https://www.berliner-sparkasse.de/
www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-den-ueberweisungsverkehr.pdf
DMS Bedingungen für den Überweisungsverkehr · 16.08.26, 22:14
Noch kein Schnellscan vorhanden.
6 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Falschschreibung Förderation statt Föderation
In der Anlage Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung ist der Staatenname Russische Förderation statt korrekt Russische Föderation geschrieben. Ein klarer Schreibfehler in einer offiziellen Bedingungsanlage.
„Russische Förderation RU Russischer Rubel RUB"
The text clearly shows 'Russische Förderation' instead of 'Russische Föderation' in the country table. The evidence quote from the page text extraction is a genuine spelling error in the country name, not a text-layer artifact. The word appears as a coherent single string without hyphenation or soft-hyphen markers. This is a real, verifiable typo in an official document annex that customers would see. noiseReason: unknown
Tippfehler Schadensersatzspruch statt Schadensersatzanspruch
In der Haftungsregelung für Nichtverbraucher (§ 3.1.3.5) lautet es Ein Schadensersatzspruch des Kunden, korrekt ist Schadensersatzanspruch. Im parallelen § 2.3.4 wird korrekt Schadensersatzansprüche verwendet.
„Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt."
Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.
Währungsfeld für Italien inkonsistent (EUR statt Euro)
In der Anlage Verzeichnis der Kurzformen weicht nur die Zeile Italien vom Schema ab: Die Währung wird als Kürzel EUR statt des ausgeschriebenen Namens Euro angegeben (Italien IT EUR EUR), während alle anderen Reihen den Währungsnamen zeigen.
„Italien IT EUR EUR"
This is a table-cell issue. The row for Italien shows 'EUR' in the Währung column where other rows show expanded currency names (Euro, Dänische Krone, etc.). However, this could easily be a text-extraction artifact caused by aligning narrow table cells in the extracted text, especially since the 'EUR' in Währung column is adjacent to 'EUR' in Kurzform column. The row appears as 'Italien IT EUR EUR' — it's plausible the second EUR is the Kurzform and the alignment shifted. This is a layout/column-order issue requiring visual review to confirm. Classified as text_extraction_only given uncertainty is dominated by table-column alignment artifact risk.
Überflüssiger Punkt nach Querverweis Nummer 1.1.
In § 1.7 Absatz 1 beendet ein überflüssiger Punkt den Querverweis: entgegen Nummer 1.1. nur eine SEPA-Überweisung. Andere Querverweise (z. B. Nummer 1.4) verwenden keinen Abschlusspunkt.
„wenn der Sammelauftrag entgegen Nummer 1.1. nur eine SEPA-Überweisung bzw. Echtzeitüberweisung enthält und der Kunde auf die Empfängerüberprüfung verzichtet hat."
The evidence shows 'entgegen Nummer 1.1. nur eine SEPA-Überweisung' — a possible extra period after the cross-reference number. However, the document uses format like 'Nummer 1.1' elsewhere and 'Nummer 1.6 Absätze 2 und 3', 'Nummer 2.2.2' — the reference '1.1.' could be a legitimate numbering style where '1.1.' is the section reference with period as ordinal, or genuinely '1.1' followed by sentence period. This is ambiguous and a low-value style/punctuation issue. Although '1.1.' appears as it does in extraction, whether the extra period is a real typo or a text-extraction artifact (spacing/punctuation) is uncertain. Confidence that this is an actual visible typo is low. Not publishable as it's a minor style inconsistency with no strong evidence it's a genuine visible typo.
Währungsstatus Bulgarien (EUR/BGN) muss extern verifiziert werden
Das Dokument (Fassung Januar 2026) führt Bulgarien in der EWR-Liste (Fußnote 2) und weist der Kurzform BG die Währung Euro (EUR) zu. Abhängig vom tatsächlichen Währungsstatus Bulgariens (Einführung des Euro) kann diese Angabe veraltet oder korrekt sein; dies ist eine zeitabhängige externe Tatsache, die aus dem Dokument nicht verifizierbar ist.
„Bulgarien BG Euro EUR"
Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.
Grammatisch abweichende Fügung abweichend zu Nummer 12
§ 1.4 Absatz 4(b) verwendet die unübliche Fügung Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die korrekte, im Dokument selbst in § 2.2.1 Abs. 2 verwendete Fügung lautet abweichende Regelung von Nr. 12. Die Präposition ist inkonsistent und grammatisch auffällig.
„Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen) ein Echtzeitüberweisungsauftrag zu Lasten eines Zahlungskontos, dessen Kontowährung auf eine andere Währung als Euro lautet"
Manual visual review of page 2 confirms ‘Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen’. The standard grammatical construction is ‘abweichend von Nummer 12’; the visible preposition is incorrect.
Bedingungen für den Überweisungsverkehr
Berliner Sparkasse
Fassung Januar 2026 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden und die Gutschrift von Überweisungen gelten die folgenden Bedingungen.
Überweisungsaufträge in Euro innerhalb des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA), siehe Länder-
liste der SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) werden, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich
anders gewünscht, nach den für SEPA geltenden Interbankenabkommen (SEPA-Rulebooks) als SEPA-Überweisung ausgeführt.
Sofern von der Sparkasse angeboten, kann der Kunde die Sparkasse durch besondere Weisung beauftragen, eine Überweisung in einer
anderen Währung als dem Euro oder in Euro nach anderen Überweisungsverfahren oder nicht zu Lasten seines Zahlungskontos, z. B. auf
Basis einer Bargeldeinzahlung, auszuführen. Andere Überweisungen als SEPA-Überweisungen werden nach Maßgabe der jeweiligen von der
Sparkasse akzeptierten Interbankenabkommen ausgeführt.
Die Begriffe „Überweisung“ oder „Überweisungsauftrag“ erfassen grundsätzlich alle Arten der Überweisung.
1 Allgemein
1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung
Der Kunde kann die Sparkasse beauftragen, einen Geldbetrag (Überweisungsbetrag) zulasten seines Zahlungskontos bei der Sparkasse
durch eine Überweisung bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers zur Gutschrift auf dessen Zahlungskonto an den Zahlungsdienst-
leister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Überweisungsauftrag).
Der Kunde kann die Sparkasse auch beauftragen, regelmäßig, jeweils zu einem bestimmten wiederkehrenden Termin, einen festen Geldbe-
trag auf dasselbe Zahlungskonto zu überweisen (Dauerauftrag). Der erste Ausführungstag muss dem Geschäftstag der Erteilung bzw. Ände-
rung des Dauerauftrags nachfolgen. Möglich ist auch, einen Überweisungsauftrag zur Ausführung an einem späteren Tag als dem Tag des
Zugangs des Auftrags zur einmaligen Ausführung als terminierten Überweisungsauftrag zu erteilen.
Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird.
Sofern zwischen Kunde und Sparkasse vereinbart, können mehrere Überweisungsaufträge in einer Datei gebündelt über einen elektronischen
Zahlungsauslösekanal (z. B. Online-Banking oder EBICS) erteilt werden (Sammel-Überweisung).
1.2 Kundenkennungen
Für das Überweisungsverfahren hat der Kunde, je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungsbetrags, bestimmte Kundenkennungen zur
Bezeichnung und zweifelsfreien Ermittlung des Zahlungsempfängers oder dessen Kontos zu verwenden.
Kundenkennung des
Zielgebiet Währung
Zahlungsempfängers
Inland Euro IBAN1
Grenzüberschreitend innerhalb des
Euro IBAN1
Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR)
Inland oder innerhalb des Andere Währung als – IBAN1 und BIC3 oder
Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) Euro – Kontonummer und BIC3
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Euro oder andere – IBAN1 und BIC3 oder
(Drittstaaten4) Währung – Kontonummer und BIC3
Die für die Ausführung des Überweisungsauftrags erforderlichen Angaben ergeben sich je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungs-
betrages aus den Nummern 2.1 oder 3.1.1 oder 3.2.1.
1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags / Autorisierung und Zustimmung zur Datenverarbeitung
(1) Der Kunde erteilt der Sparkasse einen Überweisungsauftrag unter Angabe der erforderlichen Angaben gemäß Nummern 2.1 oder 3.1.1
oder 3.2.1 entweder mittels eines von der Sparkasse zugelassenen Formulars (beleghafter Überweisungsauftrag) oder in der mit der Spar-
kasse für sonstige Zahlungsauslösekanäle, über die ihr ein Überweisungsauftrag erteilt werden kann (z. B. Online-Banking oder Mobile-Ban-
king-Anwendung), anderweitig vereinbarten Art und Weise.
Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Anga-
ben können zu Verzögerungen oder Fehlleitungen von Überweisungen führen, woraus für den Kunden und den Zahlungsempfänger Schäden
entstehen können. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften erforderlichen Angaben kann die Sparkasse die Ausführung der Über-
weisung ablehnen (siehe Nummer 1.7).
Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Sparkasse gesondert, d.h. außerhalb des For-
mulars oder der elektronisch (z. B. per Online-Banking) übermittelten Auftragsdaten mitzuteilen. Ein beleghafter Echtzeitüberweisungsauftrag
ist grundsätzlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Echtzeitüberweisung“ einzureichen, es sei denn, die Sparkasse bietet andere Möglich-
keiten an.
111 946.000 D1 (Fassung Jan. 2026) - v16.0
(2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch seine der Sparkasse mittels Unterschriftsprobe bekannte Unterschrift oder in der
© S-Management Services • DSV Gruppe
anderweitig mit der Sparkasse vereinbarten Art und Weise (z. B. PIN/TAN, Freigabe in der Mobile-Banking-Anwendung). In der Autorisierung
ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Überweisung notwendigen personenbe-
zogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
(3) Auf Verlangen des Kunden teilt die Sparkasse vor Ausführung eines einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist für
diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit.
(4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrages an die Sparkasse auch einen Zahlungsauslösedienst gemäß
§ 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für diesen nicht online zugänglich.
Seite 1 von 10
Bedingungen für den Überweisungsverkehr
1.4 Wirksamwerden / Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse
(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Sparkasse zugeht. Das gilt auch, wenn ihr der Überweisungsauftrag über einen Zah-
lungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrags in den dafür vorgesehenen Emp-
fangsvorrichtungen der Sparkasse (z. B. mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server der Sparkasse).
(2) Fällt der Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 nicht auf einen Geschäftstag der Sparkasse gemäß „Preis- und
Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung der Sparkasse oder dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“
angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nummer
2.2.2) erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
(4) Besonderer Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags
(a) Bei einem nicht elektronischen Echtzeitüberweisungsauftrag gilt der Zeitpunkt als Zugangszeitpunkt, zu dem die Sparkasse die Angaben
zum Zahlungsauftrag in ihr internes System eingegeben hat, was so bald wie möglich erfolgt, nachdem der Kunde seinen nicht elektronischen
Echtzeitüberweisungsauftrag erteilt hat.
(b) Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen) ein Echtzeitüberweisungsauftrag zu Lasten
eines Zahlungskontos, dessen Kontowährung auf eine andere Währung als Euro lautet (Fremdwährungskonto), zugelassen wird, gilt als
Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags der Zeitpunkt, zu dem der Überweisungsbetrag in Euro umgewandelt wurde. Diese
Währungsumrechnung erfolgt unmittelbar nach Erteilung des Echtzeitüberweisungsauftrags an die Sparkasse.
1 archivierte Vorkommen dieser Datei
https://www.berliner-sparkasse.de/
www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-den-ueberweisungsverkehr.pdf
DMS Bedingungen für den Überweisungsverkehr · 16.08.26, 22:14