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Commerzbank BasisKonto und Zahlungsdienste · 17.08.26, 22:09
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11 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Umlautfehler bei "rechtlich"
Im Fließtext erscheint "r echtlich nicht verbindlich" mit einem überflüssigen Leerzeichen nach dem 'r', offenbar ein Zeilenumbruch-/Extraktionsartefakt.
„Sie ist r echtlich nicht verbindlich ."
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Inkonsistente Groß-/Kleinschreibung bei "ihr"
In Teil 2.1 wird teils klein "in ihrer Filiale" geschrieben, obwohl das Dokument sonst formelle Anrede mit großem 'Ihre'/'Ihnen' verwendet (z.B. "Ihre Kontonummer"). Zudem 'ihr Anliegen' klein.
„schriftlich per Brief oder persönlich in ihrer Filiale adressieren"
Anrede-Groß-/Kleinschreibungsbefund. Das Beispiel 'in ihrer Filiale' ist grammatikalisch korrekt kleingeschrieben, da es sich auf die Filiale der Commerzbank (Dritte/Institution) bezieht, nicht auf den Kunden. 'ihre Bankgeschäfte' ist eine Formulierungsfrage der formellen vs. informellen Anrede. Kein starker Beleg für einen echten Dokumentfehler; reine Stil-/Konsistenzfrage ohne belastbare Evidenz. Zudem ist das zitierte Phänomen im Textlayer nicht eindeutig verifizierbar.
Kleinschreibung 'sie' in Aufzählung Basiskonto
In der Basiskonto-Aufzählung wird 'wenn Sie' einmal klein als 'wenn sie' geschrieben.
„wenn Sie zu den folgenden Personengruppen gehören"
Das evidenceQuote zeigt selbst 'wenn Sie' (großgeschrieben), was die behauptete Kleinschreibung 'wenn sie' nicht belegt. Der eigentliche Fehlertext ist im bereitgestellten Text nicht auffindbar. Der Audit selbst räumt Unsicherheit ein (confidence 0.5, 'bei Extraktionsartefakt'). Ohne verifizierten Beleg nicht belastbar; mutmaßliches Extraktions- oder Nicht-Phänomen.
Satzbau in 3.3 'Dokumente haben ... Text-Beschreibungen'
In Abschnitt 3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten ist der Satz grammatikalisch unvollständig: 'Die Dokumente haben für alle Elemente ohne Text-Beschreibungen, zum Beispiel bei Bildern oder Grafiken.' Es fehlt ein Prädikat (z.B. 'Alternativtexte').
„Die Dokumente haben für alle Elemente ohne Text-Beschreibungen, zum Beispiel bei Bildern oder Grafiken."
Der Satz 'Die Dokumente haben für alle Elemente ohne Text-Beschreibungen, zum Beispiel bei Bildern oder Grafiken.' ist im Dokumenttext als vollständige, mit Punkt abgeschlossene Aussage vorhanden, aber grammatikalisch unvollständig (fehlendes Prädikativ/Objekt). Dies ist ein im Text sichtbarer sprachlicher Mangel in einem Verbraucherinformationsdokument, nicht durch Zeilenumbruch/Soft-Hyphen bedingt. Für Kunden relevante Verständnis-/Textqualitätsfrage.
Telefonnummer abweichend formatiert
In Teil 2.1 (Beschwerde) wird die Telefonnummer '069 98 66 09 33' ohne +49/City-Vorwahl geschrieben, im Kopf der Bank steht '+49 69 98 66 09 33'. Zudem ist die +49-Nummer in der Kopfzeile der Beschwerdequelle vermutlich ein weiterer Kanal; leicht uneinheitlich.
„069 98 66 09 33"
Die behauptete Nummer '069 98 66 09 33' ohne +49 ist im bereitgestellten Text nicht auffindbar; dort steht '+49 69 98 66 09 33'. Unterschiedliche Formatierungen (lokal vs. international) sind gängig und stellen keinen echten Dokumentfehler dar. Reine Formatierungs-/Konsistenzfrage ohne starken Beleg und nicht visuell verifizierbar.
Basiskonto-Anspruchsberechtigte: Katalog möglicherweise unvollständig
Die Liste der Basiskonto-berechtigten Personengruppen (EU-Aufenthalt, ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende, Geduldete) ist verkürzt. Das Zahlungskontengesetz (ZKG § 31) kennt zudem u.a. Unionsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz. Diese Informationsvereinfachung sollte verifiziert werden, ob sie hinreichend korrekt ist.
„Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten; Personen ohne festen Wohnsitz; asylsuchende Personen; geduldete Personen (Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können)"
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Kündigungsfrist: 'mindestens zwei Monate' – Basis darf gesetzlich zwei Monate nicht überschreiten
Der Text sagt, die Bank-Kündigungsfrist betrage 'mindestens zwei Monate'. Nach § 675g Abs. 1 BGB muss die Kündigungsfrist für unbefristete Zahlungsdiensterahmenverträge 'längstens zwei Monate' betragen. Formulierung 'mindestens' ist hier rechtlich bedenklich bzw. irreführend; korrekt wäre 'höchstens/zumindest zwei Monate'.
„Nur wir als Bank müssen eine Kündigungsfrist einhalten, wenn wir den jeweiligen Vertrag mit ihnen kündigen wollen. Diese beträgt mindestens zwei Monate."
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Vertragslaufzeit: 'unbestimmte Zeit' vs. AGB-Praxis
Der Text sagt, Verträge würden 'für unbestimmte Zeit' abgeschlossen und die Kündigung sei jederzeit ohne Frist möglich. Für Kreditkartenverträge und einzelne Zahlungsdiensteverträge gelten nach AGB-rechtlicher Praxis teils abweichende Laufzeit-/Kündigungsregelungen. Hier wird dargestellt, als gälte dies einheitlich für alle Verträge.
„Wir schließen mit Ihnen den Zahlungskontovertrag und damit verbundene Verträge zu Zahlungsdiensten für unbestimmte Zeit ab. Sie können den jeweiligen Vertrag jederzeit kündigen. Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten."
Der Befund behauptet einen Widerspruch zwischen der pauschalen Darstellung ('jederzeit kündigen ohne Frist') und abweichenden AGB-basierten Laufzeit-/Kündigungsregeln für Kreditkarten- und Zahlungsdiensteverträge. Dies hängt von aktueller Rechtslage, den konkreten Commerzbank-AGB und Vertragspraxis ab – externe Recherche nötig. Daher needs_visual_review und nicht publizierbar.
Stand-Datum nur 2026-01-23, kein Versions-/Freigabekennzeichen
Das Dokument nennt 'Stand: 23.01.2026', aber kein Versions- oder Freigabekennzeichen. Bei rechtlich relevanten BFSG-Informationen wäre eine eindeutige Versionskennung hilfreich zur Nachverfolgbarkeit.
„Stand: 23.01.2026"
Fehlendes Versions-/Freigabekennzeichen ist eine Metadaten-/Stilpräferenz, kein konkreter, im Dokument sichtbarer Fehler. 'Stand: 23.01.2026' ist vorhanden; das Fehlen einer Version ist eine Verbesserungsempfehlung ohne Beleg für einen Verstoß. Geringer Kundenwert, nicht publizierbar.
Kosten unter 1.12 nur auf P&L-Verzeichnis verwiesen
Abschnitt 1.12 verweist für alle Kosten einfach auf das 'Preis- und Leistungsverzeichnis', nennt aber keine konkreten Entgelte. Für ein BFSG-Informationsblatt mag dies zulässig sein; eine konkrete Preisangabe (z.B. Basiskonto) fehlt im Text jedoch vollständig. Informationsgehalt für Verbraucher entsprechend gering.
„Die einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis ."
Der Befund kritisiert fehlende konkrete Entgeltangaben und verweist nur auf das Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Beurteilung, ob eine BFSG-Information konkrete Preise nennen muss, hängt von regulatorischen Anforderungen (BFSG, Zahlungskontengesetz) ab – externe Rechtsprüfung nötig. Zudem räumt der Audit selbst ein, dass dies zulässig sein mag. Nicht belastbar; needs_visual_review, nicht publizierbar.
Mögliche Extraktionsartefakte (Leerzeichen, Zeilenumbrüche)
Der Text enthält mehrere offensichtliche Extraktionsartefakte: 'r echtlich nicht verbindlich', 'Deutschland ein Pfändungsschutzkonto' (Zeilensprung), 'Zahlungsdienste (dazu gehört auch diese Information )' mit Leerzeichen vor Klammern. Diese erschweren maschinelle Weiterverarbeitung.
„Sie ist r echtlich nicht verbindlich ."
'r echtlich nicht verbindlich', 'Deutschland ein Pfändungsschutzkonto' (Zeilensprung), Leerzeichen vor Klammern sind typische Extraktionsartefakte aus Zeilenumbruch/Textlayer-Trennung, wie der Audit selbst einräumt. Keine im Original sichtbaren Dokumentfehler. Nicht für Kunden relevant, nicht publizierbar.
BFSG-Informationsblatt: Zahlungskonto und Zahlungsdienste - Commerzbank Zum Hauptinhalt Suche Login Menü öffnen Menü schließen Konten & Karten Wertpapierhandel Sparen & Anlegen Kredit & Finanzierung Versicherungen & Vorsorge Wissen Hilfe & Kontakt Login Suche Privatkunden Unternehmerkunden Wealth Management Firmenkunden Karriere Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) , Zahlungskonto und Zahlungsdienste Stand: 23.01.2026 Name und Anschrift der Commerzbank AG: Commerzbank Aktiengesellschaft Geschäftsräume: Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main Postanschrift: 60261 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 98 66 09 33 Liebe Kundin / lieber Kunde, Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste. Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten. Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) . Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen garantieren, dass alle Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Das Ziel ist, dass alle Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste verständlich zu erläutern. Sie ist r echtlich nicht verbindlich . Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen. Diese Information ist in 4 Teile gegliedert: Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste. Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen. Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben. Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen. Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsstelle. Ihre Commerzbank AG 1. Erläuterung unserer Dienstleistungen 1.1 Was ist ein Zahlungskonto? 1.2 Was sind Zahlungsdienste? 1.3 Wie funktioniert die Kontoführung? 1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Einzahlung? 1.5 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung? 1.6 Wie funktioniert eine Überweisung? 1.7 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift? 1.8 Welche Funktionen haben die Zahlungskarten? 1.8.1 Welche Funktionen hat die Girocard (Debitkarte)? 1.8.2 Welche Funktionen hat die Kreditkarte? 1.9 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debitkarte)? 1.10 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung oder Bargeld-Einzahlung mit der Girocard (Debitkarte)? 1.11 Gibt es die Möglichkeit, das Zahlungskonto zu überziehen? 1.12 Welche Kosten entstehen Ihnen für das Zahlungskonto und die Zahlungsdienste? 1.13 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen? 1.14 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen? 1.15 Kann das Zahlungskonto vor Pfändungen geschützt werden? 1.16 Was ist ein Basiskonto? 1.17 Bezahlen im E-Commerce 2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde 2.1 Kundenbeschwerden 2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung 3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen 3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen 3.2 Barrierefreiheit dieser Information 3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen 4. Zuständige Marktüberwachungsstelle 1. Erläuterung unserer Dienstleistungen In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste . Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unserer Dienstleistungen wichtig sind. 1.1 Was ist ein Zahlungskonto? Ein Zahlungskonto (auch: Girokonto ) ist ein Konto, über das Sie verschiedene Zahlungen ( Zahlungsvorgänge ) durchführen können. Die folgenden Zahlungsvorgänge sind zum Beispiel möglich: Sie können das Zahlungskonto für Geldeingänge nutzen, zum Beispiel für Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Ihren Unterhalt. Sie können das Zahlungskonto für Bargeld-Einzahlungen und Bargeld-Auszahlungen nutzen. Und Sie können das Zahlungskonto für bargeldlose Zahlungsvorgänge nutzen (zum Beispiel für Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungen mit einer Girocard). Überweisungen können Sie über das Online- und Mobile-Banking oder unsere Selbstbedienungsgeräte beauftragen. Wenn Sie einen der digitalen Wege nutzen wollen, müssen Sie dies mit uns vereinbaren. Wir bieten für Minderjährige und volljährige Personen Girokonten an. Für Personengemeinschaften (mindestens 2 volljährige Einzelpersonen) bieten wir ebenso Girokonten an. Die Kunden haben jeweils die Möglichkeit, Girokonten mit jeweils unterschiedlichem Leistungsumfang und entsprechend unterschiedlichen Entgelten abzuschließen. In allen Girokontenmodellen können Sie ihre Bankgeschäfte bei entsprechender Vereinbarung online durchführen. Wir bieten folgende Zahlungskonten an: Girokonto KlassikKonto PremiumKonto Girokonto für Studenten und Auszubildende Kinder- und Jugendkonto Gemeinschaftskonto Basiskonto gemäß Zahlungskontengesetz 1.2 Was sind Zahlungsdienste? Wir erbringen verschiedene Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto. Diese Dienstleistungen nennt man Zahlungsdienste . Wir bieten Ihnen die folgenden Zahlungsdienste an: Bargeld-Einzahlungen (siehe 1.4) Bargeld-Auszahlungen (siehe 1.5 und 1.10) Ausführung von Überweisungen (siehe 1.6) Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften (siehe 1.7) Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debitkarte) (siehe 1.8, 1.9 und 1.10) 1.3 Wie funktioniert die Kontoführung? Wenn Sie Interesse an einem Zahlungskonto haben, müssen Sie mit uns einen Zahlungskontovertrag (Zahlungsdiensterahmenvertrag) abschließen. Wir richten dann ein Zahlungskonto für Sie ein, sobald Sie sich identifiziert haben. Zur Identifizierung können Sie entweder das VideoIDENT-Verfahren oder eine unserer Filialen nutzen. Über Ihr Zahlungskonto können Sie uns Aufträge über Zahlungsdienste erteilen (zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge). Wir erfüllen unsere vertragliche Pflicht, indem wir die entsprechenden Gutschriften und Belastungen auf Ihrem Zahlungskonto verbuchen. Sie können einen Kontoauszug abrufen, also eine Mitteilung über Ihre Zahlungsvorgänge und Ihren Kontostand. Auf dem Kontoauszug finden Sie alle Buchungen, die wir aufgrund Ihrer Zahlungsvorgänge durchgeführt haben. Zudem steht hier das aktuelle Ergebnis aus diesen Buchungen, der sogenannte Tagessaldo . Das ist Ihr Kontostand. Wir führen das Zahlungskonto in laufender Rechnung . Man bezeichnet das Konto deshalb als Kontokorrent-Konto oder Kontokorrent . Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet. Das Ergebnis (Saldo) wird Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt. 1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Einzahlung? Wenn Sie Bargeld auf Ihr Zahlungskonto einzahlen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Bargeld an unseren Geldautomaten (Einzahlungsautomaten) einzahlen. Zum Bedienen der Einzahlungsautomaten brauchen Sie Ihre Girocard (Debitkarte). Oder Sie können Bargeld persönlich am Schalter in vielen unserer Filialen einzahlen. 1.5 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung? Wenn Sie Bargeld von Ihrem Zahlungskonto abheben wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Bargeld an Geldautomaten (Geldausgabe-Automaten) abheben. Das können unsere eigenen Geldausgabe-Automaten oder Geldausgabe-Automaten von anderen Banken sein. Zum Bedienen der Geldausgabe-Automaten brauchen Sie Ihre Girocard (Debitkarte). Oder Sie können Bargeld persönlich am Schalter in vielen unserer Filialen abheben. Alternativ ist es bei teilnehmenden Einzelhändlern möglich, dass Sie sich im Rahmen Ihres Einkaufes Geld auszahlen lassen können. 1.6 Wie funktioniert eine Überweisung? Überweisung heißt: Ein Geldbetrag wird zulasten Ihres Kontos einem anderen Konto gutgeschrieben, das Sie ausgewählt haben. Das heißt: Sie erteilen uns den Auftrag, einen bestimmten Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu überweisen. Dann wird Ihr Zahlungskonto mit diesem Geldbetrag belastet. Und der Geldbetrag wird auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Sie können uns eine Überweisung als Zahlungsauftrag über verschiedene Wege erteilen: Sie können das Online- und Mobile-Banking oder unsere Selbstbedienungsgeräte nutzen. Oder Sie können einen Überweisungsvordruck in Papierform ausfüllen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen. Wenn Sie Überweisungen im Wege des Online- oder Mobile-Banking erteilen, müssen Sie zur Freigabe dieser Überweisung eine Transaktionsnummer (TAN) verwenden. Die TAN wird Ihnen durch uns zur Verfügung gestellt. Hierfür nutzen Sie bitte unsere photoTAN App. Bei einem Überweisungsauftrag müssen Sie insbesondere die folgenden Angaben machen: Name des Zahlungsempfängers IBAN (Internationale Bank-Konto-Nummer) eventuell BIC (Bankidentifizierungscode) Geldbetrag in Euro oder in einer anderen Währung Wir führen Ihren Überweisungsauftrag aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Ihr Überweisungsauftrag ist bei uns angekommen. Ihr Überweisungsauftrag ist autorisiert, zum Beispiel durch Freigabe mit der photoTAN App oder mit Ihrer Unterschrift. Sie haben alle nötigen Angaben gemacht. Ihr Zahlungskonto verfügt über ein ausreichendes Guthaben oder über eine ausreichende Kreditlinie, bis zu welcher Sie Ihr Konto im Soll in Anspruch nehmen können. Eine Überweisung kann auch als Dauerauftrag beauftragt werden. Dauerauftrag bedeutet, dass Ihre Überweisung regelmäßig, beispielsweise jeden Monat zum gleichen Tag ausgeführt wird. Alle wichtigen Regelungen zur Überweisung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste. 1.7 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift? Eine SEPA-Basis-Lastschrift ist ein technisches Standardverfahren zur Durchführung von Lastschriften innerhalb der Europäischen Union (EU) und mit anderen Ländern in Europa außerhalb der EU. Zu diesen Ländern gehören zum Beispiel das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Schweiz. SEPA steht für Single Euro Payments Area beziehungsweise für Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mittels der Lastschrift wird ein bestimmter Geldbetrag zu Lasten Ihres Kontos eingezogen. Der Unterschied zur Überweisung ist: Der Zahlungsvorgang wird durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungsempfänger beauftragt seine Bank, die Lastschrift einzuziehen. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat hat zwei Funktionen: Das Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger, den Geldbetrag einzuziehen. Und das Mandat erlaubt uns als Bank, Ihr Zahlungskonto mit dem Geldbetrag zu belasten. Für die Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift ist erforderlich: Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. Ansonsten wird die Lastschrift an den Zahlungsempfänger zurückgegeben. Sie können einer SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb einer Frist von 8 Wochen widersprechen . Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb einer Frist von 13 Monaten widersprechen. Die Frist beginnt jeweils, wenn Ihr Konto mit dem Lastschriftbetrag belastet wird. Wenn Sie einer Lastschrift widersprechen, schreiben wir grundsätzlich den Geldbetrag Ihrem Zahlungskonto wieder gut. Alle wichtigen Regelungen zum Zahlungsdienst SEPA-Basis-Lastschrift finden Sie in den Bedingungen für die SEPA-Basis-Lastschrift . 1.8 Welche Funktionen haben die Zahlungskarten? Zu Ihrem Zahl
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