Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Tarif NaturPRIVAT Ergänzungsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte Stand: 01.01.2015, SAP-Nr. 334649, 12.2014 Es gelten die AVB/VT - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (Unisex). I. Versicherungsleistungen IV. Versicherungsfähigkeit Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden 1. Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Ersetzt werden Krankenversicherung (GKV) versichert sind und nicht über eine andere 80 % Krankheitskostenzusatzversicherung beim Versicherer mit Leistungen für der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Behandlungen durch naturheilkundliche oder alternative Heilmethoden verfügen. Heilpraktiker und Ärzte bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 EUR) im Kalenderjahr. 2. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den W eg- fall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich Erstattungsfähig sind folgende Leistungen: mitzuteilen. Die Versicherung im Tarif NaturPRIVAT endet hinsichtlich der a) die im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker betroffenen versicherten Person zu dem Zeitpunkt, an dem die Versiche- (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. rung in der GKV endet. Psychotherapie ist nicht erstattungsfähig. b)die im jeweils gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonde- ren Therapierichtungen („Hufeland-Verzeichnis“) aufgeführten Un- tersuchungs- und Behandlungsmethoden, Abkürzungsverzeichnis c) die im GebüH bzw. Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Heilmittel. AVB/VT Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheits- Nicht erstattet werden diejenigen Heilmittel, die im Rahmen einer kosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (Unisex) Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GebüH Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GKV fällt. GKV Gesetzliche Krankenversicherung d)die im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung nach a) oder b) GOÄ Gebührenordnung für Ärzte verordneten Arznei- und Verbandmittel. Nicht erstattungsfähig sind die in § 4 Teil II Absatz 3 (1) AVB/VT ausgeschlossenen Präparate (Nahrungsergänzungsmittel, diäteti- sche Lebensmittel etc.). Die Erstattung ist begrenzt - im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbe- trag von insgesamt 625 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 500 EUR), - in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 EUR). Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattun- gen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr an- gerechnet. II. Sonstige Tarifbestimmungen 1. Arztkosten sind nach den Grundsätzen der GOÄ, Heilpraktikerkosten nach den Grundsätzen des GebüH bis zu den dort jeweils festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig. 2. Die Leistungen aus diesem Tarif dürfen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungen weiterer privater Versicherungen die entstandenen Aufwendungen nicht übersteigen. 3. Wartezeit-Verzicht Abweichend von § 3 AVB/VT entfallen die W artezeiten. III. Beiträge Für den Tarif NaturPRIVAT wird keine Alterungsrückstellung gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe; sie ergeben sich aus der jeweils gültigen Beitragstabelle. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem eine versicherte Person das 20., 50. bzw. 65. Lebensjahr vollendet, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 50 bzw. 65 zu zahlen.