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Willkommenszins der Bank of Scotland für Neukunden
STAND 21.09.2026

1. Gegenstand der Aktion

1.1.      Die Bank of Scotland gewährt allen teilnahmeberechtigten Neukunden einen
          Willkommenszins in Höhe von 3,0 % p.a. auf Tagesgeldeinlagen bis zu einer Höhe von
          50.000 EUR. Für Guthabenanteile oberhalb von 50.000 EUR gilt der jeweils aktuelle
          variable Tagesgeldzinssatz gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Die im
          Onlinebanking unterjährig ausgewiesenen „bereits verdienten Zinsen" stellen eine
          vorläufige, systemseitige Berechnung dar und begründen keinen Anspruch in dieser
          Höhe. Maßgeblich für den Zinsanspruch des Kunden ist allein die tatsächliche
          Zinsgutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die
          Zinsberechnung bei der Gutschrift entsprechend der Begrenzung auf 50.000 EUR zu
          korrigieren.

1.2.      Der Willkommenszins wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gewährt
          („Aktionszeitraum“). Nach Ablauf dieses Zeitraums endet die Gewährung des
          Willkommenszinses automatisch. Einer gesonderten Mitteilung an den Kunden bedarf
          es in diesem Fall nicht. Ab diesem Zeitpunkt gilt der jeweils aktuelle variable
          Tagesgeldzinssatz gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.

1.3.      Der Aktionszeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Antrag auf Eröffnung
          des Tagesgeldkontos absendet und endet 12 Monate und 7 Kalendertage später. Für die
          Kontonutzung muss der Kunde sich legitimieren; danach schaltet die Bank das Konto
          frei. Erst ab der Freischaltung kann der Kunde Guthaben einzahlen. Legitimiert sich der
          Kunde innerhalb von 5 Kalendertagen, stehen ihm daher in der Regel volle 12 Monate mit
          Willkommenszins zur Verfügung. Es ist dann sogar möglich, dass der Willkommenszins
          12 Monate und einige Tage lang gewährt wird. Legitimiert der Kunde sich später als
          innerhalb von 5 Kalendertagen, kann er erst später einzahlen. Da der Aktionszeitraum
          trotzdem 12 Monate und 7 Kalendertage nach Antrag auf Eröffnung des Tagesgeldkontos
          endet, verkürzt sich der zur Verfügung stehende Zeitraum mit dem Willkommenszins
          entsprechend.

1.4.      Fällt der von der Europäischen Zentralbank für die Einlagefazilität festgelegte und
          veröffentlichte Zinssatz („EZB-Einlagenzins") während des Aktionszeitraums auf einen
          Wert von unter 1,50 % p.a., so ist die Bank berechtigt, die Gewährung des
          Willkommenszinses zu beenden. Die Beendigung wird 30 Kalendertage nach Zugang
          einer entsprechenden Mitteilung der Bank an den Kunden über das Unterschreiten
          dieses Schwellenwerts in Textform wirksam. Bis zum Ablauf dieser Frist wird der
          Willkommenszins unverändert weitergewährt. Nach Ablauf der Frist gilt der jeweils
          aktuelle variable Tagesgeldzinssatz gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der
          Bank. Bis zum Ablauf der Frist entstandene Zinsansprüche bleiben unberührt.


                                  Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
                                        Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
   Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
   Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan
                                                                Vogelzang
2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die

2.1.      die Voraussetzungen für das Eröffnen und Führen eines Tagesgeldkontos gem. Ziff. 1.1
          der Bedingungen für das Tagesgeldkonto erfüllen;

2.2.      die nicht von der Bank of Scotland aufgrund von Sanktionen, Embargos oder sonstigen
          rechtlichen Gründen gemäß Ziffer 3 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
          ausgeschlossen wurden.


3. Teilnahmebedingungen

3.1.      Für den Willkommenszins qualifizieren sich ausschließlich Neukunden mit Wohnsitz
          oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ein neues Tagesgeldkonto eröffnen
          und die Voraussetzungen für die Eröffnung und Führung eines Tagesgeldkontos gemäß
          den Bedingungen für das Tagesgeldkonto erfüllen.

3.2.      Nicht als Neukunden gelten Kunden, die in den letzten 6 Monaten ein aktives oder zur
          Kündigung vorgemerktes Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland geführt haben.

3.3.      Eine Mindesteinzahlung ist nicht erforderlich. Der Willkommenszins gilt auf das gesamte
          Tagesgeldguthaben bis maximal 50.000 €.

3.4.      Der Willkommenszins ist nicht mit anderen, gleichzeitig beworbenen Neukunden‑ oder
          Einlageaktionen der Bank of Scotland kombinierbar (z. B. Aktionszins).


4. Willkommenszinsgutschrift, Ausschlussgründe und Rückforderung

4.1.      Der Willkommenszins wird am Jahresende bzw. bei Kontoschließung gutgeschrieben.
          Die Gutschrift erfolgt auf das Tagesgeldkonto.

4.2.      Die Verzinsung erfolgt taggenau.

4.3.      Die Bank of Scotland ist berechtigt, den Willkommenszins zurückzubehalten bzw. einen
          bereits gutgeschriebenen Zins zurückzufordern, wenn nach objektiven Anhaltspunkten
          (i) ein Missbrauch der Aktion vorliegt (insbesondere Mehrfachteilnahme unter falscher
          Identität), (ii) die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt waren oder (iii) eine
          Auszahlung gegen relevante Sanktionen/Embargos verstieße oder geeignet wäre, einen
          solchen Verstoß zu begründen (Sanktionsklausel in den AGB).

4.4.      Fehlgutschriften kann die Bank of Scotland nach Maßgabe der AGB berichtigen; der
          Kunde wird darüber unverzüglich informiert.


                                  Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
                                        Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
   Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
   Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan
                                                                Vogelzang
5. Steuerhinweis

5.1.      Der Willkommenszins stellt steuerpflichtige Einkünfte dar. Die Bank of Scotland behält –
          soweit gesetzlich vorgesehen – Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf.
          Kirchensteuer ein und führt diese ab.

5.2.      Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung werden berücksichtigt. Vgl.
          auch steuerliche Hinweise in den Bedingungen zum Tagesgeldkonto.


6. Sonstiges

6.1.      Im Übrigen gelten die „Bedingungen Tagesgeldkonto“ (inkl. Widerrufsbelehrung,
          Steuerhinweisen, Kontoführung) sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der
          Bank of Scotland; diese sind Vertragsbestandteil. Etwaige Mitteilungen im Rahmen der
          Aktion erfolgen über die im Onlinebanking vorgesehene Postbox/Kommunikationswege.


                                  Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH
                                        Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
   Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
   Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan
                                                                Vogelzang

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Teilnahmebedingungen Bonuszinsaktion · 30.09.26, 22:23