Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren Sparkasse Aachen Fassung Mai 2016 Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4, 52062 Aachen I. Allgemeine Verfahrensbestimmungen und Leistungsumfang 2. Für Zahlungsaufträge hat der Kunde die Kundenkennung (Kontonum- mer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC) des Zahlers und die Kun- 1. Der beleglose Datenaustausch im Wege der Datenfernübertragung denkennung des Zahlungsempfängers (Kontonummer und Bank- unter Einschaltung von Service-Rechenzentren mit der vereinbarten leitzahl oder IBAN und BIC oder andere Kennung des Zahlungs- Autorisierung wird mit dem Kunden auf Basis der nachfolgenden dienstleisters des Zahlungsempfängers) zutreffend anzugeben. Die in Bedingungen abgewickelt. die Abwicklung des Zahlungsauftrags eingeschalteten Zahlungsdienst- 2. Im beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service- leister sind berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kun- Rechenzentren nimmt die vom Kreditinstitut beauftragte Zentralstelle denkennungen vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Fehlleitun- Dateien für Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge ent- gen des Auftrags zur Folge haben. gegen, die von dem durch den Kunden beauftragten Service-Rechen- zentrum erstellt worden sind. Sofern dies gesondert vereinbart wurde, III. Rückruf von Aufträgen stellt das Kreditinstitut Kontoauszugsinformationen zur Abholung durch das vom Kunden beauftragte Service-Rechenzentrum bereit. 1. Der Rückruf einer Datei ist ausgeschlossen, sobald dem Kreditinstitut der dazugehörige Begleitzettel zugegangen ist. 3. Für die Auftragserteilung durch den Kunden wird das Kreditinstitut oder die von diesem beauftragte Zentralstelle die ihm übermittelten 2. Änderungen eines Dateiinhaltes sind nur durch Rückruf der Datei und Dateien 14 Kalendertage ab Anlieferung der Daten zur Verfügung erneute Auftragserteilung möglich. halten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde (Kontoinhaber) einen 3. Einzelne Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge können Auftrag zur Ausführung dieser Dateien nicht mehr erteilen. Kontoaus- nur außerhalb des Verfahrens zurückgerufen werden. Die Widerrufbar- zugsinformationen werden durch die Zentralstelle dem Service- keit eines Auftrags richtet sich nach den dafür geltenden Sonderbedin- Rechenzentrum für die Dauer von mindestens 10 Kalendertagen gungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Hierzu hat beginnend mit dem Tag des Tagesabschlusses zur Abholung der Kunde dem Kreditinstitut die Einzelangaben des Originalauftrags bereitgestellt. mitzuteilen. 4. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das SRZ mit dem Kredit- institut bzw. mit der Zentralstelle/Zentralen Annahmestelle eine ent- IV. Kontrolle der Dateien durch das Kreditinstitut sprechende Vereinbarung unter Anerkennung der „Richtlinien für die 1. Werden bei Auftragserteilung mittels Begleitzettel bei der Bearbeitung Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaus- des Auftrags Unstimmigkeiten zwischen Datei und dem Begleitzettel tausch per Datenfernübertragung (DFÜ)“ getroffen hat. Die Einschal- festgestellt, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. Der Auftrag wird tung eines anderen Service-Rechenzentrums teilt der Kunde dem dann nicht ausgeführt. Kreditinstitut unverzüglich in Textform mit. 2. Ergeben sich bei der Kontrolle der Dateien durch das Kreditinstitut Fehler, ist es berechtigt, fehlerhafte Datensätze von der weiteren II. Auftragserteilung Bearbeitung auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung 1. Mit der Freigabe autorisiert der Kunde gegenüber seinem Kreditinstitut des Auftrags nicht sichergestellt werden kann. den Auftrag, die in den vom Service-Rechenzentrum an das Kredit- Hierüber wird es den Kunden unverzüglich auf dem vereinbarten Weg institut übermittelten Dateien enthaltenen Überweisungsaufträge und/ informieren. oder Lastschrifteinzugsaufträge auszuführen. Diese Freigabe erfolgt gemäß der vereinbarten Autorisierung mittels unterschriebenem V. Ausführung der Aufträge Begleitzettel oder bei Vereinbarung der Freigabe im Online-Banking- 1. Das Kreditinstitut wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgen- Verfahren unter Verwendung der separat zwischen Kunden und Kredit- den Ausführungsbedingungen vorliegen: institut vereinbarten Personalisierten Sicherheitsmerkmale und – Die vom Service-Rechenzentrum eingelieferten Auftragsdaten wur- Authentifizierungsinstrumente. den autorisiert. Unabhängig von der vereinbarten Freigabe erhält der Kunde vom Ser- – Das festgelegte Datenformat ist eingehalten. vice-Rechenzentrum einen bereits ausgefüllten Begleitzettel und eine – Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auf- Abstimmliste. Er hat die Angaben im Begleitzettel auf ihre Richtigkeit tragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Konto- zu prüfen. Vor Freigabe im Online-Banking ist der Kunde zudem ver- deckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) pflichtet, die Übereinstimmung zwischen Begleitzettel und den auf dem liegen vor. Bildschirm angezeigten Daten zu prüfen. Änderungen des Begleitzet- tels sind nicht möglich. Das Kreditinstitut ist berechtigt, den Auftrag 2. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 1 nicht vor, wird das gemäß seinem Inhalt auszuführen. Kreditinstitut den Auftrag nicht ausführen und den Kunden über die Erhält der Kunde auf seine Veranlassung von seinem Service-Rechen- Nichtausführung unverzüglich auf dem vereinbarten Weg unterrichten. zentrum einen korrigierten Begleitzettel, so muss er diesen zur Auf- Soweit möglich, nennt das Kreditinstitut dem Kunden die Gründe und tragserteilung beim Kreditinstitut verwenden. Der ursprüngliche Fehler, die zur Nichtausführung geführt haben, und Möglichkeiten, wie Begleitzettel darf dann nicht zur Autorisierung verwendet werden. diese Fehler berichtigt werden können. Im Begleitzettel wird die Frist genannt, innerhalb derer die Autorisie- 3. Die dem Kreditinstitut vom Service-Rechenzentrum übermittelten Auf- rung nach diesem Verfahren möglich ist beziehungsweise im Online- tragsdaten werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs Banking eine Freigabe erfolgen kann. bearbeitet. 110 254.000 D0 (Fassung Mai 2016) - v4.4 - o © Deutscher Sparkassenverlag Seite 1 von 1