warnungWeb-Recherche nötig Seite 1
20-Kalendertage-Frist für postalische Zusendung gegen Portoersatz nicht betraglich definiert
Unter Punkt 2.3 wird eine Zusendung gegen Portoersatz nach 20 Kalendertagen angekündigt; die Höhe des Portoersatzes und die rechtliche Einordnung (Entgelt?) werden in den Bedingungen nicht konkretisiert, sondern nur auf die AGB verwiesen. Für den Teilnehmer bleibt unklar, mit welchen Kosten eine postalische Zusendung verbunden ist.
„Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden."
Finding depends on current external legal, regulatory, currency, or public-fact status. It must be verified against current official web sources before it can be published.