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Bedingungen für die girocard (Debitkarte) (274 KB, PDF) · 26.09.26, 22:17
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Bedingungen für die girocard (Debitkarte)
A Garantierte Zahlungsformen
I Geltungsbereich e) Außerhalb der Erbringung von Zahlungsdiensten und ohne dass
mit der Funktion eine Garantie der Bank verbunden ist, als Spei-
Die von der Bank ausgegebene girocard ist eine Debitkarte (im Fol- chermedium für Zusatzanwendungen
genden „Karte“ genannt). Der Karteninhaber kann die Karte, soweit • der Bank nach Maßgabe des mit der Bank abgeschlossenen
diese entsprechend ausgestattet ist, für folgende Zahlungsdienste Vertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder
nutzen.
• eines Handels- und Dienstleistungsunternehmens nach Maß-
gabe des vom Karteninhaber mit diesem abgeschlossenen
1 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) Vertrages (unternehmensgenerierte Zusatzanwendung).
in deutschen Debitkartensystemen
a) Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen des
deutschen Geldautomatensystems, die mit dem girocard-Logo II Allgemeine Regeln
gekennzeichnet sind.
b) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an 1 Ausgabe der Karte
automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-Sys- Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Spei-
tems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind („girocard- cherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobi-
Terminals“). les Endgerät) ausgegeben werden. Diese Sonderbedingungen gelten
c) Zum Aufladen der GeldKarte an Ladeterminals, die mit dem für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrück-
GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind. lich etwas anderes geregelt. Für die digitale Karte gelten ergänzend
d) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobil- die gesondert mit der Bank vereinbarten Nutzungsbedingungen für
funknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an einem Geld- die digitale Karte.
automaten, sofern der Geldautomatenbetreiber diese Funktion
anbietet und der Mobilfunkanbieter an dem System teilnimmt. 2 Karteninhaber und Vollmacht
Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den
2 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der
in fremden Debitkartensystemen der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber
a) Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen eines die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an
fremden Geldautomatensystems, soweit die Karte entsprechend den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurückgege-
ausgestattet ist. ben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für
die Nutzung im Rahmen des girocard-Systems sowie für die Aufla-
b) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an dung der GeldKarte elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unter-
automatisierten Kassen im Rahmen eines fremden Systems, nehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem
soweit die Karte entsprechend ausgestattet ist. Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip
c) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobil der Karte eingespeichert hat, und ist nur dann möglich, wenn das
funknutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an dem Geldauto Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung
maten eines fremden Systems, sofern der Geldautomatenbetreiber vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der
diese Funktion anbietet und der Mobilfunkanbieter an dem System Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach
teilnimmt. dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe
Die Akzeptanz der Karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass sie weiter-
unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo. hin zum Verbrauch der noch in der GeldKarte gespeicherten Beträge
verwendet wird. Auch eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten
3 Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN) Zusatzanwendungen ist weiterhin möglich.
a) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunter- 3 Finanzielle Nutzungsgrenze
nehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen
girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte nur im Rahmen
sind, bis zu 50 Euro pro Bezahlvorgang, soweit an den automa- des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten
tisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Kredits vornehmen. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungs-
Eingabe einer PIN verlangt wird. grenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt,
den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der
b) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsun- Karte entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto
ternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen von fremden führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
Debitkartensystemen bis zu 50 Euro pro Bezahlvorgang, soweit
an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen 4 Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen
Einsatz nicht die Eingabe einer PIN verlangt wird. Die Akzeptanz
der Karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt unter dem Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro
für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo. lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung
des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem
c) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Eine Änderung des in der Umrech-
das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen
© Bank-Verlag GmbH 45.401 (05/23)
nungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar
(Online-Handel). Beim Einsatz im Online-Handel erfolgt anstelle und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
der PIN die Nutzung des jeweiligen, für den Online-Handel vor-
gesehenen besonderen Authentifizierungsverfahrens. 5 Rückgabe der Karte
d) Als GeldKarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die
Kassen des Handels- und Dienstleistungsbereiches im Inland, Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig.
die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind (GeldKarte-
Terminals). Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der
* Der kursiv gedruckte Text ist nur relevant, wenn eine digitale Karte ausgegeben wurde. 1
Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurück- 7.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
zuverlangen bzw. die Löschung der digitalen Karte zu verlangen 1 archivierte Vorkommen dieser Datei
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