuchung arbeitslos gemeldet Bestimmungen? waren. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, be- In Ergänzung dieser Bestimmungen gilt das Versicherungsvertrags- trieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher gesetz (VVG) sowie deutsches Recht. Ansprüche aus diesem Versi- Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten cherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit während oder nach der Schul- oder Studienzeit. dem Ende des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden 2.2.4 Sie müssen Ihre Reise stornieren oder umbuchen, weil Sie kann. den Arbeitsplatz wechseln und die versicherte Reisezeit in die Probezeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten sinngemäß beruflichen Tätigkeit, fällt. Voraussetzung ist, dass die versi- für Sie und die weiteren versicherten Personen. cherte Reise vor der Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels ge- bucht wurde. 2.2.5 Sie müssen Ihre Reise stornieren oder umbuchen, um eine 6. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? nicht bestandene Prüfung an einer Schule, Universi- Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die tät/Fachhochschule oder an einem College zu wiederholen, Adresse unserer Hauptverwaltung in Textform gerichtet werden. Die um eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums Vertragssprache ist Deutsch. zu vermeiden oder den Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin B: Besonderer Teil der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Ter- (abhängig vom gewählten Versicherungsumfang) min für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicher- te Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt. RRK. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 2.2.6 Sie stornieren eine Schul- oder Klassenreise, weil Sie nicht versetzt wurden. 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise- 2.2.7 Sie müssen Ihre Reise stornieren oder umbuchen, weil es zu Rücktrittskosten-Versicherung? einem erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum infolge von Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafba- Ziffer 3) werden die nachfolgenden Leistungen gewährt, soweit ren Handlungen Dritter (z.B. Einbruchdiebstahl) gekommen diese und die Ereignisse in der Tarifbeschreibung mitversichert sind ist. Als erheblich gilt ein Schaden am Eigentum durch die vor- und in die dort beschriebenen Fristen fallen: genannten Ereignisse, wenn die Schadenhöhe mindestens die in der Tarifbeschreibung genannte Höhe erreicht. 1.1 Erstattung von Stornokosten 2.2.8 Sie müssen Ihre Reise stornieren oder umbuchen, weil Sie Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei unerwartet zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder Nichtantritt der Reise. Die Höhe der Entschädigung ist auf den in der zum Zivildienst einberufen werden, der Termin nicht verscho- Tarifbeschreibung genannten Betrag begrenzt. ben werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kos- 1.2 Hinreisemehrkosten tenträger übernommen werden. Nicht versichert ist die Ver- Bei verspätetem Antritt der Reise ersetzen wir die Hinreisemehrkos- setzung oder Entsendung von Zeit- oder Berufssoldaten. ten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Die 2.2.9 Sie stornieren die Reise aufgrund der Einreichung der Schei- Mehrkosten erstatten wir bis maximal zur Höhe der Stornokosten, dungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementspre- die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. chende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor ei- 1.3 Kosten der Umbuchung ner gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner. Wird eine Reise umgebucht, ersetzen wir die entstehenden Umbu- 2.2.10 Sie müssen Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten gerichtli- chungskosten bis zur Höhe des vereinbarten Betrages. chen Ladung stornieren oder umbuchen, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung. 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 2.2.11 Versicherungsschutz gemäß Ziffer 1.3 besteht auch, wenn Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der Antritt der gebuchten Reise Sie Ihre Reise bis zum Zeitpunkt der in der Tarifbeschreibung bzw. der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die versicherte Per- genannten Frist aus sonstigen Gründen umbuchen. son oder eine Risikoperson (Definition siehe Tarifbeschreibung) von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird. Neben einer 3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes Pauschalreise (mindestens zwei gemeinsam gebuchte Reiseleistun- sind zu beachten? gen) zählen auch einzeln gebuchte Reisetransportleistungen oder die Anmietung von Mietobjekten als Reise. Mietobjekte sind Ferien- 3.1 Vorerkrankungen wohnungen, Ferienhäuser, Ferienappartements, Hotelzimmer, Wir leisten nicht bei Krankheiten und deren Folgen, die zum Zeit- Wohnwagen, Wohnmobile, gemietete Personenkraftwagen sowie punkt der Reisebuchung bekannt sind oder in den letzten 6 Monaten Schiffscharter mit einem entsprechenden Abschluss eines Miet-, vor der Reise behandelt wurden. Kontrolluntersuchungen sind davon Nutzungs- oder Chartervertrages. ausgenommen. 2.1 Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen und Risi- 3.2 Psychische Reaktionen kopersonen Wir leisten nicht für Krankheiten, die den Umständen nach als eine Sie müssen Ihre Reise stornieren, abbrechen oder umbuchen auf- psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke grund oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, 2.1.1 einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen aufgetreten sind. Die Erkrankung gilt als schwer, wenn sich für die gebuchte 3.3 Vorhersehbarkeit Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt. Wir leisten nicht, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles bei Rei- 2.1.2 von Tod, schwerem Unfall, Komplikationen einer bestehenden sebuchung vorhersehbar war. Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn. 4. Was muss bei der Reisestornierung beachtet werden? 2.1.3 von Bruch von Prothesen. (Obliegenheiten) 2.2 Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen Ergänzungen zu Ziffer 3 des Allgemeinen Teils 2.2.1 Sie müssen Ihre Reise aufgrund einer Impfunverträglichkeit stornieren oder umbuchen. Nicht versichert ist jedoch ein 4.1 Unverzügliche Meldung Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Rei- Um die Kosten möglichst gering zu halten, müssen Sie im Versiche- seland vorgeschriebenen Antikörperwertes. rungsfall eine unverzügliche Meldung und Stornierung bei der Bu- 2.2.2 Sie verlieren den Arbeitsplatz mit anschließender Arbeitslo- chungsstelle vornehmen. Schicken Sie uns bitte sämtliche Bu- sigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündi- chungs- und Stornierungsunterlagen sowie bezahlte Kostennach- gung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und weise im Original zu. müssen daher Ihre Reise stornieren oder umbuchen. Nicht 4.2 Nachweis durch Facharzt versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Uns muss das Recht eingeräumt werden, die Frage der Reiseunfä- Selbständigen. higkeit aufgrund eines schweren Unfalles oder einer unerwartet und 2.2.3 Sie müssen Ihre Reise aufgrund der Aufnahme eines Arbeits- schweren Erkrankung durch fachärztliche Gutachten überprüfen zu verhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus stornieren oder lassen. Auf unser Verlangen sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun- Seite 17/24 Versicherungsleistungen Haspa Mastercard GOLD (Kreditkarte) oder Haspa VISA CARD GOLD (Kreditkarte). Seite 17/22 gen und fachärztliche Atteste einzureichen. 2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? 4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die planmäßige Fortführung Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten erge- oder Beendigung der gebuchten Reise bzw. der Veranstaltung nicht ben sich aus Ziffer 3.5 des Allgemeinen Teils. möglich oder zumutbar ist, weil die versicherte Person oder eine Risikoperson* (*Definition siehe Tarifbeschreibung) von einem der UG. Reiseabbruch-Versicherung bei Unterbrechung oder Ab- nachstehenden Ereignisse betroffen wird: bruch einer Reise 2.1 Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reiseabbruch- Sie müssen Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen aufgrund Versicherung? 2.1.1 einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen siehe Zif- Die Erkrankung gilt als schwer, wenn sich für die gebuchte fer 3) werden die nachfolgenden Leistungen gewährt, soweit diese Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt. und der Versicherungsfall in der Tarifbeschreibung zum Reiseversi- 2.1.2 von Tod, schwerem Unfall, Schwangerschaft. cherungsschutz mitversichert sind. 2.1.3 von Bruch von Prothesen Soweit nachstehend keine andere Regelung beschrieben ist, wird 2.2 Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen bei der Erstattung der nachfolgend aufgeführten Kosten bei Beförde- 2.2.1 Sie müssen Ihre Reise abbrechen, da es zu einem erhebli- rung, Unterkunft und Verpflegung auf die Qualität der gebuchten chen Schaden an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Wasser- Reise abgestellt. Die Gesamtkosten bei Unterbrechung der Reise rohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen können nur bis zur Höhe der Kosten anerkannt werden, die bei Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl) gekommen ist. Als erheblich einem vorzeitigen Abbruch der Reise angefallen wären. gilt ein Schaden am Eigentum durch die vorgenannten Ereig- 1.1 Zusätzliche Rückreisekosten nisse, wenn die Schadenhöhe mindestens den in der Tarifbe- Müssen Sie die Reise abbrechen oder kehren Sie von der Reise schreibung genannten Betrag erreicht. verspätet zurück, erstatten wir Ihnen die nachweislich entstandenen 2.2.2 Sie müssen Ihre Reise verspätet fortsetzen oder abbrechen, zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch Überführungskosten im da Sie ein Anschlussverkehrsmittel infolge Verspätung oder Todesfall) und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Ausfalls eines öffentlichen Verkehrsmittels versäumen. Öf- Mehrkosten, z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht fentliche Verkehrsmittel im Sinne dieser Bedingungen sind al- jedoch Heilkosten). Wenn abweichend von der gebuchten Reise die le Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen Perso- Rückreise mit einem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die nennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie innerdeut- Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. sche Zubringerflüge und innerdeutsche Fernzüge. Vorausset- Ausgeschlossen sind jedoch sämtliche Ersatzansprüche von Beför- zung hierfür ist, dass das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls derungsunternehmen wegen von der versicherten Person verursach- mitversichert ist und die Verspätung des Verkehrsmittels der tem, unplanmäßigem Abweichen von der geplanten Reiseroute (z. in der Tarifbeschreibung genannten Mindestverspätung ent- B. Notlandung). spricht. 2.2.3 Sie müssen aufgrund Naturkatastrophen und Elementarereig- 1.2 Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen nisse (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch Wirbelstürme) am Urlaubsort die Reise abbrechen oder zwin- in den ersten 8 Reisetagen erstatten wir den versicherten Reise- gend notwendig verlängern. preis. An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage mitge- rechnet. Bei verspätetem Antritt der Reise, bei Abbruch in der zweiten Hälfte 3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes der Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag oder bei einer Unterbre- sind zu beachten? chung der Reise entschädigen wir die nicht mehr in Anspruch ge- 3.1 Vorerkrankungen nommenen Reiseleistungen. Nicht versichert sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versi- Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv cherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor nachweisen (z.B. Pauschalreisen), erstatten wir die nicht genutzten Versicherungsabschluss behandelt worden sind. Kontrolluntersu- Reisetage. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet: chungen sind davon ausgenommen. 3.2 Psychische Reaktionen Nicht in Anspruch Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine genommene Reisetage x Reisepreis = Entschädigung psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke Ursprüngliche Reisedauer oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen aufgetreten sind. Zur Berechnung der ursprünglichen Reisedauer werden der An- und Abreisetag jeweils als volle Reisetage mitgerechnet. 3.3 Tod aller versicherten Personen Den vollen oder anteiligen Reisepreis erstatten wir nicht, wenn alle 1.3 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung versicherten Personen während der Reise versterben. Haben Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt gebucht, ersetzen wir die notwendigen Beförderungskosten, um von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelan- 4. Was muss im Versicherungsfall beachtet werden? gen zu können, maximal jedoch nur bis zum Wert der noch nicht (Obliegenheiten) genutzten weiteren Reiseleistung. Ausgeschlossen sind jedoch Ergänzungen zu Ziffer 3 des Allgemeinen Teils sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen wegen 4.1 Nachweis durch Facharzt von der versicherten Person verursachtem, unplanmäßigem Abwei- Sofern wir es als notwendig erachten, können wir die Frage der chen von der geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung). Reiseunfähigkeit durch fachärztliche Gutachten überprüfen lassen. 1.4 Zusätzliche Unterbringungskosten bei Verkehrsmittelver- 4.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten spätung Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten erge- Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückkehr von der Reise auf- ben sich aus Ziffer 3.5 des Allgemeinen Teils. grund einer versicherten Verkehrsmittelverspätung (Ziffer 2.2.2), erstatten wir nach Art und Klasse der gebuchten Reiseleistungen die Mehrkosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlänge- rung für Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe der Versiche- rungssumme. 1.5 Reisemehrkosten bei Verkehrsmittelverspätung Wenn die versicherte Reise aufgrund einer versicherten Verkehrs- mittelverspätung (Ziffer 2.2.2) verspätet fortgesetzt werden muss, ersetzen wir die Reise-Mehrkosten. Die Mehrkosten erstatten wir bis zur Versicherungssumme maximal bis zur Höhe des Reisepreises. Seite 18/24 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Hamburger Sparkasse AG Fassung Oktober 2018 Ecke Adolphsplatz / Gr. Burstah, 20457 Hamburg I. Allgemeine Hinweise und Hinweise zum Daten- det sie im Schadenfall personenbezogene Daten für Zwecke der Leis- tungserfüllung. Verarbeitet werden der Kundenname und die Kontaktda- schutz zum Sparkassen-Internetkäuferschutz ten sowie Daten mit direktem Bezug zur reklamierten Kartenzahlung 1. Allgemeine Hinweise zum Sparkassen-Internetkäuferschutz (Zahldatum, Betragshöhe) und zum entstandenen Schaden. Aufgehoben Der Sparkassen-Internetkäuferschutz besteht aus einem zweistufigen wird der Personenbezug für Zwecke des Controllings, das heißt es Leistungspaket Ihrer Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte werden Schadendaten, wie die Anzahl der Schadenfälle oder die Scha- Basis (Debitkarte). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgen- denhöhe, für anonymisierte und kumulierte Reports verwendet. Die Ver- den allgemein von der Kreditkarte gesprochen. Sämtliche Angaben gelten wendung der Daten erfolgt gemäß den Vorschriften der Datenschutz- gleichermaßen auch für die Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte). (I) Im Grundverordnung der EU (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz. An Stellen mit Sitz in über Ihre Sparkassen-Kreditkarte abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf einem Drittland werden Ihre Daten nicht übermittelt. Auch haben sich alle der ersten Stufe gemäß den Vorgaben Ihrer Kartengesellschaften Master- beteiligten Stellen auf die Einhaltung eines hohen Niveaus der Informati- card/Visa eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhaltes. onssicherheit verständigt, damit die Verfügbarkeit, die Integrität, die Ver- (II) Sofern gemäß (I) keine Lösung erzielt werden konnte oder kann, grei- traulichkeit und die Belastbarkeit der Daten gewährleistet ist. fen in der zweiten Stufe die im Folgenden dargestellten Versicherungen Bei Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an des Sparkassen-Internetkäuferschutzes gemäß ihren jeweils gültigen All- den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihrer Sparkasse. gemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dies sind die Internet-Lie- Im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/279 überwachen bei ferschutz-Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung AG und den nicht-öffentlichen Stellen die nach Landesrecht zuständigen Behör- der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz der ÖRAG den, also der oder die örtlich zuständige Landesdatenschutzbeauftragte, Rechtsschutzversicherungs-AG. Der Leistungsumfang, die Voraussetzun- die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz, § 40 Artikel 1 des gen und weitergehende Regelungen der Versicherungen ergeben sich Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 44, Seite aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen. 2097). 2. Hinweise zum Datenschutz 3. Für Ihre Reklamation wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse Damit Ihnen Ihre Sparkasse den Sparkassen-Internetkäuferschutz ent- oder rufen die Hotline Kartenzahlung mit der Servicenummer Telefon sprechend der Leistungsbeschreibung der vorliegenden Bedingungen +49 89 411 116-336 an. und zusammen mit den darin genannten Stellen anbieten kann, verwen- II. Internet-Lieferschutz-Versicherung - nicht archivieren - Assistance-Versicherung Deutsche Assistance Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherung Unternehmen: Produkt: Deutsche Assistance Versicherung AG, Internet-Lieferschutz-Versicherung Deutschland Gültig ab 23.02.2018 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Infor- mationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kreditkartenantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kre- ditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Internet-Lieferschutz-Versicherung an. Mit dieser bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Einkäufen im Internet mit Ihrer Kreditkarte. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung geschlossen. Der Versiche- rungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Bei Abschluss von Kreditkartenverträgen mit einem dieser Kreditinstitute erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ˎ / Die Internet-Lieferschutz-Versicherung versichert die von x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Kaufpreis Ihnen als Karteninhaber im Internet mit Ihrer Kreditkarte der im Internet gekauften Ware nicht vollständig mit Ihrer gekauften Waren (körperliche Gegenstände). Kreditkarte gezahlt und Ihrem Konto belastet wurde. ˎ / Sie erhalten Versicherungsschutz, sofern die Ware x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich Ihr ständi- – mit der Kreditkarte gekauft und der Kaufpreis vom Kredit- ger Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, kartenkonto abgebucht, die Ware aber dann nicht gelie- außerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder außerhalb Nor- 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o fert wurde oder wegens, Islands oder Liechtensteins befindet. – während der Lieferung oder des Versands abhandenge- x Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungs- kommen ist oder fall nicht in der Bundesrepublik Deutschland reguliert – während der Lieferung oder des Versands beschädigt werden kann. wird. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Welche Kosten übernehmen wir? ˎ © Deutscher Sparkassenverlag ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb / Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Ver- haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz her- sandkosten der versicherten Ware. ausgenommen. Nicht versichert sind zum Beispiel: ! Bestimmte Waren wie zum Beispiel Pflanzen, Tiere, Wie hoch ist die Versicherungssumme? ˎ / Maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall. gebrauchte Waren und Bargeld. ˎ / Pro Kalenderjahr wird für bis zu 3 Versicherungsfälle und ! Verluste und Beschädigungen von Waren, die durch Streiks, Kriegsereignisse, innere Unruhen bzw. terroristi- maximal 2.000 EUR je Kreditkartenkonto geleistet. sche Anschläge zustande kommen. Seite 1 von 7 Seite 19/24 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Wo bin ich versichert? ˎ / Sie haben weltweit Versicherungsschutz. ˎ / Die Regulierung muss in Deutschland möglich sein. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet und so gering wie möglich gehalten wird. Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kreditkartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Deut- scher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungsvertrages zur Internet-Lieferschutz-Versi- cherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH oder dem Ausscheiden Ihres Kre- ditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz endet mit Eintreffen der mangelfreien Ware an der Lieferadresse. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihre Kre- ditkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die § 3 Wo besteht Versicherungsschutz? Internet-Lieferschutz-Versicherung Der Versicherungsschutz besteht weltweit. – Kreditkarte – § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Gruppenversicherung Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kredit- Gültig ab 01.08.2018 kartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Grup- GAVB-ILV-08.16 penversicherungsvertrag gemäß I. § 1 beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss Versicherer des Kaufvertrages. Deutsche Assistance Versicherung AG Hansaallee 199 § 5 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? 40549 Düsseldorf Die Versicherung endet, Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), – wenn Ihr Kreditkartenvertrag endet; Marcus Hansen, Andreas Heinsen – wenn der Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versi- Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer cherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Registergericht Düsseldorf HRB 64583 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH endet; – wenn Ihr Kreditinstitut nicht mehr dem Gruppenversicherungsvertrag Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen I. Allgemeine Regelungen Assistance Versicherung AG und der Deutscher Sparkassen Verlag Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsvertrag ge- GmbH angehört. schlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungsscheins an die Versi- Der Versicherungsschutz endet zudem mit Eintreffen der mangelfreien cherten ausgeschlossen ist. Der Gruppenversicherungsvertrag besteht Ware an der Lieferadresse. zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer. § 6 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu Mit Ihrer Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag, die durch Ihr diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Der Versicherungsschutz ist Kreditinstitut nach Abschluss Ihres entsprechenden Kreditkartenvertrages eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kreditkartenvertrag, den Sie mit erfolgt, sind Sie für alle Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugs- einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen haben. Sie als Inhaber einer berechtigt. gültigen Kreditkarte sind versicherte Person des Versicherungsvertrages. § 7 Wer gewährt Ihnen Versicherungsschutz? § 1 Wer erhält Versicherungsschutz? Versicherer der Internet-Lieferschutz-Versicherung ist die Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn für Sie zum Zeitpunkt des Kauf- Deutsche Assistance Versicherung AG vertrages ein wirksamer Kreditkartenvertrag mit dem Kreditinstitut besteht, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versi- Registergericht Düsseldorf HRB: 64583 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o cherung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer bei- § 8 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beach- getreten ist. Des Weiteren muss die Kreditkartengesellschaft Ihrer Kredit- ten? karte Ihre Reklamation eines Interneteinkaufs schriftlich abgelehnt haben. Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil (Zusatzleistung) Ihrer Kre- Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bun- ditkarte. Der Versicherungsnehmer ist Prämienschuldner und als solcher desrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in Norwe- verpflichtet, die Versicherungsprämien für den Versicherungsschutz des gen, Island oder Liechtenstein. Ist für eine Person die Voraussetzung der Gruppenversicherungsvertrages zur Internet-Lieferschutz-Versicherung an Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, besteht kein Versicherungsschutz. die Deutsche Assistance Versicherung AG zu zahlen. § 2 Was ist versichert? II. Versicherungsschutz Versichert sind von Ihnen als berechtigtem Karteninhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig § 9 Welche Versicherungsleistung wird erbracht? mit Ihrer Kreditkarte gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihrem Der Versicherer zahlt den Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls an- Konto als berechtigtem Karteninhaber belastet wurde. fallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 € pro Die unter Kapitel II. § 10 dieser Bedingungen aufgeführten Waren sind Versicherungsfall, sofern die Ware nicht vom Versicherungsschutz umfasst. – mit der Kreditkarte gekauft und der Kaufpreis vom Kreditkartenkonto abgebucht, die Ware aber dann nicht geliefert wurde oder Seite 2 von 7 Seite 20/24 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz – während der Lieferung oder des Versands abhandengekommen ist oder Der Versicherer ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. – während der Lieferung oder des Versands beschädigt wird. Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist der Pro Kalenderjahr wird für bis zu 3 Versicherungsfälle und maximal Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob fahr- 2.000 € je Kreditkartenkonto geleistet. lässigen Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Auch bei Käufen über eine außerhalb Europas betriebene Webseite Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Ver- erfolgt eine Erstattung in Euro. Für die Entschädigung wird der dem Kre- hältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder ditkartenkonto in Euro belastete Betrag zugrunde gelegt. den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und das Verschul- den von Ihnen stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versiche- § 10 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Leis- rungsnehmers gleich. tungspflicht? Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungsfall nicht in der III. Weitere allgemeine Regelungen Bundesrepublik Deutschland reguliert werden kann. § 12 Was haben Sie bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Bei nachfolgend aufgezählten Waren besteht kein Versicherungsschutz: Bestehen Schadenersatzansprüche zivilrechtlicher Art gegen Dritte, die – Erwerb von Waren aus privater Hand; im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbe- – Erwerb von Waren über Internet-Auktionsportale von einem Händler, schadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 Versiche- der die Waren nicht zu einem Festpreis anbietet; rungsvertragsgesetz (VVG) – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur – Tiere und Pflanzen; Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen – Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere sowie Ein- erbracht werden, an den Versicherer abzutreten. Wird ein solcher trittskarten, sonstige Berechtigungs- und Gutscheine; Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne – Waren, die zum Verzehr oder zum sonstigen Verbrauch bestimmt sind Zustimmung des Versicherers aufgegeben, so wird der Versicherer inso- (z. B. Speisen, Getränke, Tabakwaren, Brennstoff etc.); weit von der Verpflichtung der Leistung frei, als der Versicherer aus dem – illegal erworbene Waren; Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. – gebrauchte Waren; – Waren, die sich in einer beschädigten Verpackung befinden und durch § 13 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? die versicherte Person beim Empfang an der Lieferadresse nicht auf Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist subsidiär und tritt nur ein, Unversehrtheit überprüft wurden; soweit Sie keinen Ersatz des Schadens aus einer anderen, eigenen oder – Waren, die noch nicht vollständig bezahlt worden sind; fremden vor oder nach Kauf des Gegenstandes geschlossenen Versiche- – Waren, bei denen der Mangel bereits vor Beginn des Versands vorlag; rung beanspruchen können. Dies gilt auch dann, wenn in dieser anderen – Waren, bei denen die Lieferung durch Privatpersonen erfolgt. Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel enthalten ist. Im Hin- blick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt die Internet-Liefer- Verluste oder Beschädigungen von Waren, die durch Streiks, Kriegser- schutz-Versicherung als die speziellere Versicherung. Bestreitet der eignisse, innere Unruhen bzw. terroristische Anschläge zustande andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine kommen, sind nicht versichert. Leistung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Sie haben Zug um § 11 Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)? Zug gegen Erhalt unserer Versicherungsleistung den Anspruch gegen Bevor Sie einen Schaden bei uns geltend machen können, müssen Sie den anderen Versicherer an die Deutsche Assistance Versicherung AG nachweislich versucht haben, eine Nachlieferung vom Verkäufer zu erhal- abzutreten. ten und/oder den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu bekommen. § 14 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen ver- Im Fall der Beschädigung müssen Sie nachweislich versucht haben, den rechnet werden? beschädigten Gegenstand beim Verkäufer gegen eine einwandfreie Liefe- Der Versicherer ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prä- rung einzutauschen. mienforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer gerich- Ein Versicherungsfall ist unverzüglich nach Feststellung des Schadens tete Forderungen aufzurechnen. unter Angabe aller Einzelheiten des Umstands, der eine Leistungspflicht des Versicherers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsge- § 15 Welche Regelungen gelten bezüglich der gerichtlichen Geltend- mäß anzuzeigen. Dabei gilt der Zeitpunkt der Schadenmeldung bei Ihrer machung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis? Sparkasse oder unter I. 3. genannten Hotline, sofern er innerhalb der vor- Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gegebenen Fristen der Vorgaben der Kreditkartengesellschaft Mastercard/ können Sie ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Visa liegt, als Schadeneintrittsdatum in der Internet-Lieferschutz-Versi- Versicherer Klage erheben. Bitte beachten Sie hierzu die Gerichtsstands- cherung. vereinbarung gemäß Kapitel III. § 16 dieser Versicherungsbedingungen. Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur wei- Das Bezugsrecht gemäß Kapitel I. § 5 dieser Versicherungsbedingungen teren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung. bleibt hiervon unberührt. Es besteht für Sie die Verpflichtung: § 16 Welcher Gerichtsstand besteht? – nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler sorgen; Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- – dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe mittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- seiner Leistungspflicht zu gestatten; keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs- – dem Versicherer eine unterschriebene Schadenmeldung mit folgenden vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche Angaben und Unterlagen einzusenden: Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die a) Kopie der Bestellbestätigung; versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Erman- b) Kopie der Rechnung und des dazugehörigen Kreditkartenbeleges gelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. oder eine Kopie der Monatsrechnung des Kreditkartenkontos; 2. Klagen gegen die versicherte Person c) eventuell existierender Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Verkäufer; mittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das d) sonstige für die Ermittlung der Entschädigung nach Grund und Höhe Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit maßgebliche Informationen; der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren – dem Versicherer auf Verlangen den beschädigten Gegenstand auf gewöhnlichen Aufenthalt hat. dessen Kosten zu übersenden; 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o – dem Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, die Versiche- Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch rungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall gewähren, sowie diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigun- § 17 Welches Recht findet Anwendung? gen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter unaufgefordert zu infor- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. mieren. Dies gilt nur, soweit die versicherte Person hierüber positive Kenntnis hat. IV. Beschwerdeverfahren Erhalten Sie eine Versicherungsleistung nach § 9 und danach trifft die Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung vertragsgemäße Ware bei Ihnen ein, dann haben Sie die Wahl: Sie Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Conduct der zahlen dem Versicherer die Versicherungsleistung zurück oder übersen- deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni 2015 beigetreten. Der den ihm die Ware. Der Versicherer kann Sie auffordern, sich binnen zwei Code of Conduct sind „Verhaltensregeln für den Umgang mit personen- Wochen zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der den Versicherer über. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Seite 3 von 7 Seite 21/24 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- Versicherungsombudsmann e. V. hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltenskodex für die Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. www.deutsche-assistance.de Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 Widerspruchsrecht 10006 Berlin Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Telefon: 0800 3 69 60 00 Daten zu Zwecken der Werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Fax: 0800 3 69 90 00 Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser beschwerde@versicherungsombudsmann.de Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation Zuständige Aufsichtsbehörde: ergeben, widersprechen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 Beschwerderecht 53117 Bonn Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den Telefon: 0228 1408-0 oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzauf- Fax: 0228 4108-1550 sichtsbehörde zu wenden. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Daten- schutzbeauftragter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf III. Telefonischer Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Produkt: Unternehmen: Telefonischer Internet-Rechtsberatungs- ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Rechtsschutz Deutschland Gültig ab 23.02.2018, IPID-TIRB 450218 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Infor- mationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kreditkartenantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kre- ditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz an. Mit diesem bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Einkäufen im Internet mit Ihrer Kreditkarte. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz geschlos- sen. Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Bei Abschluss von Kreditkar- tenverträgen mit einem dieser Kreditinstitute erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ˎ / Der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Kaufpreis schützt Sie als berechtigten Karteninhaber beim Kauf von der im Internet gekauften Ware nicht vollständig mit Ihrer Waren (körperliche Gegenstände) im Internet. Kreditkarte gezahlt und Ihrem Konto belastet wurde. ˎ / Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn eine Leistungsstö- x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich Ihr ständi- rung (z. B. ein Sachmangel oder eine Falschlieferung) ger Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, vorliegt. außerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder außerhalb Nor- wegens, Islands oder Liechtensteins befindet. x Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungs- Welche Kosten übernehmen wir? ˎ / Wir übernehmen die Kosten für eine telefonische Erstbera- fall nicht in der Bundesrepublik Deutschland reguliert werden kann. tung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! Es besteht kein Versicherungsschutz für eine persönliche ˎ 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o / Wir übernehmen je Rechtsberatung die Kosten der telefoni- Rechtsberatung durch einen Anwalt in seiner Kanzlei. schen Erstberatung bis zu 190 EUR zuzüglich der gesetzli- ! Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn die Beratung chen Umsatzsteuer. durch einen nicht in Deutschland zugelassenen Rechtsan- walt erfolgt. Wo bin ich versichert? ˎ / Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet und so gering wie möglich gehalten wird. Seite 4 von 7 Seite 22/24 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversiche- rungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kreditkartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs- AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungsvertrages zum telefonischen Internet- Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH oder dem Ausscheiden Ihres Kreditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihre Kre- ditkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte. Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Wir stellen Ihnen eine Service-Rufnummer zur Verfügung, die die Vermitt- telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz lung einer telefonischen Erstberatung durch einen in Deutschland nieder- – Kreditkarte – gelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl ermöglicht. Gruppenversicherung Der Mandatsauftrag an den von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt ist Gültig ab 01.08.2018 von Ihnen zu erteilen. Versicherer Diese Service-Rufnummer der ÖRAG steht Ihnen von Montag bis Freitag, ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG 8:00–20:00 Uhr, zur Verfügung. Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Sie oder der mit der Durchführung der telefonischen Erstberatung beauf- E-Mail: info@oerag.de tragte Rechtsanwalt können die Rechnung zwecks Überprüfung und Aus- Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), gleich bei der ÖRAG einreichen. Marcus Hansen, Andreas Heinsen Der Höchsterstattungsbetrag für eine telefonische Rechtsberatung Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer beträgt 190 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, vgl. § 34 Abs. 1 Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG. Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 Sollte eine telefonische Beratung aufgrund der Komplexität des Falles bzw. aufgrund der Notwendigkeit der Einsicht in Unterlagen nicht möglich Allgemeine Regelungen und somit eine persönliche Beratung erforderlich sein, werden wir Ihnen Der Versicherungsvertrag über den telefonischen Internet-Rechtsbera- auf Wunsch einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe empfehlen. Die Kosten, die tungs-Rechtsschutz der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG wird als durch die persönliche Beratung in einer Rechtsanwaltskanzlei entstehen, Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, wobei die Erteilung eines tragen Sie dann jedoch selbst. Versicherungsscheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Der Grup- penversicherungsvertrag besteht zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversi- § 3 Wo besteht Versicherungsschutz? cherungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versiche- Der Versicherungsschutz besteht bei einem Kauf über das Internet welt- rungsnehmer. Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten weit. den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Der Versiche- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? rungsschutz ist eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kreditkartenvertrag, Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kredit- den Sie mit einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen haben. Sie als kartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Grup- Inhaber einer gültigen Kreditkarte sind versicherte Person des Versiche- penversicherungsvertrag gemäß I. § 1 beigetreten ist. rungsvertrages. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss § 1 Wer erhält Versicherungsschutz? des Kaufvertrages. Sie erhalten unter der Voraussetzung des § 2 Versicherungsschutz, wenn für Sie zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein wirksamer Kreditkartenver- § 5 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? trag mit dem Kreditinstitut besteht, das dem Gruppenversicherungsver- Die Versicherung endet, trag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen – wenn Ihr Kreditkartenvertrag endet; dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer beigetreten ist. – wenn der Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet- Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kreditkartenkunden zwi- Des Weiteren muss die Kreditkartengesellschaft Ihrer Kreditkarte Ihre schen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und der Deutscher Reklamation eines Interneteinkaufs schriftlich abgelehnt haben. Sparkassen Verlag GmbH endet; Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bun- – wenn Ihr Kreditinstitut nicht mehr dem Gruppenversicherungsvertrag desrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in Norwe- zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkas- gen, Island oder Liechtenstein. Ist für eine Person die Voraussetzung der sen-Kreditkartenkunden zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversiche- Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, besteht kein Versicherungsschutz. rungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH angehört. § 2 Was ist versichert? § 6 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? Versichert ist eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland Mit Ihrer Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag, die durch Ihr 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o zugelassenen Rechtsanwalt, wenn Sie als berechtigter Karteninhaber im Kreditinstitut nach Abschluss Ihres entsprechenden Kreditkartenvertrages Internet erfolgt, sind Sie für alle Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugs- – eine Ware (körperlichen Gegenstand) gekauft haben, berechtigt. – den Kaufpreis vollständig mit Ihrer Kreditkarte gezahlt haben, – der Rechnungsbetrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaber be- § 7 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beach- lastet wurde und ten? – eine Leistungsstörung (z. B. ein Sachmangel oder eine Falschlieferung) Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil (Zusatzleistung) Ihrer Kre- vorliegt. ditkarte. Der in der Präambel bezeichnete Versicherungsnehmer ist Prä- Sie haben Anspruch auf Erstattung der angemessenen gesetzlichen mienschuldner und als solcher verpflichtet, die Versicherungsprämien für Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland den Versicherungsschutz des Gruppenversicherungsvertrages zum tele- zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, wenn ein Beratungsbedürfnis in fonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz an die ÖRAG Rechts- einer eigenen Rechtsangelegenheit besteht, die Erstberatung ohne Prü- schutzversicherungs-AG zu zahlen. fung von Unterlagen durchgeführt werden kann, deutsches Recht Der Versicherer ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prä- anwendbar ist und die Voraussetzungen der oben genannten Punkte mienforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer gerich- vorliegen. tete Forderungen aufzurechnen. Seite 5 von 7 Seite 23/24 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz § 8 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? nehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der Der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz ist subsidiär und Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durch- tritt nur ein, soweit Sie keine telefonische Erstberatung aus einer ande- führung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Anga- ren, eigenen oder fremden vor oder nach Kauf des Gegenstandes ge- ben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Ver- schlossenen Versicherung beanspruchen können. Dies gilt auch dann, sicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. wenn in dieser anderen Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages enthalten ist. Im Hinblick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel- Kreditkartenkunden als die speziellere Versicherung. Bestreitet der lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Bei der Leistung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Sie haben Zug um Entwicklung neuer Produkte und Tarife sind wir auch darauf angewiesen, Zug gegen Erhalt unserer Versicherungsleistung den Anspruch gegen Versicherungsdaten auch zum Testen neuer elektronisch unterstützter den anderen Versicherer an die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Verfahren und Prozesse zu nutzen, um damit die Datenverarbeitung hin- abzutreten. reichend sicher zu gestalten. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine § 9 Welcher Gerichtsstand besteht? Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise für die 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Auskunftserteilungen. mittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG speichert Daten, die für den keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs- Versicherungsvertrag notwendig sind. Dies sind Ihre Angaben im Antrag vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche (Antragsdaten) sowie weitere zur Vertragsführung und -abwicklung not- Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die wendige versicherungstechnische Daten, z. B. Versicherungsnummer, versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Erman- Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung. Soweit dies erforderlich gelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. ist, werden auch Angaben von Dritten (z. B. mitversicherte Personen, 2. Klagen gegen die versicherte Person Vermittler) gespeichert. Melden Sie uns einen Versicherungsfall, spei- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- chern wir Angaben zum Leistungsfall und ggf. auch Angaben von Dritten, mittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das wie z. B. die Daten des von Ihnen mandatierten Rechtsanwaltes. Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und ver- der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren tragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, § 10 Welches Recht findet Anwendung? – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und deren § 11 Welches ist die zuständige Aufsichtsbehörde? Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist: – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungs- Graurheindorfer Straße 108 missbrauch hindeuten können. Weitere Informationen hierzu finden Sie 53117 Bonn im Abschnitt zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs- Telefon 0228 4108-0 wirtschaft. Telefax 0228 4108-1550 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül- lung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Be- ratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in die- Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur mit Hilfe der elektroni- sem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) schen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhält- DSGVO. nisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Darüber hinaus bietet die elektronische Datenverarbeitung einen besseren Schutz der Versi- Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann- chertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren. manuellen Verfahren. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezoge- Rückversicherer: nen Daten durch die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und die Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir auch auf einen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Ausgleich der von uns übernommenen Risiken. Zu diesem Zweck haben Verantwortlicher für die Datenverarbeitung wir Rückversicherungsverträge geschlossen, die einen Teil der Risiken ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG übernehmen. Hierfür benötigt der Rückversicherer entsprechende versi- Datenschutzbeauftragter cherungstechnische Angaben zur Art des Versicherungsschutzes und Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf des Risikos. Eine Übermittlung personenbezogener Daten findet dabei Telefax 0211 529-5199 jedoch nicht statt. E-Mail: info@oerag.de Vermittler: Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), In ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch Vermittler Marcus Hansen, Andreas Heinsen betreut. Dies können neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesell- Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf schaften sein. Um die Betreuungsaufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 können, erhält der Vermittler von uns für die Betreuung und Beratung not- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben wendige Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind insbesondere Versicherungsnummer, Art des Versicherungsschut- 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: datenschutz@oerag.de zes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versiche- rungsleistungen. Der Vermittler verarbeitet und nutzt die personenbezo- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung genen Daten im Rahmen der Beratung und Betreuung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der daten- Externe Dienstleister: schutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundver- Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen ordnung (DSGVO), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bun- Pflichten zum Teil externer Dienstleister. desdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhal- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleis- tensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die ter, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten sowie der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren (Code of Conduct). Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie in der jeweils aktuellen Ver- Diese können Sie im Internet unter www.oerag.de/datenschutz abrufen. sion unserer Internetseite unter www.oerag.de entnehmen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Weitere Empfänger: Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages. Wir Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von uns zu über- Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Seite 6 von 7 Seite 24/24 Bedingungen für den Sparkassen-Internetkäuferschutz Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör- Versicherungsombudsmann e. V. den, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ferner übermitteln Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann wir Ihre personenbezogenen Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose, Zahlungsverkehrs. Des Weiteren können wir Ihre personenbezogenen außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Versicherungsombudsmann e. V. Datenanalyse an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versi- Postfach 080632 cherungswirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben. 10006 Berlin Dauer der Datenspeicherung Telefon: 0800 3 69 60 00 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben Fax: 0800 3 6 990 00 genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkom- beschwerde@versicherungsombudsmann.de men, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in Zuständige Aufsichtsbehörde: der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Graurheindorfer Straße 108 Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu 53117 Bonn gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah- Telefon 0228 4108-0 rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch Telefax 0228 4108-1550 und der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der E-Mail: info@oerag.de Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- Marcus Hansen, Andreas Heinsen lesbaren Format zustehen. Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Widerspruchsrecht Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzauf- sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichts- behörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertra- ges richten wir Anfragen zum Antragsteller an das HIS und speichern das Ergebnis dieser Anfragen. Sollten wir Ihre Daten an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. informa HIS GmbH Abteilung Datenschutz Kreuzberger Ring 68 65205 Wiesbaden Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informa- tionen über den Datenaustausch mit der infoma HIS GmbH auf Grund- lage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, welche Sie insbesondere auf unserer Homepage www.oerag.de finden. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer 128 778.000 D0 DSV (Fassung Okt. 2018) - v6.2 - o Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Eine Anfrage beim Vorversicherer erfolgt nur, wenn Sie dieser Anfrage vorab schriftlich zugestimmt haben. Seite 7 von 7