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Auslosungstermin nur als Zeitspanne definiert, aber Belastung/Gutschrift/Gewinn/Kündigung an festen „Auslosungstermin“ geknüpft
Ziffer 4.2 legt den Auslosungstermin nur als Spanne („zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats“) fest, ohne ein konkretes Datum je Monat zu nennen. Ziffern 3.2 (Belastung einen Geschäftstag vor dem Termin), 3.3 (Gutschrift Sparanteil einen Geschäftstag vor dem Termin), 3.4 (Gutschrift Gewinne am zweiten Geschäftstag nach dem Termin) und 3.5 (Kündigung bis 2 Geschäftstage vor dem Termin) knüpfen aber an einen bestimmten Auslosungstermin. Der exakte Tag bleibt für die Kundin/den Kunden beim Vertragsschluss offen und ist im Dokument nicht vorab bestimmt; das kann im Einzelfall zu Unklarheit über das genaue Belastungs-/Gewinndatum führen.
„Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. ... Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin."
Dieser rechtliche Befund hängt davon ab, ob und wo der konkrete Auslosungstermin außerhalb des Dokuments (Auslosungsbestimmungen, Bekanntmachung) festgelegt ist. Es ist eine materielle Rechtsfrage zur Bestimmtheit einer Vertragsklausel, die externe Prüfung der Auslosungsbestimmungen bzw. eine Web-Recherche erfordert. Daher Kategorie wie bei externer Rechtslage/Behördenstand: needs_visual_review und publishable=false bis zur Recherche.