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Typografie (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Grammatisch unvollständiger Glossar-Titel (fehlender Artikel)

Der Dokumenttitel 'Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten' ist grammatisch unvollständig – es fehlt der bestimmte Artikel 'den' ('Glossar zu den mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten'). Dieselbe Formulierung findet sich im Dateinamen/Titel (FlüName), der zudem als 'Glossar zu mit einem Zahlungskonto' abgeschnitten erscheint. Kein rechtliches Risiko, aber auffällig für Titel/Metadaten.

„Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten"

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Extraktion (1)

warnungnur Extraktion Seite 1

Copyright- und Fußzeilenzeilen durchbrechen Definitionsfließtext

Auf Seiten 1 und 2 steht die Zeile '© Deutscher Sparkassenverlag' sowie die Produkt-/Fassungskennung '101 540.000 D1 (Fassung Okt. 2018) - v1.1 - o' mitten im Definitions- bzw. Spaltenbereich und trennt zusammengehörige Textbausteine. Beispiel: Die im zweiten Block eingeleitete Definition zum Überweisungsauftrag ('...Überweisungsauftrag in Euro in EWR-Staaten...') wird durch die ©-Zeile von ihrem vorangehenden Term getrennt. Dies ist ein Extraktions-/Layoutartefakt, das automatisierte Weiterverarbeitung (Zuordnung Term ↔ Definition) gefährdet.

„überweisungsauftrag in Euro in EWR-Staaten berechtigterweise nicht ausführt."

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Rechtlicher Prüffall (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

ZKG-Fundstelle '§ 2 Abs. 6 ZKG' ist gegen aktuelle Rechtslage zu verifizieren

Das Dokument (Fassung Okt. 2018) verweist durchgängig auf den 'maßgeblichen Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG'. Da das Zahlungskontengesetz seit der Fassung von 2018 geändert und Paragraf- bzw. Absatzbezüge/Definitionen angepasst wurden, kann die Fundstelle zum Prüfdatum 2026 nicht ohne Weiteres als zutreffend bestätigt werden. Die Korrektheit der Absatznummer und der Legaldefinition hängt an externer, zeitabhängiger Rechtslage.

„Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Stil (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Uneinheitliche Formulierung 'aus den EWR-Staaten' vs. 'aus EWR-Staaten'

Bei 'Gutschrift einer Überweisung' heißt es '...aus den EWR-Staaten...', während die übrigen Einträge (Lastschrift, Bargeldauszahlung mit Karten) ohne Artikel 'aus EWR-Staaten' bzw. 'innerhalb der EWR-Staaten' lauten. Rein stilistische Inkonsistenz ohne Rechtswirkung.

„Der Kunde erhält den Betrag einer Überweisung aus den EWR-Staaten auf seinem Zahlungskonto in Euro gutgeschrieben."

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Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Dokument entspricht mit Stand 2018 möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Informationsstand

Das Glossar trägt 'Fassung Okt. 2018'. Zum Prüfdatum 2026 ist unklar, ob diese Begriffsdefinitionen und ZKG-Bezüge noch aktuell sind; es ist kein Hinweis auf eine neuere Fassung enthalten. Kein inhaltlich belegbarer Fehler, aber eine für automatisierte Verarbeitung und Kundeninformation relevante Aktualitätslücke.

„101 540.000 D1 (Fassung Okt. 2018) - v1.1 - o"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Text

TXT
Glossar zu mit einem Zahlungskonto
                                                                         verbundenen Diensten

                                                Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste

                                                Kontoführung                                 Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch
                                                                                             den Kunden genutzt wird.

                                                Zahlungen (ohne Karten)

                                                Überweisung                                  Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des
                                                                                             Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des
                                                                                             Kunden auf ein anderes Konto durch.
                                                                                             Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
                                                                                             Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn eine
                                                                                             Überweisung in Euro innerhalb der EWR-
                                                                                             Staaten erfolgt.
                                                Gutschrift einer Überweisung                 Der Kunde erhält den Betrag einer Überweisung
                                                                                             aus den EWR-Staaten auf seinem
                                                                                             Zahlungskonto in Euro gutgeschrieben.
                                                Dauerauftrag                                 Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des
                                                                                             Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag
                                                                                             vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto.
                                                                                             Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
                                                                                             Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die
                                                                                             Überweisung in Euro innerhalb der EWR-
                                                                                             Staaten erfolgt.
                                                Lastschrift                                  Der Kunde ermächtigt eine andere Person
                                                                                             (Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen,
                                                                                             Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des
                                                                                             Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter
                                                                                             überträgt dann zu einem oder mehreren von
                                                                                             Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en)
                                                                                             Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto
                                                                                             des Empfängers. Der Betrag kann
                                                                                             unterschiedlich hoch sein.
                                                                                             Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
                                                                                             Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn der
                                                                                             Lastschrifteinzug in Euro aus EWR-Staaten
                                                                                             erfolgt.
                                                Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer    Das Entgelt fällt an, wenn der
                                                Lastschrift                                  Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in Euro
                                                                                             aus EWR-Staaten berechtigterweise nicht
                                                                                             einlöst.
101 540.000 D1 (Fassung Okt. 2018) - v1.1 - o


                                                Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines   Das Entgelt fällt an, wenn der
                                                Überweisungsauftrags                         Zahlungsdienstleister einen
© Deutscher Sparkassenverlag


                                                                                             Überweisungsauftrag in Euro in EWR-Staaten
                                                                                             berechtigterweise nicht ausführt.


                                                                                                                                              1
                                                Karten und Bargeld

                                                Ausgabe einer Debitkarte                   Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte
                                                                                           bereit, die mit dem Konto des Kunden
                                                                                           verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion
                                                                                           durch die Verwendung der Zahlungskarte wird
                                                                                           direkt und in voller Höhe von dem Konto des
                                                                                           Kunden abgebucht.
                                                Ausgabe einer Kreditkarte                  Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte
                                                                                           bereit, die mit dem Konto des Kunden
                                                                                           verbunden ist. Der Gesamtbetrag der
                                                                                           Transaktionen durch die Verwendung der
                                                                                           Zahlungskarte innerhalb eines vereinbarten
                                                                                           Zeitraums wird zu einem bestimmten Termin in
                                                                                           voller Höhe oder teilweise von dem Konto des
                                                                                           Kunden abgebucht. In einer Kreditvereinbarung
                                                                                           zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird
                                                                                           festgelegt, ob dem Kunden für die
                                                                                           Inanspruchnahme des Kredits Zinsen berechnet
                                                                                           werden.
                                                Bargeldeinzahlung                          Der Kunde zahlt am Schalter oder am
                                                                                           Automaten seines Zahlungsdienstleisters
                                                                                           Bargeld in Euro auf sein Konto ein.
                                                Bargeldauszahlung                          Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto ab.
                                                                                           Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
                                                                                           Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die
                                                                                           Bargeldauszahlung am Schalter in Euro erfolgt.
                                                Bargeldauszahlung mit der                  Der Kunde hebt Bargeld in Euro von seinem
                                                Debitkarte am Geldautomaten                Konto mit der Debitkarte an einem
                                                                                           Geldautomaten innerhalb der EWR-Staaten ab.
                                                Bargeldauszahlung mit der                  Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto mit
                                                Debitkarte an fremden Geldautomaten in     seiner Debitkarte in Fremdwährung (nicht in
                                                Fremdwährung                               Euro) an fremden Geldautomaten ab.
                                                Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am   Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der
                                                Geldautomaten                              Kreditkarte an einem Geldautomaten innerhalb
                                                                                           der EWR-Staaten ab.
                                                Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte an   Der Kunde hebt Bargeld mit seiner Kreditkarte
                                                fremden Geldautomaten in Fremdwährung      an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
                                                                                           (nicht in Euro) ab.
                                                Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in     Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an
                                                Fremdwährung                               Terminals Waren oder Dienstleistungen in
                                                                                           Fremdwährung (nicht in Euro).
                                                Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in    Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte Waren
101 540.000 D1 (Fassung Okt. 2018) - v1.1 - o


                                                Fremdwährung                               oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in
                                                                                           Euro).


                                                                                                                                           2
                                                Überziehungen und damit verbundene Dienste
                                                Eingeräumte Kontoüberziehung             Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren
                                                                                         im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten
                                                                                         ka

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