S Sparkasse KölnBonn Beschreibung des Nachhaltigkeitszuschusses S-Green Credit Die Sparkasse KölnBonn fördert mit dem Nachhaltigkeitszuschuss S-Green Credit nachhaltige Verwendungszwecke aus dem Bereich Mobilität, nachhaltige (Um-)Bauprojekte und weitere nachhaltige Projekte. Eine Liste der nachhaltigen Verwendungszwecke ist auf https://www.sparkasse-koelnbonn.de/sgreencredit zu finden. Der Zuschuss kann ab dem 1. Mai 2022 beantragt werden. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Zuschussmittel. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht. Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die einen S-Privatkredit, S-Autokredit oder S-Modernisierungsdarlehen bei der Sparkasse KölnBonn ab dem 1. Mai 2022 abgeschlossen hat. Handelt es sich um mehrere Kreditnehmenden, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen. In Einzelfällen kann der Zuschuss durch einen der Kreditnehmenden, stellvertretend für die gesamte Kreditnehmereinheit beantragt werden. Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Nachhaltigkeitszuschusses beträgt 2% der Kreditsumme des geschlossenen Kreditvertrags. Der Zuschuss übersteigt jedoch nicht einen Betrag von EUR 1.600,00. Der/ Die Antragstellende(n) verpflichtet(n) sich, den nachhaltigen Verwendungszweck des Kredits nachzuweisen. Der Nachweis des nachhaltigen Verwendungszwecks des Kredits erfolgt ausschließlich durch die Einreichung von Rechnungsbelegen in Kopie (z.B. Rechnung/ Quittung zu Kauf, Inanspruchnahme einer Dienstleistung (z.B. Handwerkerrechnung, o.ä.)). Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags in Form einer Überweisung auf das Referenzkonto des Kredits. Die Gewährung des Nachhaltigkeitszuschusses steht unter der Bedingung, dass der bezu- schusste Kredit nicht innerhalb von 36 Monaten ganz oder teilweise (z.B. durch Leistung von Sondertilgungszahlungen) vorzeitig getilgt wird. Andernfalls ist die Sparkasse KölnBonn berechtigt, den Nachhaltigkeitszuschuss sofort zurück- zuverlangen. Die Berechnung der 36 Monate beginnt mit dem Datum der Kreditauszahlung. Innerhalb von 3 Jahren nach Zahlung des Nachhaltigkeitszuschusses sind Zuschuss- empfangende verpflichtet, alle erforderlichen Nachweise über die Einhaltung der Auszahlungs- voraussetzungen im Original aufzubewahren und der Sparkasse KölnBonn auf Verlangen vor- zulegen. Seite 1 von 3 143\Nachhaltigkeitszuschuss S Sparkasse KölnBonn Erklärung des/ der Antragstellenden: Hiermit beantrage(n) ich/wir bei der Sparkasse KölnBonn einen Nachhaltigkeitszuschuss. Die Beschreibung des Nachhaltigkeitszuschusses habe(n) ich/wir gelesen und bin/sind damit einverstanden, dass mir/uns unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen der Nachhal- tigkeitszuschuss gewährt wird. Ich/Wir bestätige(n), dass [ich/wir] ab dem 1. Mai 2022 einen S-Privatkredit, bzw. einen S-Auto- kredit oder ein S-Modernisierungsdarlehen mit der Sparkasse KölnBonn (nachfolgend der KREDIT) geschlossen habe/haben. Ich/Wir bestätige(n), dass der Verwendungszweck für den aufgenommen Kredit einem nach- haltigen Verwendungszweck entspricht. Die erforderlichen Dokumente zum Nachweis des nachhaltigen Verwendungszwecks meines/unseres KREDITS füge(n) ich/wir dem Antrag bei. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass ich/wir den ausbezahlten Nachhaltigkeitszuschuss vollständig und unverzüglich an die Sparkasse KölnBonn zurückzahlen muss/müssen, sofern ich/wir den KREDIT innerhalb von 36 Monaten ganz oder teilweise vorzeitig tilge(n). Seite 2 von 3 143\Nachhaltigkeitszuschuss Stand 11.05.2023 S Sparkasse KölnBonn Seite 3 von 3 143\Nachhaltigkeitszuschuss Stand 11.05.2023