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Teilnahmebedingungen Bonuszinsaktion · 30.09.26, 22:23
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Willkommenszins der Bank of Scotland für Neukunden
STAND 21.09.2026
1. Gegenstand der Aktion
1.1. Die Bank of Scotland gewährt allen teilnahmeberechtigten Neukunden einen
Willkommenszins in Höhe von 3,0 % p.a. auf Tagesgeldeinlagen bis zu einer Höhe von
50.000 EUR. Für Guthabenanteile oberhalb von 50.000 EUR gilt der jeweils aktuelle
variable Tagesgeldzinssatz gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Die im
Onlinebanking unterjährig ausgewiesenen „bereits verdienten Zinsen" stellen eine
vorläufige, systemseitige Berechnung dar und begründen keinen Anspruch in dieser
Höhe. Maßgeblich für den Zinsanspruch des Kunden ist allein die tatsächliche
Zinsgutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die
Zinsberechnung bei der Gutschrift entsprechend der Begrenzung auf 50.000 EUR zu
korrigieren.
1.2. Der Willkommenszins wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gewährt
(„Aktionszeitraum“). Nach Ablauf dieses Zeitraums endet die Gewährung des
Willkommenszinses automatisch. Einer gesonderten Mitteilung an den Kunden bedarf
es in diesem Fall nicht. Ab diesem Zeitpunkt gilt der jeweils aktuelle variable
Tagesgeldzinssatz gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
1.3. Der Aktionszeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Antrag auf Eröffnung
des Tagesgeldkontos absendet und endet 12 Monate und 7 Kalendertage später. Für die
Kontonutzung muss der Kunde sich legitimieren; danach schaltet die Bank das Konto
frei. Erst ab der Freischaltung kann der Kunde Guthaben einzahlen. Legitimiert sich der
Kunde innerhalb von 5 Kalendertagen, stehen ihm daher in der Regel volle 12 Monate mit
Willkommenszins zur Verfügung. Es ist dann sogar möglich, dass der Willkommenszins
12 Monate und einige Tage lang gewährt wird. Legitimiert der Kunde sich später als
innerhalb von 5 Kalendertagen, kann er erst später einzahlen. Da der Aktionszeitraum
trotzdem 12 Monate und 7 Kalendertage nach Antrag auf Eröffnung des Tagesgeldkontos
endet, verkürzt sich der zur Verfügung stehende Zeitraum mit dem Willkommenszins
entsprechend.
1.4. Fällt der von der Europäischen Zentralbank für die Einlagefazilität festgelegte und
veröffentlichte Zinssatz („EZB-Einlagenzins") während des Aktionszeitraums auf einen
Wert von unter 1,50 % p.a., so ist die Bank berechtigt, die Gewährung des
Willkommenszinses zu beenden. Die Beendigung wird 30 Kalendertage nach Zugang
einer entsprechenden Mitteilung der Bank an den Kunden über das Unterschreiten
dieses Schwellenwerts in Textform wirksam. Bis zum Ablauf dieser Frist wird der
Willkommenszins unverändert weitergewährt. Nach Ablauf der Frist gilt der jeweils
aktuelle variable Tagesgeldzinssatz gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der
Bank. Bis zum Ablauf der Frist entstandene Zinsansprüche bleiben unberührt.
Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan
Vogelzang
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die
2.1. die Voraussetzungen für das Eröffnen und Führen eines Tagesgeldkontos gem. Ziff. 1.1
der Bedingungen für das Tagesgeldkonto erfüllen;
2.2. die nicht von der Bank of Scotland aufgrund von Sanktionen, Embargos oder sonstigen
rechtlichen Gründen gemäß Ziffer 3 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausgeschlossen wurden.
3. Teilnahmebedingungen
3.1. Für den Willkommenszins qualifizieren sich ausschließlich Neukunden mit Wohnsitz
oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ein neues Tagesgeldkonto eröffnen
und die Voraussetzungen für die Eröffnung und Führung eines Tagesgeldkontos gemäß
den Bedingungen für das Tagesgeldkonto erfüllen.
3.2. Nicht als Neukunden gelten Kunden, die in den letzten 6 Monaten ein aktives oder zur
Kündigung vorgemerktes Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland geführt haben.
3.3. Eine Mindesteinzahlung ist nicht erforderlich. Der Willkommenszins gilt auf das gesamte
Tagesgeldguthaben bis maximal 50.000 €.
3.4. Der Willkommenszins ist nicht mit anderen, gleichzeitig beworbenen Neukunden‑ oder
Einlageaktionen der Bank of Scotland kombinierbar (z. B. Aktionszins).
4. Willkommenszinsgutschrift, Ausschlussgründe und Rückforderung
4.1. Der Willkommenszins wird am Jahresende bzw. bei Kontoschließung gutgeschrieben.
Die Gutschrift erfolgt auf das Tagesgeldkonto.
4.2. Die Verzinsung erfolgt taggenau.
4.3. Die Bank of Scotland ist berechtigt, den Willkommenszins zurückzubehalten bzw. einen
bereits gutgeschriebenen Zins zurückzufordern, wenn nach objektiven Anhaltspunkten
(i) ein Missbrauch der Aktion vorliegt (insbesondere Mehrfachteilnahme unter falscher
Identität), (ii) die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt waren oder (iii) eine
Auszahlung gegen relevante Sanktionen/Embargos verstieße oder geeignet wäre, einen
solchen Verstoß zu begründen (Sanktionsklausel in den AGB).
4.4. Fehlgutschriften kann die Bank of Scotland nach Maßgabe der AGB berichtigen; der
Kunde wird darüber unverzüglich informiert.
Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan
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5. Steuerhinweis
5.1. Der Willkommenszins stellt steuerpflichtige Einkünfte dar. Die Bank of Scotland behält –
soweit gesetzlich vorgesehen – Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer ein und führt diese ab.
5.2. Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung werden berücksichtigt. Vgl.
auch steuerliche Hinweise in den Bedingungen zum Tagesgeldkonto.
6. Sonstiges
6.1. Im Übrigen gelten die „Bedingungen Tagesgeldkonto“ (inkl. Widerrufsbelehrung,
Steuerhinweisen, Kontoführung) sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der
Bank of Scotland; diese sind Vertragsbestandteil. Etwaige Mitteilungen im Rahmen der
Aktion erfolgen über die im Onlinebanking vorgesehene Postbox/Kommunikationswege.
Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
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