Bedingungen für die Nutzung
des Elektronischen Postfachs im Firmenkundenportal
Fassung November 2021
1. Leistungsangebot 2. Änderungen der Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung des „Elektronischen Post- Für Änderungen der Bedingungen sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Spar-
fachs" der Sparkasse im Firmenkundenportal. Das Elektronische Post- kassen maßgeblich.
fach dient zum Empfang von „elektronischer Post“ der Sparkasse und
ihrer Verbundpartner sowie zum Versenden von elektronischen Nachrich- 3. Kündigung
ten an die Sparkasse. 3.1 Der Vertragspartner kann die Vereinbarung über die Nutzung des
Elektronischen Postfachs gegenüber der Sparkasse jederzeit mit einer
1.2 Das Elektronische Postfach kann nur von dem „Teilnehmer am Firmen- Kündigungsfrist von einem Monat in Textform ordentlich kündigen.
kundenportal“ (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) gemäß der „Rahmen- Die Sparkasse kann die Vereinbarung über die Nutzung des Elektroni-
vereinbarung über die Teilnahme am Firmenkundenportal und am Elektroni- schen Postfachs bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer
schen Postfach“ (im Folgenden „Teilnahmevereinbarung“ genannt) Frist von zwei Monaten in Textform ordentlich kündigen.
genutzt werden.
3.2. Die Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung des Elektronischen
1.3 „Elektronische Post“ sind rechtsverbindliche Erklärungen, Doku- Postfachs stellt keine Kündigung der Teilnahmevereinbarung dar.
mente und sonstige Mitteilungen der Sparkasse und ihrer Verbundpart-
ner, die in das Elektronische Postfach eingestellt werden. Hierzu zählen 3.3. Die Kündigung der Teilnahmevereinbarung bewirkt die Kündigung der
insbesondere rechtsverbindliche Erklärungen zur Geschäftsbeziehung Vereinbarung über die Nutzung des Elektronischen Postfachs.
(z. B. Änderungsangebote der Sparkasse zu den Allgemeinen Geschäfts-
3.4. Der Teilnehmer bleibt für einen Zeitraum von drei Monaten nach Ende
bedingungen bzw. zu der Teilnahmevereinbarung einschließlich der Ent-
der Kündigungsfrist berechtigt, auf das Elektronische Postfach zuzugreifen,
gelte), kontobezogene Informationen oder Geeignetheitserklärungen
um elektronische Post und elektronische Nachrichten zu sichern.
sowie nicht rechtsverbindliche werbliche Inhalte. Kontobezogene Informa-
tionen sind insbesondere Kontoauszüge einschließlich der darin enthalte- 3.5. Mit Ablauf der Kündigungsfrist werden dem Vertragspartner durch die
nen Rechnungsabschlüsse, Anzeigen über die Nichtausführung von Auf- Sparkasse rechtsverbindliche Erklärungen, Dokumente und sonstige Mittei-
trägen, die Sperrung von Authentifizierungsinstrumenten und deren Ent- lungen der Sparkasse und ihrer Verbundpartner nicht mehr im Elektroni-
sperrung, Informationen zu Kartenprodukten (z. B. Debitkarten und Kre- schen Postfach, sondern per Post oder in einer anderen vereinbarten Form
ditkarten) sowie weitere gesetzlich geschuldete Informationen. zur Verfügung gestellt.
1.4 Der Vertragspartner der Teilnahmevereinbarung (im Folgenden „Ver- 3.6. Ergänzend gilt Nr. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen.
tragspartner“ genannt) bestimmt das Elektronische Postfach als Vorrich-
tung zum Empfang von elektronischer Post der Sparkasse und ihrer Ver- 4. Steuerrechtliche Anerkennung
bundpartner (Widmung). Die steuerrechtliche Anerkennung von im Elektronischen Postfach zur
Verfügung gestellten Rechnungen und Kontoauszügen durch die Finanz-
1.5 Das Elektronische Postfach steht dem Teilnehmer erst nach Freischal- verwaltung ist grundsätzlich gewährleistet. Voraussetzung für die Aner-
tung zur Verfügung. Der Empfang von Kreditkartenabrechnungen ist erst ab kennung ist, dass die elektronischen Kontoauszüge bei Eingang auf ihre
dem darauffolgenden Abrechnungsstichtag möglich. Bis zu dem Abrech- Richtigkeit vom Vertragspartner geprüft werden. Diese Prüfung ist von
nungsstichtag bleibt es bei dem zuvor vereinbarten Kommunikationsweg ihm zu dokumentieren und zu protokollieren. In elektronisch übermittelter
(z. B. per Post, Kontoauszugsdrucker). Form eingegangene Kontoauszüge sind auch in dieser Form aufzube-
wahren. Für die revisionssichere Archivierung ist der Vertragspartner
1.6 Der Teilnehmer hat den Inhalt des Elektronischen Postfachs regelmä-
verantwortlich.
ßig, spätestens alle 14 Tage, sowie unverzüglich nach Erhalt einer Benach-
richtigung zu kontrollieren.
1.7 Der Teilnehmer kann jeglichen Inhalt des Elektronischen Postfachs
jederzeit löschen. Die Sparkasse hat weder einen Lesezugriff auf den Inhalt
des Elektronischen Postfachs noch kann sie den Inhalt ändern oder
löschen.
1.8 Die Sparkasse ist berechtigt, für den Zugriff durch den Teilnehmer auf
elektronische Post der Sparkasse und ihrer Verbundpartner dessen Authen-
tifizierung (Überprüfung der Identität) zu verlangen, insbesondere wenn dies
aus datenschutzrechtlichen oder anderen gesetzlichen Gründen erforderlich
ist. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen (z. B. PIN/
TAN-Verfahren) kann sich der Teilnehmer gegenüber der Sparkasse als
berechtigter Teilnehmer ausweisen. Die Authentifizierung des Teilnehmers
erfolgt, indem der Teilnehmer die vereinbarten Authentifizierungselemente
an die Sparkasse übermittelt. Soweit die Authentifizierung mangels Vorlie-
gens eines Authentifizierungselements (z. B. TAN) nicht möglich ist, erfolgt
die Zurverfügungstellung von elektronischer Post von Verbundpartnern per
Post oder in einer anderen vereinbarten Form.
1.9 Können rechtsverbindliche Erklärungen, Dokumente und sonstige Mit-
teilungen der Sparkasse und ihrer Verbundpartner nicht im Elektronischen
Postfach zur Verfügung gestellt werden, wird die Sparkasse den Vertrags-
partner per Post oder in einer anderen vereinbarten Form informieren.
182 451.500 D1 (Fassung Nov. 2021) - v5.0
1.10 Die Beschaffenheit (z. B. technische Voraussetzungen für die Frei-
schaltung und den Empfang von elektronischer Post) und Funktionalität
(z. B. Service-Leistungen, wie die Benachrichtigung per E-Mail) des Elektro-
nischen Postfachs ergeben sich abschließend aus der „Online-Bedienungs-
anleitung“ und den vertraglichen Vereinbarungen.
© Deutscher Sparkassenverlag
1.11 Die Übermittlung von elektronischer Post erfolgt in geeigneten elektro-
nischen Dateiformaten (z. B. als „Portable Document Format", kurz PDF).
Die Sparkasse weist den Teilnehmer darauf hin, dass der Ausdruck elektro-
nischer Post eine Kopie darstellt und ggfs. beweis- und steuerrechtlich
einem Original nicht gleichgestellt ist.
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