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04.2017 · 17.10.26, 22:28
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04.2017
Satzung
Satzung
Stadtsparkasse Düsseldorf
(Ausgabe April 2017)
Inhaltsverzeichnis Satzung
Seite
§1 Name und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
§2 Träger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
§3 Organe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
§4 Verwaltungsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
§5 Vorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
§6 Vertretung der Sparkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
§7 Kredite und Beteiligungen . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . 8
§8 Inkrafttreten der Satzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3
§1 Name und Sitz § 2 Träger
(1) Die Stadtsparkasse Düsseldorf mit dem Sitz in Träger der Sparkasse ist die Landeshauptstadt
Düsseldorf ist eine mündelsichere, dem gemeinen Düsseldorf.
Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffent-
lichen Rechts. Sie führt ihre Geschäfte nach kauf-
männischen Grundsätzen. Die Erzielung von
Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäfts- §3 Organe
betriebes.
Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und
(2) Die Sparkasse ist Mitglied des Rheinischen der Vorstand.
Sparkassen- und Giroverbandes.
(3) Die Sparkasse führt das dieser Satzung
beigedruckte Dienstsiegel.
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§4 Verwaltungsrat § 6 Vertretung der Sparkasse
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem vorsitzen- (1) Die Sparkasse wird durch zwei Vorstandsmit-
den Mitglied und 14 weiteren Mitgliedern. glieder vertreten.
(2) Die Ausgabe von Genussrechten, die Eingehung (2) Der Vorstand ist berechtigt, einzelnen Vorstands-
nachrangiger Verbindlichkeiten sowie die Auf- mitgliedern oder anderen Beschäftigten der Spar-
nahme von Vermögenseinlagen stiller Gesell- Sparkasse Vertretungsmacht für einzelne oder
schaften und sonstiger haftender Eigenmittel bestimmte Arten von Geschäften zu erteilen.
bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates. Das gilt insbesondere für den Erwerb und die
Veräußerung oder Belastung von Grundstücken
oder grundstücksgleichen Rechten der Sparkasse
sowie für Vollmachten an Dritte zur Wahrnehmung
§5 Vorstand der Interessen der Sparkasse (z. B. in Rechtsstrei-
tigkeiten, Zwangsversteigerungen)
(1) Der Vorstand besteht aus drei oder vier
Mitgliedern. (3) Vorstandsmitglieder im Sinne dieser Regelung
sind ordentliche und stellvertretende Vorstands-
Der Verwaltungsrat beruft ein Mitglied des Vor- mitglieder.
standes zum vorsitzenden Mitglied des Vorstan-
des und kann ein weiteres Mitglied zum stellver-
tretenden vorsitzenden Mitglied des Vorstandes
berufen.
(2) Der Verwaltungsrat kann zwei stellvertretende
Mitglieder des Vorstandes bestellen.
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§ 7 Kredite und Beteiligungen § 8 Inkrafttreten
Gebiet nach § 3 Abs. 1 a) SpkG NW ist das Gebiet Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekannt-
des Trägers und der Regierungsbezirke Düsseldorf machung in Kraft *. Gleichzeitig tritt die Satzung
und Köln. vom 2. Juli 1971 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 27
vom 10. Juli 1971), zuletzt geändert durch die
„Dritte Satzung zur Änderung der Satzung vom
29. März 1993”, außer Kraft.
* Die Satzung, die nach der Bekanntmachungsanordnung der Oberbürgermeisterin der
Landeshauptstadt Düsseldorf das Datum vom 31. August 1995 trägt, wurde im Düssel-
dorfer Amtsblatt Nr. 37 vom 16. September 1995 bekanntgemacht.
Sie wurde geändert bzw. ergänzt durch
l die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadt-Sparkasse Düsseldorf vom
30.10.1997 (Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 52 vom 31.12.1997),
l die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse Düsseldorf
vom 19.08.1999 (Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 37 vom 18.09.1999),
l die 3. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse Düsseldorf vom
09.11.2000 (Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt vom 13.01.2001).
l die 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse Düsseldorf vom
23.11.2001 (Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt vom 26.01.2002).
l die 5. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse Düsseldorf vom
21.11.2002 (Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt vom 25.01.2003).
l die 6. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse Düsseldorf vom
26.10.2009 (Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt vom 26.12.2009).
l die 7. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadtsparkasse Düsseldorf vom
02.02.2017 (Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt vom 01.04.2017).
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