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*0000000000000241909260*                          0000000000000241909260
                                                                           Bedingungen für die Sparkassen-Card
                                                                           (Debitkarte)
                                                                                                                                                      Berliner Sparkasse
                                                                           Fassung Juli 2026                                                          Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                           A Garantierte Zahlungsformen
                                                                           I Geltungsbereich
                                                                           Die von der Sparkasse ausgegebene Sparkassen-Card ist eine Debitkarte. Der Karteninhaber kann die Sparkassen-Card (nachfolgend Debit-
                                                                           karte genannt), soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, bei Akzeptanzstellen der Debitkarte - die an den auf der
                                                                           Debitkarte aufgebrachten Akzeptanzlogos1 erkennbar sind - im jeweiligen Debitkartensystem für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                                                           1 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) im deutschen Debitkartensystem girocard ( nachfolgend: „girocard-
                                                                           System“):
                                                                           (1) Zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten im Rahmen des deutschen Geldautomatensystems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet
                                                                           sind.
                                                                           (2) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die
                                                                           mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind (girocard-Terminals).
                                                                           (3) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobilfunknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an einem Geldautomaten,
                                                                           sofern der Geldautomatenbetreiber diese Funktion anbietet und der Mobilfunkanbieter an dem girocard-System teilnimmt.
                                                                           2 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) in fremden Debitkartensystemen2:
                                                                           (1) Zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten im Rahmen eines fremden Geldautomatensystems, soweit die Debitkarte entsprechend ausge-
                                                                           stattet ist.
                                                                           (2) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen eines fremden Debitkartensystems,
                                                                           soweit die Debitkarte entsprechend ausgestattet ist.
                                                                           (3) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobilfunknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an dem Geldautomaten
                                                                           eines fremden Debitkartensystems, sofern der Geldautomatenbetreiber diese Funktion anbietet und der Mobilfunkanbieter an dem fremden
                                                                           Debitkartensystem teilnimmt.
                                                                           (4) Die Akzeptanz der Debitkarte im Rahmen eines fremden Debitkartensystems erfolgt unter dem für das fremde Debitkartensystem gelten-
                                                                           den Akzeptanzlogo.
                                                                           3 Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN):
                                                                           (1) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-
                                                                           Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind, bis 50 Euro pro Bezahlvorgang, soweit an den automatisierten Kassen für den
                                                                           jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) verlangt wird.
                                                                            (2) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen von fremden Debitkar-
                                                                           tensystemen bis zu 50 Euro pro Bezahlvorgang, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Ein-
                                                                           gabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) verlangt wird.
                                                                           (3) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel)
                                                                           im Rahmen von fremden Debitkartensystemen, soweit die Debitkarte mit den für den Einsatz im Online-Handel erforderlichen Kartendaten
                                                                           [16-stellige Primary Account Number (PAN), Kartenprüfnummer (Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)) und „Gültig-bis“-
                                                                           Datum] ausgestattet ist.
                                                                           (4) Die Akzeptanz der Debitkarte im Rahmen eines fremden Debitkartensystems erfolgt unter dem für das fremde Debitkartensystem gelten-
                                                                           den Akzeptanzlogo.
                                                                           4 In Verbindung mit Unternehmens-Apps für In-App-Zahlungen:
                                                                           (1) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen zur Auslösung von elektronischen Fernzahlungs-
                                                                           vorgängen über das Internet nach Maßgabe der „Bedingungen für die Nutzung der Sparkassen-Card (Debitkarte) für In-App-Zahlungen“ im
                                                                           Rahmen des girocard-Systems oder eines vom girocard-System anerkannten fremden Debitkartensystems, sofern die Debitkarte in einer vom
                                                                           Handels- oder Dienstleistungsunternehmen angebotenen oder akzeptierten Unternehmens-App für In-App-Zahlungen hinterlegt ist.
                                                                           (2) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen im E- und M-Commerce außerhalb der Website des Handels- oder Dienstleis-
                                                                           tungsunternehmens zur Auslösung von elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet nach Maßgabe der „Bedingungen für die
                                                                           Nutzung der Sparkassen-Card (Debitkarte) für In-App-Zahlungen“ im girocard-System oder eines vom girocard-System anerkannten fremden
                                                                           Debitkartensystems, sofern die Debitkarte in einer vom Handels- oder Dienstleistungsunternehmen angebotenen oder akzeptierten Unterneh-
                                                                           mens-App für In-App-Zahlungen hinterlegt ist.
                                                                           (3) Die Akzeptanz der Debitkarte in einer vom Handels- oder Dienstleistungsunternehmen angebotenen oder akzeptierten Unternehmens-App
                                                                           erfolgt im Rahmen des girocard-Systems unter dem girocard-Logo, im Rahmen eines vom girocard-System anerkannten fremden Debitkar-
                                                                           tensystems unter dem für das fremde Debitkartensystem geltenden Akzeptanzlogo.
                                                                           II Allgemeine Regeln
                                                                           1 Ausgabe der Debitkarte
                                                                           (1) Die Debitkarte kann in zwei Kartenformen ausgegeben werden, entweder als „physische Debitkarte“ (d. h. z. B. als Plastikkarte) oder als
                                                                           „virtuelle Debitkarte“ (d. h. ohne Plastikkarte). Die Ausgabe einer virtuellen Debitkarte erfolgt zur Speicherung als digitale Debitkarte auf einem
                                                                           Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät). Eine physische Debitkarte kann – ergänzend zur Plastikkarte – zur zusätzli-
     127 151.000 D1 (Fassung Juli 2026) - v15.0
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                                                                           chen Speicherung auch als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät ausgegeben werden. Soweit sich aus dem Sinnzusammenhang
                                                                           nichts anderes ergibt, wird der Begriff „Debitkarte“ in diesen „Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“ als Oberbegriff für die physi-
                                                                           sche Debitkarte und die virtuelle Debitkarte einschließlich der jeweils zugehörigen digitalen Debitkarte(n) verwendet und erfasst sie alle
                                                                           gleichermaßen.
                                                                           (2) Soweit die Debitkarte mit den für den Einsatz im Online-Handel erforderlichen Kartendaten [16-stellige Primary Account Number (PAN),
                                                                           Kartenprüfnummer (Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)) und „Gültig-bis“-Datum] ausgestattet ist, können Fernzah-
                                                                           lungsvorgänge im Online-Handel mit diesen Kartendaten auch schon vor und unabhängig vom Erhalt der physischen Debitkarte oder vor und
                                                                           unabhängig von der Speicherung als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät vorgenommen werden. Die Verwendung dieser Karten-
                                                                           daten, die Fernzahlungsvorgänge im Online-Handel ermöglichen („Kartendaten für den Online-Handel“), ist und gilt als Einsatz und Nutzung
                                                                           der Debitkarte.


                                      

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DMS Bedingungen für die SparkassenCard · 19.09.26, 22:19