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Rechtlicher Prüffall (1)

warnungnicht reportfähig Seite 2

Angebliches 'Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)' – Name stimmt nicht mit etablierter Behörde überein

Auf Seite 2 (Ziffer 5) wird als Anlaufstelle für Suchtprävention das 'Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)' mit angeblicher Adresse Maarweg 149-161, 50825 Köln und Telefon 0800/1372700 genannt. Dies wirkt wie eine fehlerhafte oder veraltete Bezeichnung; etabliert ist in Deutschland die 'Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)' mit Beratungstelefon 0800/1372700. Auch die Adresse 'Maarweg 149-161, 50825 Köln' passt zur BZgA. Eine namentlich abweichende, real nicht existierende 'Behörde' mit gesundheitsbezogenem Kürzel bedarf dringend der Überprüfung und Korrektur, da sie Kund*innen zur Verbraucherzentrale/zu offiziellen Stellen in die Irre führende Kontaktdaten angibt.

„„Informationen zur Spielsucht, Prävention und Behandlung erhalten Sie ... und am kostenlosen und anonymen Beratungstelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (Tel. 0800/1372700)“"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Preis/Entgelt (2)

warnungnur Extraktion Seite 1

Rechnerischer Widerspruch bei Gesamtzahl der Gewinne im Auslosungsplan (Seite 1)

Im Auslosungsplan von Seite 1 sind die Zeilen: 2,50€ – 1.000.000; 5€ – 100.000; 25€ – 20.000; 500€ – 1.000; 5.000€ – 100; 50.000€ – 10; 250.000€ – 1; Rückstellung – nicht beziffert. Die ausgewiesene Summe '1.121.111' in der Spalte 'Anzahl der Gewinne' ist bei Addition 1.000.000+100.000+20.000+1.000+100+10+1 = 1.121.111, fällt also intern korrekt aus. Allerdings wird in der Zeile '250.000,–– EURO' '1' als Anzahl angegeben, die Gesamtsumme von 5.500.000,– EURO stimmt offenbar auch (Summe der Gewinnsummen inkl. 250.000 Rückstellung). Der tatsächliche Auffälligkeitspunkt ist, dass die Rückstellung (250.000,– EURO) in der Spalte 'Anzahl der Gewinne' als Leerfeld erscheint, sodass die sichtbare Anzahl-Zeile (1.121.111) und die sichtbare Gewinnsummenzeile (5.500.000,–) für die Summe auf den ersten Blick mit den Summen ohne Rückstellung übereinstimmen und die Zuordnung der Rückstellung zu 'Anzahl' unklar bleibt. Zudem ist die 'Anzahl 1' für 250.000€ korrekt. Der Kernpunkt ist eine Redaktions-/Layoutfrage und keine materielle Abweichung.

„Gewinnbetrag ... 250.000,–– EURO 1 250.000,– EURO / Rückstellung* 250.000,– EURO ... 1.121.111 5.500.000,– EURO"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

warnungnicht reportfähig Seite 1

Losnummer als Fortführung trotz Kündigung: unklare Angabe zur Losnummer/Teilnahme bei Kündigung des Dauerauftrags

In Ziffer 3.1 heißt es, die mitgeteilte Losnummer nehme 'bis zur Kündigung des Dauerauftrags' an den künftigen Auslosungen teil. Zugleich regelt 3.5, dass ein Dauerauftrag bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden kann. Es bleibt offen, ob bei Kündigung nach Belastung von Sparanteil/Losanteil noch eine Teilnahme an einer bereits begonnenen Auslosung erfolgt, und ob die Losnummer bei erneuter Aufnahme eines Dauerauftrags wieder gilt. Dieser Punkt ist inhaltlich nicht widersprüchlich, aber definitionsbedürftig und für Kund*innen nicht eindeutig.

„Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil. ... Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

OCR-/Extraktionsartefakt 'manuell' als Ausdruck auf den Seiten 1, 2, 3, 4

Auf Seite 1, 2, 3 und 4 taucht isoliert das Wort 'manuell' in der Textschicht auf (getrennt von anderem Text, vermutlich Teil einer manuellen Datums-/Prüfungsanmerkung). Dies ist ein typisches OCR-/Extraktionsartefakt, das bei automatischer Weiterverarbeitung stören kann und keine inhaltliche Bedeutung hat.

„Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf manuell 10 Millionen Lose abgestellt."

Das isolierte Wort 'manuell' auf den Seiten 1–4 wird vom Prüfer selbst als OCR-/Extraktionsartefakt eingestuft ('vermutlich Teil einer manuellen Datums-/Prüfungsanmerkung'). Es entstammt der Textschicht, getrennt vom Fliesstext ('Der Auslosungsplan ... ist auf [manuell] 10 Millionen Lose abgestellt.'). Kein sichtbarer Dokumentfehler, sondern ein Textlayer-/Layout-Artefakt.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig

Abweichendes Datum im Flue-Feld (2024-11-20) vs. Fassungs-/Gültigkeitsdatum im Text (v16.0 Okt. 2025, Genehmigung 2024)

Der Dokumentinhalt nennt die Fassung '157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0' sowie eine Genehmigung '21-38.07.09-00000 vom 20. November 2024'. Das Flue-Feld 'flueDateValue' ist mit '2024-11-20' gefüllt – das ist das Genehmigungsdatum des MI NRW, nicht der Gültigkeitsbeginn der 2026er-Bedingungen. Dadurch kann eine automatische Weiterverarbeitung das Fassungsdatum fälschlich als Gültigkeits-/Standdatum interpretieren.

„DateValue: 2024-11-20; im Text: 'Genehmigt durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 21-38.07.09-00000 vom 20. November 2024.' und '157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0'"

Manual evidence review found this to be low-value metadata/style noise or an unsubstantiated concern rather than a concrete customer-facing defect.

Definition (2)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Begriff 'BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse' – historische Gesellschaftsbezeichnung ohne aktuelle Herleitung

In der Einleitung (Seite 1) heißt es: 'die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Sparkasse genannt)'. 'BSK 1818 AG' ist keine aktenkundige aktuelle Bezeichnung der Berliner Sparkasse, deren rechtlicher Träger die 'Berliner Sparkasse' als Marke der Landesbank Berlin/Sparkasse ist. Die Nennung einer solchen früheren Firmierung ohne Erläuterung im Vertragstext ist irreführend und rechtlich auffällig, da der tatsächlich vertragsschließende Rechtsträger unklar bleibt.

„führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Sparkasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch."

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warnungnicht reportfähig Seite 1

Widerspruch zwischen 'für das Jahr 2026' und Genehmigungsdatum 2024 sowie Fassung Okt. 2025

Das Dokument trägt die Überschrift 'für das Jahr 2026' bei einer Fassung vom Oktober 2025 (v16.0) und einer Genehmigung durch das Ministerium des Innern NRW vom 20. November 2024. Während die 2026er-Ausrichtung plausibel ist, bleibt ohne zusätzliche Angabe unklar, ab wann genau die Bedingungen gelten bzw. ob die Genehmigung von 2024 für mehrere Jahre gilt. Ein formal eindeutiges 'gültig ab/Stand' fehlt im Dokument.

„Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026 ... Genehmigt durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 21-38.07.09-00000 vom 20. November 2024."

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Text

TXT
*0000000000100411308260*                               0000000000100411308260
                                                                                Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen
                                                                                der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026

                                                                                                                                                                           Berliner Sparkasse
                                                                                                                                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                                Zur Pflege des Spargedankens führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Spar-
                                                                                kasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch. Dabei wird das Sparen und Gewinnen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden.
                                                                                Die zur Teilnahme erforderlichen PS-Lose können bei allen rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse erworben werden.

                                                                                1. PS-Los
                                                                                Das einzelne PS-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,– €, der sich aus dem Sparanteil in Höhe von 4,– € und dem Lotterieeinsatz
                                                                                (Losanteil) in Höhe von 1,– € zusammensetzt. Träger des Auslosungsverfahrens ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düssel-
                                                                                dorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden und der Schuldner aller Gewinnforderungen ist.
                                                                                2. Teilnahme
                                                                                Die Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen erfolgt im Rahmen des Dauerauftragsver-
                                                                                fahrens (Ziffer 3).
                                                                                3. Dauerauftragsverfahren
                                                                                3.1 Für die Teilnahme erteilt der PS-Sparer seiner Sparkasse einen Dauerauftrag, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von
                                                                                einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten
                                                                                Auslosung mit.
                                                                                Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil.
                                                                                3.2 Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin.
                                                                                3.3 Die Gutschrift des Sparanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin auf dem vom PS-Sparer angegebenen
                                                                                Konto.
                                                                                Die Gutschrift des Sparanteils kann auch zu Gunsten eines Fonds-Sparplans erfolgen, sofern die Sparkasse diese Möglichkeit anbietet. In
                                                                                diesem Fall obliegt die Entscheidung darüber, in welcher Form der Sparanteil gespart wird, dem PS-Sparer.
                                                                                3.4 Nach jeder Auslosung ermittelt der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, welche Gewinne auf die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Los-
                                                                                nummern entfallen sind, und schreibt diese Gewinne dem vom PS-Sparer benannten Konto gut. Die Gutschrift der Gewinne auf das vom PS-
                                                                                Sparer angegebene Konto erfolgt am zweiten Geschäftstag nach dem Auslosungstermin.
                                                                                3.5 Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden.
                                                                                3.6 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrages erteilen, aufgrund dessen
                                                                                Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Ein-
                                                                                gabe von PIN und TAN. Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröff-
                                                                                nung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen
                                                                                und des Sozialkonzeptes. Diese Überprüfung erfolgt systemseitig direkt am Kundenkonto. Nur bei erfolgreicher Überprüfung wird der Dauer-
                                                                                auftrag eingerichtet und der PS-Sparer nimmt an der nächsten Auslosung teil. Ziffern 3.1–3.5 gelten entsprechend.
                                                                                4. Auslosung
                                                                                4.1 Auslosungsfonds
                                                                                Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziffer 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotteriegenehmi-
                                                                                gungsbehörde für wohlfahrts-pflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und von
                                                                                Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 4.3) an die PS-Sparer ausgeschüttet.
                                                                                4.2 monatliche Auslosungen
                                                                                Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. Teilnahmeberech-
                                                                                tigt sind alle PS-Dauerauftragslose (Ziffer 3), für die der entsprechende Sparanteil und der Losanteil abgebucht wurde. Näheres über den
                                                                                technischen Ablauf der Auslosung regeln die „Auslosungsbestimmungen“, die Teil dieser „Bedingungen“ sind.
                                                                                4.3 Auslosungsplan
                                                                                Die Höhe der Gewinne kann dem unten stehenden Auslosungsplan entnommen werden. Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf
                                                       manuell


                                                                                10 Millionen Lose abgestellt.

                                                                                                    Gewinnbetrag                                           Anzahl der Gewinne                                             Gewinnsumme
                                                                                                         2,50 EURO                                               1.000.000                                               2.500.000,– EURO
                                                                                                         5,–– EURO                                                 100.000                                                500.000,– EURO
                                                                                                        25,–– EURO                                                   20.000                                               500.000,– EURO
     157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0


                                                                                                      500,–– EURO                                                      1.000                                              500.000,– EURO
                                                                                                    5.000,–– EURO                                                        100                                              500.000,– EURO
                                                                                                  50.000,–– EURO                                                          10                                              500.000,– EURO
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                                                 250.000,–– EURO                                                           1                                              250.000,– EURO
                                                                                Rückstellung*                                                                                                                             250.000,– EURO
                                                                                                                                                                 1.121.111                                               5.500.000,– EURO
                                                                                * Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Nicht verbrauchte Rückstellung kommt in der Februar-Auslosung des Folgejahres zur Ausschüttung.


                                                                                                                                                                                                                                            Seite 1 von 2
                                                            Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026


                                                            Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden PS-Lose und deren Losnummern
                                                            abhängig. Bei mehr oder weniger als 10 Millionen PS-Losen erhöhen bzw. verringern sich sowohl die Anzahl der Gewinne als auch die Höhe
                                                            des gesamten Auslosungsfonds.
                                                            Durch nicht verkaufte PS-Lose oder wegen unterbrochener Nummernfolge kann es in Monatsauslosungen zu geringeren oder höheren Aus-
                           

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Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen · 13.08.26, 09:11