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6 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Metadaten (1)

warnungWeb-Recherche nötig Seite 2

Genehmigungsdatum liegt vor der geltenden Fassung (Konsistenz von Fassung und Lotteriegenehmigung für 2026)

Das Dokument ist „für das Jahr 2026“ ausgerichtet und liegt als Fassung Okt. 2025 (v16.0) vor, trägt aber eine Genehmigung des NRW-Innenministeriums vom 20. November 2024 (AZ 21-38.07.09-00000). Ziffer 6 der Bedingungen sieht vor, dass Änderungen der Bedingungen erst nach Genehmigung durch die Lotteriegenehmigungsbehörde und Bekanntmachung verbindlich werden. Aus dem Text selbst ist nicht belegbar, ob die vorliegende Version v16.0 (Okt. 2025) für das Jahr 2026 gesondert genehmigt wurde oder ob die Genehmigung von 2024 diese Fassung abdeckt.

„Genehmigt durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 21-38.07.09-00000 vom 20. November 2024. ... 157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0"

Finding depends on current external legal, regulatory, currency, or public-fact status. It must be verified against current official web sources before it can be published.

Rechtlicher Prüffall (1)

warnungWeb-Recherche nötig Seite 4

Referenz auf „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ ist zeitabhängig zu verifizieren

Das Dokument verweist auf Satz 5 (Kundenaufklärung) und auf Seite 4 auf das „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ mit Telefon 0800/1372700 und Adresse Maarweg 149-161, 50825 Köln. Diese Behördenbezeichnung resultiert aus der Umstrukturierung der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Ob die Bezeichnung BIÖG zum Fassungszeitpunkt (Okt. 2025) und im Geltungszeitraum 2026 offiziell und mit dieser zuständigen Hotline korrekt ist, muss extern verifiziert werden.

„und am kostenlosen und anonymen Beratungstelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (Tel. 0800/1372700)“, ... Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Maarweg 149-161 50825 Köln Telefon: 0800 / 1 37 27 00"

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Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Inline eingestreute Druck-/Layoutartefakte stören maschinelle Weiterverarbeitung

Im extrahierten Text erscheinen wiederholt die Fuß-/Druckzeilen „157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0“ und „© S-Management Services • DSV Gruppe“ sowie das Wort „manuell“ mitten im Fließtext und teilweise sogar innerhalb der Auslosungstabellenzeilen (Seite 1). Diese Artefakte unterbrechen den Lesefluss und können eine automatisierte Weiterverarbeitung der Tabelle und des Textes gefährden.

„157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0 25,–– EURO ... 500.000,– EURO ... © S-Management Services • DSV Gruppe ... manuell"

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Typografie (2)

hinweisReview nötig Seite 2

Unerwünschter Wortzwischenraum in „PS- Sparer“

In Ziffer 6 (Schlussbestimmungen) erscheint „für die PS- Sparer verbindlich“ mit einem Zwischenraum zwischen „PS-“ und „Sparer“, während an allen übrigen Stellen (Ziffer 3, 4, 5) durchgängig „PS-Sparer“ ohne Leerstelle verwendet wird. Es handelt sich um eine inkonsistente Schreibweise (vermutlich Umbruch-/Tippfehler) in einem Vertragstext.

„Sie wird für die PS- Sparer verbindlich nach Genehmigung durch die Lotteriegenehmigungsbehörde"

Der Befund „PS- Sparer“ mit Zwischenraum erscheint in einem Zeilenumbruch-Kontext (Ende der Zeile „Sie wird für die PS- Sparer verbindlich nach Genehmigung...“). Es ist nicht belastbar zu entscheiden, ob der Zwischenraum wirklich sichtbar ist oder ein Textlayer-/Umbruchartefakt darstellt (wie „Dauerauftragswerfahren ... Eröffnung“ auch umbrochen wird). Laut Leitlinie müssen reine Umbruch-/Extraktionsartefakte als text_extraction_only gelten; hier ist die Evidenzlage unklar, daher needs_visual_review und nicht publishable.

hinweisReview nötig Seite 1

Inkonsistente Groß-/Kleinschreibung der Überschrift „4.2 monatliche Auslosungen“

Die Überschrift „4.2 monatliche Auslosungen“ verwendet ein kleingeschriebenes „m“, während die übrigen gleichrangigen Überschriften („4.1 Auslosungsfonds“, „4.3 Auslosungsplan“, „4.4 Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse“ sowie die Abschnitte 3.1–3.6) einheitlich mit großem Anfangsbuchstaben formatiert sind.

„4.2 monatliche Auslosungen"

Die Groß-/Kleinschreibung der Überschrift „4.2 monatliche Auslosungen“ ist eine reine Formatierungs-/Stilfrage, die im Textlayer sichtbar, aber visuell nicht bestätigt ist (Groß-/Kleinschreibung kann aus dem Originalformat umgesetzt worden sein). Ohne visuelle Prüfung des Original-PDF kann nicht belastbar entschieden werden, ob wirklich klein geschrieben wurde. Laut Leitlinie sind reine Stil-/Formatierungsfragen ohne starken Beleg meist needs_visual_review oder nicht publishable. Niedriger Kundenwert, keine Vertragsgültigkeitsrelevanz.

Preis/Entgelt (1)

warnungReview nötig Seite 1

Auslosungstermin nur als Zeitspanne definiert, aber Belastung/Gutschrift/Gewinn/Kündigung an festen „Auslosungstermin“ geknüpft

Ziffer 4.2 legt den Auslosungstermin nur als Spanne („zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats“) fest, ohne ein konkretes Datum je Monat zu nennen. Ziffern 3.2 (Belastung einen Geschäftstag vor dem Termin), 3.3 (Gutschrift Sparanteil einen Geschäftstag vor dem Termin), 3.4 (Gutschrift Gewinne am zweiten Geschäftstag nach dem Termin) und 3.5 (Kündigung bis 2 Geschäftstage vor dem Termin) knüpfen aber an einen bestimmten Auslosungstermin. Der exakte Tag bleibt für die Kundin/den Kunden beim Vertragsschluss offen und ist im Dokument nicht vorab bestimmt; das kann im Einzelfall zu Unklarheit über das genaue Belastungs-/Gewinndatum führen.

„Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. ... Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin."

Dieser rechtliche Befund hängt davon ab, ob und wo der konkrete Auslosungstermin außerhalb des Dokuments (Auslosungsbestimmungen, Bekanntmachung) festgelegt ist. Es ist eine materielle Rechtsfrage zur Bestimmtheit einer Vertragsklausel, die externe Prüfung der Auslosungsbestimmungen bzw. eine Web-Recherche erfordert. Daher Kategorie wie bei externer Rechtslage/Behördenstand: needs_visual_review und publishable=false bis zur Recherche.

Text

TXT
*0000000000100411708260*                               0000000000100411708260
                                                                                Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen
                                                                                der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026

                                                                                                                                                                           Berliner Sparkasse
                                                                                                                                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                                Zur Pflege des Spargedankens führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Spar-
                                                                                kasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch. Dabei wird das Sparen und Gewinnen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden.
                                                                                Die zur Teilnahme erforderlichen PS-Lose können bei allen rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse erworben werden.

                                                                                1. PS-Los
                                                                                Das einzelne PS-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,– €, der sich aus dem Sparanteil in Höhe von 4,– € und dem Lotterieeinsatz
                                                                                (Losanteil) in Höhe von 1,– € zusammensetzt. Träger des Auslosungsverfahrens ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düssel-
                                                                                dorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden und der Schuldner aller Gewinnforderungen ist.
                                                                                2. Teilnahme
                                                                                Die Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen erfolgt im Rahmen des Dauerauftragsver-
                                                                                fahrens (Ziffer 3).
                                                                                3. Dauerauftragsverfahren
                                                                                3.1 Für die Teilnahme erteilt der PS-Sparer seiner Sparkasse einen Dauerauftrag, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von
                                                                                einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten
                                                                                Auslosung mit.
                                                                                Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil.
                                                                                3.2 Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin.
                                                                                3.3 Die Gutschrift des Sparanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin auf dem vom PS-Sparer angegebenen
                                                                                Konto.
                                                                                Die Gutschrift des Sparanteils kann auch zu Gunsten eines Fonds-Sparplans erfolgen, sofern die Sparkasse diese Möglichkeit anbietet. In
                                                                                diesem Fall obliegt die Entscheidung darüber, in welcher Form der Sparanteil gespart wird, dem PS-Sparer.
                                                                                3.4 Nach jeder Auslosung ermittelt der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, welche Gewinne auf die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Los-
                                                                                nummern entfallen sind, und schreibt diese Gewinne dem vom PS-Sparer benannten Konto gut. Die Gutschrift der Gewinne auf das vom PS-
                                                                                Sparer angegebene Konto erfolgt am zweiten Geschäftstag nach dem Auslosungstermin.
                                                                                3.5 Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden.
                                                                                3.6 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrages erteilen, aufgrund dessen
                                                                                Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Ein-
                                                                                gabe von PIN und TAN. Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröff-
                                                                                nung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen
                                                                                und des Sozialkonzeptes. Diese Überprüfung erfolgt systemseitig direkt am Kundenkonto. Nur bei erfolgreicher Überprüfung wird der Dauer-
                                                                                auftrag eingerichtet und der PS-Sparer nimmt an der nächsten Auslosung teil. Ziffern 3.1–3.5 gelten entsprechend.
                                                                                4. Auslosung
                                                                                4.1 Auslosungsfonds
                                                                                Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziffer 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotteriegenehmi-
                                                                                gungsbehörde für wohlfahrts-pflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und von
                                                                                Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 4.3) an die PS-Sparer ausgeschüttet.
                                                                                4.2 monatliche Auslosungen
                                                                                Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. Teilnahmeberech-
                                                                                tigt sind alle PS-Dauerauftragslose (Ziffer 3), für die der entsprechende Sparanteil und der Losanteil abgebucht wurde. Näheres über den
                                                                                technischen Ablauf der Auslosung regeln die „Auslosungsbestimmungen“, die Teil dieser „Bedingungen“ sind.
                                                                                4.3 Auslosungsplan
                                                                                Die Höhe der Gewinne kann dem unten stehenden Auslosungsplan entnommen werden. Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf
                                                       manuell


                                                                                10 Millionen Lose abgestellt.

                                                                                                    Gewinnbetrag                                           Anzahl der Gewinne                                             Gewinnsumme
                                                                                                         2,50 EURO                                               1.000.000                                               2.500.000,– EURO
                                                                                                         5,–– EURO                                                 100.000                                                500.000,– EURO
                                                                                                        25,–– EURO                                                   20.000                                               500.000,– EURO
     157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0


                                                                                                      500,–– EURO                                                      1.000                                              500.000,– EURO
                                                                                                    5.000,–– EURO                                                        100                                              500.000,– EURO
                                                                                                  50.000,–– EURO                                                          10                                              500.000,– EURO
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                                                                                                 250.000,–– EURO                                                           1                                              250.000,– EURO
                                                                                Rückstellung*                                                                                                                             250.000,– EURO
                                                                                                                                                                 1.121.111                                               5.500.000,– EURO
                                                                                * Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Nicht verbrauchte Rückstellung kommt in der Februar-Auslosung des Folgejahres zur Ausschüttung.


                                                                                                                                                                                                                                            Seite 1 von 2
                                                            Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026


                                                            Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden PS-Lose und deren Losnummern
                                                            abhängig. Bei mehr oder weniger als 10 Millionen PS-Losen erhöhen bzw. verringern sich sowohl die Anzahl der Gewinne als auch die Höhe
                                                            des gesamten Auslosungsfonds.
                                                            Durch nicht verkaufte PS-Lose oder wegen unterbrochener Nummernfolge kann es in Monatsauslosungen zu geringeren oder höheren Aus-
                           

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Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen · 17.08.26, 22:15