Preis- und Leistungsverzeichnis 15.07.2026 S l Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Berliner Sparkasse l Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr l Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft l Kapitel D: Kreditgeschäft l Kapitel E: Sonstiges Die Berliner Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- 07/2026 und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des 402868 Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Berliner Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1 Preis- und Leistungsverzeichnis 15.07.2026 S Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite A. Allgemeine Informationen zur Berliner Sparkasse I. Name und Anschrift der Berliner Sparkasse 5 II. Zuständige Aufsichtsbehörden 5 III. Eintragung im Handelsregister 5 IV. Vertragssprache 5 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten 5 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung 6 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr I. Girokonten 7 1. Preismodelle für Privatkonten 7 2. Preismodelle für FirmenKonten 8 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten und S-Treasury Mittelstand 8 3.1. Fremdwährungskonten 8 3.2. S-Treasury Mittelstand 8 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 8 4.1. Privatkonten 8 4.2. FirmenKonto 9 4.3. Fremdwährungskonten 9 5. Rechnungsabschluss 9 5.1. Privatkonten 9 5.2. FirmenKonto 9 5.3. Fremdwährungskonten 9 6. geduldete Kontoüberziehungen 9 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 9 8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz 9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten 10 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR- Währungen 10 1.1.1. Überweisungsaufträge 10 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung auf einem Privatgirokonto 13 07/2026 1.1.3. Gutschrift einer Überweisung auf einem FirmenKonto 13 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates 402868 außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 14 1.2.1. Überweisungsaufträge 14 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung 16 2 Preis- und Leistungsverzeichnis 15.07.2026 S 2. Lastschriften 17 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des 17 Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift 17 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 17 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten 17 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift 18 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 18 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 18 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschrift 18 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 18 2.4. Lastschrifteinzug 18 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 18 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren 18 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 19 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 19 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) 20 3.3. Bargeldauszahlung 20 3.4. Ausführungsfrist 21 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 21 4.1. Bargeldeinzahlung 21 5. Online-Banking, Electronic Banking und Wero 22 5.1. Online-Banking 22 5.2. Online-Banking Business und Online-Banking Pro 22 5.3. Electronic Banking 22 5.4. zusätzliche Zahlungsdienste im Electronic Banking 22 5.5. Wero 22 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 23 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Berliner Sparkasse 23 III. Scheckverkehr 24 1. Allgemein 24 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 24 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 24 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 25 2.3. Umrechnungskurse 25 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto 26 1. Zusendung von Sparkassenbuch/-blättern/-umschlägen 26 07/2026 2. Wertstellung 26 3. Sonstiges 26 4. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 26 402868 II. Wertpapiere 27 1. Depotleistungen 27 2. Effektive Stücke 27 3. Transaktionsleistungen 28 4. Ersatz von Aufwendungen 30 3 Preis- und Leistungsverzeichnis 15.07.2026 S 5. Quellensteuerservice - Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen inkl. MwSt 30 6. Finanztermingeschäfte 30 D. Kredite I. Kredite 31 1. Allzweckkredit, Autokredit, Modernisierungsdarlehen 31 2. Bearbeitungspreis Bestandsgeschäft Immobilienfinanzierungen 31 E. Sonstiges I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene 32 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) 32 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 32 IV. Saldenbestätigung 32 V. Schrankfächer 32 VI. Erträgnisaufstellung 32 VII. Filial-Anforderungen 32 VIII. Mahnungen 33 IX. Abtretung / Verpfändung von Guthaben 33 X. Kfz-Brief-Inkassi 33 XI. Kontoabschriften 33 XII. Registerauszüge (Handelsregister etc.) 33 XIII. Steuerbescheinigungen 33 XIV. Mietkaution Kündigungsgeld 33 Erläuterungen zu den Fußnoten 34 07/2026 402868 4 A. Allgemeine Informationen zur Berliner Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Berliner Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Berliner Sparkasse Berliner Sparkasse Niederlassung der BSK 1818 AG Alexanderplatz 2 10178 Berlin Einwendungen gegen Kontoauszüge / Rechnungsabschlüsse: Berliner Sparkasse Bereich Revision Neutrale Stelle (BSK-RE 21) Benno-König-Str. 18 12487 Berlin II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister HRB 99726 B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Berliner Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Berliner Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 5 A. Allgemeine Informationen zur Berliner Sparkasse Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/ Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren _node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 - 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Berliner Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Berliner Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Berliner Sparkasse die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Berliner Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Preise Giro Digital Giro Individual34 Giro Pauschal Kontoführung pro Monat 4,95 EUR 2,95 EUR 8,95 EUR (Echtzeit-)Überweisungsaufträge, Gut- und Lastschriften* Online-Banking 0,00 EUR 0,30 EUR 0,00 EUR Telefon-Banking 2,00 EUR 0,30 EUR 0,00 EUR Kontoservice-Terminal 2,00 EUR 0,60 EUR 0,00 EUR beleggebunden4 2,00 EUR 0,60 EUR 0,00 EUR Überweisungsgutschriften und Lastschriften 0,00 EUR 0,30 EUR 0,00 EUR (Echtzeit-)Dauerauftragerteilung, -änderung Online-Banking 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR beim Berater 2,00 EUR 0,60 EUR 0,00 EUR Bartransaktionen* Bargeldeinzahlung mit der Debitkarte am 0,00 EUR 0,30 EUR 0,00 EUR Geldautomaten Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am 0,00 EUR 0,30 EUR 0,00 EUR Geldautomaten Bargeldeinzahlung an der Kasse 2,00 EUR 1,00 EUR29 0,00 EUR Bargeldauszahlung an der Kasse 2,00 EUR 1,00 EUR29 0,00 EUR Münzgeldeinzahlung (Safebag) 7,50 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR Ausgabe einer Debitkarte Sparkassen-Card inklusive nein nein 1 Karte Sparkassen-Card p.a. jede weitere 12,00 EUR45 12,00 EUR45 12,00 EUR45 Kontoauszug pro Vorgang Elektronisches Postfach 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Kontoauszugsdrucker 2,00 EUR 0,60 EUR 0,00 EUR ab dem 3. Auszug pro Monat, ansonsten kostenfrei Freiposten Kontoauszugsdrucker - 2 - *Entgelte für Buchungsposten werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Das Basiskonto kann in jedem der drei Kontomodelle geführt werden. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B I 4; B II; B III und E berechnet. Das Startkonto Für Schüler, Auszubildende, Wehr-/Zivildienstleistende und Studenten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unentgeltlich Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 2. Preismodelle für FirmenKonten Kontomodelle FirmenKonto komfort pur plus Grundpreis pro Monat 19,95 EUR 12,95 EUR 44,95 EUR Freiposten39 20 0 75 28,3 0,30 EUR 0,50 EUR 0,20 EUR beleglose (Echtzeit-)Buchungen beleggebundene (Echtzeit-)Aufträge28 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR Geldautomaten mit Ein- und/oder Auszahlungsfunktion28 2,00 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR mitarbeiterbediente Kasse28,29 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR Münzgeldeinzahlung (Safebag)28 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR Einrichtung, Änderung, Löschung 4,00 EUR 4,00 EUR 4,00 EUR (Echtzeit-)Dauerauftrag40 Sparkassen-Card (Debitkarte) p.a. 18,00 EUR 18,00 EUR 18,00 EUR Kontoauszugsversand 1,50 EUR 1,50 EUR 1,50 EUR pro Auszug am Kontoauszugsdrucker 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR Das Basiskonto wird im Kontomodell FirmenKonto komfort geführt. Die Berliner Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B I 4; B II; B III und E berechnet. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten und S-Treasury Mittelstand 3.1. Fremdwährungskonten Kontoführung monatlich 10,00 EUR Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B I 4, 6, 7, 8; B II; B III und E berechnet. 3.2. S-Treasury Mittelstand Für Firmenkunden - Basispaket 15,00 EUR54 - Paket beinhaltet Devisenkassa- und Devisentermingeldhandel pro angefangenen Monat und Kunde - Vollversion 30,00 EUR54 - Paket beinhaltet Basispaket und die weiteren Module „Aufträge und Rechnungen“ oder pro angefangenen „Cashflow-Planung“ Monat und Kunde 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, siehe B I Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - bei Postversand pro Kontoauszug 1,90 EUR Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand pro Kontoauszug 1,90 EUR Postversand von Kontoauszügen, die nach 60 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen Porto wurden Die Berliner Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 4.2. FirmenKonto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, keine gesonderte Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug siehe B I 2 - bei Postversand - Wochenauszug siehe B I 2 - bei Postversand - Monatsauszug siehe B I 2 - bei Postversand Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden - bei Postversand pro Kontoauszug siehe B I 2 Postversand von Kontoauszügen, die nach 60 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen Porto wurden Die Berliner Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 4.3. Fremdwährungskonten Postversand Porto Nutzung Elektronisches Postfach 0,00 EUR 5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten siehe B I 4.1 5.2. FirmenKonto siehe B I 2 5.3. Fremdwährungskonten Zusendung Rechnungsabschluss Porto Nutzung Elektronisches Postfach 0,00 EUR 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Überziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I 1 bis I 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz (ab 31.10.2018) Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Berliner Sparkasse. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR II. Erbringung von Zahlungsdiensten Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I 1 bis I 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Überweisungsauftrage sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online-Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. Echtzeitüberweisungen sind nur in Euro und innerhalb des SEPA-Zahlungsverkehrsraumes möglich. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 in Euro oder in anderen EWR-Währungen2 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Berliner Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B II 7. a) Ausführungsfristen Die Berliner Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Berliner Sparkasse): - Überweisungen in Euro belegloser Überweisungsauftrag3 max. 1 Geschäftstag beleghafter Überweisungsauftrag4 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden5 Sammel-Echtzeitüberweisungsauftrag max. 4 Stunden Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden - Überweisungen in anderen EWR-Währungen belegloser Überweisungsauftrag3 max. 4 Geschäftstage beleghafter Überweisungsauftrag4 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR ba) Überweisung in der Kontowährung Der Zahler trägt folgende Entgelte6: Modalitäten: je Überweisung vom Privatgirokonto Überweisungsart beleghaft4 beleglos3 per Dauerauftrag per Eil- überweisung Überweisung mit IBAN in Euro siehe B I 1 12,00 EUR30 innerhalb der Berliner Sparkasse (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an siehe B I 1 12,00 EUR einen anderen Zahlungsdienstleister zzgl. (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) 5,00 EUR bei Aufträgen zur Bargeldaus- zahlung30 Überweisung, die auf eine andere Beträge bis Beträge bis Beträge bis jeweiliges Entgelt Währung eines EWR-Mitgliedstaates 10.000,00 EUR: 10.000,00 EUR: 10.000,00 EUR: lautet an einen anderen 15,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR zzgl. 10,00 EUR Zahlungsdienstleister Eilzuschlag30 darüber: 1,5‰ darüber: 1,0‰ darüber: 1,0 ‰ max. max. max. 500,00 EUR30 500,00 EUR30 500,00 EUR30 Eilzahlung online 12,00 EUR30 Wero-Zahlungsfunktion 0,00 EUR „Geld senden“, „auf Geld anfordern antworten“, „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion 0,00 EUR "E-Commerce und M-Commerce" (Überweisung) vom FirmenKonto Überweisungsart beleghaft4 beleglos3 per Dauerauftrag per Eil- überweisung Überweisung mit IBAN in Euro wie individuell wie individuell wie individuell 12,00 EUR30 innerhalb der Berliner Sparkasse vereinbart vereinbart vereinbart (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an wie individuell wie individuell wie individuell 12,00 EUR einen anderen Zahlungsdienstleister vereinbart vereinbart vereinbart zzgl. (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) 5,00 EUR bei Aufträgen zur Bargeldaus- zahlung30 Überweisung, die auf eine andere Beträge bis Beträge bis Beträge bis jeweiliges Entgelt Währung eines EWR-Mitgliedstaates2 10.000,00 EUR: 10.000,00 EUR: 10.000,00 EUR: lautet an einen anderen 15,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR zzgl. 10,00 EUR Zahlungsdienstleister Eilzuschlag30 darüber: 1,5‰ darüber: 1,0‰ darüber: 1,0 ‰ max. max. max. 500,00 EUR30 500,00 EUR30 500,00 EUR30 Eilzahlung online 12,00 EUR30 Wero-Zahlungsfunktion 0,00 EUR „Geld senden“, „auf Geld anfordern antworten“, „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion 0,00 EUR "E-Commerce und M-Commerce" (Überweisung) Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 11 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte6 Überweisungsart Entgelt (inklusive Courtage) beleghaft4 Beträge bis 10.000,00 EUR: 17,50 EUR darüber: 1,75‰ max. 600,00 EUR beleglos3 oder per Dauerauftrag Beträge bis 10.000,00 EUR: 12,50 EUR darüber: 1,25‰ max. 600,00 EUR per Eilüberweisung jeweiliges Entgelt zzgl. 10,00 EUR Eilzuschlag c) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs (nur dateibegleitend möglich) nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 EUR - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages durch die Berliner 1,00 EUR Sparkasse7 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 EUR - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Formlos vom Kunden erteilte Überweisungsaufträge (mündlich, telefonisch außerhalb des Telefon-Bankings, elektronisch außerhalb des Online-Bankings, per Brief oder in sonstiger nicht vereinbarter Form)30 12,50 EUR* *Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur-und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 17,00 EUR Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Bei Überweisungen, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lauten, können zusätzlich folgende Entgelte anfallen: Bearbeitung des Widerrufs eines Überweisungsauftrags nach Zugang (sofern mit dem Kunden vereinbart) 15,00 EUR Rückfrage beim Kunden zwecks Korrektur eines Überweisungsauftrags mit unvollständigen, unleserlichen oder fehlerhaften Angaben (vor Ausführung) 8,00 EUR Kopie einer SWIFT-Nachricht (MT 103/pacs.008) 10,00 EUR Ausführungsbestätigung eines Auslandsüberweisungsauftrages (SWIFT32) 30,00 EUR Korrektur / Änderungsmeldung per SWIFT einer ausgeführten Überweisung im Auftrag des Kunden (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 15,00 EUR Bemühen um die Wiederbeschaffung einer Überweisung im Auftrag des Kunden15 (Rückruf) 30,00 EUR Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Bearbeitung per SWIFT eingehender An-/Rückfragen zu einem Zahlungsvorgang mit unvollständigen oder fehlerhaften Angaben (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 30,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 12 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung auf einem Privatgirokonto Bei einem Überweisungseingang werden von der Berliner Sparkasse folgende Entgelte berechnet8 Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Berliner Sparkasse (Echtzeit-/ siehe B I 1 SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister siehe B I 1 innerhalb des EWR22 Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe B I 1 (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion siehe B I 1 ”Geld empfangen" zugunsten Privatkonten Wero-Zahlungsfunktion siehe B I 1 ”Geld empfangen" zugunsten Geschäftskonten Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates2 lautet Beträge bis 10.000,00 EUR: 10,00 EUR von einem anderen Zahlungsdienstleister darüber: 1,0 ‰ max. 150,00 EUR Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates2 Beträge bis 10.000,00 EUR: 10,00 EUR lautet darüber: 1,0 ‰ max. 150,00 EUR Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu Beträge bis 10.000,00 EUR: 2,50 EUR den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben darüber: 0,25‰ max. 100,00 EUR Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. 1.1.3. Gutschrift einer Überweisung auf einem FirmenKonto Bei einem Überweisungseingang werden von der Berliner Sparkasse folgende Entgelte berechnet8 Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Berliner Sparkasse (Echtzeit-/ wie individuell vereinbart SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister wie individuell vereinbart innerhalb des EWR22 Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister wie individuell vereinbart (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion wie individuell vereinbart ”Geld empfangen" zugunsten Privatkonten Wero-Zahlungsfunktion wie individuell vereinbart ”Geld empfangen" zugunsten Geschäftskonten Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates2 lautet Beträge bis 10.000,00 EUR: 10,00 EUR von einem anderen Zahlungsdienstleister darüber: 1,0 ‰ max. 150,00 EUR Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates2 Beträge bis 10.000,00 EUR: 10,00 EUR lautet darüber: 1,0 ‰ max. 150,00 EUR Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu Beträge bis 10.000,00 EUR: 2,50 EUR den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben darüber: 0,25‰ max. 100,00 EUR Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 13 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)9 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)10 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro zu Staaten außerhalb des EWR11 beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden5. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR1) in ba) Währungen eines Staates außerhalb des EWR22 (Drittstaatenwährung9) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. baa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte6 Überweisungsart Entgelt beleghaft4 Beträge bis 10.000,00 EUR: 15,00 EUR darüber: 1,5 ‰ max. 500,00 EUR30 beleglos3 oder per Dauerauftrag Beträge bis 10.000,00 EUR: 10,00 EUR darüber: 1,0 ‰ max. 500,00 EUR30 per Eilüberweisung jeweiliges Entgelt zzgl. 10,00 EUR Eilzuschlag30 bab) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte6 Überweisungsart Entgelt (inklusive Courtage) beleghaft4 Beträge bis 10.000,00 EUR: 17,50 EUR darüber: 1,75 ‰ max. 600,00 EUR30 beleglos3 oder per Dauerauftrag Beträge bis 10.000,00 EUR: 12,50 EUR darüber: 1,25 ‰ max. 600,00 EUR30 per Eilüberweisung jeweiliges Entgelt zzgl. 10,00 EUR Eilzuschlag30 bac) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (DEBT bzw. OUR). Höhe der Entgelte6 siehe B II 1.2.1. aa) zzgl. Fremdspesenpauschale: 25,00 EUR Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHAR bzw. SHARE). Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 14 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Hinweis: Überweisungen in die USA mit der Auftragswährung Euro (EUR) werden grundsätzlich in US-Dollar (USD) ausgeführt, es sei denn, es wird ausdrücklich als zusätzliche Weisung eine Ausführung in Euro vorgegeben. bba) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen33: n 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHAR bzw. SHARE) n 1: Zahler trägt alle Entgelte (DEBT bzw. OUR) n 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (CRED bzw. BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte12 Zielland (Produkt) Entgeltregelung 0 (SHAR bzw. SHARE) 1 (DEBT bzw. OUR) Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, B II 1.1 nicht möglich Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) beleghafte4 Überweisung Beträge bis 10.000,00 EUR: Beträge bis 10.000,00 EUR: 15,00 EUR 15,00 EUR darüber: 1,5 ‰ darüber: 1,5 ‰ max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR beleglose3 Überweisung oder per Dauerauftrag Beträge bis 10.000,00 EUR: Beträge bis 10.000,00 EUR: 10,00 EUR 10,00 EUR darüber: 1,0 ‰ darüber: 1,0 ‰ max. 500,00 EUR max. 500,00 EUR jeweils zzgl. Fremdspesen: 25,00 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer Echtzeitüberweisungen: 10,00 EUR Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung: Entgelt Entgeltregelung (inklusive Courtage) 0 (SHAR bzw. SHARE) Beträge bis 10.000,00 EUR: 2,50 EUR darüber: 0,25 ‰ max. 100,00 EUR 1 (DEBT bzw. OUR) Beträge bis 10.000,00 EUR: 2,50 EUR darüber: 0,25 ‰ max. 100,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 15 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Formlos vom Kunden erteilte Überweisungsaufträge (mündlich, telefonisch außerhalb des Telefon-Bankings, elektronisch außerhalb des Online-Bankings, per Brief oder in sonstiger nicht vereinbarter Form)30 12,50 EUR* *Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur-und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Bearbeitung des Widerrufs eines Überweisungsauftrags nach Zugang12,41 (sofern mit dem Kunden vereinbart) 15,00 EUR 12,41 Rückfrage beim Kunden zwecks Korrektur eines Überweisungsauftrags mit unvollständigen, unleserlichen oder fehlerhaften Angaben (vor Ausführung) 8,00 EUR Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages durch die Berliner 1,00 EUR Sparkasse7 Kopie einer SWIFT-Nachricht (MT 103/pacs.008) 10,00 EUR Ausführungsbestätigung eines Auslandsüberweisungsauftrages (SWIFT32) 30,00 EUR Korrektur- /Änderungsmeldung per SWIFT einer ausgeführten Überweisung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 15,00 EUR 12 30,00 EUR Bemühen um die Wiederbeschaffung einer Überweisung im Auftrag des Kunden (Rückruf) Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Bearbeitung per SWIFT eingehender An-/Rückfragen zu einem Zahlungsvorgang mit unvollständigen oder fehlerhaften Angaben (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 30,00 EUR 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: n 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHAR bzw. SHARE) n 1: Zahler trägt alle Entgelte (DEBT bzw. OUR) n 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (CRED bzw. BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ (SHAR bzw. SHARE) können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ (CRED bzw. BEN) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte8 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ (SHAR bzw. SHARE oder CRED bzw. BEN) werden von der Berliner Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, B II 1.1.2 und 1.1.3 Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) übrige Länder Beträge bis 10.000,00 EUR: 10,00 EUR darüber: 1,0 ‰ max. 150,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 16 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung: Entgelt Entgeltregelung (inklusive Courtage) 0 (SHAR bzw. SHARE) Beträge bis 10.000,00 EUR: 2,50 EUR darüber: 0,25 ‰ max. 100,00 EUR 2 (CRED bzw. BEN) Beträge bis 10.000,00 EUR: 2,50 EUR darüber: 0,25 ‰ max. 100,00 EUR Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Berliner Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen13 bei Privatgirokonten Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Berliner Sparkasse siehe B I 1 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe B I 1 bei FirmenKonten Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Berliner Sparkasse wie individuell vereinbart SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister wie individuell vereinbart c) Sonstige Entgelte14 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR Berechtigte Ablehnung der Einlösung von SEPA-Basis-Lastschrift durch die Berliner Sparkasse - für Privatkonten 1,00 EUR - für FirmenKonten 2,00 EUR 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Berliner Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen13 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Berliner Sparkasse wie individuell vereinbart SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister wie individuell vereinbart c) Sonstige Entgelte14 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 17 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen13 bei Privatgirokonten Lastschrifteinlösung aus Einreichungen aus Entgelt in Euro Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik siehe B I 1 Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland bei FirmenKonten Lastschrifteinlösung aus Einreichungen aus Entgelt in Euro Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik wie individuell Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, vereinbart Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland b) Sonstige Entgelte14 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR Berechtigte Ablehnung der Einlösung von SEPA-Basis-Lastschrift durch die Berliner Sparkasse - für Privatkonten 1,00 EUR - für FirmenKonten 2,00 EUR 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen13 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen aus Entgelt in Euro Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik wie individuell Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, vereinbart Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland b) Sonstige Entgelte14 Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Berliner Sparkasse 2,00 EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 EUR 2.3. Einreichung für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 17.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 17.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 2.4. Lastschrifteinzug15 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wie individuell vereinbart 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren a) Bei belegloser Auftragserteilung je Lastschrift wie individuell vereinbart Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 18 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte)16 a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte)45 Kreditkarte Classic (Kreditkarte) - Hauptkarte jährlich 39,00 EUR - Zusatzkarte/ Zweitkarte jährlich 29,00 EUR Kreditkarte Gold (Kreditkarte) - Hauptkarte jährlich 78,00 EUR - Zusatzkarte/ Zweitkarte jährlich 59,00 EUR Visa Card Basis (Debitkarte) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unentgeltlich ab dem 22. Lebensjahr jährlich 42,00 EUR Visa Card Business Gold mit Versicherung jährlich 60,00 EUR Visa Card Business Gold ohne Versicherung jährlich 37,50 EUR b) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kreditkarte oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom 15,00 EUR Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 0,00 EUR - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder 0,00 EUR sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card c) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 10,00 EUR d) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR unentgeltlich f) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR22,46 (außer Visa Card Business) - in EWR-Fremdwährung2 - Währungsumrechnungsentgelt52 1,9% des Umsatzes - in anderer Fremdwährung17 1,9% des Umsatzes g) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung außerhalb des EWR17,46 (außer Visa Card Business) 1,9% des Umsatzes h) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte) siehe B II 3.3 i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kreditkarte und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 7,50 EUR Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 19 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) siehe B I 1 a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) gem. Kontomodell b) Täglicher Verfügungsrahmen19 Sparkassen-Card je nach Einsatz20 - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte - An Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000 EUR - An fremden Geldautomaten21 im Inland bis zu 500 EUR - An fremden Geldautomaten21 im Ausland bis zu 500 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen44 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) 2.000,00 EUR - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkassen bis zu 2.000 EUR c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 15,00 EUR - wegen Namensänderung 0,00 EUR - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card 0,00 EUR d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card [Debitkarte] und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR22 unentgeltlich f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung17 im EWR22, 46 - in EWR-Fremdwährung2 1,9 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 10 1,9 % des Umsatzes g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung17 außerhalb des EWR22 1,9 % des Umsatzes h) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro außerhalb des EWR22 1,9 % des Umsatzes i) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) siehe B II 3.3 j) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 7,50 EUR Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Berliner Sparkasse ist unentgeltlich. 3.3. Bargeldauszahlung a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden46 - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) siehe B I 1 und 2 gem. Kontomodell - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - mit unserer Visa Card Basis (Debitkarte) 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 20 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden46 - bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen unentgeltlich - bei ZD im EWR22, die ein direktes Kundenentgelt18 erheben - Verfügungen im girocard-System in Euro die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei dem fremden ZD - Verfügungen im V PAY-System in Euro 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - Verfügungen im Visa Debit-System in Euro 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - bei ZD im EWR22, die kein direktes Kundenentgelt23 erheben - Verfügungen im V PAY-System in Euro 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - Verfügungen im Visa Debit-System in Euro 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - bei ZD im EWR22 in Fremdwährung17 im V PAY-System oder im Visa Debit-System - in EWR-Fremdwährung2 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - in Drittstaatenwährung10 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - bei ZD außerhalb des EWR22 in Fremdwährung17 im V PAY-System oder im Visa Debit-System - in EWR-Fremdwährung2 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - in Drittstaatenwährung10 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kreditkarte und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden im Inland46 - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR - mit unserer Visa Card Basis (Debitkarte) 2 % des Umsatzes min. 7,50 EUR im Ausland kostenlos Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debitkarte und Kreditkarte) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung2 als Euro max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Berliner Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B II 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte24 4.1. Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlungen auf eigenes Konto siehe B.I.1 und B.I.2 gem. Kontomodell Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 3,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 5. Online-Banking, Electronic Banking und Wero 5.1. Online-Banking - Bereitstellung von pushTAN25 0,00 EUR - je pushTAN 0,00 EUR - Bereitstellung von chipTAN-Karte (Banking-Card)45 jährlich 5,00 EUR - TAN-Generator kein Angebot43 - Bereitstellung von chipTAN25 0,00 EUR - je chipTAN 0,00 EUR Kontowecker/ Dispowecker E-Mail 0,00 EUR Push-Nachricht 0,00 EUR SMS kein Angebot 5.2. Online-Banking Business und Online-Banking Pro Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Firmenkundenportal und am Elektronischen Postfach (Nutzerverwaltung) Online-Banking Business 0,00 EUR pushTAN / chipTAN Verfahren pro Monat Online-Banking Business Pro 15,00 EUR zzgl. USt. pushTAN / chipTAN Verfahren inklusive EBICS-Nutzung pro Monat zzgl. (zzgl. Kosten Datenfernübertragung 5.3) Teilnehmerpreis i.H.v. 1,00 EUR zzgl. USt. pro Monat ab dem 3. Teilnehmer 5.3. Electronic Banking Datenfernübertragung mit EBICS 6,00 EUR pro Monat und Konto Software, Installation, etc. wie individuell vereinbart Kontenclearing 10,00 EUR je Monat und Auftraggeberkonto Bereitstellung von Einzelumsatzinformationen (C54) 300,00 EUR pro Jahr und Konto nachträgliche Hinterlegung eines Teilnehmers 3,00 EUR 5.4. zusätzliche Zahlungsdienste im Electronic Banking Beauftragung mittels Ebics (ELKO) - Echtzeitüberweisung in Euro - je Sammelbuchung 0,00 EUR - je Einzelauftrag in einer Sammelbuchung siehe B.I.2 Entgelt für den Elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes von eingereichten Zahlungsaufträgen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 EUR 5.5. Wero a) Limite Für die Wero-Zahlungsfunktionen ”Geld senden", ”auf Geldanforderungen antworten" und ”Geld spenden" (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von bis zu maximal 10.000 EUR für alle Wero-Zahlungen pro Tag. Für die Wero Zahlungsfunktion ”E-Commerce und M-Commerce" (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevolimächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimitin Höhe von bis zu maximal 10.000 EUR für alle Wero-Zahlungen pro Tag. Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B Nummer 11.1.), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 22 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR b) Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Teil B.I. und ggfs. ergänzend aus Teil B. II. c) Ausführungsfrist siehe Teil B. II. 1.1.1. a) d) Annahmezeiten siehe Teil B. II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Kartenverfügungen innerhalb des EWR22 in EWR-Fremdwährung2 werden zum zuletzt verfügbaren Euro- Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html abrufbar. Kartenverfügungen außerhalb des EWR und/oder in Nicht-EWR-Fremdwährung mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Visa Basis (Debitkarte) werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debit) im Visa Debit- und V PAY-System in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Visa Debit- bzw. V PAY-Wechselkursen umgerechnet. Die Visa Debit- und V PAY-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und / oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Berliner Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Berliner Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember Abweichend davon ist für Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) Geschäftsstelle: 14:00 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 19:30 Uhr Datenfernübertragung: 19:30 Uhr Telefon-Banking: 19:30 Uhr Echtzeitüberweisungen über die vereinbarten Zugangswege: Es gibt keine (einschließlich Wero-Zahlungsaufträge) Annahmefristen. Geschäftstag ist jeder Tag eines Jahres rund um die Uhr. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 23 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR III. Scheckverkehr 1. Allgemeines Privatgirokonto FirmenKonto Scheckeinlösung/Scheckbelastung/Scheckeinzug (Inland) 2,00 EUR im wie individuell Preismodell "giro- vereinbart Digital" 0,60 EUR im Preismodell "Giro- Individual" Scheckvordrucke unentgeltlich wie individuell vereinbart Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden unentgeltlich wie individuell vereinbart Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre unentgeltlich 7,50 EUR Anforderung von Originalschecks oder Scheckkopien 5,00 EUR 5,00 EUR Anforderung von telefonischen oder telegrafischen Bestätigungen für 5,00 EUR 5,00 EUR Inkassoschecks von inländischen Zahlungsdienstleistern im Auftrag des Kunden Rückschecks - von unseren Kunden ausgestellter Scheck 5,00 EUR 5,00 EUR - von unseren Kunden eingereichter Scheck 1/3% min. 1/3% min. 10,00 EUR 10,00 EUR Wertstellung35 - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Einreichungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Einreichungstag - Inkasso nach Eingang Gegenwert 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland37 per Scheck (Privatscheckziehung) Scheck in Kontowährung Beträge bis 10.000,00: EUR 15,00 EUR darüber: 1,5 ‰ des Scheckbetrages, max. 500,00 EUR Scheck in einer anderen Währung als der Kontowährung Beträge bis 10.000,00: EUR 17,50 EUR darüber: 1,75 ‰ des Scheckbetrages, max. 600,00 EUR per Bankscheck Scheck in Kontowährung Auftragserteilung beleghaft Beträge bis 10.000,00: EUR 15,00 EUR darüber: 1,5 ‰ des Scheckbetrages, max. 500,00 EUR beleglose Auftragserteilung/Dauerauftrag Beträge bis 10.000,00: EUR 10,00 EUR darüber: 1,0 ‰ des Scheckbetrages, max. 500,00 EUR Scheck in einer anderen Währung als der Kontowährung Auftragserteilung beleghaft Beträge bis 10.000,00: EUR 17,50 EUR darüber: 1,75 ‰ des Scheckbetrages, max. 600,00 EUR beleglose Auftragserteilung/Dauerauftrag Beträge bis 10.000,00: EUR 12,50 EUR darüber:1,25 ‰ des Scheckbetrages, max. 600,00 EUR zusätzliches Entgelt für die Ausstellung und den Versand eines Bankschecks im Auftrag des Kunden 10,00 EUR Entgelt für Schecksperre30 30,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 24 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland36,37,50 Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes (n.E.)30 Scheck in Kontowährung 3,0 ‰ des Scheckbetrages, min. 40,00 EUR Schecks in anderer Währung als der Kontowährung 3,0 ‰ des Scheckbetrages min. 40,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 ‰ des Scheckbetrages min. 2,50 EUR max. 100,00 EUR Gutschrift Eingang vorbehalten (E.v.)30,36,51 Scheck in Kontowährung 1,5 ‰ des Scheckbetrages, min. 20,00 EUR Schecks in anderer Währung als der Kontowährung 1,5 ‰ des Scheckbetrages min. 20,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 ‰ des Scheckbetrages min. 2,50 EUR max. 100,00 EUR Hinweis: Fremdspesen werden nachbelastet. Rückschecks Scheck in Kontowährung 3,0 ‰ des Scheckbetrages, min. 40,00 EUR 3,0 ‰ des Scheckbetrages min. 40,00 EUR Schecks in anderer Währung als der Kontowährung zzgl. Courtage 0,25 ‰ des Scheckbetrages min. 2,50 EUR max. 100,00 EUR Wertstellung bei Gutschrift Eingang vorbehalten (E.v); Buchungstag plus 5 Bankgeschäftstage Hinweis. Die Wertstellung richtet sich nach dem Land, in dem die bezogene Bank ihren Sitz hat. 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 25 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Zusendung von Sparkassenbuch/-blättern/-umschlägen Zusendung von Sparkassenbuch/-blättern/-umschlägen unentgeltlich 2. Wertstellung Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 3. Sonstiges Duplikat Sparkassenbuchblatt im Auftrag des Kunden 5,50 EUR Übertragung von Sparverträgen zu anderen Instituten unentgeltlich Verlust/Vernichtung von Sparurkunden - soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - vorläufige Sperre 5,50 EUR - Verlustmeldung 15,00 EUR - Verlust/Vernichtung von Sparkassenbuchumschlägen 5,50 EUR - Verlust/Vernichtung von Sparkassenbuchblättern 5,50 EUR Erstellung von Zinsbescheinigungen oder Guthabenbescheinigungen 5,50 EUR Ausstellung eines Ersatzsparkassenbuches unentgeltlich Kündigungsvormerkung unentgeltlich Vorschusszins Für die ausnahmsweise vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen sind Vorschusszinsen in Höhe von 1/4 des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (max. 900 Tage) zu entrichten. Vom Sparkassenbuch Gold, von Sparkassenbuch Gold online und Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist können - soweit nicht anders vereinbart - ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro für jedes Sparkonto innerhalb von einem Kalendermonat abgehoben werden. Berechnungen von Vorschusszinsen bei Wertpapierkäufen vor Ablauf der Kündigungsfrist: Bei Wertpapierkäufen zu Lasten eines Sparkontos sind diese Wertpapiere mindestens über die Dauer der Kündigungsfrist im Bestand zu halten. Werden diese Wertpapiere vor Ablauf dieser Frist veräußert und nicht auf ein Sparkonto mit mindestens gesetzlicher 1,00 EUR je angefangene Kündigungsfrist gutgeschrieben, sind Vorschusszinsen zu entrichten. 5.000 EUR Gegenwert 4. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 26 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR II. Wertpapiere 1. Depotleistungen Depot Classic und Depot Direkt - Depotentgelt inkl. MwSt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestands zum jeweiligen Quartalsende - Grundpreis je Depot 24,00 EUR p.a. (6,00 EUR p.Q.) Der Grundpreis je Depot entfällt bei Vorliegen eines Fondssparplans ab 100,00 EUR p.M.48 - Verwahrpreis je Depotposten (vom Kurswert) 0,18% min. 6,00 EUR p.a. (1,50 EUR p.Q.) Depot Komfort - Depotentgelt inkl. MwSt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestands zum jeweiligen Quartalsende - Verwahrpreis (vom Kurswert) 1,25% min. 300,00 EUR p.a. (75,00 EUR p.Q.) Depot S-Neo - Depotentgelt inkl. MwSt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestands zum jeweiligen Quartalsende - Verwahrpreis (vom Kurswert) n 0,00 EUR bis 24.999,99 EUR 0,00% p.a. n ab 25.000,00 EUR 0,25% p.a. Beim Erreichen der Schwelle gilt der jeweils gültige Prozentsatz für das gesamte Depotvolumen. Depot Classic, Depot Direkt und Depot Komfort Ist ein Posten ohne Bewertung, wird bei prozentnotierten Werten der Nennwert zur Berechnung herangezogen. Bei stücknotierten Werten wird der Mindestpreis pro Posten in Rechnung gestellt. Bei Übertragung von Wertpapieren zu einem anderen Verwahrer werden die Entgelte zeitanteilig berechnet (ab dem 1. des laufenden Quartals bis einschließlich des Monats in dem der Übertrag erfolgt). Depot Classic, Depot Direkt, Depot Komfort und S-Neo Bei Werten in Fremdwährung wird der Devisenmittelkurs per Quartalsende zur Umrechnung zugrunde gelegt. - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden inkl. MwSt - Duplikaterstellung je Zweitschrift41 15,00 EUR - unterjährige Depotaufstellung 30,00 EUR - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahresdepotauszug/ Quartalsreporting unentgeltlich - Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien im Auftrag des Kunden, soweit 3,00 EUR je Urkunde dies nicht im Zusammenhang mit dem Kaufgeschäft erfolgt (inkl. MwSt) min. 15,00 EUR - Stornierung und Neuabrechnung von Zins- und Dividendenzahlungen inkl. MwSt41 15,00 EUR je Abrechnung - Bearbeitung von Verlustfällen / Haftungserklärungen inkl. MwSt41 30,00 EUR 2. Effektive Stücke - Ein- und Auslieferung von effektiven Stücken Preis auf Anfrage Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 27 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR 3. Transaktionsleistungen Depot Classic: Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Wertpapierart Vertriebsweg / vom Kurswert Auftragserteilung über Aktien, Zertifikate Berater/ 9,90 EUR Grundpreis Optionsscheine, Telefon zzgl. 1,00% Genussscheine und -rechte, Investmentfonds börslich und ähnliche mit Aktien- Online 9,90 EUR Grundpreis charakter (Stücknotiz) zzgl. 0,80% sowie Kapitaltransaktionen47 verzinsliche Wertpapiere Berater/ 9,90 EUR Grundpreis und ähnliche mit Renten- Telefon zzgl. 0,50% charakter (Prozentnotiz) Online 9,90 EUR Grundpreis zzgl. 0,40% Bezugs-/ Berater/ bis 25,00 EUR unentgeltlich Teilrechte Telefon u. Online ab 25,01 EUR 1,00 EUR ab 50,01 EUR 1,00% mindestens 5,00 EUR Erwerb und Rückgabe von Berater/ zum jeweiligen Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis Investmentfonds Telefon u. Online außerbörslich Limite (Erteilung, Änderung) Berater/ unentgeltlich Telefon u. Online ETF-Sparpläne Berater/ 2,00 EUR Grundpreis zzgl. 1,00% je Ausführung Telefon u. Online Depot Direkt: Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Wertpapierart Vertriebsweg / vom Kurswert Auftragserteilung über Aktien, Zertifikate Telefon/ 9,90 EUR Grundpreis Optionsscheine, Online zzgl. 0,25% Genussscheine und -rechte, maximal 99,00 EUR Investmentfonds börslich und ähnliche mit Aktien- charakter (Stücknotiz) sowie Kapitaltransaktionen47 verzinsliche Wertpapiere und ähnliche mit Renten- charakter (Prozentnotiz) Bezugs- / Teilrechte Telefon/ bis 25,00 EUR unentgeltlich Online ab 25,01 EUR 1,00 EUR ab 50,01 EUR 1,00% mindestens 5,00 EUR Erwerb und Rückgabe von Telefon/ zum jeweiligen Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis Investmentfonds Online außerbörslich Limite (Erteilung, Änderung) Telefon/ unentgeltlich Online ETF-Sparpläne Telefon/ 2,00 EUR Grundpreis zzgl. 1,00% je Ausführung Online Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 28 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR Depot Komfort: Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Wertpapierart Vertriebsweg / vom Kurswert Auftragserteilung über Aktien, Zertifikate Berater 75 Transaktionen inklusive Optionsscheine, Telefon danach analog Depot Classic Genussscheine und -rechte, Online Investmentfonds börslich und ähnliche mit Aktien- charakter (Stücknotiz) sowie Kapitaltransaktionen47 verzinsliche Wertpapiere Berater und ähnliche mit Renten- Telefon charakter (Prozentnotiz) Online ETF-Sparpläne Berater Telefon Online Erwerb und Rückgabe von Berater/ In der Regel zum jeweiligen Rücknahmepreis Investmentfonds Telefon/ Online Details sind in den jeweiligen Sonderbedingungen für das Depot außerbörslich Komfort geregelt. Erwerb von offenen Berater/ Zum jeweiligen Ausgabepreis Immobilienfonds Telefon/ Online außerbörslich Zeichnung von Zertifikaten Berater/ Ohne Agio außerbörslich Telefon/ Online Details sind in den jeweiligen Sonderbedingungen für das Depot Komfort geregelt. Limite (Erteilung, Änderung) Berater/ unentgeltlich Telefon/ Online S-Neo: Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Der Handel in Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen erfolgt über die Börse Tradegate. Wird ein Fonds nicht an der Börse Tradegate notiert, erfolgt der Handel außerbörslich zum Nettoinventarwert. Zertifikate werden über das Segment cats-Direct der Börse Stuttgart gehandelt. Wertpapierart Vertriebsweg / Preis Auftragserteilung über Aktien, Renten, Fonds, S-App 0,95 EUR je Transaktion Zertifikate Sparplaneinrichtung- und S-App unentgeltlich ausführung (Fonds / ETF) Limite (Erteilung, Änderung) S-App unentgeltlich Depot Classic, Depot Direkt, Depot Komfort und S-Neo - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. ausländischer Börsen, Diese stellt die Bank zusätzlich in Rechnung. Je nach Börse und/oder Wertpapierart sonstiger können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Handelsplätze und Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Lagerstellen Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Eine Verlagerung von Wertpapieren in eine andere Lagerstelle auf Kundenwunsch ist kostenpflichtig. - Teilausführungen Bei mehreren Teilausführungen an einem Börsentag werden etwaige Mindestprovisionen nur einmal belastet. Erfolgen die Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, werden etwaige Mindestprovisionen einmal pro Börsentag berechnet. Der Grundpreis wird nur am ersten Börsentag berechnet. Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5. Quellensteuerservice - Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen inkl. MwSt, zzgl. fremde Kosten Bearbeitung von Quellensteuer- Vorabreduzierungen und -Vorabbefreiungen Bearbeitung Erklärung des Kunden zur Zustimmung/Einverständnis zur Datenoffenlegung 25,00 EUR ggü. der ausländischen Finanzbehörde je Erklärung Bearbeitung Einreichung Ansässigkeitsbescheinigung 25,00 EUR je Ansässigkeits- bescheinigung Bearbeitung Einreichung Formular 25,00 EUR je Land und je Formular Ausstellung Tax Voucher42 25,00 EUR je Stück 6. Finanztermingeschäfte Transaktionsentgelt für Geschäfte in Optionen und Futures an Terminbörsen - Optionen 1,0 % min. 75,00 EUR - Futures 10,00 EUR pro Kontrakt min. 75,00 EUR Ein Transaktionsentgelt wird sowohl bei der Eröffnung als auch bei der Schließung (Glattstellung) einer Terminposition berechnet. Neben den Transaktionsentgelten fallen fremde Spesen an z.B. Eurex Fee. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Kontrakt abgerechnet. Teilausführungen am selben Tag werden zusammengefasst und wie ein Kontrakt abgerechnet. Ausübung - Lieferung von Wertpapieren gegen Zahlung 1,00 % min. 50,00 EUR - Bargeldausgleich 1,00 % der Höhe des Bargeldausgleichs, min. 50,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 30 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite 1. Allzweckkredit, Autokredit, Modernisierungsdarlehen Sonstige Entgelte Sonderleistungen im Ratenkreditgeschäft - Verwahrung von Sicherheiten unentgeltlich - Aussetzungen von Raten unentgeltlich - Ausstellung Bescheinigung über gezahlte Zinsen- und Bearbeitungspreis zur Vorlage beim Finanzamt 15,00 EUR - Duplikat Darlehenskontoaufstellung41 25,00 EUR 2. Bearbeitungspreise Bestandsgeschäft Immobilienfinanzierungen keine Bepreisung bei gesetzlicher Schuldnerwechsel 750,00 EUR Verpflichtung Schuldhaft- / Bürgschaftsentlassung keine Bepreisung bei gesetzlicher 250,00 EUR Verpflichtung z.B. wegen Übersicherung Sicherheitentausch Grundpfandrecht (zzgl. Taxkosten) 750,00 EUR Sonstige 200,00 EUR Sicherheitenfreigabe Grundpfandrecht 250,00 EUR (keine Bepreisung bei gesetzlicher Freigabe- Sonstige 100,00 EUR verpflichtung , z.B. wegen Übersicherung) vorfristige Anschlusskonditionierung unentgeltlich Gläubigerbestätigung o.ä. Bescheinigungen zur Vorlage bei anderen Banken bei 25,00 EUR gesetzl. Verpflichtung (z.B. VL-Be- scheinigung, Wohngeldstelle, Harz IV) Urkunden in grundbuchmäßiger Form - Löschungsbewilligung 1. Urkunde frei; weitere nach Bearbeitungsaufwand - Ersatzurkunde bei Verlust41 - von Briefgrundschulden 75,00 EUR - von Briefgrundschulden in Verbindung mit 250,00 EUR erledigten DDR-Altkrediten sonstige Erklärungen (z.B. Teilabtretungen, 75,00 EUR Zustimmung nach WEG) Duplikatserstellung (z.B. Jahreskontoauszug)41 25,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 31 E. Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach B I 1 bis I 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene - Telefonate - Fernschreiben - Fotokopien 0,25 EUR - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit unentgeltlich nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen 5,00 EUR (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Nachforschungen per SWIFT (soweit vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 30,00 EUR II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B I 4, B I 5, B II 3.1 g, B II 5.2 oder C II 1 erfasst) Zweitschrift von Belegen (pro Beleg) 5,00 EUR III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden Bankauskunft im Auftrag des Kunden 45,00 EUR IV. Saldenbestätigung* Für Privatkunden außerhalb des Rechnungsabschlusses 5,50 EUR Für Firmen- und Immobilienkunden - Lightversion (Standard) 100,00 EUR - Vollversion 200,00 EUR *ggf. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer V. Schrankfächer Die Berliner Sparkasse vermietet in verschiedenen Beratungscentern Schrankfächer in unterschiedlichen Größen. Folgende Preise werden berechnet (einschließlich der gesetzlichen MwSt.) Mietpreis für Schrankfächer (bis 12 Monate)45: Größe 1 bis 7.000 cm³ 129,00 EUR Größe 2 bis 11.000 cm³ 159,00 EUR Größe 3 bis 14.000 cm³ 199,00 EUR Größe 4 bis 21.000 cm³ 249,00 EUR Größe 5 bis 34.000 cm³ 299,00 EUR Größe 6 bis 40.500 cm³ 349,00 EUR Größe 7 über 40.500 cm³ 399,00 EUR Sondergröße 429,00 EUR Reparatur an / für Mietfächer(n)41 Schrankfächer aufbohren, Schloss ändern 350,00 EUR zwei Schlüssel anfertigen, Tür reparieren und lackieren Schrankfachschloss und ein Schlüssel ändern sowie 180,00 EUR einen Schlüssel anfertigen Schlüssel nach Muster anfertigen 100,00 EUR VI. Erträgnisaufstellung Erträgnisaufstellung (pro Konto und Jahr) 5,00 EUR VII. Filial-Anforderungen eines "telegrafischen/eiligen Auftrages" zur Barauszahlung im Auftrag eines Nichtkunden 10,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 32 E. Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR VIII. Mahnungen Soweit der Verzugsschaden nicht abstrakt berechnet wird - 1. Erinnerung unentgeltlich - Für Privatkunden ab der 2. Erinnerung (Mahnung) 2,50 EUR - Für Firmenkunden ab der 2. Erinnerung (Mahnung) 7,50 EUR Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Verzugsschaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. IX. Abtretung / Verpfändung von Guthaben Abtretung / Verpfändung von Guthaben 15,00 EUR X. Kfz-Brief-Inkassi Kfz-Brief-Inkassi 0,25 % des Inkassobetrages min. 15,00 EUR XI. Kontoabschriften41 Ersatzkontoauszüge (nur möglich, wenn der Originalauszug innerhalb der letzten 13 Monate 5,50 EUR erstellt wurde) pro Auszug Kontostaffel, Monatsliste 5,50 EUR pro Auszug online Kontoauszugsnacherstellung 1,50 EUR pro Auszug Kontoauszugsnacherstellung am Selbstbedienungsterminal 1,50 EUR pro Auszug XII. Registerauszüge (Handelsregister etc.)41 Anforderung Online-Registerauszüge 15,00 EUR Konventionelle Anforderung von Registerauszügen Fremdkosten + 15,00 EUR XIII. Steuerbescheinigungen Steuerbescheinigungen 0,00 EUR (soweit durch gesetzliche Vorgaben zu erstellen) Weiteres Original einer Steuerbescheinigung bzw. Erläuterung zur 8,50 EUR Jahressteuerbescheinigung, soweit durch vom Kunden zu vertretene Umstände verursacht Weiteres Original einer Steuerbescheinigung bzw. Erläuterung zur 10,12 EUR Jahressteuerbescheinigung mit Depot, soweit durch vom Kunden zu vertretene Umstände verursacht Versand von Steuerbescheinigungen Portokosten XIV. Mietkaution Kündigungsgeld einmalig bei Kontoeröffnung 59,00 EUR Erläuterungen zu den Fußnoten finden Sie ab Seite 34 33 Erläuterung zu den Fußnoten 1. Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 2. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3. beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking (nur für Überweisungen in Euro), Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4. beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 5. Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Eilüberweisungen akzeptiert und der Berliner Sparkasse fristgemäß bestätigt. 6. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 7. Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 8. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 9. z. B. US-Dollar. 10. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 11. Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 12. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und vom Kunden autorisiert wurde. 14. Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer vom Kunden autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 15. Entgelte werden nur für die vom Kunden beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 16. Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 17. Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 18. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 19. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 20. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts Anderes vereinbart wurde. 21. Verfügungslimit des Geldautomaten, kann geringer sein. 22. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 23. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 24. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25. Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 26. Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 27. Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 28. Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 29. Für Bargeldein - und - auszahlungen sind zusammen 5 Freiposten monatlich inklusive. 30. neben diesem Preis werden keine weiteren/zusätzlichen Postenpreise berechnet 31. nicht belegt, diese Fußnote verbleibt aus formalen Gründen im Fußnotenverzeichnis 32. SWIFT = Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. 33. Für SEPA-Überweisungen nach Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 34. Für Schüler, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr kostenlos. 35. Geschäftsvorfälle an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen gelten wertstellungsmäßig als am darauf folgenden Geschäftstag getätigt. 36. Sofern Währung und Ausstellungsland identisch sind, können pro Einlieferung maximal vier E.v.-Schecks zusammengefasst werden. Es wird dann nur einmal Provision/Courtage auf den Gesamtbetrag berechnet. 37. Die Wertstellung richtet sich nach dem Land, in dem die bezogene Bank ihren Sitz hat. 38. Die Geschäftstage der Berliner Sparkasse ergeben sich aus Ziffer B II.7. 39. Die Freiposten gelten bei allen beleglosen Buchungen. 40. Bei manueller Eingabe durch einen Mitarbeiter, bei Nutzung SB (Online-Banking bzw. SBT) keine Berechnung. 41. Aufgrund eines Auftrags des Kunden und soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 42. Vor Beauftragung sollte eine individuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen werden. 43. Zur Nutzung des chipTAN-Verfahrens ist die Nutzung eines TAN-Generators erforderlich. Ein TAN-Generator kann über den Sparkassen-Shop oder im Handel kostenpflichtig erworben werden. 44. Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 45. Im Fall der vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses vor dem Jahresende erfolgt eine anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte gemäß § 675 h III BGB. 46. soweit nicht im Kontomodell geregelt 47. Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot, Barabfindungen (sofern nicht von der Gesellschaft vergütet), Optionsschein- und Wandelanleihenausübung 48. gilt nicht für Immobilienfonds und ETFs 49. zzgl. Postenpreise 34 50. Die Annahme ist auf Schecks in den Währungen Euro, Kanadischer Dollar und US-Dollar beschränkt. 51. Die Annahme ist auf Schecks aus den Ländern Kanada in Kanadischem Dollar und USA in US-Dollar beschränkt. 52. Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 53. nicht belegt, diese Fußnote verbleibt aus formalen Gründen im Fußnotenverzeichnis 54. Diese Gebühr entfällt für das gesamte Kalenderjahr, wenn pro Monat im Durchschnitt 1 (in Worten: ein) Geschäft abgeschlossen wurde. Der monatliche Schnitt wird im Rückblick auf das abgelaufene Kalenderjahr berechnet. 35