warnungnicht reportfähig Seite 1
Nicht ausgeschlossene Widersprüchlichkeit bei Benachrichtigungsarten
Ziffer 1.6 nennt als vereinbarte Benachrichtigung (i. d. R. E-Mail) und erwähnt alternativ SMS; Ziffer 1.9 verweist auf die Übermittlung von Authentifizierungselementen (z. B. TAN) an die Sparkasse. Auffällig ist 1.5: 'Der Empfang von Kreditkartenabrechnungen ist erst ab dem darauffolgenden Abrechnungsstichtag möglich.' Hier bleibt unklar, was der Bezugspunkt ('darauffolgend' auf was?) ist – ggf. auf Freischaltung. Diese Bezugsunklarheit kann verbraucherrechtlich relevant sein.
„Der Empfang von Kreditkartenabrechnungen ist erst ab dem darauffolgenden Abrechnungsstichtag möglich"
Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.