Sonderbedingungen für Wertpapier­ Seite 1/1 geschäfte in der Ausführungsart „Direkthandel Commerzbank“ Stand: 3. Oktober 2017 Wenn Sie die Ausführungsart „Direkthandel Commerzbank“ wählen, bei einem Referenzpreis < = EUR 0,40 muss die Abweichung gelten folgende von den allgemeinen Ausführungsgrundsätzen der entweder Commerzbank (im folgenden „Bank“) abweichende Regeln: – mehr als EUR 0,02 oder – mindestens 10 % betragen I. Bedingung für den Geschäftsabschluss (5) Bei Geschäftsabschlüssen in Wertpapieren, die in Prozent notiert Die Bank zeigt für die in diese Ausführungsart einbezogenen Wertpa­ werden, wird die erhebliche und offenkundige Abweichung vom piere indikative Kaufkurse (Geldkurse) und Verkaufkurse (Briefkurse). marktgerechten Preis wie folgt bestimmt: Der Vertragspartner (Kunde) kann der Bank durch Ausfüllen und Absen­ – bei einem Referenzpreis > 101,50 %, muss die Abweichung den (Freigabe) eines elektronischen Handelsformulars auf der Grund­ mindestens 2,0 Prozentpunkte betragen, lage dieser indikativen Kurse im eigenen Namen den Kauf oder Verkauf – bei einem Referenzpreis < = 101,50 % und > 60 %, muss die von Wertpapieren antragen (Angebot i.S.d. § 145 BGB). Die Bank ist Abweichung mindestens 2,0 % des Kurswertes und mindestens nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme des Ange­ 2 Prozentpunkte betragen, bots erfolgt durch Absenden einer elektronischen Annahmemeldung an – bei einem Referenzpreis < = 60 % und > 30 %, muss die Ab­ den Vertragspartner. weichung mindestens 1,5 % des Kurswertes betragen, – bei einem Referenzpreis < = 30 %, muss die Abweichung min­ II. Preis destens 1 Prozentpunkte betragen. Zu zahlen ist bei Kauf der Kurs zuzüglich der Ausführungsprovision, die (6) Referenzausführungsplatz kann jedes börsliche oder außer­börs­ gemäß dem mit Ihnen vereinbarten Depotpreismodell bei Kommissions­ liche System sein, bei der Kurse nach den Grundsätzen des orga­ geschäften in solchen Wertpapieren anfällt. Bei Verkauf erhalten Sie den nisierten Marktes festgestellt werden. Ist kein Referenzpreis nach Kurs abzüglich der vereinbarten Ausführungsprovision. Fremdkosten der vorstehenden Bestimmung zu ermittelt oder besteht Zweifel, ob (Börsenspesen, Maklercourtage) entstehen in beiden Fällen nicht. der so ermittelte Preis den fairen Marktverhältnissen entspricht, so ermittelt die aufhebungsberechtigte Partei den Referenzpreis nach III. Aufhebungsrecht billigem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Markt­ver­ Bei nicht marktgerechten Preisen (Mistraderegelung) für Aktien, Options­ hältnisse. Im Falle eines Dissenses kann verlangt werden, eine scheinen, Aktienanleihen, Zertifikaten und in Wertpapieren, die in Preisberechnung durch einen Dritten vorzunehmen. ­Prozent notiert werden, insbesondere bei Aktienanleihen gelten fol­ (7) Form und Frist der Meldung gende Regelungen: (i) Ein Geschäft kann und muss als Mistrade durch Sie oder durch (1) Beide Parteien – Sie und die Bank – haben ein Recht zur Aufhebung die Bank unverzüglich nach Feststellung, spätestens bis zum des Geschäfts, wenn das Geschäft zu einem nicht marktgerechten Ablauf des 3 Bankarbeitstages nach dem jeweiligen Handelstag Preis zustande kommt (im Folgenden Mistrade) und eine der durch mündliche, schriftliche oder elektronische Mitteilung an ­Parteien nach Maßgabe der folgenden Regelungen die Aufhebung die andere Seite geltend gemacht werden (Mistrade-Meldung): fristgemäß verlangt. Eine mündliche Meldung ist nachfolgend schriftlich zu (2) Ein Mistrade liegt vor, wenn der Preis des Geschäfts aufgrund ­begründen. (i) eines Fehlers im technischen System der Bank oder eines (ii) Die schriftliche Begründung muss enthalten: ­dritten Netzbetreibers oder –  Bezeichnung Wertpapier (ii) eines Fehlers bei der Eingabe eines Preisgebots oder einer –  Anzahl Preisindikation in das Handelssystem oder bei der Ermittlung – Abschlusszeitpunkt der betroffenen Geschäfte des zugrunde liegenden Preises erheblich und offenkundig von –  gehandelten Volumen dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffenden –  gehandelten Preisen Geschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Die – Angabe zur Berechnung des marktüblichen Preises fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Auf­ – die für eine fehlerhafte Preisfeststellung maßgeblichen hebung des Geschäftsabschlusses. ­Tatsachen (3) Eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten  Sie können eine Mistrade-Meldung über Ihren Bankbetreuer Preis wird bei Aktien, ETFs und Investmentfonds wie folgt bestimmt: ­einreichen oder telefonisch direkt an die Bank richten. Die Bank – bei einem Referenzpreis >= EUR 10 muss die Abweichung min­ hat dazu eine kostenfreie Rufnummer eingerichtet destens 2 % betragen, – Rufnummer: 069 136 47845 – bei einem Referenzpreis < EUR 10 muss die Abweichung min­ – Servicezeiten: Wochentags von 8:00 bis 18:00 Uhr destens 1 % betragen. (8) Die Aufhebung des Geschäfts erfolgt bei rechtzeitiger und ord­ (4) Bei Optionsscheinen, Aktienanleihen und Zertifikaten wird die nungsgemäß erteilter Mitteilung mittels Stornierung des Geschäftes erheb­liche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten durch die Bank bzw. sofern eine Stornierung nicht möglich ist, durch Preis wie folgt bestimmt: die Buchung eines entsprechenden Gegengeschäfts zwischen (i) bei Geschäftsabschlüssen in stücknotierten Wertpapieren: Kunde und Bank. – bei einem Referenzpreis > EUR 0,40 muss die Abweichung (9) Die Vereinbarung dieses vertraglichen Aufhebungsrechts lässt entweder ­sonstige Rechte nach allgemeinen zivil- und handelsrechtlichen – mehr als EUR 2,00 oder ­Be­stimmungen, insbesondere Anfechtungsrechte, unberührt. – mindestens 10 % betragen 22/58/23 – HD1017