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Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
                                             im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
                                                                                                                    Landessparkasse zu Oldenburg
                                             Fassung Oktober 2025

                                             Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis-Lastschrift über sein Konto bei der Sparkasse gelten folgende
                                             Bedingungen.

                                             1 Allgemein
                                             1.1 Begriffsbestimmung
                                             Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jewei-
                                             ligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
                                             1.2 Entgelte und deren Änderung
                                             Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                             1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht
                                             Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.
                                             1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit
                                             Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten
                                             Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden.
                                             2 SEPA-Basis-Lastschrift
                                             2.1 Allgemein
                                             2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
                                             Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Sparkasse an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des
                                             Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage
                                             genannten Staaten und Gebiete.
                                             Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriften muss
                                             – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen und
                                             – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
                                             Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschrif-
                                             ten vorlegt.
                                             Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt
                                             der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Sparkasse die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
                                             2.1.2 Kundenkennungen
                                             Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts-
                                             raums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Spar-
                                             kasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung
                                             auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdaten-
                                             satz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR
                                             zusätzlich angegebenen BIC aus.
                                             2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten
                                             Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter-
                                             bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den
                                             USA weitergeleitet werden.
                                             2.2 SEPA-Lastschriftmandat
                                             2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate)
                                             Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung von
                                             SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Sparkasse vereinbarten Art und Weise
                                             zu erteilen.
                                             In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister
                                             und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen,
                                             verarbeiten, übermitteln und speichern.
                                             In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein:
                                             – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und
                                             – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.
                                             Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:
                                             – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                             – eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
                                             – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung,
                                             – Name des Kunden (sofern verfügbar) und
                                             – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
                                             Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
114 248.000 D1 (Fassung Okt. 2025) - v13.0


                                             Mit dem Einzug der letzten Lastschrift teilt der Zahlungsempfänger der Sparkasse des Kunden die Erledigung des SEPA-Lastschriftmandates
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                             mit.
                                             2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat
                                             Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von
                                             seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Sparkasse an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezoge-
                                             nen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung von Lastschrif-
                                             ten des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor
                                             dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.
                                             Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:
                                             – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,


                                                                                                                                                                              Seite 1 von 4
                                             Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren


                                             – Name des Kunden,
                                             – Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden.
                                             Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
                                             2.2.3 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats
                                             Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Sparkasse – möglichst
                                             schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegen-
                                             über der Sparkasse, wird er ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirk-
                                             sam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften
                                             einzieht.
                                             2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basis-Lastschriften
                                             Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulas-
                                             sen. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im
                                             Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag möglichst schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische
                                             Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege zugehen. Diese Weisung sollte zusätzlich auch gegenüber
                                             dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
                                             2.3 Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift auf Grundlage des SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger
                                             (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt
                                             etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basis-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zah-
                                             lungsempfänger angegeben.
                                             (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Einschaltung seines Zah-
                                             lungsdienstleisters an die Sparkasse als Zahlstelle. Dieser Datensa

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Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren · 17.10.26, 22:32