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Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs Berliner Sparkasse 1. Leistungsangebot

https://www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen_fuer-die-nutzung-des-elektronischen-postfachs.pdf

Analyse

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7 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Preis/Entgelt (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Steuerlicher Schwellenwert 500.000 € einer externen Verifikation bedürftig

Satz 4.1 nennt für das Fehlen einer besonderen Aufbewahrungspflicht bei Steuerpflichtigen ohne Buchführungs-/Aufzeichnungspflichten eine Grenze 'positive Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 €'. Ab dem Prüfdatum 2026-08-17 könnte sich dieser Schwellenwert durch aktuelle Gesetzes-/Verwaltungsänderungen geändert haben. Ohne Web-Recherche kann die aktuelle Gültigkeit nicht bestätigt werden.

„keine besondere Aufbewahrungspflicht. Für die ggf. erforderliche revisionssichere Archivierung ist der Steuerpflichtige verantwortlich. – mit Ausnahme von Steuerpflichtigen, die positive Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr erzielen"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Widerspruch (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Nicht ausgeschlossene Widersprüchlichkeit bei Benachrichtigungsarten

Ziffer 1.6 nennt als vereinbarte Benachrichtigung (i. d. R. E-Mail) und erwähnt alternativ SMS; Ziffer 1.9 verweist auf die Übermittlung von Authentifizierungselementen (z. B. TAN) an die Sparkasse. Auffällig ist 1.5: 'Der Empfang von Kreditkartenabrechnungen ist erst ab dem darauffolgenden Abrechnungsstichtag möglich.' Hier bleibt unklar, was der Bezugspunkt ('darauffolgend' auf was?) ist – ggf. auf Freischaltung. Diese Bezugsunklarheit kann verbraucherrechtlich relevant sein.

„Der Empfang von Kreditkartenabrechnungen ist erst ab dem darauffolgenden Abrechnungsstichtag möglich"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Typografie (2)

hinweisveröffentlichbar Seite 1

Grammatikali/Stilfehler 'mangels des Vorliegens von einem Authentifizierungselement'

Ziffer 1.9 enthält den Genitiv-Konstruktionsfehler 'mangels des Vorliegens von einem Authentifizierungselement' – korrekt wäre 'mangels Vorliegens eines Authentifizierungselements'. Formulierungsfehler im Vertragstext, prüfbedürftig.

„Soweit die Authentifizierung mangels des Vorliegens von einem Authentifizierungselement (z. B. TAN) nicht möglich ist"

Die Konstruktion 'mangels des Vorliegens von einem Authentifizierungselement' ist ein echter grammatikalischer/redaktioneller Fehler im Vertragstext (Genitiv/Präpositionalkonstruktion), der direkt im Fließtext der Ziffer 1.9 sichtbar ist und nicht auf ein Extraktionsartefakt (Soft-Hyphen, Zeilenumbruch, OCR) zurückgeht. Als echter Textfehler in einem AGB-Text ist er kundenrelevant und veröffentlichbar.

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Unifizierte Anführungs-/Subscriptionszeichen und ggfs.-Abkürzung

Der Text verwendet uneinheitlich geschriebene Hervorhebungen („Elektronisches Postfach" teils mit, teils ohne Quotation) und die Abkürzung 'ggfs.' statt normiert 'ggf.'. Rechtsverbindliche Bedingungen sollten einheitliche Terminologie verwenden.

„Der Ausdruck elektronischer Post eine Kopie darstellt und ggfs. beweis- und steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt ist"

Manual source/layout review did not confirm a distinct visible document defect; the signal is formatting, extraction, metadata, or contextual noise and is not reportable.

Extraktion (2)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Extraktionsartefakt 'manuell' im Text

Im Fließtext zwischen 3.1 und der Kündigungsregelung der Sparkasse ist ohne Kontext das Wort 'manuell' eingefügt, gefolgt von Leerzeilen. Dies deutet auf ein Extraktionsartefakt bzw. eine in der Quelle überlagerte Anmerkung hin und gefährdet die automatische Weiterverarbeitung.

„gegenüber der Sparkasse jederzeit mit einer Kün- manuell digungsfrist von einem Monat"

Das Wort 'manuell' erscheint im Extrakt mitten in die zeilenumgebrochene Wortfolge 'Kün-/digungsfrist' eingeschoben (vermutlich eine überlagerte Formular-/Kennzeichnungsanmerkung im Textlayer). Es ist ein typisches Extraktionsartefakt der Layout-/Lesereihenfolge und kein im Dokument sichtbarer Fehler. Kein kundenrelevanter verkaufbarer Befund.

hinweisnur Extraktion Seite 1

Folge von Leerzeilen/Umbrüchen im Quelltext

Der Quelltext enthält auffällige Leerzeilen und aufgelöste Silbentrennungen (z. B. 'Kün- digungsfrist' über mehrere Zeilen). Dies kann die maschinelle Verarbeitung des Extraktausgangs erschweren.

„mit einer Kün- manuell digungsfrist von einem Monat"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Dokumentklassifikation als 'agb' unzutreffend bzw. Formularkennung D1

Das Dokument ist als 'agb' klassifiziert, trägt aber die internen Kennungen '182 401.600 D1 (Fassung Mai 2025) - v7.0' und '© S-Management Services • DSV Gruppe'. Diese erscheinen auf einer einzigen Seite am Seitenende als Fußzeile und belegen eine übergeordnete Formular-Instanz. Die reine 'agb'-Einstufung deckt den Mischcharakter (Bedingungen für ein Einzelprodukt) ggf. nicht ab.

„182 401.600 D1 (Fassung Mai 2025) - v7.0 © S-Management Services • DSV Gruppe"

Manual evidence review found this to be low-value metadata/style noise or an unsubstantiated concern rather than a concrete customer-facing defect.

Text

TXT
*0000000000000242907250*                        0000000000000242907250
                                                                         Bedingungen für die Nutzung
                                                                         des Elektronischen Postfachs
                                                                                                                                                 Berliner Sparkasse
                                                                         Fassung Mai 2025                                                        Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                         1. Leistungsangebot
                                                                         1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung des „Elektronischen Postfachs" der Sparkasse. Das Elektronische Postfach dient zum Empfang
                                                                         von „elektronischer Post“ der Sparkasse und ihrer Verbundpartner sowie zum Versenden von elektronischen Nachrichten an die Sparkasse.
                                                                         1.2 Das Elektronische Postfach kann nur von einem Teilnehmer genutzt werden, der darüber eine Vereinbarung mit der Sparkasse auf Basis
                                                                         einer Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking oder einer Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Elektronischen
                                                                         Zugang zu digitalen Diensten (im Folgenden gemeinsam „Teilnahmevereinbarung“ genannt) getroffen hat.
                                                                         1.3 „Elektronische Post“ sind rechtsverbindliche Erklärungen, Dokumente und sonstige Mitteilungen der Sparkasse und ihrer Verbundpart-
                                                                         ner, die in das Elektronische Postfach eingestellt werden. Hierzu zählen insbesondere rechtsverbindliche Erklärungen zur Geschäftsbezie-
                                                                         hung (z. B. Änderungsangebote der Sparkasse zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. zu der Teilnahmevereinbarung einschließ-
                                                                         lich der Entgelte), kontobezogene Informationen oder Geeignetheitserklärungen sowie nicht rechtsverbindliche werbliche Inhalte. Kontobezo-
                                                                         gene Informationen sind insbesondere Kontoauszüge einschließlich der darin enthaltenen Rechnungsabschlüsse, Anzeigen über die
                                                                         Nichtausführung von Aufträgen, die Sperrung von Authentifizierungsinstrumenten und deren Entsperrung, Informationen zu Kartenprodukten
                                                                         (z. B. Debitkarten und Kreditkarten) sowie weitere gesetzlich geschuldete Informationen.
                                                                         1.4 Der Teilnehmer bestimmt das Elektronische Postfach als Vorrichtung zum Empfang von elektronischer Post der Sparkasse und ihrer Ver-
                                                                         bundpartner (Widmung).
                                                                         1.5 Das Elektronische Postfach steht dem Teilnehmer erst nach Freischaltung zur Verfügung. Der Empfang von Kreditkartenabrechnungen ist
                                                                         erst ab dem darauffolgenden Abrechnungsstichtag möglich. Bis zu dem Abrechnungsstichtag bleibt es bei dem zuvor vereinbarten Kommuni-
                                                                         kationsweg (z. B. per Post, Kontoauszugsdrucker).
                                                                         1.6 Der Teilnehmer stellt sicher, dass ihm die vertraglich geregelte Benachrichtigung (i. d. R. E-Mail) der Sparkasse über den Eingang neuer
                                                                         elektronischer Post in das Elektronische Postfach auf dem vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg zugehen kann. Der Teilnehmer
                                                                         hat die hierfür erforderlichen Empfangsvorrichtungen empfangsbereit vorzuhalten (z. B. E-Mail-Postfach mit ausreichendem Speicherplatz,
                                                                         App mit aktivierter Push Nachrichten Funktion) und der Sparkasse eine Änderung der Erreichbarkeit unverzüglich mitzuteilen (z. B. Änderung
                                                                         der E-Mail-Adresse bei Benachrichtigungen per E-Mail, Änderung der Telefonnummer bei Benachrichtigungen per SMS).
                                                                         1.7 Der Teilnehmer hat den Inhalt des Elektronischen Postfachs regelmäßig, spätestens alle 14 Tage sowie unverzüglich nach Erhalt einer
                                                                         Benachrichtigung zu kontrollieren.
                                                                         1.8 Der Teilnehmer kann jeglichen Inhalt des Elektronischen Postfachs jederzeit löschen. Die Sparkasse hat weder einen Lesezugriff auf den
                                                                         Inhalt des Elektronischen Postfachs noch kann sie den Inhalt ändern oder löschen.
                                                                         1.9 Die Sparkasse ist berechtigt, für den Zugriff durch den Teilnehmer auf elektronische Post der Sparkasse und ihrer Verbundpartner dessen
                                                                         Authentifizierung (Überprüfung der Identität) zu verlangen, insbesondere wenn dies aus datenschutzrechtlichen oder anderen gesetzlichen
                                                                         Gründen erforderlich ist. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen (z. B. PIN/TAN-Verfahren) kann sich der Teilnehmer
                                                                         gegenüber der Sparkasse als berechtigter Teilnehmer ausweisen. Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer die
                                                                         vereinbarten Authentifizierungselemente an die Sparkasse übermittelt. Soweit die Authentifizierung mangels des Vorliegens von einem
                                                                         Authentifizierungselement (z. B. TAN) nicht möglich ist, erfolgt die Zurverfügungstellung von elektronischer Post von Verbundpartnern per
                                                                         Post oder in einer anderen vereinbarten Form.
                                                                         1.10 Kann die elektronische Post nicht im Elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt werden, wird die Sparkasse den Teilnehmer per
                                                                         Post oder in einer anderen vereinbarten Form informieren.
                                                                         1.11 Die Beschaffenheit (z. B. technische Voraussetzungen für die Freischaltung und den Empfang von elektronischer Post) und Funktionali-
                                                                         tät (z. B. Service-Leistungen, wie die Benachrichtigung per E-Mail) des Elektronischen Postfachs ergeben sich abschließend aus der „Online-
                                                                         Bedienungsanleitung“ und den vertraglichen Vereinbarungen.
                                                                         1.12 Die Übermittlung von elektronischer Post erfolgt in geeigneten elektronischen Dateiformaten (z. B. als „Portable Document Format", kurz
                                                                         PDF). Die Sparkasse weist den Teilnehmer darauf hin, dass der Ausdruck elektronischer Post eine Kopie darstellt und ggfs. beweis- und
                                                                         steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt ist.
                                                                         2. - entfällt -
                                                                         3. Kündigung
                                                                         3.1 Der Teilnehmer kann die Vereinbarung über die Nutzung des Elektronischen Postfachs gegenüber der Sparkasse jederzeit mit einer Kün-
                                                manuell


                                                                         digungsfrist von einem Monat in Textform ordentlich kündigen.
                                                                         Die Sparkasse kann die Vereinbarung über die Nutzung des Elektronischen Postfachs bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer
                                                                         Frist von zwei Monaten in Textform ordentlich kündigen.
                                                                         3.2 Die Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung des Elektronischen Postfachs bewirkt zugleich eine Kündigung der Rahmenvereinba-
                                                                         rung über die Teilnahme am Elektronischen Zugang zu digitalen Diensten. Die Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung des Elektroni-
                                                                         schen Postfachs stellt hingegen keine Kündigung der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking dar.
                                                                         3.3 Die Kündigung der Teilnahmevereinbarung bewirkt die Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung des Elektronischen Postfachs.
                                                                         3.4 Der Teilnehmer bleibt für einen Zeitraum von drei Monaten nach Ende der Kündigungsfrist berechtigt, auf das Elektronische Postfach
                                                                         zuzugreifen, um elektronische Post und elektronische Nachrichten zu sichern.
                                                                         3.5 Können rechtsverbindliche Erklärungen, Dokumente und sonstige Mitteilungen der Sparkasse und ihrer Verbundpartner nicht im Elektroni-
     182 401.600 D1 (Fassung Mai 2025) - v7.0
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                         schen Postfach zur Verfügung gestellt werden, wird die Sparkasse den (teilnehmenden) Konto-/Depotinhaber per Post oder in einer anderen
                                                                         vereinbarten Form informieren.
                                                                         3.6 Ergänzend gilt Nr. 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                                         4. Steuerrechtliche Anerkennung
                                                                         Die steuerrechtliche Anerkennung von im Elektronischen Postfach zur Verfügung gestellten Rechnungen und Kontoauszügen durch die
                                                                         Finanzverwaltung ist grundsätzlich gewährleistet. Bei Steuerpflichtigen ohne Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten besteht – mit Aus-
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