Allgemeine Versicherungsbedingungen 6. Rechte und Pflichten im Schaden-/Leistungsfall Der Versicherte hat ein eigenes Recht, Ansprüche aus dem Vertrag oh- VISA Karte Gold ne Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer gel- (zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus-Konto) tend zu machen. Leistungsfälle, die unter die aufgeführten Versicherungen fallen und vo- Inhaltsübersicht raussichtlich eine Entschädigung zur Folge haben, sind unverzüglich zu Versicherungsleistungen im Überblick melden. Versicherungsbestätigung Kundeninformationsblatt und grundlegende Hinweise Im Schaden-/Leistungsfall melden Sie sich bitte unter den nachfolgend Versicherungsbedingungen für die inkludierten Versicherungsleistungen aufgeführten Kontaktmöglichkeiten unseres Assistance-Dienstleisters: Tel. +49 (0) 2103 34 6415 Versicherungsleistungen1 im Überblick E-Mail: santander@lifestyle-protection.com ▪ VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto – Insassen- Schadenmeldeportal: Unfallversicherung https://schaden.oneunderwriting.de/santander-kreditkarten ▪ – abhängig vom Einsatz der VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto – ▪ Reise-Assistance-Service Originalrechnungen (oder Zweitschriften mit Erstattungsvermerk eines (Für Inhaber einer Visa Karte Gold) anderen Kostenträgers) können Sie bequem im Schadenmeldeportal hochladen. Sollte dies Ihnen nicht möglich sein, können Sie die Unterla- gen postalisch an folgende Anschrift senden: Versicherungsbestätigung Diese Versicherungsbedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie One Underwriting Agency GmbH beinhalten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die Luxemburger Allee 4 durch den Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Openbank Deutsch- 45481 Mülheim an der Ruhr land AG (nachfolgend Versicherungsnehmerin genannt), und der Lifestyle Protection AG (nachfolgend Versicherer genannt) für die Inhaber einer Bitte geben Sie Ihre Kreditkartennummer wie folgt an: Santander Kreditkarte zur Verfügung stehen. Die ersten 6 Ziffern und die letzten 4 Ziffern und teilen uns auch mit, auf Die Openbank Deutschland AG ist Versicherungsnehmerin des Gruppenver- welches Konto Sie die Überweisung der Versicherungsleistungen wün- sicherungsvertrages mit dem Versicherer. Beauftragt mit der Abwicklung der schen. Assistance und Versicherungsleistungen sind: Für evtl. Rückfragen bitten wir außerdem um Angabe Ihrer Anschrift und Als Inhaber der Santander Visa Karte Gold zum Dispo Plus Konto treten Sie Telefonnummer. dem zugrundeliegenden Gruppenversicherungsvertrag bei. 7. Höchstleistungen Für die hier aufgeführten Santander Kreditkarten inkludierten Versiche- Sämtliche in diesen Versicherungsbedingungen aufgeführte Versiche- rungsleistungen fallen keine separaten Versicherungsprämien an. rungssummen stellen die Höchstleistung für jede einzelne versicherte Person dar, unabhängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder mehrere Kreditkarten der Openbank Deutschland AG besteht. Kundeninformationsblatt und grundlegende Hinweise 1. Angaben zum Versicherer 8. Obliegenheiten Grundsätzlich besteht die Verpflichtung (Obliegenheit) Lifestyle Protection AG - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden zu sorgen; HRB 63310, Amtsgericht Düsseldorf - die Lifestyle Protection AG unverzüglich unter Angabe aller Einzel- USt-ID DE 815 366 149 heiten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht des Versiche- Lifestyle Protection AG führt die Versicherungsteuer unter der Versiche- rers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß zu rungsteuernummer 810/V90810034700 an das Bundeszentralamt für unterrichten; Steuern ab. - dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten; 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers - Weisungen des Versicherers zu beachten; Die Hauptgeschäftstätigkeit der Lifestyle Protection AG liegt im Betrieb - dem Versicherer die zum Nachweis des Schadens angeforderten der Schaden- und Unfallversicherung in allen Arten und allen damit zu- Unterlagen, und sonstige für die Ermittlung der Leistung maßgebli- sammenhängenden Geschäften. che Informationen zur Verfügung zu stellen bzw. darauf hinzuwir- ken, dass diese erstellt werden; - Dritte (z.B. Ärzte) im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforderlichen 3. Zuständige Aufsichtsbehörde Auskünfte zu erteilen; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - einen Unfalltod innerhalb von 48 Stunden zu melden; –Bereich Versicherungen–, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn - Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich bei der zustän- digen Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige beschei- 4. Beginn und Ende der Versicherung nigen zu lassen und diese Bescheinigung dem Versicherer einzu- Die Versicherung beginnt mit dem Beitritt zum Gruppenversicherungs- reichen. vertrag. Die Versicherung endet mit dem Ablauf der Gültigkeit der Kreditkarte, Darüber hinaus gelten die in den jeweiligen Teilen der Allgemeinen Ver- jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, für den der Beitrag für das laufende sicherungsbedingungen der jeweiligen Deckungen zusätzlich aufgeführ- Versicherungsjahr gezahlt wurde. ten Obliegenheiten. Die Versicherung endet ebenfalls durch Kündigung des Gruppenversi- cherungsvertrages durch uns oder die Versicherungsnehmerin. 9. Folgen der Nichtbeachtung von Obliegenheiten Wird eine Obliegenheit im Leistungsfall vorsätzlich verletzt, verlieren Sie 5. Kontaktdaten für die Abwicklung von Assistance- und Versiche- Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Ob- rungsleistungen liegenheit ist der Versicherer berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleis- tungen ist: diese Rechtsfolgen hingewiesen wurden. One Underwriting Agency GmbH Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver- Luxemburger Allee 4 letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. 45481 Mülheim an der Ruhr Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Tel. +49 (0) 2103 34 6415 Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Oblie- E-Mail: santander@lifestyle-protection.com genheit arglistig verletzt haben. Schadenmeldeportal: https://schaden.oneunderwriting.de/santander-kreditkarten 10. Kenntnis und Verhalten der versicherten Person Die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person kann berück- sichtigt werden, sofern nach den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis und das Verhalten des Versiche- rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist (§ 47 VVG). 1 Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Vertrages zwischen der Openbank Deutschland AG und den Versicherern. SANVB 0902 05.2026 Seite 1 von 3 11. Beschwerdeverfahren Der Karteninhaber oder die versicherte Person steht stets im Mittelpunkt A. Versicherungsbedingungen der Bemühungen des Versicherers. Sollte der Karteninhaber oder die für die VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto versicherte Person dennoch unzufrieden sein, kann er sich an den Ver- Insassen-Unfallversicherung (Besondere Bedingungen) sicherer wenden: Lifestyle Protection AG Versicherte Personen Proactiv-Platz 1 Versichert sind – ohne Namensangabe alle Personen, 40721 Hilden - die Inhaber einer von der Versicherungsnehmerin ausgegebenen und Oder per E-Mail an santander@lifestyle-protection.com gültigen Santander VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto mit Versi- cherungsschutz sind; Sie können sich mit einer Beschwerde auch an folgende Beschwerde- - deren mitreisende Ehepartner bzw. in häuslicher und eheähnlicher stellen wenden: Gemeinschaft lebende Lebensgefährten; - mitreisende unterhaltsberechtigte Kinder des Karteninhabers bis zur Die Lifestyle Protection AG ist Mitglied im Verein Versicherungsom- Vollendung des 25. Lebensjahres. budsmann e. V. Sie können somit das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Der Versiche- 1. Unfallversicherung bei Benutzung eines privaten Pkw oder rungsombudsmann ist zu erreichen unter Selbstfahrervermietfahrzeuges im In- und Ausland Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 1.1 Voraussetzung für den Versicherungsschutz 10006 Berlin Telefon: 0800 369 6000; Fax: 0800 369 9000 Voraussetzung für den nachstehend beschriebenen Versicherungs- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de schutz ist, dass der Karteninhaber oder eine versicherte Person das Internet: www.versicherungsombudsmann.de Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles gelenkt hat und die letzte Tank- rechnung vor dem Unfall mit der VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto Alternativ können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden: beglichen wurde. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht 1.2 Versicherungsumfang Graurheindorfer Str. 108 Die Versicherung umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversi- 53117 Bonn, Deutschland cherungs-Bedingungen (AUB 88) alle Unfälle, die den versicherten Per- Verbrauchertelefon: 0800 2100 500 sonen als Lenker bzw. Insasse eines privaten PKW, Firmen- oder E-Mail: poststelle@bafin.de Selbstfahrervermietfahrzeuges zustoßen. Der Versicherungsschutz im Internet: www.bafin.de privaten Pkw, Firmen-PKW und Selbstfahrervermietfahrzeug beginnt ab dem Zeitpunkt der Betankung für jeweils eine Woche, wenn diese mit Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne der VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto bezahlt wurde. Bei monatli- Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. cher Abrechnung mit der VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto wird ebenfalls auf den jeweiligen Einzeltankvorgang abgestellt, jedoch be- Wenn Sie eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder bei steht Versicherungsschutz frühestens nach Begleichung der ersten Mo- einer der Aufsichtsbehörden einlegen, beeinträchtigt das nicht Ihr Recht, natsrechnung mit der VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto. Ihre Ansprüche durch eine Klage vor dem zuständigen Gericht zu ver- Bei der Benutzung von Selbstfahrervermietfahrzeugen besteht Versi- folgen. cherungsschutz für den Zeitraum, für den die Bezahlung durch die VISA Karte Gold zum Dispo Plus Konto vereinbart wurde. 12. Datenschutz Der Karteninhaber genießt als versicherte Person Versicherungsschutz 1.3 Versicherungssummen im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, den die Openbank Die Versicherungssummen betragen Deutschland AG als Versicherungsnehmerin mit Lifestyle Protection AG, EUR 26.000,– für den Todesfall als Versicherer abgeschlossen hat. Im Hinblick auf die Durchführung EUR 26.000,– für den Invaliditätsfall dieses Gruppenversicherungsvertrages ist die Lifestyle Protection AG, Im Schadenfall wird die Versicherungssumme für den Todesfall einer- der datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Artikel 24 der seits, beziehungsweise für den Invaliditätsfall andererseits, jeweils Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). durch die Anzahl der geschädigten versicherten Personen geteilt. Jede Der Karteninhaber erhält zusammen mit diesen Versicherungsunterla- Person ist mit dem entsprechenden Teilbetrag der jeweiligen Versiche- gen ein Merkblatt, in dem die Lifestyle Protection AG, die gemäß Artikel rungssumme versichert. 13 DSGVO vorgesehenen Informationen über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informiert. 1.4 Ausschlüsse 13. Recht, Gerichtsstand, und Vertragssprache Die Benutzung folgender Verkehrsmittel bleibt vom Versicherungs- (1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch schutz ausgeschlossen: während der Vertragsanbahnung. - alle Verkehrsmittel, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt (2) Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer werden, dazu gehören z.B. Wohnmobile und Wohnwagen können bei dem für den Geschäftssitz Hilden örtlich zuständigen Gericht - Motorräder und Trikes geltend gemacht werden. Sie können eine Klage aber auch an dem für Ihren Wohnsitz bzw. - wenn Sie über keinen festen Wohnsitz verfügen - 2. Abweichungen von den Allgemeinen Unfallversicherungs- an dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht einrei- Bedingungen (AUB 88) chen. Dies gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz Im Rahmen der versicherten Leistungen gemäß Ziffer 1.3 leistet der bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Wir können An- Versicherer die Invaliditätsentschädigung in Abänderung des §7 I (2) sprüche aus dem Versicherungsvertrag bei dem für Ihren Wohnsitz zu- der AUB 88 ausschließlich für den vollständigen Verlust oder die voll- ständigen Gericht geltend machen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss ständige Gebrauchsunfähigkeit der Körperteile oder Sinnesorgane wie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland oder ist die- folgt: ser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, so ist das Gericht zu- ständig, in dessen Bezirk Sie Ihren letzten Wohnsitz bzw. gewöhnlichen 100% bei Totalverlust der Sprache Aufenthalt im Inland hatten. 100% bei Totalverlust des Gehörs (3) Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen die Versicherungs- 100% bei Verlust beider Hände nehmerin ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Versiche- 100% bei Verlust beider Füße rungsnehmerin ihren Sitz hat. 100% bei Verlust der Sehkraft beider Augen (4) Die Vertragssprache ist deutsch. 50% bei Verlust einer Hand 50% bei Verlust eines Fußes 50% bei Verlust des Daumen und des Zeigefingers zusammen § 7 I (2) und (3) AUB 88 sind gestrichen. Bei vollständigem Verlust bzw. vollständiger Gebrauchsunfähigkeit von mehreren der vorgenannten Körperteile oder Sinnesorgane werden die jeweils in Betracht kommenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet, maximal jedoch bis zu 100%. Sämtliche vorgenannten Versicherungssummen stellen die Höchst- leistung für jede einzelne versicherte Person dar, unabhängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder mehrere Kreditkarten der Openbank Deutschland AG besteht. SANVB 0902 05.2026 Seite 2 von 3 Reise-Assistance-Service 16. Information über Rechtsberatung für Inhaber einer Visa Karte Gold (nachfolgend „Nutzer“ ge- Der Assistance-Dienstleister wird Nutzern Namen, Adressen, Telefon- nannt) nummern und – soweit erbeten und verfügbar – Sprechzeiten von Rechtsanwälten oder sonstigen Rechtsberatern („Rechtsanwälten“) in- Der Versicherungsschutz für den Reise-Assistance-Service wird von der nerhalb der Region des aktuellen Aufenthaltsortes des Nutzers zur Ver- One Underwriting Agency GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim an fügung stellen. Der Assistance-Dienstleister übernimmt keine Rechtsbe- der Ruhr übernommen (nachfolgend Assistance-Dienstleister genannt). ratung. 1. Telefonische medizinische Beratung 17. Vereinbarung von Terminen mit Rechtsanwälten Der Assistance-Dienstleister wird telefonische medizinische Beratung Der Assistance-Dienstleister wird dem Nutzer bei der Vereinbarung von arrangieren. Terminen mit Rechtsanwälten helfen. Alle hiermit verbundenen Kosten 2. Information über medizinische Leistungsträger trägt der Nutzer. Der Assistance-Dienstleister wird dem Nutzer auf Anfrage Namen, Ad- 18. Hilfe bei Notfall-Reisen ressen, Telefonnummern und – soweit erbeten und verfügbar – Sprech- Der Assistance-Dienstleister ist dem Nutzer in Notfallsituationen bei zeiten von medizinischen Leistungsträgern innerhalb der Region des ak- Reisen im Ausland mit Reservierungen für Flugticket oder Hotelunter- tuellen Aufenthaltsortes des Nutzers zur Verfügung stellen. kunft behilflich. 3. Vorbereitung für stationäre Krankenhausaufnahme 19. Übersetzerdienste in Notfällen Falls der gesundheitliche Zustand des Nutzers einen Krankenhausauf- Im Falle einer Notsituation wird der Assistance-Dienstleister telefonische enthalt erfordert, wird der Assistance-Dienstleister dem Nutzer behilflich Übersetzungs- dienste oder Empfehlungen für Übersetzer anbieten. sein, eine stationäre Krankenhausaufnahme zu erhalten. 20. Auslandsvertretungen 4. Übersetzungen Der Assistance-Dienstleister nennt weltweit die Adresse, Telefonnum- Der Assistance-Dienstleister wird für den Nutzer telefonische Überset- mer und Öffnungszeiten des nächstgelegenen zuständigen Konsulats zungen ärztlicher Angelegenheiten arrangieren. oder Botschaft. 5. Versorgung mit wichtiger Arznei 21. Dokumentenversorgung im Notfall Der Assistance-Dienstleister wird sich bemühen, dass der Nutzer wich- Der Assistance-Dienstleister ist dem Nutzer auf dessen Anfrage hin tige Arzneimittel, die für die Pflege und/oder Behandlung des Nutzers beim Versand von Notfalldokumenten an einen Freund, Verwandten notwendig wichtig, aber an dessen Aufenthaltsort nicht erhältlich sind, oder Geschäftspartner des Nutzers behilflich. erhält. Die Lieferung dieser Arzneimittel erfolgt im Rahmen der anwend- baren Gesetze und sonstigen Regeln. Der Assistance-Dienstleister 22. Repatriierung übernimmt für diese Arzneimittel weder die Kosten der Beschaffung Der Assistance-Dienstleister wird den Nutzer nach Abschluss einer noch des Transports. Evakuierung für nachfolgende stationäre Behandlung oder Rehabilitie- rungsmaßnahmen in seinen Heimat- oder Aufenthaltsstaat verbringen 6. Evakuierung („Repatriierung“). Der Assistance-Dienstleister wird die Evakuierung für Nutzer in erforder- Der Assistance-Dienstleister wird die Bereitstellung angemessener Ver- lichem Umfang zum nächstgelegenen Krankenhaus, an dem angemes- ständigungsmöglichkeiten, mobiler medizinischer Ausstattung und eines sene medizinische Versorgung zur Verfügung steht („Zielort“) arrangie- medizinischen Begleitteams arrangieren. ren („Evakuierung“). Der Assistance-Dienstleister wird ebenso die medi- zinische Versorgung während des Transportes arrangieren. Der Assistance-Dienstleister wird die Bereitstellung angemessener Ver- Vermittlungs- und Organisationsleistungen werden von dem Assistance- ständigungsmöglichkeiten, mobiler medizinischer Ausstattung und eines Dienstleister erbracht. Kosten entstehen dem Karteninhaber hierfür medizinischen Begleitteams arrangieren. nicht. Die Kosten für die vermittelten und organisierten Leistungen trägt 7. Überführung von Leichnamen der Karteninhaber. Der Assistance-Dienstleister wird den Leichnam eines Nutzers vom Sterbeort in seinen Heimat- oder Aufenthaltsstaat überführen; alternativ Grundsätzlich gilt: Der Assistance-Dienstleister übernimmt keine Ausla- hierzu wird der Assistance-Dienstleister auf Ersuchen eines Familien- gen Dritter. Finanzielle Zusicherungen seitens des Assistance- mitgliedes oder gesetzlichen Vertreters am Sterbeort ein Begräbnis ar- Dienstleisters können erst gegeben werden, wenn die Zahlung entwe- rangieren. der durch die Kreditkarte des Nutzers oder anderweitig abgesichert wurde. 8. Krankenbesuche Der Assistance-Dienstleister wird ein Flugticket zweiter Klasse für einen Für alle Informationen und Assistanceleistungen steht Ihnen der As- Krankenbesuch eines Verwandten oder Freundes des Nutzers, wenn sistance-Dienstleister unter folgender Rufnummer in Deutschland zur der Nutzer allein reiste und außerhalb seines Heimat- oder Aufenthalts- Verfügung: staates stationär in einem Krankenhaus behandelt wird, organisieren. Tel. +49 (0) 2103 34 6415 9. Transport von Minderjährigen Der Assistance-Dienstleister wird für die Minderjährigen Kinder, die Anschrift: durch Verletzung, Krankheit, medizinische Evakuierung oder Repatriie- One Underwriting Agency GmbH rung des Nutzers ohne erforderliche Betreuung bleiben, ein Flugticket Luxemburger Allee 4 für eine einfache Wegstrecke in den Heimatstaat oder den Aufenthalts- 45481 Mülheim an der Ruhr staat des Nutzers organisieren. Falls erforderlich, wird Begleitung ange- boten. E-Mail: santander@lifestyle-protection.com 10. Unterkunft Schadenmeldeportal: Der Assistance-Dienstleister arrangiert eine Hotelunterkunft für den https://schaden.oneunderwriting.de/santander-kreditkarten Nutzer, wenn eine medizinische Notfall-Evakuierung, medizinische Not- fall-Repatriierung oder stationäre Behandlung erforderlich wird. 11. Kostenverauslagung und Überwachung Stand: Dezember 2025 des Gesundheitszustandes Der Assistance-Dienstleister wird den Nutzer dabei unterstützen, die er- forderlichen Kosten für stationäre oder ambulante Behandlung zu be- zahlen, indem der Assistance-Dienstleister im Namen des Nutzers die Zahlung dieser Kosten sicherstellt. Der Assistance-Dienstleister wird den Gesundheitszustand des Nutzers und die anfallenden stationären oder ambulanten Kosten überwachen. 12. Information über Impf- und Visa-Bestimmungen Der Assistance-Dienstleister übermittelt Information im Zusammenhang mit Impf- und Visabestimmungen für das Ausland. 13. Empfehlung für Übersetzer Der Assistance-Dienstleister wird dem Nutzer auf Anfrage Namen, Ad- ressen, Telefon- nummern und – soweit erbeten und verfügbar – Büro- zeiten von Übersetzern im Ausland nennen. 14. Verlust von Gepäck Der Assistance-Dienstleister wird Nutzern, die ihr Gepäck während ei- ner Auslandsreise verloren haben, helfen, indem der Assistance- Dienstleister dem Nutzer die zuständigen Ansprechstellen benennt. 15. Verlust des Reisepasses Der Assistance-Dienstleister wird Nutzern, die den Reisepass während einer Auslandsreise verloren haben, helfen, indem der Assistance- Dienstleister dem Nutzer die zuständigen Ansprechstellen benennt. SANVB 0902 05.2026 Seite 3 von 3