Bedingungen für die Abwicklung von Bank­ geschäften über das Firmenkundenportal und HBCI/FinTS-Service (Stand: 14. September 2019) 1. Leistungsangebot [TAN], die den Besitz des Teilnehmers/Users nachwei- sen, wie mobile Endgeräte) oder (1)  Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bank- • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer/User ist geschäfte mittels Firmenkundenportal oder den HBCI/ (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merk- FinTS-Service in dem von der Bank angebotenen Umfang mal des Teilnehmers). abwickeln. Für die Abwicklung gelten die Bedingungen (4)  Die Authentifizierung des Teilnehmers/Users erfolgt, für die jeweiligen Bankgeschäfte (z. B. Firmen­ kunde­n- indem der Teilnehmer/User gemäß der Anforderung der bedingungen für Zahlungsdienste, Sonderbedingungen Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzele- für das Commerzbank Onlinebanking, Wertpapier­bedin­- ments und/oder den Nachweis des Seinselements an die gungen, Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Bank übermittelt. Zudem können sie Informa­tionen der Bank abrufen. (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teil- nehmer“ oder „User“ bezeichnet. Hierzu gehört auch der 3. Zugang zum Firmenkundenportal „Nutzer“ gemäß den Bedingungen für die Datenfern- übertragung, der die Datenfernübertragung im Rahmen (1) Der Teilnehmer/User erhält Zugang zum Firmenkunden- des Firmenkundenportals nutzt. Konto und Depot wer- portal, wenn den einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies • er seine individuelle Teilnehmernummer/seinen Anmel- ist ausdrücklich anders bestimmt. denamen angibt und (3) Kunde und Bank können Verfügungslimite für bestimmte • sich unter Verwendung des oder der von der Bank Servicearten gesondert vereinbaren. angeforderten Authentifizierungselemente(s) ausweist und • keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 9.1 und 10 2. Voraussetzungen zur Nutzung des dieser Bedingungen) vorliegt. Firmenkundenportals und des HBCI/ Nach Gewährung des Zugangs zum Firmenkundenpor- FinTS-Service tal kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Nummer 4 dieser Bedingungen Aufträge erteilt werden. (1) Der Teilnehmer/User kann das Firmenkundenportal oder (2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des den HBCI/FinTS-Service nutzen, wenn die Bank ihn au- § 1 Abs. 26 Satz 1 ZAG (z. B. zum Zweck der Änderung der thentifiziert hat. Anschrift des Kunden) fordert die Bank den Teilnehmer/ (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert verein- User auf, sich unter Verwendung eines weiteren Authen- barte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität tifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang des Teilnehmers/Users, oder die berechtigte Verwendung zum Firmenkundenportal nur ein Authentifizierungsele- eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich ment angefordert wurde. Der Name des Kontoinhabers der Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerk- und die Kontonummer sind für die vom Teilnehmer/User mals des Teilnehmers/Users prüfen kann. Mit den hierfür genutzten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformati- vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teil- onsdienste keine sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Abs. 26 nehmer/User sich gegenüber der Bank als berechtigter Satz 2 ZAG). Teilnehmer/User ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). 4. Aufträge (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer/ 4.1 Auftragserteilung User weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer Der Teilnehmer/User muss einem über das Firmenkunden- [PIN]), portal oder HBCI/FinTS-Service erteilten Auftrag (z. B. einer • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer/ Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisie- User besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Emp- rung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungsele- fang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern mente (z. B. Eingabe einer TAN als Nachweis des Besitzele- ments) zu verwenden. September 2019 Commerzbank AG | Bedingungen für die Abwicklung von Bankgeschäften September 2019 | Seite 2 über das Firmenkundenportal und HBCI / FinTS-Service 4.2 Ergänzende Regelungen für die Datenfernübertragung • Der Teilnehmer/User hat den Auftrag autorisiert (vgl. im EBICS-Standard bei Einsatz des photoTAN-Verfahrens Nummer 4.1 dieser Bedingungen). 4.2.1 Der Kunde beauftragt die Bank mit der Speicherung • Die Berechtigung des Teilnehmers/Users für die jewei- des persönlichen Schlüssels des Teilnehmers/Users in einer lige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. technischen Umgebung, die vor unautorisiertem Zugriff ge- • Das für die vereinbarte Serviceart erforderliche Daten- schützt ist. Die Bank ist berechtigt, hierfür auch einen zuver- format wurde eingehalten. lässigen Dienstleister zu beauftragen. Das zur Freigabe des • Das für die Serviceart gesondert vereinbarte Verfü­ persönlichen Schlüssels erforderliche Kennwort wird durch gungs­limit ist nicht überschritten. eine TAN im photoTAN-Verfahren ersetzt. • Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedin- 4.2.2 Die Bedingungen für die Datenfernübertragung werden gungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den wie folgt ergänzt: Firmenkundenbedingungen für Zahlungsdienste) liegen • Ergänzend zu Ziffer 4 (2) der Bedingungen für die Daten- vor. fernübertragung gilt, dass die Aufbewahrung der elektro- nischen Schlüssel in einer von der Bank (oder von einem Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz (2) von der Bank zugelassenen Dienstleister) zur Verfügung Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge nach den für die gestellten technischen Umgebung (vgl. Ziffer 2.2.1 (5) jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen der Anlage 1a der Bedingungen für die Datenfernübertra- aus. gung) erlaubt ist. • Zu Ziffer 8 (3) der Bedingungen für die Datenfernübertra- Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz (2) gung wird vereinbart, dass die Bank die Legitimation auch Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausfüh- daraufhin prüft, ob die richtige TAN eingegeben wurde. ren. Sie wird den Teilnehmer/User hierüber informieren und, soweit möglich, dabei die Gründe und die Möglich- 4.2.3 Die Anlage 1a der Bedingungen für die Datenfernüber- keiten nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung ge- tragung wird wie folgt ergänzt: führt haben, berichtigt werden können. • Die Authentifikationssignatur kann in Ziffer 1.1.2 der Anlage 1a der Bedingungen für die Datenfernübertra- gung beim photoTAN-Verfahren auch in der technischen 6. Information des Kunden über erteilte Umgebung der Bank oder des zugelassenen Dienstleisters Verfügungen geleistet werden. Diese nehmen für den Kunden die erfor- derliche Prüfung vor. Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal • Zu Ziffer 2.2.1 (5) der Anlage 1a der Bedingungen für monat­lich über die im Rahmen des Firmenkundenportals die Datenfernübertragung wird vereinbart, dass die TAN oder des HBCI/FinTS-Service getätigten Verfügungen auf anstelle des Passworts verwendet wird, wenn das Siche- dem für Konto- und Depotinformationen vereinbarten Weg rungsmedium des Teilnehmers/Users bankseitig in einer und gemäß den für den Auftrag geltenden Bedingungen. technischen Umgebung gespeichert ist, die vor unautori- siertem Zugriff geschützt ist. 7. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers/Users 4.3 Meldung nach AWV Bei Zahlungen zugunsten Gebietsfremder ist vom Teilneh- 7.1 Schutz der Authentifizierungselemente mer/User die Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung Der Teilnehmer/User ist dafür verantwortlich, dass er für (AWV) zu beachten. seine eigenen Systeme eine angemessene Datensicherung unterhält und stets nach dem Stand der Technik ausreichen- 4.4 Widerruf von Aufträgen de Vorkehrungen gegen Viren und andere schädliche Pro- Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für gramme (z. B. Trojaner, Würmer) trifft. Apps der Bank dür- die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen. fen nur von App-Anbietern bezogen werden, die die Bank Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Firmen- dem Kunden mitgeteilt hat. Der Teilnehmer/User hat eigen- kundenportals und des HBCI/FinTS-Service erfolgen, es sei verantwortlich die landesspezifischen Regelungen für die denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Firmen- Nutzung des Internets zu beachten. kundenportal oder beim HBCI/FinTS-Service ausdrücklich vor. (1) Der Teilnehmer/User hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff 5. Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Verfahren missbräuchlich verwendet oder in sonstiger (1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt nach den für die Weise nicht autorisiert genutzt wird (vgl. Nummer 3 und Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überwei- 4 dieser Bedingungen). sung oder Wertpapierauftrag) geltenden Regelungen (2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der vereinbarten Serviceart. der Teilnehmer/User vor allem Folgendes zu beachten: (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende (a) Wissenselemente wie z. B. die PIN sind geheim zu­- Ausführungsbedingungen vorliegen: halten; sie dürfen insbesondere Commerzbank AG | Bedingungen für die Abwicklung von Bankgeschäften September 2019 | Seite 3 über das Firmenkundenportal und HBCI / FinTS-Service • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mit- Umgebung, die vor unautorisiertem Zugriff geschützt geteilt werden, ist, befinden. • nicht außerhalb des Verfahrens in Textform (z. B. per • Wird im Rahmen einer voll automatisierten Übertra- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, gung ein sogenannter „Technischer User“ eingesetzt, ist • nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden die elektronisch gespeicherte Signatur in einer sicheren (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer und entsprechend geeigneten technischen Umgebung oder im mobilen Endgerät) und zu speichern. Der „Technische User“ ist nicht berech- • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusam- tigt, die Auftragserteilung selbst vorzunehmen. Er men mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als übermittelt lediglich die Auftragsdaten. Besitz­element (z. B. mobiles Endgerät, Signaturkarte) • Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles End- ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht gerät mit Anwendung für das Onlinebanking und Fin- ausspähen können. gerabdrucksensor) dient. • Die Signatur-PIN/das Kennwort für die elektronische (b) Besitzelemente wie z. B. ein mobiles Endgerät sind Signatur darf nicht zusammen mit dem Authentifizie- vor Missbrauch zu schützen, insbesondere rungsinstrument verwahrt werden. • ist die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff ande- • Der Teilnehmer/User darf zur Autorisierung eines Auf- rer Personen sicher zu verwahren, trags nicht mehr als eine TAN verwenden. • ist sicherzustellen, dass andere unberechtigte Personen (3) Die App der Bank zur Entschlüsselung der TAN-Grafik ist auf das mobile Endgerät des Teilnehmers/Users (z. B. direkt von der Bank oder von einem dem Kunden von der Mobiltelefon) nicht zugreifen können, Bank benannten Anbieter zu beziehen. • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche 7.2 Sicherheitshinweise der Bank Anwendung für das Firmenkundenportal (z. B. Anwen- Der Teilnehmer/User muss die Sicherheitshinweise auf der dungs-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen kön- Internetseite der Bank, insbesondere die Maßnahmen zum nen, Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensys- • ist die Anwendung für das Firmenkundenportal (z. B. tem), beachten und aktuelle, dem Stand der Technik ent- Anwendungs-App, Authentifizierungs-App) auf dem sprechende Virenschutz- und Firewall-Systeme installieren. mobilen Endgerät des Teilnehmers/Users zu deaktivie- Insbesondere dürfen das Betriebssystem und die Sicherheits- ren, bevor der Teilnehmer/User den Besitz an diesem vorkehrungen des mobilen Endgeräts nicht modifiziert oder mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder deaktiviert werden. Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) 7.3 Prüfung der Auftragsdaten mit von der Bank nicht außerhalb des Firmenkundenportals und des angezeigten Daten HBCI/FinTS-Service mündlich (z. B. per Telefon) oder Die Bank zeigt dem Teilnehmer/User die von ihr em­ p­ in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weiter- fangenen Auftragsdaten (z. B. Betrag, Kontonummer des gegeben werden und Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer) über das • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur ge­sondert vereinbarte Gerät des Teilnehmers/Users an (z. B. Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit mittels eines mobilen Endgeräts). Der Teilnehmer/User ist Anwendung für das Firmenkundenportal) erhalten hat, verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen angezeigten Daten mit den für den Auftrag vorgesehenen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass Daten zu prüfen. andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Firmenkundenportal des Teilnehmers/Users aktivieren. 7.4 Weitere Sorgfaltspflichten des Kunden (c) Seinselemente wie z. B. Fingerabdruck des Teilneh- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Sorgfaltspflichten aus mers dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilneh- diesen Bedingungen auch von den Bevollmächtigten (also mers/Users für das Firmenkundenportal nur dann als von allen Teilnehmern/Usern) eingehalten werden. Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Per- sonen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, 8. Verschlüsselungstechnik im Ausland das für das Firmenkundenportal genutzt wird, Seinsele- mente anderer Personen gespeichert, ist für das Firmen- In den Ländern, in denen Nutzungs-, Einfuhr- und/oder kundenportal das von der Bank ausgegebene Wissens­ Ausfuhrbeschränkungen für Verschlüsselungstechniken element (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem bestehen, darf der von der Bank zur Verfügung gestellte mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement. Onlinezugang nicht genutzt werden. Ggf. hat der Teilneh- (d) Des Weiteren ist zu beachten: mer/User die erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen • Der vom Teilnehmer/User erzeugte persönliche elek­ oder sonst erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Der tronische Schlüssel darf sich nur in der alleinigen Verfü- Teilnehmer/User hat die Bank über ihm bekannt geworde- gungsgewalt des Teilnehmers/Users oder in einer von ne Verbote, Genehmigungs- und Anzeigepflichten zu infor- der Bank (oder von einem von der Bank zugelassenen mieren. Dienstleister) zur Verfügung gestellten technischen Commerzbank AG | Bedingungen für die Abwicklung von Bankgeschäften September 2019 | Seite 4 über das Firmenkundenportal und HBCI / FinTS-Service 9. Anzeige- und Unterrichtungspflichten mittels Brief, Telefax oder E-Mail) oder telefonisch unter- richten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, 9.1 Sperranzeige soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflich- (1) Stellt der Teilnehmer/User tungen verstoßen würde. • den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizierung (z. B. eines mobilen Endgeräts) 10.3 Aufhebung der Sperre oder Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen • die missbräuchliche Verwendung oder Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für • die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authenti- die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie fizierungselements den Kunden unverzüglich.  fest, muss der Teilnehmer/User die Bank hierüber unver- züglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer/User 10.4 Automatische Sperre eines Chip-basierten Besitz­ kann eine solche Sperranzeige jederzeit auch über die elements gesondert mitgeteilten Kommunikationskanäle abgeben. (1)  Eine Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst, (2) Der Teilnehmer/User hat jeden Diebstahl oder Miss- wenn dreimal in Folge der Nutzungscode für die elek­ brauch eines Authentifizierungselements unverzüglich tronische Signatur falsch eingegeben wurde. Eine Wieder­- bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. freischaltung bzw. Entsperrung der Chipkarte durch (3) Hat der Teilnehmer/User den Verdacht einer nicht auto- die Bank ist nicht möglich. Der Teilnehmer/User muss risierten oder betrügerischen Verwendung eines seiner mit einer neuen Chipkarte eine neue elektronische Sig- Authentifizierungselemente, muss er unverzüglich eben- natur erstellen und diese erneut an die Bank übermitteln falls eine Sperranzeige abgeben. sowie mittels eines INI-Briefs bei der Bank freischalten las- sen. 9.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft (2)  Das Besitzelement kann dann nicht mehr für das Fir- ausgeführte Aufträge menkundenportal oder den HBCI/FinTS-Service genutzt Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung werden. Der Teilnehmer/User kann sich mit der Bank in eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auf- Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten wie- trags hierüber zu unterrichten. derherzustellen. 10. Nutzungssperre 11. Haftung 10.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers/Users 11.1 Haftung der Bank bei Ausführung eines nicht Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers/Users, ins- autorisierten Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder besondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 9.1 dieser verspätet ausgeführten Auftrags Bedingungen, Die Haftung der Bank bei einem nicht autorisierten Auftrag • den Zugang für ihn oder alle Teilnehmer/User und einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auf- oder trag richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart verein- • sein Authentifizierungselement zur Nutzung des Firmen- barten Sonderbedingungen. kundenportals und HBCI/FinTS-Service. 11.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung 10.2 Sperre auf Veranlassung der Bank seiner Authentifizierungselemente (1)  Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer/User sperren, wenn 11.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungs­ • sie berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund zu vorgänge vor Sperranzeige kündigen, (1)  Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegan- der Authentifizierungselemente des Teilnehmers/Users genen, gestohlenen oder sonst abhandengekomme- dies rechtfertigen, nen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungs- betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungs­- elements, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch elements besteht, entstehenden Schaden, wenn den Teilnehmer/User an • der Kontrollwert zur Freigabe der HBCI-Signatur drei- dem Verlust, Diebstahl, sonstigem Abhandenkommen mal falsch eingegeben wird. Der Teilnehmer/User muss oder der sonstigen missbräuch­ lichen Verwendung des dann eine neue elektronische Signatur erstellen und Authentifizierungselements ein Verschulden trifft. Der diese erneut an die Bank übermitteln, Kunde haftet auch, wenn er einen von ihm benannten • die PIN dreimal in Folge falsch eingegeben wurde oder Teilnehmer/User nicht sorgfältig ausgesucht und/oder • fünfmal hintereinander die TAN falsch eingegeben die Beachtung der Verpflichtungen des Teilnehmers/ wurde. Users nach diesen Bedingungen nicht regelmäßig über- (2)  Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür prüft hat. Hat die Bank durch ein schuldhaftes Verhal- maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch ten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, be- unverzüglich nach der Sperre in Textform (z. B. stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, Commerzbank AG | Bedingungen für die Abwicklung von Bankgeschäften September 2019 | Seite 5 über das Firmenkundenportal und HBCI / FinTS-Service in welchem Umfang Kunde und Bank den Schaden zu gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifi- tragen haben. Soweit es sich beim Kunden um einen Un- zierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen ternehmer gemäß § 14 BGB handelt, findet die Haftungs- Nutzung des Authentifizierungselements und ist der Bank begrenzung auf 50 Euro gemäß § 675v Abs. 1 BGB keine hierdurch ein Schaden entstanden, haftet der Kunde für Anwendung. den der Bank hierdurch entstandenen Schaden, wenn den (2) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Ab- Teilnehmer/User an dem Verlust, Diebstahl, sonstigem Ab- satz 1 verpflichtet, wenn handenkommen oder der sonstigen missbräuchlichen Nut- • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den zung des Authentifizierungselements ein Verschulden trifft. Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige Der Kunde haftet auch, wenn er einen von ihm benannten missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungs- Teilnehmer/User nicht sorgfältig ausgesucht und/oder die elements vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang Beachtung der Verpflichtungen des Teilnehmers/Users zu bemerken, oder nach diesen Bedingungen nicht regelmäßig überprüft hat. • der Verlust des Authentifizierungselements durch Hat die Bank durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Ent- einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweignieder- stehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach lassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters Kunde und Bank den Schaden zu tragen haben. ausgelagert wurden, verursacht worden ist. (3) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten 11.2.3 Haftung ab der Sperranzeige Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer/User in be- Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Teilnehmers/Users trügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autori- Anzeigepflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich sierte Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abwei- wenn der Teilnehmer/User in betrügerischer Absicht gehan- chend von den Absätzen 1 und 2 den hierdurch entstan- delt hat. denen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers/Users kann insbesondere vorliegen, 11.2.4 Haftungsausschluss wenn er eine seiner Sorgfaltspflichten nach Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen An- • Nummer 7.1 Absatz 2, spruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen • Nummer 7.1 Absatz 3, und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige • Nummer 7.3, Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat • Nummer 9.1 Absatz 1 oder und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorg- • Nummer 9.2 falt von ihr nicht hätten vermieden werden können. dieser Bedingungen verletzt hat. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Kunde nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die Bank vom 12. Verfügbarkeit Teilnehmer/User eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat. Eine Die Bank strebt an, die angebotenen Services möglichst um- starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere fassend verfügbar zu halten. Eine garantierte Verfügbarkeit die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen ist damit nicht verbunden. Insbesondere aufgrund techni- Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wis- scher Probleme, Wartungsarbeiten und aufgrund von Netz- sen, Besitz oder Sein (siehe Nummer 2 Absatz 3 dieser problemen (z. B. Nichtverfügbarkeit von Servern Dritter), Bedingungen). auf welche die Bank keinen Einfluss hat, kann es zu zeitweili- (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, gen Störungen kommen, die den Zugriff verhindern. für den das mit dem Kunden vereinbarte Verfügungsli- mit gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf dieses Limit. 13. Verweis auf Internetseiten Dritter (6) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Ab- satz 1 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer/User die Falls im Rahmen des Internetauftritts der Zugriff auf die Sperranzeige nach Nummer 9.1 dieser Bedingungen Seiten Dritter ermöglicht wird, geschieht dies nur, um dem nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglich- Kunden und dem Teilnehmer/User einen leichteren Zugriff keit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt auf das Informationsangebot im Internet zu ermöglichen. hat. Die Inhalte der Seiten dieser Anbieter stellen nicht eigene (7) Die Absätze 2 und 4 bis 6 finden keine Anwendung, wenn Aussagen der Bank dar. Sie werden von der Bank auch nicht der Teilnehmer/User in betrügerischer Absicht gehan- überprüft. delt hat. 11.2.2 Haftung des Kunden bei nicht autorisierten 14. Nutzungsrechte Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten (z. B. Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht gestattet, Beruhen nicht autorisierte Verfügungen außerhalb von Links oder Framelinks auf seinen Webseiten ohne vorherige Zahlungsdiensten (z. B. Wertpapiertransaktionen) vor der schriftliche Zustimmung der Bank zu setzen. Der Kunde ver- Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen, pflichtet sich, die Webseiten und deren Inhalt nur für eigene Commerzbank AG | Bedingungen für die Abwicklung von Bankgeschäften September 2019 | Seite 6 über das Firmenkundenportal und HBCI / FinTS-Service Zwecke zu verwenden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Bank die Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen, in andere Produkte oder Verfahren einzubetten oder den Quellcode der einzelnen Webseiten zu entschlüsseln. Hinweise auf Rechte der Bank oder Dritter dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Der Kunde wird Marken, Domainnamen und andere Kennzeichen der Bank oder Dritter nicht ohne vorherige Zustimmung der Bank verwenden. Der Kunde erhält nach diesen Bedingun- gen keine unwiderruflichen, ausschließlichen und übertrag- baren Nutzungsrechte. 15. Hotline (Helpdesk) Die Bank bietet eine telefonische Hotline (sog. Helpdesk) für die Bearbeitung von Fragen zu Technik, Bedienung und Funktionalitäten der angebotenen Services an. Die Bank be- setzt die Hotline während der für das deutsche Bankgewer- be geltenden Bankarbeitstage. Telefonnummern und Ge- schäftszeiten werden in den Zugangswegen kommuniziert. 16. Sonstiges (1) Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Zu- sammenarbeit behält sich die Bank Änderungen im tech- nischen bzw. organisatorischen Bereich vor, die auf einer allgemeinen, handelsüblichen Änderung der technischen Standards, der Vorgaben der Kreditwirtschaft oder der gesetzlichen bzw. aufsichtsbehördlichen Regelungen be­- ruhen. Eine darüber hinausgehende wesentliche tech- nische bzw. organisatorische Änderung, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Kunden oder der Bank hat, teilt die Bank dem Kunden mindes- tens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung angezeigt hat. (2) Diese Bedingungen richten sich nach deutschem Recht. (3) Sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durch- führbare Regelung zu treffen, die dem Geist und Zweck der zu ergänzenden bzw. zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Commerzbank AG